Gratiswette bei der Registrierung: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen und ein Guthaben, das man nicht auszahlen kann

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 — die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa geprüft.

Ein leeres Wettschein-Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einem Gartentisch auf einer Terrasse, daneben steht ein Windlicht.
Gewinne bis CHF 1'000 netto werden bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage begrenzt.

Die Nachricht, die man auf schweizerischen Wettseiten zuerst liest, ist meistens nicht wahr: dass eine Registrierung irgendwo Geld bringt. In der Schweiz bringt sie zuerst eine Prüfung. Wer hier ein Spielerkonto eröffnet, lädt einen Ausweis hoch, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken gehalten werden, und muss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Veranstalters nachweisen. Danach kann man wetten. Obendrauf liegt eine Gratiswette — manchmal. Und wenn eine kommt, dann ist sie kein Geschenk, sondern ein Guthaben mit Regeln, das man weder auszahlen noch vollständig zu Geld machen kann.

Was folgt daraus für den, der die Seite mit den grossen Zahlen sucht? Er wird sie nicht finden, und das ist kein Mangel der Anbieter. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, und Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist keine Formsache. Sie erklärt, warum die beiden Veranstalter, die überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, mit Aktionen geizen, während ausländische Seiten mit frei erfundenen Willkommenspaketen werben, für die hier niemand haftet.

Der praktische Kern der Sache lässt sich in vier Schritten abarbeiten. Erstens: Wo darf ich überhaupt ein Konto haben — mein Wohnkanton entscheidet, nicht mein Geschmack. Zweitens: Existiert eine Aktion, und wie lange ist ihr Guthaben gültig. Drittens: Was kostet mich das Guthaben, wenn ich es in Umsatz verwandeln will. Viertens: Welche Limite habe ich gesetzt, bevor ich auf den ersten Wettschein tippe — und ob ich sie wieder senken würde, wenn ich es könnte.

Gratiswette und Registrierungsbonus: was der Begriff verdeckt

«Gratiswette» klingt nach einem Wettschein, der nichts kostet. Was auf dem Spielerkonto landet, ist etwas anderes: Gratisspielguthaben, das der Veranstalter gutschreibt und das nicht auszahlbar ist. Dieses Detail steht in den Bedingungen beider Schweizer Veranstalter, und es entscheidet über den tatsächlichen Wert der ganzen Aktion. Ein Guthaben, das man nicht auszahlen kann, ist ein Recht auf einen Wettschein, kein Geld.

Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der zweite Unterschied liegt beim Einsatz. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz regulär nicht mit zurückbezahlt: Gewinnt die Wette, zahlt der Veranstalter den Nettogewinn aus, also Einsatz mal Quote minus Einsatz — bei einem Kombinationsschein das Produkt der Einzelquoten. Wer CHF 10 Gratisguthaben bei Quote 2.00 einsetzt, sieht am Ende CHF 10 auf dem Konto, nicht CHF 20. Der Einsatz ist verbraucht, weil er nie aus der eigenen Tasche kam. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die übliche Mechanik solcher Aktionen, und es ist der Punkt, an dem die meisten Werbetexte die Leser verlieren, ohne es zu merken.

Drittens die Frist. Guthaben aus einer Aktion ist befristet, und die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Gutschrift, nicht ab dem Zeitpunkt, an dem man Lust auf Wetten hat. Wer die Aktion mitnimmt und drei Wochen später den Schein ausfüllt, hält unter Umständen ein Konto ohne Guthaben in der Hand.

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 vorgemacht, wie klein eine solche Aktion in der Schweiz ausfallen kann. Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Zehn Franken, sieben Tage zum Einlösen des Codes, dreissig Tage zum Verspielen.

Das ist die Aktion eines Veranstalters, der ein Monopol in sechs Kantonen hält und dessen Umsatz nicht davon abhängt, ob ein Neukunde wegen zehn Franken kommt. Genau daran misst sich, was man von Gratiswetten bei der Registrierung in der Schweiz erwarten darf: nicht ein Willkommenspaket, sondern ein Marketinginstrument, das die Aufsicht genehmigen muss.

Was die nicht auszahlbare Gutschrift rechnerisch hergibt

Der Wert einer nicht auszahlbaren Gutschrift hängt an drei Dingen: am Betrag, an der Quote, mit der man sie spielt, und an der Auszahlungsquote des Marktes, in dem man sie platziert. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt an die Wettenden zurückgibt, und sie ergibt sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Der Rest bleibt beim Veranstalter.

Ein Beispiel, ausdrücklich kein zitierter Preis, sondern eine Rechnung: CHF 10 Gratisguthaben auf einen Zwei-Weg-Markt zu je 1.90. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 95 %, der Rest ist die Marge von 5 %. Wer die Gutschrift auf einen einzigen Ausgang setzt, dessen Wahrscheinlichkeit 50 % beträgt, behält im Mittel 5 % vom Guthaben — rund CHF 0.50 von den zehn Franken.

Bei längeren Quoten steigt der Wert, obwohl die Marge im Markt bleibt. Auf einen Acht-Weg-Markt mit gleichen Quoten von 1.90, in dem eine einzelne Voraussage rund 12,5 % Wahrscheinlichkeit trägt, liegt der Erwartungswert bei etwa CHF 1.20 bis CHF 1.90 je nach Markttiefe; auf einen sehr selektiven Ausgang mit Quote 8.00 sind es rund CHF 8.00 im Mittel, während die Wahrscheinlichkeit eines Treffers auf rund 12 % fällt. Der Erwartungswert verbessert sich nicht, weil man klüger wettet, sondern weil eine Quote einen kleinen Teil der Zeit einen grossen Betrag auszahlt.

Der Bandwert, um den es hier geht: Eine Gutschrift von CHF 10 auf einen Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 ist im Mittel rund CHF 0.50 wert, wenn man sie auf einen gleichwahrscheinlichen Ausgang setzt, und deutlich weniger als ihr Nennwert in jedem Fall, weil der Einsatz nicht zurückfliesst und die Marge im Markt bleibt. Wer dieselben CHF 10 als Echtgeld einsetzt, bekommt bei einem Treffer CHF 19.00 zurück; wer sie als Gratisguthaben einsetzt, bekommt CHF 9.00. Diese Zahl ist eine Schätzung über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne.

Genau an dieser Stelle kippt die Rechnung in beide Richtungen und die Werbung verschweigt die eine Hälfte. Die Gutschrift drückt den durchschnittlichen Verlust, sie hebt ihn nicht auf. Wer die Aktion als Anlass nimmt, mehr zu spielen als sonst, tauscht CHF 0.50 erwarteten Wert gegen das, was er zusätzlich verliert. Das ist keine Moralpredigt, sondern die einfachste Form dessen, was ein Anreiz mit einem Budget macht.

Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit: drei Bedingungen, die den Wert bestimmen

Aktionen unterscheiden sich in der Frist, in der Mindestquote und in der Auszahlbarkeit des Guthabens. Jede der drei Bedingungen kann eine Aktion wertlos machen, und keine davon steht in der Überschrift, mit der die Aktion beworben wird.

Die Frist ist die härteste. Sie läuft ab Gutschrift, und eine kurze Frist verwandelt eine Aktion in einen Test, ob man zufällig gerade Zeit hat. Die Aktion der Loterie Romande gibt hier das Mass: sieben Tage, um den Code im verifizierten Konto einzugeben, dreissig Tage, um das Guthaben zu verwenden. Wer in dieser Zeit nicht in ein Stadion der National League kommt oder den Code nicht bekommt, ist nie Teilnehmer geworden.

Die Mindestquote steuert den Wert. Eine hohe Mindestquote zwingt in Märkte mit längerem Preis und kleinerer Trefferwahrscheinlichkeit. Rechnerisch hebt das den Erwartungswert der Gutschrift, praktisch senkt es die Chance, sie überhaupt in einen Gewinn zu verwandeln. Wer eine Aktion mit Mindestquote 2.00 mit einer Wette auf einen Favoriten bei 1.20 erledigen will, erfüllt die Bedingung nicht, und die Wette zählt nicht.

Die Auszahlbarkeit ist die Bedingung, die am wenigsten verhandelbar ist: Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar, weder bei der Loterie Romande noch bei Swisslos. Das Guthaben verlässt das Spielerkonto ausschliesslich als Wettschein. Wer den Betrag als Geld betrachtet, plant mit einer Zahlung, die nicht existiert.

Dazu kommt eine Bedingung, die mit dem Guthaben nichts zu tun hat und trotzdem darüber entscheidet, ob man die Aktion überhaupt nutzen darf: die Registrierung selbst. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre — und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Ein zweiter Versuch unter anderem Namen ist kein zweiter Willkommensbonus, sondern ein Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen.

Zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Reichweite, Grenzen

Die folgende Übersicht stellt die zwei Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, den ausländischen Marken gegenüber, die Schweizer Spielende im Alltag antreffen. Die Tabelle bewertet sie nicht, sie ordnet ein; die Bewertung steht in den Abschnitten zu jedem Anbieter.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. ausgewiesene Bewilligung Wettangebot in Zahlen
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa Einzel- und Kombiwette CHF 1 bis CHF 1’000, Systemwette bis CHF 10’000
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS Loterie Romande, Sitz Lausanne; Aufsicht Gespa Einzahlungen und Wallet-Guthaben je höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage
PowBet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz ausgewiesen keine Angaben zu Limiten
20Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz ausgewiesen keine Angaben zu Limiten
myBet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz ausgewiesen keine Angaben zu Limiten
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz ausgewiesen keine Angaben zu Limiten
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz ausgewiesen keine Angaben zu Limiten
Unibet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz ausgewiesen keine Angaben zu Limiten
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz ausgewiesen keine Angaben zu Limiten
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz ausgewiesen keine Angaben zu Limiten

Die Spalte mit den Limiten zeigt, wo die Vergleichbarkeit endet. Bei den beiden Veranstaltern stehen Zahlen, weil ihre Teilnahmebedingungen sie nennen. Bei den acht ausländischen Marken steht nichts, weil niemand in der Schweiz für ihre Bedingungen einsteht: Was in ihrem Kleingedruckten steht, kann sich mit dem nächsten Reload ihrer Seite ändern, und keine Schweizer Stelle prüft es nach. Eine Spalte, die auf beiden Seiten mit den gleichen acht Zahlen gefüllt wäre, wäre ehrlicher nur auf den ersten Blick.

Interessanter als die Höhe der Beträge ist die Frage, was ein Anbieter mit einem Konto machen darf, wenn es einmal offen ist. Bei den beiden Veranstaltern hängt daran die ganze Spielerschutzarchitektur: Limiten, Sperren, Auszahlungswege. Bei den ausländischen Marken hängt daran nichts, was ein Schweizer Gericht durchsetzen würde. Das ist die eigentliche Trennlinie dieser Liste, und sie verläuft nicht zwischen gross und klein, sondern zwischen geprüft und ungeprüft.

Was eine Gratiswette bei der Registrierung in der Schweiz voraussetzt

Am Anfang steht die Zustimmung der Aufsicht, nicht die Grosszügigkeit des Veranstalters. Führt jemand ein Spielerkonto, das sich nicht halten liesse, wäre jede Werbeaussage darüber ein Verstoss gegen die Bewilligungsauflagen. Das ist der Grund für die Nüchternheit, die vielen Schweizer Wettseiten eigen ist. Sie sind nicht langweilig. Sie sind reguliert.

Dahinter steht ein rechtliches Gebäude, das man kennen sollte, bevor man sein Geld an einen Anbieter bindet. In der Schweiz ist zwischen «Wetten» und der Kantonsgrenze, an der sie angeboten werden, nicht zu trennen.

Gratisaktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa

Gratisaktionen wie eine Gratiswette bei der Registrierung bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das ist keine Empfehlung und keine Genehmigung im Nachhinein, sondern eine Bedingung, die erfüllt sein muss, bevor die Aktion läuft. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Diese Zahlen sind selbst der interessanteste Teil des Satzes. 32 zugestimmte Aktionen im ganzen Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter, in einem Land mit mehreren Millionen erwachsenen Einwohnern, ist keine Offensive, sondern eine Ausnahme von der Regel, dass es keine Aktion gibt. Wer bei der Suche nach einer Gratiswette bei der Registrierung das Gefühl bekommt, der Schweizer Markt sei ein Sonderfall, hat recht.

Wichtiger als die Zahl ist ihre Herkunft. Ein ausländischer Anbieter braucht diese Zustimmung nicht, weil er keine Schweizer Bewilligung hat und in der Schweiz gar nicht veranstalten darf. Seine Werbeaussagen unterliegen deshalb auch nicht der Regel, dass Werbung nicht irreführend sein darf und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten darf. Ein frei formuliertes Willkommenspaket ist dort kein Regulierungsproblem, sondern Marketing.

Was folgt daraus für den Leser, der lediglich wissen will, ob er etwas bekommt? Er bekommt es dann, wenn der Veranstalter eine Zustimmung für genau diese Aktion hat und er ihre Bedingungen erfüllt. Alles andere ist eine Behauptung ohne Deckung.

Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Zahl der Veranstalter ist auf zwei gedeckelt. Swisslos betreibt das Angebot unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Bewilligungen werden als Veranstalterbewilligung und als Bewilligung pro Spiel erteilt, und sie gelten nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, und das gilt für jede ausländische Aufsicht ohne Ausnahme.

Der Zugang ist an das Gebiet gebunden. Swisslos führt Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Genf wohnt, kommt mit Swisslos nicht weiter, auch nicht mit Verweis auf die Aktion.

Die Gegenseite dieser Begrenzung ist die Sicherheit, die daran hängt. Nettoerlöse fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Kredite an Spielende sind verboten. Was die Erlaubnis angeht, ist der Schweizer Weg der engere, und er ist der klarere.

Was erlaubt ist und was nicht

Die erlaubten Wetten stehen auf einer geschlossenen Liste, die die Gespa führt: Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten sind dort einzeln aufgeführt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte finden sich nicht auf der Liste, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Gewettet wird auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig.

Wer ein Konto eröffnet, sollte diese Begrenzung als Produkteigenschaft lesen und nicht als Ärgernis. Ein regulierter Markt ist ein kleinerer Markt. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.

Live-Wetten haben dafür eine Eigenschaft, die man kennen muss, und sie ist unangenehm: Bei Sporttip gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die eigene Zuschauer-Verzögerung ist ein Risiko, das auf dem Konto landet.

Cash-Out ist kein gesetzliches Recht, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer aussteigt, verkauft seinen Schein unter dem Wert, den er bei einem Treffer gehabt hätte, und kauft dafür Gewissheit.

Die rechtlichen Grundlagen der Teilnahme

Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität. Wer sich bei Swisslos online registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die hochgeladenen Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Guthaben hat Grenzen, die man nicht in der Willkommensnachricht liest. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einem Maximum von CHF 10’000 in 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Bei Swisslos ist PostFinance Pay als Zahlungsart verfügbar, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Auszahlungen haben ihre eigenen Fristen und Kosten, und hier lohnt der genaue Blick. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut und überweist höhere Beträge auf die angegebene IBAN.

Ein Detail in diesen Regeln verdient Aufmerksamkeit, weil es den Wert einer Aktion verändert: Wer über Jahre regelmässig spielt, verbraucht seine zwei Gratisauszahlungen schneller als gedacht, und ab der dritten Auszahlung wird ein Prozentbetrag fällig. Für die zehn Franken aus einer Aktion spielt das keine Rolle, weil sie das Konto ohnehin nicht verlassen dürfen.

Sportliche Faulheit wird ebenfalls bestraft, aber erst spät. Ein Wettereignis, das abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Aktion mitmacht, sollte die Frist für den Gewinn nicht weiter hinauslegen als die Frist für das Guthaben.

Der Blick auf die Steuern gehört dazu

Wer eine Gratiswette in einen Gewinn verwandelt, sollte wissen, was davon bleibt. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Freibetrag beim Bund liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton».

Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert. Für einen typischen Wettenden ist die Schwelle so weit entfernt, dass auf einen Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer fällt. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.

Die Steuerfrage wird unangenehm, wenn das Geld aus dem Ausland kommt. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie anders behandeln: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau beispielsweise erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, trägt dieses Risiko zusätzlich zu allem anderen. Für den eigenen Fall ist eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Auskunftsstelle, nicht ein Wettportal.

Wie eine Gratiswette sich in Umsatz verwandelt

Eine Gutschrift wird erst zur Wette, wenn man den Schein ausfüllt, und dabei gelten Regeln, die sich nicht wegen einer Aktion ändern. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Dass die Rundung nach unten am Ende noch einmal zupackt, ist bei Kleinstbeträgen wie CHF 10 kaum zu spüren, bei grossen Quoten aber ein stiller Abzug.

Zwei weitere Regeln betreffen Kombinationen und damit jede Aktion, die zu einer Kombiwette einlädt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte eines Spiels in einen Schein legt, in der Annahme, die Seite habe das geprüft, riskiert unter Umständen den ganzen Schein.

Und der Kombiboost, die prominenteste «Erhöhung» im Schweizer Angebot, hat Bedingungen, die man erst auf dem dritten Bildschirm liest. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Punkt ist der, an dem sich die Vorstellung von der freundlichen Erhöhung von der Sache trennt. Ein Boost, den man mit Cash-Out beendet, ist weg. Die Erhöhung ist nicht an den Gewinn gebunden, sondern an treues Aussitzen.

Verantwortung: die Limiten gelten auch für Gratiswetten

Wer wegen einer Aktion ein Konto eröffnet, setzt die Limiten, bevor er den ersten Schein ausfüllt, nicht danach. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Reihenfolge in diesem Mechanismus ist die eigentliche Schutzfunktion. Die Limite ist nicht dazu da, Verluste zu verhindern, sondern dazu, einem Impuls Zeit zu nehmen. Wer nach einer schlechten Nacht die Limite erhöhen will, wartet drei Tage darauf. Wer sie senken will, wartet nicht. Von diesen drei Tagen ist in einem Werbetext nie die Rede, und sie sind der einzige Teil des Kontos, der wirklich dem Spielenden gehört.

Wer mehr Abstand braucht, kann sich sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Sperre ist damit kein Pausenknopf, sondern eine Tür, die man nur in eine Richtung schliesst.

Der Grund, warum dieser Abschnitt auf einer Seite über Gratiswetten steht, ist unspektakulär und trotzdem wichtig: Der Anreiz einer Aktion zielt auf ein neues Konto. Ein neues Konto ist der Moment, in dem man am wenigsten über die eigenen Gewohnheiten weiss. Die Limite, die man in diesem Moment setzt, ist die einzige, die man später nicht mehr wegdiskutiert.

Die zwei Veranstalter und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die Reihenfolge der folgenden Abschnitte folgt der Schweizer Rechtslage: zuerst die beiden Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, dann die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Die zweite Gruppe ist nicht kleiner, weil sie schlechter wäre, sondern weil in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind. Alle acht werden an denselben Kriterien gemessen, und jede von ihnen trägt den Vermerk, dass keine Schweizer Bewilligung besteht. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar; deshalb steht hier eine Einordnung, keine Empfehlung.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem engsten Netz an Limiten

Sporttip ist das Sportwettenangebot der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Unternehmen veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das Konto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten — also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Limiten sind das, was diesen Anbieter auszeichnet, und sie sind eng. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000 — wobei Swisslos diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite gar nicht annimmt. Das Guthaben hat eine Obergrenze von CHF 9’999 für einen Kauf und CHF 10’000 in 30 Tagen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 pro Kauf.

Was eine Aktion hier realistisch hergibt, zeigt die Rechnung im Abschnitt «Was die nicht auszahlbare Gutschrift rechnerisch hergibt»: CHF 10 Gratisguthaben sind auf einem Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 im Mittel rund CHF 0.50 wert, weil die Auszahlungsquote des Marktes 95 % beträgt und der Einsatz nicht zurückfliesst. Wer aus der Registrierung mehr herausholen will, muss in längere Quoten gehen, und längere Quoten treffen seltener. Das ist keine Kritik an der Aktion. Es ist das, was eine Aktion mit nicht auszahlbarem Guthaben ihrer Natur nach ist.

Die Bewertung fällt entsprechend nüchtern aus: Sporttip ist der einzige der vorgestellten Anbieter, der einem Spielenden in der Schweiz ein durchsetzbares Regelwerk vor die Nase legt — Limiten, Sperren, Auszahlung nur auf das eigene Konto, ein zuständiger Veranstalter mit Sitz im Land. Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht und dafür bereit ist, weniger davon zu bekommen als auf einer ausländischen Seite, findet hier die Variante, deren Bedingungen überhaupt nachprüfbar sind. Wer im Tessin wohnt, hat ohnehin keine Wahl, und wer in Genf wohnt, ebenso wenig — nur die andere.

Loterie Romande Jouez Sport: zehn Franken aus den Stadien

Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht jener von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Bewilligung pro Spiel nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa.

Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das konkreteste Beispiel dafür, wie eine Gratiswette bei der Registrierung in der Schweiz aussieht. Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 erhielt an sieben Aktionstagen, wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Betrag ist bescheiden; bemerkenswerter ist der Weg dorthin. Man musste im Stadion sein, den Code ergattern und ihn schnell eingeben. Das ist keine Online-Werbung, die jeden erreicht, sondern eine Aktion mit einer physischen Hürde, und sie erklärt sich aus der Bewilligungsauflage.

Beim Geld hat die Loterie Romande klare Kanten. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, auch hier.

Die Bewertung: Der eigentliche Wert dieser Aktion lag weniger in den zehn Franken als in der Tatsache, dass sie überhaupt zustande kam — 24 Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 sind die Obergrenze, nicht die Untergrenze des Möglichen. Wer in der Westschweiz wohnt und die Aktion verpasst hat, sollte sich nicht bei der Loterie Romande beschweren, sondern bei der Mechanik: Befristete Aktionen mit einer Hürde vor dem Code belohnen die, die ohnehin im Stadion stehen. Für alle anderen bleibt es eine Registrierung ohne Zugabe.

PowBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rückgriff

PowBet ist eine der ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Alltag antreffen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausgewiesene ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Das Konto ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Was das praktisch bedeutet, ist weniger abstrakt, als es klingt. Der Spielerschutz, der in der Schweiz über Limiten und Sperren läuft, läuft hier über nichts. Wer sein Konto dort schliesst, schliesst es dort, und ein Wunsch nach Selbstsperre, der sonst schweizweit gilt, bleibt in einem Haus. Auszahlungen laufen nach den Regeln des Anbieters, die sich ändern können, weil niemand sie prüft. Und ein Gewinn kann im Rahmen eines Verfahrens gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, ohne dass der Spielende bestraft wird — der Verlust trifft ihn trotzdem.

Die Bewertung: Wer die Marke aus Neugier ausprobiert, sollte sie als das behandeln, was sie ist — ein Konto ohne Schweizer Rechtsrahmen, bei dem die eigene Registrierung das einzige Schutzinstrument bleibt. Auf einer Seite über Gratiswetten bei der Registrierung heisst das konkret: Wo eine Gratiswette versprochen wird, ist sie nicht Teil eines bewilligten Systems, sondern ein Werbeversprechen.

20Bet: ein bekanntes Gesicht, dieselbe Regelungslücke

20Bet gehört in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste der Gespa mit DNS-Block durch die Telekom-Anbieter. Eine ausgewiesene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung.

Die mechanische Konsequenz ist bei allen acht Marken dieselbe, und sie ist der eigentliche Inhalt dieser Abschnitte: Der Schweizer Zugang ist nicht nur ein Gütesiegel, sondern eine Infrastruktur. Die Sperrliste der Gespa ist der sichtbarste Teil davon; 2019 wurde die erste Liste veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, was der Aufsicht ein bekanntes Katz-und-Maus-Spiel beschert und dem Spielenden bedeutet, dass die Erreichbarkeit einer Seite nichts über ihre Zulässigkeit sagt.

Die Bewertung: Ein Anbieter, der sich über eine gesperrte Domain wieder erreichbar macht, hat damit bereits eine Aussage über sein Verhältnis zu Schweizer Regeln getroffen. Wer dort ein Konto führt, sollte die Frage, was mit einem Streitfall passiert, vorher beantworten können — und die Antwort lautet, dass er sie selbst beantworten muss.

myBet: wenn die Werbung die Registrierung überholt

myBet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung gelistet, mit denselben Folgen: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domains. Ausgewiesene Bewilligungen haben in der Schweiz keine Geltung.

Der Vergleich mit den beiden Veranstaltern fällt an einem Punkt besonders deutlich aus. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist die Registrierung selbst reguliert: Ausweis, Adressabgleich, keine bestehende Spielsperre, ein Konto pro Person. Bei einer Marke ohne Bewilligung ist die Registrierung ein Formular. Die Prüfung, die in der Schweiz vor dem ersten Wettschein liegt, existiert dort nicht, weil sie dort niemand verlangt.

Die Bewertung: Für einen Spielenden, der seine Verlustlimiten ohnehin setzt und diszipliniert spielt, ändert das wenig am Erlebnis und alles am Risiko. Wer dagegen in einer Phase spielt, in der Limiten und Sperren relevant werden könnten, verliert mit der Wahl des Anbieters genau die Werkzeuge, die er dann brauchen würde.

ZotaBet: derselbe Status, dieselbe Konsequenz

ZotaBet ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Es gilt, was für die gesamte Gruppe gilt: eine Schweizer Bewilligung fehlt, eine ausländische hat hier keine Geltung, das Sperrregister ist nicht angebunden, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domains können in die Sperrliste aufgenommen werden.

Ein Punkt, der in der Praxis übersehen wird: Die Blockierung trifft die Domain, nicht den Anbieter. Für den Spielenden heisst das, dass eine funktionierende Seite morgen verschwinden kann, und mit ihr der Zugang zum Konto, das er dort führt. Ob er sein Guthaben herausbekommt, hängt dann an einem Verfahren, an dem er nicht beteiligt ist.

Die Bewertung: Ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter ist dauerhaft nur so zugänglich wie die Domain. Wer dort spielt, sollte jedenfalls nicht die Schweizer Auszahlungsfristen erwarten, die bei Swisslos gelten — Gewinne bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Diese Fristen sind Teil des Schweizer Bewilligungsrahmens und existieren ausserhalb davon nicht.

Bettilt: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Trost

Bettilt gehört zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufzählung bleibt dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung ausländischer Bewilligungen, keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Erwähnenswert ist an dieser Stelle die Steuerseite, weil sie bei ausländischen Anbietern anders liegt als bei den bewilligten. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie als Einkommen erfassen; der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Betragshöhe als steuerbares Einkommen. Wer eine Gratiswette bei einer ausländischen Marke in einen Gewinn verwandelt, hat also nicht nur weniger Schutz, sondern unter Umständen eine Steuerpflicht, die er beim Schweizer Veranstalter nicht hätte.

Die Bewertung: Ein Gewinn, der steuerbar ist und dessen Auszahlung an einem Anbieter ohne Schweizer Sitz hängt, ist doppelt unsicher. Wer die Aktion mitnimmt, ohne die Bedingungen gelesen zu haben, hat das Risiko übernommen und den Wert davon nicht.

Unibet: die grosse Marke ohne Schweizer Bewilligung

Auch Unibet führt in der Schweiz keine Bewilligung. Die Einordnung entspricht jener der übrigen sieben: eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung, es besteht keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Dass eine Marke bekannt ist, ändert daran nichts. Die Sperrliste der Gespa enthält auch Namen, die vielen geläufig sind — die Behörde nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die Bekanntheit eines Anbieters ist kein Kriterium, weil sie über sein Verhältnis zur Schweizer Aufsicht nichts aussagt.

Die Bewertung: Wer bei einer grossen Marke spielt, kauft sich Bekanntheit, nicht Rechtssicherheit. Für einen Vergleich, in dem es um eine Gratiswette bei der Registrierung geht, heisst das: Die Höhe des versprochenen Betrags ist die einzige Angabe, die sich ohne Schweizer Bewilligung nicht überprüfen lässt, und deshalb die letzte, auf die man sich stützen sollte.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung gelistet

Sportuna ist ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Es gilt die Standardfolge: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen, keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Block.

Wer den Unterschied zu den bewilligten Veranstaltern sehen will, findet ihn in einem Detail wie dem Konto einer Person. Bei Swisslos ist Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität eine Bedingung, deren Einhaltung der Veranstalter prüft, weil er sonst seine Bewilligung riskiert. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine Bewilligung, die man riskieren könnte, und damit auch keinen Grund, die Identität eines Kontos gegen eine zweite Anmeldung zu verteidigen.

Die Bewertung: Die Frage, ob eine Marke Schweizer Spielende aufnimmt, ist von der Frage, ob sie es darf, zu trennen. Auf dieser Liste steht nur eine der beiden Antworten zur Verfügung, und es ist die zweite.

Wettigo: die letzte Marke ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo schliesst die Reihe der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen, keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domains.

Für einen Leser, der bis hierher gelesen hat, ist die wichtigste Frage ohnehin eine andere. Wenn eine ausländische Marke mit einer Gratiswette bei der Registrierung wirbt, was steht hinter dem Versprechen? Keine Aufsicht, die die Aktion genehmigt hat, keine Schweizer Stelle, die die Bedingungen prüfen könnte, kein Rechtsweg bei Streit, und unter Umständen eine Domain, die von einem Tag auf den anderen per DNS blockiert wird. Die Aktion kann eingehalten werden. Sie kann auch anders aussehen, als sie beim Lesen aussah.

Die Bewertung: Wer sein Budget bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung einsetzt, sollte die Aktion nicht als Bonus, sondern als Preisnachlass verstehen, der an Bedingungen hängt, die er nicht durchsetzen kann. Bei den zwei Veranstaltern hängt sie an Bedingungen, die im Bewilligungsrahmen stehen. Das ist der ganze Unterschied dieses Vergleichs, und er wiegt schwerer als jeder Aktionsbetrag.

Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung

Bekommen Neukunden bei der Registrierung in der Schweiz überhaupt eine Gratiswette?

Manchmal, und nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Zusage bei der Registrierung ist damit eine Ausnahme, kein Standard.

Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Schweizer Veranstalter so klein aus?

Weil jede Gratisaktion vorab von der Gespa genehmigt werden muss. Diese Zustimmung ist eine Auflage des Bewilligungsrahmens, und die Zahl der erteilten Zustimmungen bleibt klein. Dazu kommt, dass die beiden Veranstalter ihre Umsätze in sechs beziehungsweise zwanzig Kantonen halten und Neukunden nicht mit grossen Paketen kaufen müssen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz regulär nicht mit zurückbezahlt; ausgezahlt wird der Nettogewinn, also Einsatz mal Quote minus Einsatz. Bei CHF 10 Guthaben auf Quote 2.00 stehen am Ende CHF 10 auf dem Konto, nicht CHF 20. Hinzu kommt: Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar.

Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie Romande, und wie lange war die Aktion gültig?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Sie brachte CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet und musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden.

Ab welchen Beträgen schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut?

Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos liegt die Schwelle ebenfalls bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung für die automatische Gutschrift aufs Wallet; darüber erfolgt die Überweisung bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen.

Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei der Registrierung bewerben?

Sie dürfen in der Schweiz kein Geldspiel veranstalten, ihre ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung, und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar. Für den Spielenden heisst das: kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung ans Sperrregister, keine Schweizer Auszahlungsfristen und eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann.

Was am Ende vom Willkommensbonus übrig bleibt

Die zehn Franken der Loterie Romande waren kein Zufall, sondern das, was nach einer Genehmigung übrig bleibt. Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht, findet in der Schweiz eine kleine, befristete Gutschrift mit klaren Bedingungen — oder er findet eine grosse Zahl auf einer Seite, für die hier niemand einsteht. Die Wahl zwischen den beiden ist keine Geschmacksfrage.

Rechnet man die Sache zu Ende, bleibt von CHF 10 nicht auszahlbarem Guthaben auf einem Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 im Mittel rund CHF 0.50, und das ist ein Durchschnitt über viele Wetten, kein Ergebnis einer einzelnen. Von den grossen Beträgen, die ausländische Seiten versprechen, bleibt nichts Berechenbares, weil nichts nachprüfbar ist. Wer trotzdem dort ein Konto eröffnet, sollte den Betrag als Werbebudget der Gegenseite betrachten, nicht als eigenen Vorteil.

Das Nützlichste an einer Registrierung in der Schweiz ist ohnehin nicht die Zugabe, sondern das, was man in derselben Minute einstellen kann: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit CHF 9’999 als Oberlimite und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, dazu die freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Senken wirkt sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Diese 72 Stunden sind wertvoller als jede Gratiswette auf dieser Seite.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»