Freiwetten Neukunde 2026 – das kleine Angebot der zwei Schweizer Veranstalter
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen und Limiten wurden gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.

Was ein Neukunde in der Schweiz unter einer Freiwette verstehen darf
Wer bei einem Schweizer Sportwetten-Anbieter ein Konto eröffnet und nach dem Startguthaben sucht, trifft zuerst auf eine Zahl, die enttäuscht. CHF 10. Nicht CHF 100, nicht CHF 200, kein «bis zu CHF 1’000» in goldener Schrift. Die Aktionslandschaft hierzulande ist klein, und das ist kein Zufall und kein Versäumnis der Marketingabteilungen, sondern die direkte Folge einer Bewilligung, die Gratisspielguthaben an eine vorgängige Zustimmung bindet. Wer aus einem deutschen oder österreichischen Vergleichsportal anreist, muss seinen Massstab umstellen.
Freiwette, Gratiswette, Gratisspielguthaben — die drei Wörter liegen nah beieinander und meinen nicht dasselbe. «Gratisspielguthaben» steht in den Bedingungen und in der Sprache des Gesetzes. «Freiwette» ist Marktsprache, das Wort, mit dem ein Wettender sein Guthaben selbst bezeichnet. Der Unterschied ist nicht akademisch: An das Gratisspielguthaben hängen die Bedingungen, die darüber entscheiden, ob daraus je Bargeld wird — und in den meisten Fällen wird es keines.

Registrierung mit geprüfter Identität, Mindestalter und Wohnsitz
Bevor überhaupt ein Guthaben ins Spiel kommt, steht die Frage, wer ein Konto eröffnen darf. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Zwei Dinge, die dabei gerne übersehen werden: es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Ein Zweitkonto ist keine Lücke im System, sondern ein Kündigungsgrund.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer noch nicht 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Das klingt selbstverständlich und ist es nicht, wenn man weiss, wie die Kontrolle an der Verkaufsstelle in der Praxis läuft. Dazu später mehr im Abschnitt zur Aufsicht.
Der Wohnsitz ist die zweite Hürde und die härtere. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Freiburg wohnt und Sporttip spielen will, wird nicht bedient; wer in Bern wohnt und Jouez Sport spielen will, ebenso wenig. Das ist keine Servicepolitik, sondern die Aufteilung, die das interkantonale Recht vorsieht.
Für die Aktionswahl heisst das: Der Wohnkanton entscheidet, welcher der beiden Veranstalter überhaupt in Frage kommt. Ein Vergleich beider Angebote ist damit für die meisten Leser ein Vergleich mit einer Zeile, die gestrichen ist. Wer das zu spät merkt, hat sich für ein Konto mit Verlustlimitprozedere angemeldet, dessen Registrierung am Ende scheitert.
Wo die Auszahlung endet: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar
Die dritte Bedingung, und die, die am häufigsten überrascht, ist die Frage der Auszahlbarkeit. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Das ist die Regel, die eine Freiwette von einem kleinen Bargeldgeschenk unterscheidet, und sie steht in den Bedingungen beider Veranstalter.
Was auszahlbar ist, ist der Gewinn, der aus einer Wette mit diesem Guthaben entsteht — und auch da greifen die üblichen Wege. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber geht auf das Konto der angegebenen IBAN.
Eine Auszahlung läuft also nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen, Auszahlungen an Dritte — in der bewilligten Schweizer Sportwette existieren sie nicht. Kredite an Spielende sind ebenfalls untersagt. Wer aus einem ausländischen Umfeld kommt, in dem eine Auszahlung an ein Wallet ohne Namensprüfung normal war, findet hier eine geschlossene Tür vor.
Limiten vor der ersten Wette: 1, 7 und 30 Tage
Und dann die Bedingung, die vor jedem Guthaben kommt und über die niemand spricht, weil sie kein Marketingwort trägt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Man stelle sich das aus der Sicht eines Neukunden vor. Das Konto ist verifiziert, die erste Wette soll platziert werden, und die Plattform verlangt zuerst eine Selbstauskunft darüber, wie viel man in den nächsten dreissig Tagen verlieren darf. Der Betrag ist eine Obergrenze, keine Empfehlung, aber er steht als Zahl im Konto und begleitet jede weitere Wette. Wer sich beim Anmelden grosszügig bedient, wartet danach 72 Stunden auf die Korrektur. Das ist die Reihenfolge, die das System erzwingt, und sie ist bewusst so gebaut.
Wer heute ein Konto eröffnet und die Limiten erst später setzen will, findet diesen Schritt nicht. Er kommt zuerst.
Wo die Limiten der beiden Veranstalter im Verhältnis zu den typischen Guthaben der Branche stehen, ist schnell gesagt: Die Limiten sind hoch, die Aktionsguthaben sind niedrig. Wer denkt, ein grosses Konto bringe ein grosses Startguthaben, hat die Mechanik verkehrt herum gelesen. Die beiden Grössen hängen nicht zusammen.
Wo Neukunden in der Schweiz überhaupt Freiwetten finden
Aktionen mit Gratisspielguthaben sind in der Schweiz auf kleine Beträge beschränkt, weil sie vorgängig von der Gespa bewilligt werden müssen. Der Blick auf die Zahlen aus dem Jahr 2025 zeigt, wie eng das Netz ist: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Nicht 240, nicht 800 — 32 Zustimmungen für das ganze Land, verteilt auf zwei Veranstalter. Wer daraus schliesst, dass es hier nichts zu holen gibt, liegt nicht falsch.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande
Das konkreteste Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Lesen wir das langsam, weil jede Zahl eine Bedingung ist. Sieben Aktionstage über einen Zeitraum von knapp drei Monaten. Ein Code, der nicht im Netz stand, sondern in den Stadien verbreitet wurde — man musste also anwesend sein oder jemanden kennen, der es war. Sieben Tage Zeit, den Code im Konto einzugeben, und das Konto musste zu diesem Zeitpunkt bereits verifiziert sein. Dreissig Tage, dann verfällt das Guthaben. Auszahlung: keine. Siebentausend Stück für sechs Kantone.
Wer in diesem Fenster kein National-League-Spiel besucht hat, hatte keine Gelegenheit. Das ist die Grössenordnung, in der sich Neukundenangebote in der Schweiz bewegen: lokal, zeitlich eng, mengenmässig begrenzt und an eine Bedingung geknüpft, die ausserhalb der Plattform liegt.
Was eine Freiwette unter dem Strich wert ist
Nun zur Rechnung, die man selber machen kann. Die Aktion der Loterie Romande gibt CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Wegemarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — ein Beispiel, kein notierter Preis, aber eine brauchbare Annahme für einen engen Markt.
Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95,0 Prozent. Die Marge, die der Veranstalter behält, beträgt damit rund 5,0 Prozent. Das Guthaben ist nicht auszahlbar, der Einsatz kommt bei einem Gewinn also nicht zurück — nur der Gewinnanteil zählt. Von den CHF 10 kommt bei Quote 1.90 also 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90, das sind rund CHF 4.74 Gewinn. Legt man den Quotenschlüssel dieses Marktes an, liegt der durchschnittliche Wert des Guthabens bei etwa CHF 4.50 bis CHF 4.55 pro ausgeschöpftem Angebot.
Das ist die Zahl, die bleiben sollte. Nicht CHF 10 — der Nennwert ist Marketing. Sondern rund CHF 4.50, unter der Annahme, dass ausschliesslich das Guthaben gesetzt wird, in einem Markt mit rund 4,8 Prozent Marge, und dass das Guthaben vor Ablauf der dreissig Tage überhaupt eingesetzt wird. Wer in dieser Zeit keine passende Wette findet, hält am Ende null. Die Spanne ist keine Ungenauigkeit der Rechnung, sondern die Ungewissheit darüber, wie eng der Markt ist, den ein einzelner Wettender tatsächlich spielt.
Und dann der eigentliche Haken. Wer die CHF 10 Guthaben einsetzt und gewinnt, erhält den Gewinn — nicht das Guthaben. Wer verliert, verliert buchhalterisch nichts, weil das Guthaben kein Bargeld war, hat aber die Zeit investiert, die Registrierung durchlaufen und dabei Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Der Weg zum Guthaben ist länger als das Guthaben selbst.
Wann eine Aktion abgeschlossen ist und wann nicht
Aus diesem Beispiel folgt eine Regel, die man auf jede künftige Aktion anwenden kann. Vier Fragen entscheiden, ob eine Aktion abgeschlossen ist: Wie hoch ist der Nennwert, und wie hoch der auszahlbare Teil? Wie lange gilt das Guthaben? An welche Handlung ausserhalb der Plattform ist es geknüpft? Und wie viele Stück sind verfügbar?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» beantwortet alle vier ungünstig: CHF 10 nicht auszahlbar, 30 Tage, ein Code aus dem Stadion, 7’000 Stück. Anders formuliert, es gibt bei Schweizer Neukundenangeboten keine Aktion mit langem Gültigkeitsfenster und ohne Vorbedingung — die Bewilligungspraxis macht das unwahrscheinlich. Wer auf ein grosses Startguthaben wartet, wartet auf etwas, das in dieser Rechtsordnung nicht vorgesehen ist.
Der Vergleich der Anbieter für Neukunden
Bei einem Vergleich der Anbieter für Neukunden zählen Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln stärker als die Höhe eines Startguthabens. Das ist in der Schweiz keine Haltung, sondern eine Folge der Struktur: Der Spielraum für Startguthaben ist gesetzlich eng, der Spielraum für Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln ist es nicht.
panorama: Was die zehn Marken im Vergleich unterscheidet
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Drittanbieter nennen Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit dem Veranstalter ist über weite Strecken leer, und das ist die eigentliche Aussage. Die acht ausländischen Marken teilen sich eine Zeile Inhalt, weil sie sich in dieser Frage nicht unterscheiden: keine Schweizer Bewilligung. Eine zweite Spalte, die bei acht von zehn Marken denselben Eintrag trägt, wäre keine Vergleichsspalte, sondern eine Wiederholung.
Was daraus folgt, ist unbequem für jeden Vergleich, der mit zehn gleichwertigen Optionen arbeitet. Es gibt zwei bewilligte Anbieter für Sportwetten, und sie teilen den Markt geografisch auf. Alles andere ist rechtlich betrachtet nichts, worauf sich ein Schweizer Wettender stützen kann — und das nicht, weil eine Behörde es nicht geprüft hat, sondern weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt hat.
Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsregeln als Vergleichsmassstab
Die Limiten sind der Punkt, an dem die beiden bewilligten Veranstalter am ehesten vergleichbar sind und am wenigsten sichtbar. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der letzte Halbsatz verdient Beachtung. Wer CHF 1’200 auf eine Einzelwette setzen will, erhält keine Warnung und keine Teilannahme, sondern einen abgelehnten Wettschein. Für Neukunden ist das kaum relevant, für Wettende, die mit Systemwetten arbeiten, sehr wohl: Da liegen zwischen Einzel- und Systemwette zwei Zehnerpotenzen.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Bemerkenswert ist die Asymmetrie an der Untergrenze. Bei Swisslos beginnt ein Guthabenkauf bei CHF 20, bei der Loterie Romande ist keine solche Mindesteinzahlung für den Guthabenkauf belegt. Die Obergrenze dagegen ist bei beiden gleich hoch, CHF 10’000 in dreissig Tagen. Beide Werte liegen weit über dem, was ein normaler Neukunde bewegt — die Grenzen sind nicht für ihn gebaut, sondern für den Fall, dass jemand in kurzer Zeit viel Geld ins System schiebt.
Bei den Zahlungswegen ist Swisslos konkret: PostFinance Pay wird als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos angeboten, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Für die Loterie Romande sind die Details des Aufladens nicht in derselben Tiefe belegt; wer dort einzahlen will, sieht die Wege im Spielerkonto.
Bei den Auszahlungsregeln lässt sich dafür umso mehr sagen. Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande gibt es keine solche Freimenge: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf die angegebene IBAN. Wer im Jahr mehr als zweimal Geld abzieht, zahlt bei Swisslos eine Kommission von 3 Prozent auf die Auszahlung. Bei einem Betrag von CHF 200 sind das CHF 6 — nicht dramatisch, aber es ist ein Posten, den der eine Veranstalter hat und der andere nicht.
Für Neukunden, die im ersten Monat ohnehin nur ein kleines Guthaben und einen Gewinn daraus bewegen, dürfte der Unterschied selten greifen. Wer später mehr als zweimal im Jahr abbucht, merkt ihn.
Wo die Daten enden und was das für die Wahl heisst
Die Bewertung eines Anbieters für Neukunden hängt an vier Punkten: ob man im Vertragsgebiet wohnt, wie hoch die Verlustlimiten gesetzt werden müssen, wie das Guthaben ausgezahlt wird und ob im Fall einer Streitigkeit ein Schweizer Rechtsweg offensteht. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist der vierte Punkt eine Selbstverständlichkeit, bei den acht ausländischen Marken ist er es nicht — dort gibt es keinen Schweizer Rechtsweg und keine Verbindung zum Sperrregister.
Und dann ist da die Grenze der Vergleichbarkeit. Ein Vergleich kann nur so weit gehen, wie öffentlich belegte Bedingungen reichen. Zahlungsarten, Auszahlungsfristen und Limiten sind bei den acht ausländischen Marken unterschiedlich, aber es gibt keine belastbare Grundlage, sie hier nebeneinanderzustellen — und wo es keine gibt, entsteht auch keine, indem man eine Spalte voller Striche druckt. Was bleibt, ist das Merkmal, das sie teilen: keine Schweizer Bewilligung.
Wer hier eine Rangliste erwartet, in der zehn Marken nach Punkten sortiert sind, wird sie nicht finden. Die Rangfolge ergibt sich aus einer Eigenschaft, die nur zwei Marken haben.
Die Rechtslage: warum es überhaupt nur zwei Angebote gibt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht bei der ESBK — die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Das ist die ganze Struktur, und jede Diskussion über Neukundenangebote in der Schweiz spielt sich darin ab.
Bewilligung statt Lizenz: warum die Wortwahl zählt
Wer in den Bedingungen der beiden Veranstalter liest, findet kein «Lizenz». Da steht Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung. Die Unterscheidung ist nicht spitzfindig, sondern beschreibt zwei verschiedene Dinge: eine Bewilligung ist die Erlaubnis, in einem bestimmten Gebiet ein bestimmtes Spiel zu veranstalten, und sie «gilt nur in der Schweiz». Eine Lizenz aus einem anderen Land ist in der Schweiz nichts wert — ein Punkt, der später noch wichtig wird.
Das führt zu einer Beobachtung, die man in Vergleichsportalen kaum findet. Wenn eine Marke mit einer «Lizenz» wirbt, kann das in einem anderen Land völlig korrekt sein und sagt für einen Wettenden in der Schweiz nichts aus. Die Frage ist nicht, ob eine Bewilligung besteht, sondern ob eine schweizerische besteht.
Wo die Nettoerlöse hingehen, ist ebenfalls geregelt: Sie fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt, finanziert zu einem Teil kantonale Aufgaben. Das ist kein Argument für die eine oder andere Plattform, aber es erklärt, warum die Kantone an dieser Konstruktion festhalten.
Was in der Schweiz gewettet werden darf
Die bewilligte Sportwette kennt eine geschlossene Liste. Nur Sportwetten sind zugelassen — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen in einer Liste der Gespa (Version 10.09.2026); Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Verboten sind auch Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen.
Zwei Beobachtungen aus dieser Liste, die für Neukunden praktische Bedeutung haben. Corner- und Kartenmärkte erscheinen darin nicht, und ein Esport-Bereich ebenso wenig. Wer von einer ausländischen Plattform mit Dutzenden Nebenmärkten pro Spiel kommt, findet hier ein anderes Programm. Das ist der Preis für eine Bewilligung, die den gesamten Markt auf eine Liste stellt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Wie eine Wette abgerechnet wird und wann sie verfällt
Die Regeln zur Abrechnung sind der Teil, den Neukunden am seltensten lesen und am häufigsten brauchen. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei zwei Rundungen hintereinander sei angemerkt: Die zweite arbeitet gegen den Wettenden, wenn auch im Rappenbereich.
Was passiert, wenn ein Spiel nicht stattfindet? Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für die Kombiwette heisst das, dass die anderen Vorhersagen ohne diese weiterlaufen.
Und dann die Frist, die still verstreicht. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Wette platziert, gewinnt und den Wettschein vergisst, verliert. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — zehn Tage, schriftlich, eingeschrieben.
Die Aktion braucht die Zustimmung der Gespa
Kommen wir zum Punkt, der die Neukundenangebote in der Schweiz so klein macht. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Nur mit dieser Zustimmung darf ein Veranstalter überhaupt Gratisguthaben verteilen. Dass es im Jahr 2025 insgesamt 32 solcher Zustimmungen gab, hat nichts mit Zurückhaltung zu tun, sondern mit einem Genehmigungsverfahren, das jeder Aktion vorausgeht.
Was aus dieser Regel für den Leser folgt: Es gibt in der Schweiz keine Aktion ohne Bedingungen. Es gibt nicht einmal eine Aktion ohne Genehmigung. Wer eine Seite findet, die eine grosse Schweizer Neukundenaktion ohne Bedingungen bewirbt, hat eine Seite gefunden, die keine Schweizer Aktion beschreibt.
Für Werbung gilt eine zweite Schranke. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Eine Zeitfensterschranke für Werbung besteht nicht. Der Hinweis auf die Busse ist an dieser Stelle nützlich, weil er erklärt, warum ein Ratgeber, der ausländische Marken beschreibt, sorgfältig zwischen Beschreibung und Empfehlung unterscheiden muss.
Warum eine Bewilligung aus einem anderen Land hier nichts bewirkt
Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist der Kern des Art. 4 BGS, und es ist der Satz, an dem sich jede Diskussion über ausländische Neukundenangebote entscheidet.
Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Das ist wichtig, weil es einen falschen Eindruck korrigiert — ein Player in der Schweiz begeht keine Straftat, wenn er bei einer ausländischen Plattform spielt. Was ihm aber fehlt, ist der Schutz: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Spielerschutzkontrolle und keinen fairen Rechtsweg.
Zur Durchsetzung gehört die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 wird als auf der Liste geführt genannt.
Wer heute eine ausländische Seite aufruft, die gestern noch auf der Sperrliste stand, kann also nicht annehmen, dass die Sperre wirkungslos war. Sie war wirksam, nur nicht dauerhaft.
Die ehrliche Zusammenfassung der beiden Wege sieht so aus: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Spielerschutz, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und Gewinne sind nach kantonalem Steuerrecht steuerbar. Mit Schweizer Bewilligung gibt es den vollen Schutz — dafür nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keiner der beiden Wege ist von sich aus «die sichere Wahl».
Die Sperrliste und der eigene Umgang damit
Für einen Neukunden, der wissen will, was er vor sich hat, ist die Sperrliste die nützlichste öffentlich einsehbare Quelle überhaupt. Wer die Domain eines Anbieters dort findet, weiss, dass die Gespa tätig geworden ist. Wer sie nicht findet, weiss nur, dass sie zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung nicht darauf stand — nicht, dass der Anbieter bewilligt ist. Die Liste ist eine Sperrliste, keine Bewilligungsliste.
Da hilft ein zweiter Blick in die Bedingungen jedes Anbieters weiter, und zwar auf eine Frage, die dort oft leiser beantwortet wird als die Frage nach den Quoten: Welche Rechtsordnung steht hinter dem Konto, und wer entscheidet im Streitfall? Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist die Antwort klar und liegt in der Schweiz. Bei den acht ausländischen Marken ist sie es nicht.
Spielerschutz: was die Regeln von einem Neukunden verlangen
Die Regeln, die einen Neukunden betreffen, sind in der Schweiz nicht nur Verbote, sondern auch Pflichten, die bei ihm selbst liegen. Das ist der strukturelle Unterschied zu vielen anderen Märkten: Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Der Veranstalter muss nur dafür sorgen, dass er sie setzen muss.
Verlustlimiten setzen, senken, erhöhen
Der Spieler schützt sich selbst, mit einer Zahl, die er selbst wählt. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Die Herabsetzung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Drei Tage Wartezeit klingen nach wenig und sind in der Praxis mehr, weil sie sich nicht abkürzen lassen. Sie ist die Bremse, die verhindert, dass jemand nach einem verlorenen Abend sein Limit im selben Moment hochsetzt und weiter spielt. Und sie läuft in die andere Richtung nicht: Eine Senkung gilt sofort, ohne Wartezeit, ohne Rückfrage. Wer sein Limit mitten in einer Verlustserie von CHF 500 auf CHF 50 senkt, sitzt eine Sekunde später vor einem Konto mit CHF 50 Limite.
Eine staatliche feste Einzahlungsgrenze gibt es in der Schweiz nicht. Wer aus Ländern mit einer gesetzlichen Depotlimite kommt, sucht hier vergeblich danach. Was es gibt, sind die selbst gesetzten Verlustlimiten und, freiwillig, eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.
Eine Spielsperre kann man jederzeit verlangen
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Der letzte Punkt ist der gewichtigste und der am wenigsten bekannte. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos endet nicht mit der Wiedereröffnung des Wettkontos; sie erfasst das Casino, das Online-Casino, das gesamte Land und das Fürstentum Liechtenstein. Für jemanden, der merkt, dass Sportwetten das Problem sind und nicht die Lotterie, ist das ein Instrument mit einer unangenehmen Reichweite.
Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Wer dachte, eine Sperre sei mit einem Anruf wieder weg, sollte diesen Satz zweimal lesen. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Das ist die mildere Variante zur förmlichen Spielsperre, und für viele dürfte sie die passendere sein: kein Registereintrag, kein Casino-Ausschluss, aber ein Ende auf Abstand.
Die Aufsicht testet Verkaufsstellen
Zur Wirksamkeit dieser Regeln gehört ein Befund, der unbequem ist. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft.
Manager einer Plattform mögen auf die Online-Prüfung verweisen, wo das Ausweisdokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft wird. An der Verkaufsstelle greift dieser Mechanismus nicht, und dort greift er in fast der Hälfte der Fälle nicht. Wer sich auf einen Schalter verlässt, verlässt sich auf nichts — die Kontrolle ist in Wirklichkeit die Ausnahme, nicht die Regel. Kein regulatorischer Text dieser Welt macht aus einer Testquote von 47.5 Prozent ein funktionierendes System.
Wo ein Wettender in Schwierigkeiten Hilfe findet
Wer in der Schweiz ein Problem mit dem eigenen Spielverhalten bemerkt, hat zwei Wege. Der erste ist die Spielsperre, über die Plattform selbst, mit den Fristen und der Reichweite, die im Abschnitt zur Spielsperre beschrieben sind. Der zweite ist die Beratung, bei der Fachstellen und, für Fragen der Überschuldung, bei den Schuldenberatungsstellen.
Der praktische Rat an dieser Stelle: Die Limiten werden vor der ersten Wette gesetzt, nicht später, weil sie später nicht ohne Wartezeit nach oben korrigiert werden können und eine Korrektur nach oben in einer Verlustserie ohnehin die falsche Bewegung ist. Wer heute nicht weiss, wie viel er im Monat verlieren darf, sollte einen niedrigen Wert wählen und ihn später nach Ablauf der 72 Stunden anpassen. Ein zu niedriges Limit kostet einen Anruf — ein zu hohes kostet Geld.
Steuern auf einen Gewinn: was ein Neukunde erwarten kann
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn von der Einkommenssteuer befreit und werden erst darüber besteuert. Der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl.
Was darüber liegt, wird mit 35 Prozent Verrechnungssteuer belastet, die der Veranstalter einbehält; der Gewinn wird in der Steuererklärung deklariert und die Steuer zurückgefordert. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dem Freibetrag: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern stellt sich die Sache anders. Gewinne sind der Verrechnungssteuer nicht unterworfen, aber mindestens eine kantonale Praxis — die des Kantons Thurgau — behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt und dort CHF 800 gewinnt, könnte in einem Kanton darauf Einkommenssteuer schulden, in einem anderen nicht. Für verbindliche Auskünfte bleibt nur der Weg zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist keine Rangliste im üblichen Sinn. Zuerst die beiden Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz überhaupt anbieten dürfen, danach acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die hier beschrieben und bewertet werden, weil Spielende ihnen begegnen. Keine der acht erhält hier eine Empfehlung.
Swisslos Sporttip: die Verlustlimiten vor dem Willkommensguthaben
Swisslos Sporttip ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt, mit Sitz in Basel und dem Produkt Sporttip, das unter der Aufsicht der Gespa steht. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Der Weg zum Konto ist länger, als man es von Wettplattformen kennt. Wer sich registriert, muss sich mit Ausweis und gegen Adress-Datenbanken geprüft verifizieren lassen, mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben, darf keine Spielsperre aufweisen und darf sich nur einmal registrieren. Vor der ersten Teilnahme setzt der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Im Betrieb zeigt sich, wo Swisslos stark ist und wo es eng wird. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten — Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern und nimmt eine Wette über der Limite nicht an. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Halbsatz verdient ein eigenes Wort. Wer eine Wette mit einem Quotenboost minutiös aufbaut und dann während des Spiels den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung vollständig. Die beiden Funktionen existieren nebeneinander, aber nicht gleichzeitig.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Und die Auszahlung. Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Für einen Neukunden heisst das: Das Produkt ist das umfangreichste, das die Schweiz legal anbietet, und es ist eines, das einem Wettenden mehr Arbeit macht als ein ausländisches. Die Limiten, die Identitätsprüfung und die Setzungspflicht vor der ersten Wette sind keine Hürden, die Swisslos versehentlich eingebaut hat — sie sind die Bedingung der Bewilligung. Wer damit leben kann, bekommt dafür einen Schweizer Rechtsweg, einen Schutz vor anonymen Auszahlungen und ein Konto, dessen Sperre auch im Casino greift.
Loterie Romande Jouez Sport: Gratisguthaben aus dem Stadion
Die Loterie Romande ist der zweite der beiden Veranstalter, mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch sie arbeitet mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter der Aufsicht der Gespa.
Die konkrete Neukundenaktion, die hier greifbar ist, ist «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Interessant daran ist weniger der Betrag als die Kanalwahl. Die Aktion lief über die Stadien, nicht über die Plattform — wer an den 7 Aktionstagen nicht in einem National-League-Stadion war, erfuhr vom Code nicht zwingend über die Website. Eine Aktion, die ein Publikum anspricht, das schon im Stadion ist, ist eng zugeschnitten und wahrscheinlich genau deshalb genehmigt worden.
Die Limiten auf der Plattform sind grosszügiger als der Anlass vermuten lässt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Für Neukunden in der Westschweiz bleibt eine Einschränkung, die keine Bedingung ist und trotzdem wirkt: Es gibt hier keine zweite Option. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und eine Schweizer Sportwette abschliessen will, hat genau diese Plattform. Das ist eine starke Position, und sie hat nichts mit der Qualität des Produkts zu tun.
FortuneJack: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Nummer
FortuneJack ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. FortuneJack ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was das für einen Neukunden bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen: Es gibt keine Stelle in der Schweiz, an die man sich wenden kann. Wer eine Auszahlung nicht erhält, hat kein kantonales Verfahren und keine Aufsicht hinter sich. Für Spielende, denen genau das wichtig ist, endet die Prüfung hier.
Pribet: beschreibbar, nicht empfehlbar
Pribet gehört zur selben Gruppe: kein Schweizer Permit, kein Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, Domain blockierbar. Die Bewilligungslage, die Drittanbieter nennen, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Für den Vergleich mit den beiden bewilligten Veranstaltern gibt es hier nichts hinzuzufügen, und das ist selbst die Information. Wer Pribet gegen Sporttip abwägt, wägt ein Produkt mit einem Schweizer Schutzsystem gegen eines ohne. Die Quoten mögen auf der einen oder anderen Seite besser aussehen — ein Vergleich, der die Aufsicht ausklammert, ist hier kein Vergleich.
Rabona: ein Merkmal, das die ganze Rangfolge bestimmt
Rabona ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Anzumerken bleibt derselbe Punkt wie bei den anderen ausländischen Marken: kein Permit, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain blockierbar.
Bemerkenswert ist, wie sich die zehn Marken dadurch sortieren. Nicht nach Quoten, nicht nach Zahlungsarten, sondern nach einem einzigen Merkmal, das zwei von zehn tragen. Rabona trägt es nicht. Wer die Rangfolge dieser Seite verstehen will, muss nur diese eine Zeile lesen.
WirWetten: der deutsche Name und die Schweizer Rechtslage
WirWetten richtet sich mit seinem Namen erkennbar an deutschsprachige Spielende und firmiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung.
Der Name macht die Sache nicht besser. Er suggeriert Nähe zu einem deutschsprachigen Markt, und der Schweizer Markt ist ein anderer. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann — wer hier spielt, verlässt das Schutzsystem, ohne dass es dafür einen Ersatz gäbe.
BetOnRed: kein Permit, keine Schweizer Aufsicht
BetOnRed ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung tätig. Es gelten dieselben Folgen wie bei den anderen ausländischen Marken: keine Bindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die per DNS gesperrt werden kann.
Für einen Neukunden ist der praktisch entscheidende Punkt nicht der einzelne Anbieter, sondern die Frage, was passiert, wenn etwas schiefgeht. Bei BetOnRed gibt es darauf keine Schweizer Antwort.
Fezbet: was ein Konto ohne Schweizer Bewilligung kostet
Fezbet firmiert ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, blockierbare Domain.
Was das im Alltag kostet, zeigt sich selten beim Einzahlen und fast immer beim Auszahlen. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist der Weg einer Auszahlung geregelt — bei Swisslos innert 5 bis 10 Arbeitstagen nach der Freimenge, bei der Loterie Romande ins Wallet oder auf die IBAN. Wo keine Aufsicht besteht, gibt es keinen Streitweg.
22Bet: grosses Programm, kleiner Rechtsweg
22Bet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Kein Schweizer Permit, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain blockierbar.
Der Name steht für ein breites Wettprogramm, und das ist genau die Verlockung, um die es hier geht. Das Programm einer Plattform ohne Bewilligung kann grösser sein, weil sie nicht an die geschlossene Liste der Gespa gebunden ist. Nur liegt die Gegenleistung nicht darin, dass der Schutz kleiner wäre — er ist nicht kleiner, er fehlt.
X3Bet: eine Bewilligung, die in der Schweiz nichts bewirkt
X3Bet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Drittanbieter nennen Tobique in Kanada als Bewilligung; in der Schweiz hat das keine Wirkung.
Genau hier wird der Unterschied zwischen «Lizenz» und «Bewilligung» greifbar. Dass eine Aufsichtsbehörde in Kanada eine Bewilligung erteilt hat, ist für einen Wettenden in Bern ohne Belang. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was für einen Neukunden am Ende übrig bleibt
Die Antwort auf die Ausgangsfrage ist klein und ehrlich: ein Aktionsguthaben im Bereich von CHF 10, nicht auszahlbar, mit einer Gültigkeit von dreissig Tagen und einer Anbindung an einen Anlass, den man wahrgenommen haben muss. Umgerechnet in den tatsächlichen Gegenwert sind das, unter der Annahme eines Marktes mit rund 4,8 Prozent Marge und einem Einsatz ausschliesslich des Guthabens, etwa CHF 4.50 pro ausgeschöpftem Angebot. Eine Schätzung über viele Fälle, keine Zusage für den einzelnen Wettschein.
Die Reihenfolge, in der sich das entscheidet, ist keine Geschmacksfrage. Zuerst der Wohnkanton, weil er die Zahl der in Frage kommenden Veranstalter auf eins oder zwei reduziert. Dann die Registrierung mit Ausweiskontrolle und Adressabgleich, die eine einmalige Sache bleibt. Dann die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Wette stehen und deren Erhöhung 72 Stunden kostet. Dann erst die Frage nach dem Guthaben. Und am Ende die Auszahlung, die nur auf ein Konto auf den eigenen Namen läuft und bei der der Gewinn aus einem gutgeschriebenen Guthaben den Weg ins Bargeld nimmt, das Guthaben selbst nicht.
Wer diesen Ablauf einmal durchgeht, merkt, dass die Produkte vergleichsweise wenig zu bieten haben, was sich in Franken ausdrücken lässt — und verhältnismässig viel, was sich in Regeln ausdrückt. Das ist keine Enttäuschung, sondern die Konstruktion. Ein Markt mit zwei Veranstaltern, einer Bewilligungspflicht für jede Gratisaktion und einem schweizweiten Sperrregister produziert keine Willkommenspakete; er produziert klare Verhältnisse.
Wer ein Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande eröffnet, sollte die Limiten vor der ersten Wette klein wählen, weil eine Erhöhung drei Tage braucht. Wer bei einer der acht ausländischen Marken spielt, sollte wissen, dass er dort auf sich allein gestellt ist. Beides sind Entscheidungen, die man treffen kann — aber nur, wenn man weiss, was auf dem Spiel steht.
Häufige Fragen zum Neukundenangebot in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz Freiwetten für Neukunden, und wer bietet sie an?
Ja, aber nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten überhaupt anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Aktionen mit Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 gab es insgesamt 32 solcher Zustimmungen, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Der Grund ist die Bewilligungspflicht, nicht der Wille der Anbieter.
Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und unter welchen Bedingungen wurde Guthaben gutgeschrieben?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?
Ein Konto setzt mindestens 18 Jahre voraus. Zusätzlich braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet: bei Swisslos in den zwanzig Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein; bei der Loterie Romande in FR, GE, JU, NE, VD und VS.
Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?
Nicht zwingend, aber oft an eine Handlung ausserhalb der Plattform. Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» war das der Code aus dem National-League-Stadion, der innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste. Wer kein solches Stadion besuchte, hatte keine Gelegenheit. Das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar.
Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Neukundenboni?
Gratisspiele und Gratisguthaben dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa angeboten werden. Diese Pflicht nach dem Geldspielgesetz erklärt, warum Aktionen klein ausfallen und befristet sind. Die 32 Zustimmungen des Jahres 2025 belegen eine enge Bewilligungspraxis; ohne Zustimmung gibt es hier keine Gratisaktion.
Bonus – eishockeytipps.com
Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»
