Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung – was Spielguthaben kostet, bevor es etwas einbringt

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Spielerschutz beruhen auf den Bewilligungen und Reglementen der beiden konzessionierten Veranstalter sowie auf dem Geldspielgesetz und den Publikationen der Gespa.

Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Zwei Zahlen genügen, um das Geschäft mit dem Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz zu verstehen. Die erste ist eine Null: Es gibt hierzulande keinen einzigen Anbieter, der einem Neukunden ohne eigene Einzahlung Geld schenkt, das er behalten darf. Die zweite ist eine Zehn: Die grösste Gratisguthaben-Aktion, die im letzten Winter überhaupt lief, war CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer auf der Suche nach einem Bonus ohne Einzahlung ist, sucht also nach etwas, das in dieser Rechtsordnung nur in kleinen Dosen und nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht existiert. Auslandseiten bewerben es grosszügig – und stehen ausserhalb jeder Schweizer Kontrolle.

Was ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz bedeutet

Der Begriff klingt harmloser, als er ist. Ein Bonus ohne Einzahlung ist Spielguthaben, das der Veranstalter dem Konto gutschreibt, ohne dass vorher Geld geflossen ist. Wer nichts riskiert, kann auch nichts verlieren – das ist die ganze Attraktivität, und sie ist echt. Nur: Guthaben und Geld sind in dieser Branche nicht dasselbe. Das Guthaben lebt auf dem Spielerkonto, es lässt sich für Wetten einsetzen, und ob es das Konto je verlassen darf, entscheidet der Veranstalter.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Der zweite Teil des Begriffs macht mehr Arbeit. Wer ein solches Guthaben erhält, hat damit nicht nur ein Geschenk, sondern auch ein Konto mit allen Pflichten, die daran hängen. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten stehen. Die Identität muss verifiziert sein. Und wenn das Guthaben aus einer Promotion stammt, ist es in der Schweiz nach den Bedingungen der beiden Veranstalter nicht auszahlbar – auch dann nicht, wenn daraus ein Gewinn wird.

Gratisspielguthaben, Gratiswette, Freiwette – dieselbe Sache, drei Namen

Die Schweiz hat dafür eigene Wörter. Das Geldspielgesetz spricht von Gratisspielen und Gratisguthaben, und es verlangt dafür die vorherige Zustimmung der Aufsicht. In der Alltagssprache der Wettkunden heisst dasselbe Ding Gratiswette oder Freiwette; die ausländischen Plattformen schreiben Freebet oder Bonus, und die deutschen Nachbarn sagen Wettbonus ohne Einzahlung. Gemeint ist jedes Mal ein Guthaben, das nicht gekauft wurde.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Der Unterschied, auf den es ankommt, liegt nicht im Namen, sondern im Kleingedruckten: Manche Gratisguthaben werden wie Einsatz behandelt – kommt die Wette durch, zahlt der Veranstalter den Gewinn aus und behält den Einsatz ein. Andere sind reines Spielguthaben mit Befristung. Die Form entscheidet über den Wert, nicht die Zahl auf dem Werbebanner.

Was das Kontoguthaben von echtem Geld trennt

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben kaufen: per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, ab CHF 20 Mindestbetrag, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist gekauftes Guthaben. Es ist mit dem Gratisguthaben aus einer Promotion technisch verwandt und rechtlich nicht dasselbe, weil es aus eigener Tasche stammt.

Der Unterschied schlägt dort zu, wo der Kunde es merkt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Das gilt für Guthaben, das der Spieler selbst eingezahlt oder gewonnen hat. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von der Auszahlung ausgenommen.

In diesem einen Satz steckt das ganze Produkt. Der Veranstalter gibt CHF 10, der Spieler gewinnt CHF 25 daraus, und auf dem Konto stehen CHF 35, von denen CHF 10 nie den Weg auf ein Bankkonto finden. Der Betrag, den ein Wettender tatsächlich mitnehmen kann, ist immer kleiner als der Kontostand, und wie viel kleiner, steht nicht in der Werbung, sondern im Reglement.

Wo ein Schweizer Wettkonto heute nur noch online existiert

Wer das Gratisguthaben einlösen will, braucht ein verifiziertes Konto, und das gibt es nicht für jeden. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Für dieses Element gibt es einen zweiten Grund, der nichts mit Sicherheit zu tun hat. Gratisguthaben soll nach dem Willen der Aufsicht nicht zum Einfallstor für Kunden aus Gebieten werden, in denen der Veranstalter gar nicht tätig sein darf. Die Voraussetzung ist also nicht Kulisse, sondern Mechanik: Ein Kontakt, der an einer Aktion teilnehmen will, muss sich vorher ausweisen und seine Adresse belegen. Wer aus einem Kanton ausserhalb des Vertragsgebiets kommt, wird an der Registrierung scheitern, und das ist der Punkt, an dem für diesen Leser die Reise endet – nicht bei der Bonusbedingung.

Was ein Gratisguthaben wirklich einbringt

Bleiben wir bei den CHF 10, weil sie die einzige Grösse sind, die in der Schweiz verbürgt ist. Ein Gratisguthaben ist kein Geldbetrag, sondern ein Wettgutschein. Sein Wert hängt davon ab, wie der Veranstalter den Einsatz behandelt, welche Quote er anbietet und wie viel vom möglichen Gewinn die Marge des Buchmachers vorher auffrisst.

Rechnen wir es an einem Beispiel durch, das ausdrücklich keine zitierte Quote ist, sondern eine Annahme: ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %. Die Marge des Veranstalters ist der Rest, etwa 5 % aller Einsätze dieses Marktes. Bei einem Guthaben, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückgezahlt wird, ergibt sich der durchschnittlich erwartete Wert aus dem Guthabenbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote × dieser Auszahlungsquote. Mit CHF 10 und Quote 1.90 landet man bei etwa CHF 4 bis 5 – je nachdem, wie der Anbieter aufrundet und in welchem Markt gesetzt wird.

Das ist die Zahl, die auf keinem Werbebanner steht. Es ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten, keine Zusage für die einzelne Wette: Der eine gewinnt CHF 9, der andere verliert das Guthaben vollständig, und im Mittel bleibt etwas weniger als die Hälfte des beworbenen Betrags als Erwartungswert. Wer CHF 10 liest und CHF 10 erwartet, erwartet doppelt so viel wie das Modell hergibt.

Warum der Einsatz einer Gratiswette nicht zurückkommt

Der Einsatz ist der eigentliche Kostenfaktor, und er ist unsichtbar. Bei einer gewöhnlichen Wette legt der Wettende CHF 10 ein und bekommt bei Quote 1.90 CHF 19 zurück – Einsatz plus CHF 9 Gewinn. Bei einer Gratiswette gehört der Einsatz nicht dem Wettenden. Er bekommt bei Gewinn nur die CHF 9, das Guthaben selbst verfällt. Der auf dem Wettschein gedruckte Betrag bleibt derselbe, die Auszahlung nicht.

Deshalb sind Gratiswetten und Gratisguthaben keine Variante der Einzahlung, sondern ein anderes Produkt. Und deshalb ist der Vergleich zweier Aktionen über die beworbene Höhe so irreführend: Eine Aktion mit CHF 10 Guthaben und einer Aktion mit CHF 10 Gratiswette können sich im Erwartungswert um die Hälfte unterscheiden, und nur das Reglement verrät, welche die bessere ist.

Quotenboosts und Kombiboosts: das Gratisguthaben für Fortgeschrittene

Wer schon spielt, bekommt statt Gratisguthaben gern einen Boost beworben. Bei Swisslos läuft er unter Kombiboost und gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten; er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ein Wortlaut ist hier besonders aufschlussreich: Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn, nicht den Einsatz. Ein Boost auf den Nettogewinn von CHF 9 ist CHF 1.80 wert, wenn er 20 % beträgt. Die Bedingung von mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 macht die Sache zusätzlich zu einer Geschicklichkeitsaufgabe: Wer vier solcher Voraussagen findet, hat schon gearbeitet, bevor er etwas bekommt. Der Anbieter wählt hier nicht zwischen grosszügig und knauserig, sondern zwischen billig und billig – die Prozentsätze sind Staffelungen, und die niedrigste Stufe (5 % auf den Nettogewinn) ist für den Wettenden in der Regel nicht mehr als eine Randnotiz. Wer diese Boosts vergleichen will, muss die Nettogewinn-Erhöhung und die Voraussetzungen rechnen – die beworbene Prozentzahl ist nur der halbe Satz. Wer sich bei einem Live-Event ärgert, dass der Boost nach dem Cash-Out verschwunden ist, hat das nicht falsch verstanden: Cash-Out und Boost schliessen einander aus, und diese Reihenfolge ist das eigentliche Kleingedruckte.

Warum es diese Angebote in der Schweiz nur in kleiner Zahl gibt

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist der Grund, warum die beiden Veranstalter, die überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, mit Gratisguthaben so sparsam sind. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen für die Loterie Romande und acht für Swisslos erteilt – das ist die Gesamtzahl der genehmigten Aktionen, nicht die Zahl der Kunden, die davon profitieren konnten.

Der zweite Grund ist Grösse. Die Loterie Romande ist mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden kein Marketingapparat, der Gratisguthaben als Wachstumsmotor einsetzt. Sie hat ein Sortiment, das aus Sportwetten und Lotterien besteht, und ein Publikum, das sie auch ohne Neukundenprämie erreicht. In einem Markt mit zwei Anbietern und getrennten Gebieten gibt es keinen Verdrängungswettbewerb um den Neukunden, der solche Aktionen nötig macht – und deshalb ist die Frage nach dem grosszügigsten Bonus ohne Einzahlung hierzulande von vornherein falsch gestellt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» als Beispiel. Die Loterie Romande liess sie vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen laufen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Was es für den Verbraucher bedeutet, wenn die Aufsicht mitentscheidet

Wer die Bedingung der vorherigen Zustimmung als Ärgernis liest, sollte die Gegenrechnung sehen. Dieselbe Regelung hält Gratisguthaben-Angebote aus einem Wettlauf um die Aufmerksamkeit heraus, der in anderen Ländern regelmässig eskaliert. Wo Aktionen vorab genehmigt werden, kann kein Anbieter über Nacht eine Verdopplungsprämie in den Markt werfen, und die Aufsicht sieht, mit welchem Budget sie eine Zielgruppe anspricht – bei einem Produkt, das nachweislich geeignet ist, Menschen in Schwierigkeiten zu bringen, ist das kein Nebeneffekt, sondern der Zweck.

Wettende verlieren dadurch etwas Konkretes: den Anreiz, ein Konto nur wegen einer Prämie zu eröffnen. Bei Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar ist, ist der Anreiz ohnehin schwach. CHF 10, die verfallen, wenn man sie nicht innerhalb eines Monats auf einen Wettschein bringt, sind ein Gutschein mit Ablaufdatum und nicht ein Geschenk. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert nichts, was ihm gehört hat – aber er hat auch nichts gehabt.

Die Bewilligung entscheidet, nicht die Werbung

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und sie unterstehen der Aufsicht der Gespa. Eine Veranstalterin braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es genau zwei Produkte: Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von der Loterie Romande, mit getrennten Gebieten.

Für den Kunden hat das eine unangenehme Folge: Ein ausländisches Konto ist in der Schweiz nicht bewilligt, und daran ändert kein ausländisches Lizenzdokument etwas. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste fremder Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre unterdrücken – die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 führte sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden binnen Stunden ersetzt; die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home, und bet365 erscheint auf der Liste.

Wer ein Konto bei einer dieser Seiten führt, führt ein Konto ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine Beschreibung der Zuständigkeiten – und für die Frage nach dem Bonus ohne Einzahlung heisst es: Das Gratisguthaben, das eine ausländische Seite bewirbt, unterliegt keiner Schweizer Regelung, weder einer Prämie, noch einer Auszahlung, noch einem Streitfall.

Das Verbot, für nicht bewilligte Spiele zu werben

Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Artikel wie dieser darf jene Angebote also beschreiben und bewerten, aber nicht anpreisen. Für den Leser ist diese Grenze nützlicher, als sie klingt: Eine Publikation, die für eine nicht bewilligte Plattform wirbt, riskiert eine Busse, und eine Publikation, die für bewilligte Plattformen wirbt, ist in der Schweiz immer ein Verkaufsargument und nie eine Prüfung.

Beide Formen von Werbung haben deshalb einen Grund, mit Bedingungen sparsam umzugehen. Das ist der Punkt, an dem eine Leserin selbst zum Instrument wird. Wenn eine Zahl in der Werbung steht und die Bedingung dazu fehlt, fehlt sie, weil sie die Zahl kleiner macht.

Was die Aufsicht nicht mehr reguliert: Cash-Out, live und virtuell

Nicht alles im Wettgeschäft ist durchgeregelt, und das ist für Wettende wichtig, weil sie sich darauf verlassen, was ein Anbieter als «Feature» auslobt. Cash-Out ist nicht staatlich reguliert. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält, und das Geldspielgesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Märkte ein. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, wettet also in einem Fenster, das der Anbieter schliessen darf, während der Ball noch rollt.

Kontrolle: was ein Guthaben von seinem Besitzer verlangt

Ein Guthaben auf dem Spielerkonto ist kein anonymes Geschenk. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer nach der Registrierung sofort einzahlen will, stösst also zuerst auf ein Formular, nicht auf einen Wettschein.

Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Ein Detail am Rande, das für die Grösse des Produkts spricht: Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Limiten, Identitätsprüfung und Auszahlung auf das eigene Konto hängen zusammen: Wer nicht verifiziert ist, bekommt sein Guthaben nicht auf die Bank.

Die Spielsperre gilt nicht nur für bewilligte Spiele

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die praktischste Konsequenz aus der Bewilligungspflicht: Der Kontrollmechanismus funktioniert nur innerhalb des Systems. Wer sein Schweizer Konto sperrt, sperrt damit auch seinen Zugang zu Schweizer Casinos. Ausländische Wettseiten stehen nicht in diesem Register, und deshalb ist die Sperre dort wirkungslos.

Dasselbe Prinzip trägt die Auszahlungsregel. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter ein Konto unter anderem Namen führt, hat in der Schweiz keine Handhabe, wenn die Auszahlung stockt.

Ein letztes Wort zur Selbstkontrolle, das die Werbung gern verschweigt. Die Limiten sind selbst gesetzt, nicht staatlich vorgegeben; die Veranstalterin muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, aber die Höhe bestimmt der Kunde. Und in der Schweiz gibt es keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Wer CHF 9’999 als Verlustlimite für 30 Tage setzt, hat formal alles richtig gemacht und sich praktisch nichts verboten.

Der Vergleich: zehn Anbieter nach Bedingungen, nicht nach Bonusbetrag

Die Reihenfolge folgt dem, was ein Wettender beeinflussen kann. Zuerst die Bewilligung: Sie entscheidet darüber, ob es überhaupt einen Schweizer Rechtsweg, ein Sperrregister und ein Auszahlungsrecht gibt. Danach getrennt die bewilligten und die nicht bewilligten Anbieter, und zwar nicht als Geschmacksfrage, sondern weil zwischen beiden Gruppen die Voraussetzungen für einen Bonus ohne Einzahlung nicht vergleichbar sind. Zwei Gruppen, die unter verschiedenen Rechtsordnungen stehen, sind kein Feld für eine gemeinsame Rangliste – der Vergleich verliert dann seine Aussagekraft. Die zwei Schweizer Veranstalter stehen deshalb für sich, die acht ausländischen Marken ebenfalls.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
20Bet Ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht etabliert
myBet Ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht etabliert
BC.Game Ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht etabliert
BassBet Ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht etabliert
Unibet Ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht etabliert
22Bet Ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht etabliert
bet-at-home Ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht etabliert
1Bet Ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz: nicht etabliert

Die Tabelle liest sich monoton, und das ist die Information. Acht Zeilen tragen den gleichen Eintrag, weil es in der Schweiz keine weitere Bewilligung zu verteilen gibt – der Kantonsbeschluss begrenzt die Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei. Zwischen einer nicht etablierten ausländischen Lizenz und einer Schweizer Bewilligung liegt deshalb kein Gradunterschied, sondern eine Grenze: Was nach Art. 4 des Geldspielgesetzes nur in der Schweiz gilt, gilt nicht in der Schweiz, wenn es woanders ausgestellt wurde.

Ein Hinweis zur Auswahl selbst: Ein paar der ausländischen Domains standen zuletzt auf der Sperrliste, und Erreichbarkeit ist in der Schweiz keine stabile Eigenschaft. Diese Liste wird laufend erweitert; wer sein Konto bei einer solchen Marke hält, sollte den Stand vor der nächsten Einzahlung prüfen.

Was die zwei bewilligten Veranstalter jeweils abdecken

Die beiden Anbieter sind keine Konkurrenten im Sinn eines Marktes. Swisslos betreut mit Sporttip die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen, und umgekehrt.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Die Gebiete sind rechtlich geschlossen, und diese Geschlossenheit macht den Vergleich zwischen den beiden zu einem Vergleich zweier Reglemente, nicht zweier Marktanteile. Für die Leserschaft ist das eine Entlastung: Es gibt nichts zu wählen.

Was die acht ausländischen Marken mit dem Bonus ohne Einzahlung zu tun haben

Alle acht erscheinen hier mit demselben Status, und über einen Bonus ohne Einzahlung sagt dieser Artikel über sie nichts aus. Für jede dieser Marken gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Eine ausländische Lizenz – ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Kraft.

Was das praktisch heisst, lässt sich an einem Vorgang festmachen, den jeder kennt: Eine Auszahlung stockt, ein Konto wird ohne Begründung geschlossen, ein Bonus wird wegen einer Bedingung aberkannt, die im Reglement stand und im Werbetext nicht. In der Schweiz gibt es dafür einen Weg über den Veranstalter und im Streitfall über die Aufsicht. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es diesen Weg nicht, und die Kosten eines Verfahrens im Ausland stehen regelmässig in keinem Verhältnis zu einem Streitwert von ein paar hundert Franken.

Noch eine Sache, die mit der Werbung zu tun hat und nicht mit dem Anbieter. Ein «Bonus ohne Einzahlung» ist auf diesen Seiten ein Standardargument der Neukundengewinnung, und die Anbieter vergleichen sich untereinander nicht. Wer zwei Aktionen gleichzeitig sieht, kann nicht wissen, welche Frist, welcher Mindestquote und welcher Auszahlbarkeit sie unterliegen. Das ist die Bedingung, unter die der Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz gestellt ist, und diese Bedingung ist bei einer nicht bewilligten Plattform nicht kontrollierbar. Als Anhaltspunkt bleibt die Zahl, die den Neukunden lockt: Sie ist bei einer nicht bewilligten Plattform fast immer grösser als hierzulande, und dieser Grössenunterschied ist der Preis – nicht die Prämie.

Wo der Vergleich endet und die Einzelprüfung beginnt

Was ein Veranstalter an Sportarten, Wettarten und Märkten anbietet, ist kein Nebenschauplatz, sondern die Grenze der Vergleichbarkeit. Zulässig ist nur, was auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht – Randmärkte wie Ecken oder Karten und E-Sport fehlen dort. Wer also auf ein bestimmtes Angebot aus ist, prüft es im Wettprogramm und in den Reglementen des Anbieters, dessen Konto er tatsächlich nutzen kann.

Zwei Beispiele für Details, die den Ausgang einer Wette entscheiden und in keinem Werbetext stehen. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das sind keine Petitessen: Die Rundungsregel entscheidet über Rappen, und die Definition der Spielzeit entscheidet über ganze Wetten.

Wie oft und wann man bei Swisslos an sein Geld kommt

Auszahlungen sind der Punkt, an dem ein Gratisguthaben und ein Gewinn getrennte Wege gehen. Swisslos überweist innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Bearbeitung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer regelmässig kleine Beträge abzieht, zahlt also für eine Bequemlichkeit, die er bei einer einzigen Auszahlung im Jahr nicht hätte. Der Rat ist unspektakulär: Geld liegen lassen und einmal im Jahr überweisen.

Bei Gewinnen greift zusätzlich eine Schwelle. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; höhere Beträge gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande liegt dieselbe Grenze bei CHF 1’000 netto, darüber geht der Betrag auf die angegebene IBAN. Wer knapp darüber gewinnt, wartet also ein paar Tage auf Geld, das bei einem tieferen Gewinn sofort auf dem Konto wäre.

Was von einem Guthaben nicht abgeht, sind Steuern auf dem Einsatz. Eine Wetteinsatzsteuer gibt es in der Schweiz nicht, und auf Gewinnen aus bewilligten Grossspielen liegt bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag keine Einkommenssteuer. Ab Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000 seit dem 1. Januar 2026 beziehungsweise CHF 1’070’400 im Jahr 2025 behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Für die typische Wette auf Sporttip ist das eine Zahl ohne Bedeutung; die Steuerfrage ist eine kantonale, und bei Unklarheit hilft eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Ein Hinweis für alle, die über eine ausländische Seite spielen: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Was in der Schweiz steuerfrei wäre, ist dort ein steuerbarer Ertrag – ein Punkt, der keinen Wettenden vom Spielen abhält und jeden Steuerzahler interessiert.

Der Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz: die Bewertung

Wer nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, sucht in der Schweiz nach etwas, das es gibt, aber nicht in der Form, in der es beworben wird. Es gibt CHF 10 Gratisspielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, aus einer Aktion mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht und begrenzter Auflage von 7’000 Stück. Es gibt Gratiswetten, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird. Es gibt Boosts auf den Nettogewinn, gestaffelt nach der Zahl der Voraussagen. Und es gibt viele Aktionen, für die man erst Geld einzahlen muss.

Der praktische Rat lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wer ein Swisslos- oder Loterie-Romande-Konto ohnehin nutzen kann, nimmt die Aktion mit, wenn ihre Bedingungen ihm zusagen, und rechnet sie nicht als Einnahme. Wer nur wegen der Prämie ein Konto eröffnen will, sollte die Frist im Auge behalten: 30 Tage sind kurz, und ein verfallenes Guthaben ist keine verlorene Chance, sondern ein nicht eingelöstes Versprechen. Und wer bei einer ausländischen Seite ein Konto eröffnet, weil sie mehr verspricht, sollte wissen, dass die Versprechung ausserhalb jeder hiesigen Regelung steht – die Prämie steht über den Bedingungen, nicht unter ihnen.

Die geprüften Anbieter

Zehn Anbieter, in der Reihenfolge der Bewilligungsfrage. Die ersten zwei sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen; sie werden zuerst beschrieben und ausführlicher, weil über sie die belastbaren Angaben existieren. Die acht ausländischen Marken folgen, jeweils mit dem Status ohne Schweizer Bewilligung – beschrieben und eingeordnet, nicht empfohlen.

Swisslos Sporttip: das bewilligte Produkt mit dem vollständigen Reglement

Swisslos betreibt Sporttip als bewilligtes Grossspiel, mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter der Aufsicht der Gespa. Organisatorin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sporttip läuft im Gebiet von 19 Kantonen sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann kein Konto eröffnen.

Das Reglement ist der eigentliche Vorteil dieses Anbieters und im Vergleich zu ausländischen Seiten der Gegenentwurf zu einem Werbetext. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Wettender, der bei einem Gratisspielguthaben übergross anlegen will, merkt schnell, wo die Wand steht. Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten sind vom Cash-Out erreichbar, aber nur online und nur vollständig; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Die Höhe des Betrags hängt vom Stand des Sportevents ab und kann geändert werden. Sporttip gewährt ihn nicht für jeden Markt.

Für die Bonusfrage ist die Auszahlungsregel entscheidend. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist überhaupt nicht auszahlbar. Wer also CHF 10 Aktionsguthaben gewinnt, hat einen Gewinn auf dem Konto, aber kein Geld, das den Weg auf die Bank nimmt, solange es als Gratisguthaben klassiert ist.

Ein Detail aus dem Kleingedruckten, das die meisten nicht lesen und das sie trotzdem trifft: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind grosszügig – bis man die Erinnerung verpasst hat. Und wer bei einem Bonusstreit Einsprache erheben will, hat zehn Tage. Das ist die eigentliche Kostenzeile dieses Angebots: Sie kostet keine Franken, sie kostet Aufmerksamkeit.

Wo Sporttip verliert, ist die Auswahl. Die bewilligte Liste umfasst nicht jeden Markt, der bei anderen Anbietern üblich ist; Randmärkte wie Ecken oder Karten und E-Sport fehlen, und auch Frauen-Wettkämpfe nur, wenn sie auf der Liste stehen. Wer ein spezielles Produkt sucht, wird auf Sporttip nicht immer fündig.

Weitere Regeln gehören hierher, weil sie erst im Streitfall sichtbar werden. Eine Wette auf ein Ereignis, an dem man als Wettkämpfer teilnimmt, ist nicht erlaubt. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Fazit: Dieses Produkt ist für den Wettenden am besten, der ohnehin in der Schweiz spielt und die Vorhersehbarkeit höher schätzt als die Auswahl. Die Gestaltung der Limiten und die Auszahlung auf ein Konto des Inhabers sind keine Kosmetik, sie sind die Bedingung dafür, dass ein Streit überhaupt eine Adresse hat. Dass ein Gratisguthaben 30 Tage gilt und nicht auszahlbar ist, passt zu diesem Bild: Gespielt wird auf Zeit und ohne Illusionen.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant mit klaren Obergrenzen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport als bewilligtes Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Sie ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura tätig, an der Avenue de Provence 14 in Lausanne erreichbar, und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht unter, wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das beste Beispiel dafür, wie ein Gratisguthaben in der Schweiz aussieht. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Verknüpfung mit dem Stadionerlebnis erklärt, warum die Auflage so klein war: Die Aktion war an 7 Tage und an Orte gebunden, nicht an eine Marketingkampagne.

Auf der Auszahlungsseite sind die Zahlen klar. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die angegebene IBAN. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Spannung dieses Angebots liegt in der Verbindung von Aktion und Verantwortung. Denselben CHF 10 Aktionsguthaben steht eine Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage gegenüber – ein Wettender, der 30 Tage lang bis an die Limite spielt, hat ein Vielfaches dessen bewegt, was die Aktion wert war. Die Relation zwischen Anreiz und Volumen ist hier so vehement, dass sich die Aktion als Wachstumsinstrument von selbst erledigt. Wer also wissen will, wofür die Loterie Romande ihre Werbebudgets einsetzt, findet die Antwort nicht in der Prämie.

Fazit: Ein solides Produkt für Kartenspieler und Wetten im Westschweizer Markt mit kantonaler Präsenz. Wer die Verkaufsstellen nutzt und ohnehin dort spielt, braucht die Online-Aktion nicht. Getestet, nicht empfohlen: Mit dem CHF 10 Guthaben kann man sowohl in den Genuss der Prämie als auch der kleinen Auflage kommen – aber nur, wenn man die 30 Tage nicht verstreichen lässt.

20Bet: eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

20Bet tritt hier mit dem Status «ohne Schweizer Bewilligung» auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und hat nach Art. 4 des Geldspielgesetzes hier keine Kraft. Kunden haben daher keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann jederzeit von der Gespa gesperrt werden.

Was das konkret bedeutet: Wer sein Konto dort führt, kann sein Guthaben nicht über eine Schweizer Aufsicht geltend machen, und ein Bonus ohne Einzahlung – oder die Bedingungen, unter denen er verfällt – ist allein Sache des Anbieters. Zu den Zahlungswegen und Auszahlungsfristen dieser Marke ist aus der Schweizer Perspektive nichts Belastbares festzustellen.

Fazit: Kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Rechtsschutz. Für einen Wettenden, der eine Aktion nur wegen der Prämie prüft, ist die Adresse wichtiger als der Betrag.

myBet: ausländische Marke, keine Schweizer Anbindung

Auch myBet führt keine Schweizer Bewilligung. Der Eintrag lautet: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Lizenz ist nicht etabliert und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Da das Angebot ausserhalb der Schweizer Aufsicht liegt, gibt es keinen Rechtsweg; Nutzer müssen zudem mit Sperrungen durch Schweizer Internetanbieter rechnen.

Die Folgen sind dieselben wie bei allen Marken dieser Gruppe: Der Wettende steht ausserhalb des schweizerischen Kontrollrahmens, und die Auszahlung eines Gewinns ist eine Frage des ausländischen Vertragsverhältnisses. Ein Bonus ohne Einzahlung von einer ausländischen Marke ist deshalb kein Rechtsanspruch, den man in der Schweiz durchsetzen könnte.

Fazit: Die Marke gehört in die Liste, weil Spielende sie antreffen – ein Konto dort ist eine bewusste Entscheidung gegen die Schweizer Kontrolle.

BC.Game: ausländische Plattform ohne Schweizer Zulassung

BC.Game erscheint ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Nur die zwei konzessionierten Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten; die berichtete Lizenz ist nicht etabliert und hat hier keine Kraft. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.

Eine Einordnung mit den Fakten, die vorliegen: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht über die Bedingungen eines Bonus ohne Einzahlung. Wer einen ausländischen Anbieter mit einem Schweizer Konto vergleicht, vergleicht damit nicht zwei Angebote, sondern zwei Rechtsordnungen.

Fazit: Für Schweizer Wettende ohne Anspruch auf hiesigen Schutz – der Vergleich mit den zwei bewilligten Veranstaltern fällt entsprechend aus.

BassBet: Marke ohne Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss

BassBet führt keine Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz ist nicht etabliert und gilt in der Schweiz nicht. Für Nutzer bedeutet dies: Es existiert kein inländischer Rechtsweg für Streitigkeiten, und die Plattform kann jederzeit auf der Sperrliste der Gespa landen.

Der Punkt, der hier zählt, ist die Auszahlungsseite. Bei einer nicht bewilligten Marke gibt es keine Schweizer Regel, wonach Guthaben und Gewinne nur auf ein Konto des Inhabers ausbezahlt werden müssten, und keine Stelle, die eine Auszahlung durchsetzt. Wer auf ein Gratisguthaben aus ist, sollte sich diese Reihenfolge merken: erst die Zahlung, dann der Bonus.

Fazit: Eine Marke für Spieler, die den ausländischen Weg wählen – und damit auf jede Schweizer Kontrolle über Auszahlung und Bonusbedingungen verzichten.

Unibet: ausländische Marke, in der Schweiz nicht bewilligt

Unibet steht hier ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten; die berichtete Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Was fehlt, ist das ganze Kontrollnetz: keine Identitätsprüfung nach Schweizer Vorgaben, kein Register, kein Streitweg. Ein Bonus ohne Einzahlung, der dort beworben wird, unterliegt keiner Schweizer Regelung.

Fazit: Kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Kontrolle – die Bewertung endet dort, wo die Zuständigkeit endet.

22Bet: ausländischer Anbieter ohne Bewilligung

22Bet trägt den Status «ohne Schweizer Bewilligung». Eine berichtete Lizenz ist nicht etabliert und gilt hier nicht; es gibt keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Die Fakten dieser Zeile lassen sich nicht ausbauen: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, und daher ist kein Schweizer Kontrollmechanismus anwendbar. Wer dort ein Konto hält, reguliert sein Verhältnis zum Anbieter nach dessen Regeln allein.

Fazit: Für Wettende, die den ausländischen Weg kennen und wählen – ohne Schweizer Anspruch auf irgendetwas.

bet-at-home: Marke auf der Sperrliste, ohne Bewilligung

bet-at-home führt keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Kraft. Der Anschluss an das schweizerische Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen – die Gespa nennt diese Marke in diesem Zusammenhang ausdrücklich.

Das ist die deutlichste Form der Antwort auf die Ausgangsfrage: Eine Plattform kann ihren Kunden einen Bonus ohne Einzahlung anbieten und gleichzeitig für Schweizer Telekom-Anbieter gesperrt sein. Der Bonus ist dann an eine Adresse gebunden, die in der Schweiz nicht zuverlässig erreichbar ist.

Fazit: Eine Marke, die in der Schweizer Diskussion um Sperrlisten namentlich vorkommt – wer hier ein Konto hält, sollte den Zugang regelmässig prüfen.

1Bet: Marke ohne Schweizer Bewilligung zum Abschluss

1Bet steht ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz ist nicht etabliert, sie gilt in der Schweiz nicht. Da keine regulatorische Anbindung existiert, sind rechtliche Schritte in der Schweiz aussichtslos, und auch die Erreichbarkeit über Schweizer Provider ist nicht gesichert.

Für den Zweck dieses Artikels schliesst diese Marke die Liste ab: zehn Anbieter, von denen zwei eine Schweizer Bewilligung haben und acht nicht. Wer die Ausgangsfrage nach dem Bonus ohne Einzahlung stellt, sollte zuerst diese Zahl zur Kenntnis nehmen. Sie erklärt, warum es hier nur kleine Aktionen gibt – und warum die grossen Versprechen von ausländischen Seiten ausserhalb des Schweizer Rechts stehen.

Fazit: Keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz – die Marke ist nur insofern von Interesse, als ihre Aktionen nicht unter Schweizer Recht fallen.

Kontrolle und Einschätzung

Die Zahlen dieses Artikels sind nicht spektakulär, und das ist ihre Botschaft. Wer CHF 10 Spielguthaben in einer Aktion mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht erhält, hat CHF 10 gewonnen, die 30 Tage halten und nicht auszahlbar sind. Bei Quoten von 1.90 auf beiden Seiten eines Zwei-Weg-Marktes bleiben als Erwartungswert etwa CHF 4 bis 5, und das ist ein Durchschnitt über viele Wetten, keine Zusage für die nächste. Der Unterschied zwischen einem beworbenen Betrag und seinem Erwartungswert ist der Preis, den die Werbung nicht nennt.

Bei den zwei bewilligten Veranstaltern ist dieser Preis wenigstens bekannt und nachlesbar. Bei den acht ausländischen Marken ist er eine Frage des Vertrags und nicht des Rechts. Wer in der Schweiz spielt, spielt mit einem geschlossenen Rechtsrahmen, mit Limiten, die er selbst setzt, und mit einem Gratisguthaben, das in der Grösse begrenzt ist. Wer das für zu wenig hält, findet bei ausländischen Seiten mehr – und bezahlt dafür mit dem Schutz, den die Schweiz nicht mitliefert.

Welche Bedingungen den Wert eines Gratisguthabens zerlegen

Aus dieser Regel folgt mehr als eine Formalie. Wer sein Schweizer Konto sperrt, sperrt damit auch seinen Zugang zu den Schweizer Casinos. Ein Gast im Casino, der sein Konto sperrt, sperrt die Lotterie mit. Ein Nutzer ausländischer Seiten steht nicht in diesem Register, und die Sperre ist dort wirkungslos. Für einen Wettenden, der gerade wegen eines Kontrollproblems sperrt, ist diese Reichweite der eigentliche Wert der Bewilligung.

Wo man die Bedingungen selbst prüfen sollte

Wer sein Konto bereits hat und prüfen will, was das Gratisguthaben wert ist, findet die Auskunft an drei Orten. Erstens im Reglement des Veranstalters, in dem Fristen, Mindestquoten und Auszahlbarkeit stehen müssen, wenn sie gelten sollen. Zweitens auf dem Wettschein: Wer den möglichen Gewinn vor dem Absetzen ansieht, sieht, ob der Einsatz enthalten ist oder nicht. Drittens bei der Gespa, wenn es um die Frage geht, ob eine Plattform überhaupt bewilligt ist.

Diese drei Blicke kosten keine Minute. Eine Zahl in der Werbung ohne eine Zahl im Reglement ist keine Prämie, sondern eine Verpflichtung, die man eingeht, ohne ihre Bedingungen zu kennen. Das ist der Preis einer beworbenen kostenlosen Wette in einem Satz.

Häufige Fragen zum Bonus ohne Einzahlung

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa – 2025 erhielt die Loterie Romande deren 24, Swisslos 8. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, an 7 Aktionstagen von Dezember 2025 bis März 2026.

Warum sind die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter so klein und so selten?

Weil die Aufsicht jeder Aktion vorher zustimmen muss und nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen. Sie konkurrenzieren sich nicht, sondern arbeiten in getrennten Gebieten. Ein Verdrängungswettbewerb um Neukunden findet nicht statt – deshalb bleibt die Werbeprämie ein Randprodukt, nicht ein Wachstumsmotor.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden?

Nein. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, und auch bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausgeschlossen. Gegenstand der Auszahlung sind Guthaben und Gewinne aus dem eigenen Spiel. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Bei einer Gratiswette gehört der Einsatz nicht dem Wettenden. Er erhält bei Quote 1.90 auf CHF 10 die CHF 9 Gewinn, das Guthaben selbst verfällt. Bei einer gewöhnlichen Wette kämen CHF 19 zurück – Einsatz plus Gewinn. Deshalb ist der Wert einer Gratiswette im Erwartungswert deutlich tiefer als der einer Wette aus eigener Einzahlung.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Dasselbe wie bei jedem anderen Angebot dort: Es gilt keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Eine Curaçao-, Malta- oder Deutschland-Lizenz hat nach Art. 4 des Geldspielgesetzes in der Schweiz keine Kraft. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen – Ende 2025 führte sie 671 Domains.

Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum kantonal unterschiedlichen Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei – ab CHF 1’071’000 seit dem 1. Januar 2026 beziehungsweise CHF 1’070’400 im Jahr 2025 greift die Verrechnungssteuer von 35 %. Eine Einsatzsteuer gibt es nicht. Bei Fragen hilft eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»