Gutschein Sportwetten 2026 in der Schweiz — Gratisspielguthaben, seine Bedingungen und seine Grenzen
Die Suche nach einem Wettgutschein führt in der Schweiz zu einem nüchternen Ergebnis. Es gibt Gratisspielguthaben, aber es ist klein, es ist befristet, und es gehört zu den zwei Veranstaltern, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält und dafür einen Code in ein Stadion tragen, ihn innert sieben Tagen eingeben und auf ein verifiziertes Konto buchen lassen muss, hat keinen Gutschein im Sinn eines Einkaufsgutscheins gefunden. Er hat an einer bewilligten Aktion teilgenommen.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Aktionsteilnahmen wurden gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der Veranstalter sowie gegen die Aufsichtsinformationen der Gespa geprüft.
Was bei Gutscheinen und Neukundenangeboten in der Schweiz überhaupt möglich ist
Ein Wettgutschein ist in der Schweiz kein Wertpapier, das man kauft, verschenkt oder weitergibt. Er ist in der Praxis Gratisspielguthaben: ein Betrag, der auf dem Spielerkonto erscheint, an Bedingungen und Fristen gebunden bleibt und in aller Regel nicht auszahlbar ist. Damit unterscheidet er sich von gekauftem Spielguthaben, das aus eigenem Geld stammt und dessen Rest zurückfliesst. Diese Unterscheidung trägt weiter, als sie klingt — sie entscheidet, ob ein Betrag beim Auszahlen mitzählt oder verschwindet.
Der zweite Unterschied liegt beim Anlass. Gratisspielguthaben gilt rechtlich als Aktion und braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind nicht 32 Verkaufsaktionen über das Jahr verteilt, sondern eine kleine Zahl bewilligter Anlässe, überwiegend an Stadien, Verkaufsstellen und zu bestimmten Spieltagen. Wer eine Seite erwartet, auf der jede Woche ein neuer Code steht, erwartet etwas, das die Aufsicht gar nicht zulässt.
Was folgt daraus? Ein Schweizer Angebot lässt sich nur zu seinem eigenen Termin nutzen. Es gibt kein Lager, aus dem man sich bedienen könnte, und keine Aktion, die man nachholt, weil man sie verpasst hat.
Neukundenangebote
Ein klassisches Neukundenangebot mit Einzahlungsvervielfachung, Freiwette und Umsatzbedingung, wie es der ausländische Markt kennt, hat in der Schweiz keinen Ort. Der Grund ist nicht Zurückhaltung der Veranstalter, sondern die Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben und die enge Liste dessen, was überhaupt bewettet werden darf. Swisslos und Loterie Romande treten stattdessen mit dauerhaften Mechaniken auf, die an jede Wette anschliessen: ein Kombiboost bei Sporttip, Quoten- und Profitboosts, Aktionen an einzelnen Spieltagen.
Wer von einer willkommenen Gratiswette ohne Einzahlung liest, liest über einen Markt, den es hier nicht gibt. Ausländische Seiten bewerben solche Angebote mit Beträgen, die beeindruckend aussehen. Auf Schweizer Verhältnisse übertragen sind sie trotzdem kein Ersatz: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtspflege. Dazu im Abschnitt über die Rechtslage mehr.
Gekauftes Guthaben und geschenktes Guthaben
Beim Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet steht ein Mindestbetrag von CHF 20. Bezahlt wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf läuft nur durch, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Swisslos ist PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos vorgesehen; bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance App.
Dass man Guthaben kaufen kann, heisst nicht, dass man es zurückbekommt. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Der Gratisanteil aber, das Guthaben aus einer Promotion, ist von der Auszahlung ausgeschlossen.
Diese zwei Sätze gehören zusammen gelesen. Ein gekaufter Franken wandert zurück, ein geschenkter nicht. Wer CHF 20 einlegt und CHF 10 geschenkt bekommt, hat einen auszahlbaren Teil von CHF 20 und einen Teil, der nur im Spiel zählt.
Wo die Quote steht, die über einen Boost entscheidet
Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Mindestquote von 1.50 ist die eigentliche Hürde, nicht die Zahl der Voraussagen. Vier Favoritensiege zu finden ist leicht. Vier Favoritensiege, deren Quoten alle über 1.50 liegen, ist eine andere Aufgabe, und sie zwingt zu Auswahlen, deren Ergebnis offener steht. Der Prozentwert wächst mit der Zahl der Voraussagen — aber jede zusätzliche Voraussage mit Quote über 1.50 ist ein zusätzliches Risiko, und wer die Kombination nicht gewinnt, bekommt aus dem Boost nichts.
Bei den Quoten- und Profitboosts gelten engere Grenzen: nur online, nur Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wo die Frist sitzt und wie kurz sie ist
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Zwei Fristen und eine Obergrenze stehen in diesem Absatz. Die Eingabefrist von sieben Tagen beginnt mit dem Stadionbesuch, nicht mit dem Anpfiff. Die Gültigkeit von 30 Tagen auf dem Gratisguthaben bedeutet, dass ein Betrag, der nicht gespielt wird, verfällt. Und 7’000 Stück sind ein Vorrat, keine Zusage: wer zu spät kommt, findet keine zehnte Franken mehr.
Was ein solcher Gutschein in der Hand eines Fans tatsächlich ist, lässt sich in einem Satz sagen: ein Grund, innerhalb eines Monats eine Wette zu platzieren, die man sonst vielleicht nicht platziert hätte.
Wo Schweizer Angebote schmal bleiben, und was das für den Vergleich heisst
Nennt man diesen Bestand schmal, ist das keine Wertung der Veranstalter, sondern eine Beschreibung der Rechtslage. Wer Sportwetten in der Schweiz veranstalten darf, ist abschliessend auf zwei Veranstalter begrenzt. Jede Gewinnauszahlung geht nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, und Kredite an Spielende sind verboten. Ein Anbieter, der mit Krediten arbeitet, existiert hier nicht.
Für den Vergleich heisst das: Die interessante Frage lautet nie, wer den höchsten Nennwert druckt. Sie lautet, unter welchen Bedingungen ein Betrag verschwindet.
| Veranstalter | Bewilligung | Trägerschaft |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Trägerschaft |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Trägerschaft |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Trägerschaft |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Trägerschaft |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Trägerschaft |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Trägerschaft |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Trägerschaft |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Trägerschaft |
Dass bei den ausländischen Anbietern in der Spalte zur Trägerschaft nichts steht, ist kein Datenloch, sondern die Aussage: Eine Bewilligung nach BGS gilt nur in der Schweiz, und eine ohne Schweizer Bewilligung operierende Gesellschaft fällt nicht unter die Schweizer Aufsicht. Wen eine Beschwerde erreichen soll, ist bei diesen Anbietern keine Frage, die ein Schweizer Leser beantworten kann.
Was ein Gratisguthaben im Durchschnitt hergibt
Hier steht die Rechnung, die den eigentlichen Informationsgewinn dieser Seite ausmacht. Nehmen wir das Gratisspielguthaben von CHF 10 aus der Aktion der Loterie Romande: Es ist nicht auszahlbar, der Einsatz wird also bei einem Gewinn nicht mitbezahlt. Nehmen wir weiter einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel, ausdrücklich kein quotierter Preis. Solche zwei Ausgänge ergeben zusammen eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, und damit eine Marge von rund 5 %.
Bei diesem Markt ist das Gratisguthaben von CHF 10 im Durchschnitt rund CHF 4.50 wert: Der Betrag wird mit dem Faktor (1.90 − 1) ÷ 1.90 abgewertet, weil bei einem Gewinn nur der Reingewinn anfällt, und dieser Wert noch einmal um die Marge des Marktes gekürzt. Über viele Wetten hinweg — und nur so gelesen — liegt der Wert eher bei CHF 4 als bei CHF 5.
Zwei Bedingungen hängen an dieser Zahl. Erstens: Der Wert gilt nur, wenn das Guthaben vollständig in einem Markt mit rund 95 % Auszahlungsquote gespielt wird. In Märkten mit schlechterer Quote sinkt er. Zweitens: Er ist kein Gewinnversprechen, sondern der Durchschnitt über viele Einsätze. Ein einzelner Spieler gewinnt entweder die Wette oder verliert sie, und der Erwartungswert wird erst bei breiter Wiederholung sichtbar.
Was die zehn Franken so betrachtet kosten: praktisch nichts — der Einsatz war eine Stadionkarte oder ein Code, kein eigenes Geld. Der Verfall nach 30 Tagen ist das reale Risiko, nicht die Marge.
Die zehn Anbieter im Vergleich: woran ein Gutschein gemessen wird
Diese Bewertung nimmt die zehn Anbieter aus Schweizer Sicht unter die Lupe und ordnet sie nach ihrer Stellung zum Schweizer Recht — die zwei bewilligten Veranstalter zuerst, dann die acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Ein Vergleich rein nach Nennwert wäre irreführend, weil ein Nennwert ohne Angabe zur Auszahlung nichts sagt.
Die zwei Schweizer Veranstalter und ihr Bewilligungsstatus
Swisslos und Loterie Romande haben ihre Bewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und unterstehen der Aufsicht der Gespa. Das ist die einzige Bewilligungsart, die in der Schweiz Sportwetten erlaubt; eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung gehören zusammen, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Wer den Sportwetten-Gutschein in der Schweiz sucht, landet damit zwangsläufig bei einem dieser zwei Namen. Alles andere ist eine Referenz, keine Option mit Schutz.
Warum ein Nennwert allein nichts über den Wert sagt
Ein Gutschein mit einem Nominalbetrag von CHF 10 und einer Mindestquote von 1.50 ist nicht dasselbe wie ein Gutschein mit CHF 10 ohne Quotenvorgabe. Beim ersten muss der Spielende eine Auswahl finden, die die Quote erreicht; beim zweiten kann er die sicherste Wette nehmen, die er sieht.
Dazu kommen Bedingungen, die den Betrag unsichtbar reduzieren: eine Frist von 30 Tagen auf das Guthaben, eine Frist von 7 Tagen auf die Codeeingabe, eine Obergrenze der ausgegebenen Stücke, ein Ausschluss aus der Auszahlung. Keine dieser Bedingungen erscheint in der Zahl, die in der Werbung steht.
Ein weiterer Punkt, den ein Vergleich sortieren muss: Ob der Gutschein etwas kostet. Ein gekaufter Gutschein bindet eigenes Geld. Ein geschenkter bindet nur die Zeit und die Aufmerksamkeit, die zum Einlösen nötig sind. Bei Swisslos und Loterie Romande steht dieser Punkt offen in den Bedingungen: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Grundlagen: wie ein Gutschein auf dem Konto funktioniert
Auf dem Spielerkonto gibt es zwei Arten von Guthaben, und beide verhalten sich unterschiedlich. Gekauftes Guthaben stammt aus einer Einzahlung und bleibt auszahlbar. Geschenktes Guthaben stammt aus einer Aktion und ist es nicht.

Was der Gutschein beim Platzieren einer Wette tut: Er stellt Einsatz bereit. Beim Gewinn wird der Nettogewinn gutgeschrieben — bei Swisslos ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Einsatz aus dem Gratisspielguthaben fliesst nicht zurück.
Kennt man diesen Mechanismus, versteht man auch, warum ein Gratisguthaben anders gerechnet werden muss als ein Barbetrag. Ein Franken Gratisspielguthaben ist weniger wert als ein Franken Einzahlung, weil er im Gewinnfall nicht mit ausbezahlt wird.
Wo Guthaben gekauft wird und wo es geschenkt wird
Gekauft wird Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, ab CHF 20, mit einer Obergrenze von CHF 10’000 in 30 Tagen und der Bedingung, dass das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Geschenkt wird Gratisspielguthaben in einer bewilligten Aktion, mit Frist und Gültigkeit.
Der Unterschied ist keine Formalie. Er entscheidet darüber, welcher Teil des Kontostands beim Auszahlen mitgezählt wird.
Was aus einem Gewinn wird
Bei Swisslos und Loterie Romande gibt es mehrere Stufen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bei Swisslos liegt die Grenze bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung: Bis dahin geht der Gewinn automatisch auf das Wallet, darüber wird er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Wo eine Wette verfällt und wo sie zurückkommt
Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden — zugunsten des Zwecks von Swisslos. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Die 26 Wochen klingen lang, sind aber eine Ausschlussfrist, keine Kulanzregel.
Was der Kombiboost von einem verlangt
Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und gilt nur online. Bei Quoten- und Profitboosts gilt eine Einzelwette vor dem Spiel, einmal pro Wettendem. Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Damit hängt der Wert der Erhöhung daran, ob der Spielende die Kombination bis zum Ende laufen lässt. Wer früh aussteigt, verliert nicht nur den Ausstiegspreis gegenüber dem möglichen Gewinn, sondern auch die Erhöhung.
Was registriert sein muss, bevor ein Gutschein greift
Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, das Fehlen einer Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Sporttip wird in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Ein Konto ausserhalb des eigenen Vertragsgebiets ist nicht vorgesehen.
Der Code in einem Stadion nützt also nichts, wenn der Wohnsitz im falschen Landesteil liegt. Das ist keine Hürde, die ein Support lösen kann.
Wo der Gutschein im Spielprogramm landet
Gutscheine und Gratisguthaben stehen bei diesen Veranstaltern nicht isoliert. Sie schliessen an das reguläre Wettprogramm an: Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten, Live- und Langzeitwetten. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Rechtslage: was eine Bewilligung nach BGS bedeutet und was ihr Fehlen kostet
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK: Diese Aufsicht kennt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande Jouez Sport. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und praktisch den Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Weil eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, hat eine ausländische Lizenz — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hier keine Kraft. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle bestehen nicht.
Bewilligung und Bewilligungsgebiet
Die Bewilligung ist nicht übertragbar und nicht allgemein. Swisslos darf im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein tätig sein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Diese Aufteilung ist der Grund, warum zwei Einwohner desselben Landes nicht dieselben Sporttip-AGB lesen. Wohnt jemand in Genf, ist Swisslos nicht zuständig.
Was überhaupt bewettet werden darf
Erlaubt sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Der erlaubte Bestand ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Werbung und Gratisguthaben: die Zustimmungspflicht
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Zeitverbot für Werbung existiert nicht.
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer den Wert eines Gutscheins wissen will, liest also nicht die Aktion, sondern den Vertrag.
Ausländische Seiten: was fehlt, und woran man es merkt
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlen vier Dinge zugleich: der Anschluss an das Sperrregister, die Schweizer Rechtspflege, die Überwachung durch die Gespa und jede Bindung an die Limitenregeln, die hier für die zwei bewilligten Veranstalter gelten. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Ein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Anbieter sperren, gibt es in der Schweiz nicht. Wer dort einzahlt, tut es freiwillig und ohne Rückholweg.
Verantwortungsvolles Spielen: warum ein Gutschein keine Limite aufhebt
Der Gutschein ist die kleinste Sache auf dem Konto. Die Limite ist die wichtigste. Ein Betrag von CHF 10 Spielguthaben ändert an einer selbst gesetzten Verlustlimite nichts — er kommt aus der Aktion, nicht aus der Limite, und er zählt beim Spielen wie jeder andere Einsatz.
Diese Trennung ist keine Formalie. Wer wegen eines Gratisguthabens eine Wette platziert, die er sonst nicht platziert hätte, hat den Verlust, wenn die Wette verliert, in derselben Limite stehen wie jeden anderen Verlust.
Limiten, die man selbst setzt
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Staat hat keine feste Einzahlungsobergrenze. Die Limiten sind Sache des Spielenden. Das BGS verlangt vom Veranstalter, ein oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu fordern; die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung gesetzlich nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande sehen in ihren Bedingungen 72 Stunden vor.
Die 72 Stunden sind die wirksamste Bremse im Schweizer System. Nicht weil sie technisch schwer zu überwinden wäre, sondern weil sie den Impuls von der Ausführung trennt.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und ein Fachgremium ist beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Eine Sperre im Register verfolgt den Spielenden also über den Anbieter hinaus. Genau das ist ihr Zweck.
Was beim Platzieren eines Gutscheins praktisch zu tun ist
Wer den Gutschein einsetzt, ohne die Limite zu kennen, spielt ohne Sicherung. Zuerst gehört die Verlustlimite ins Konto. Danach die Gültigkeit des Guthabens. Erst dann die Wette.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Auch der Verkauf an der Verkaufsstelle schützt nicht zuverlässig: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer das liest, sollte aufhören, die Kontrolle an der Theke als gegeben anzunehmen.
Wo jemand Hilfe bekommt
Wer den Überblick über Einsätze verliert, kann den Zugang sperren lassen — produktbezogen oder unbefristet über das Register. Beides ist kostenlos und an keine Begründung gebunden. Eine Senkung der eigenen Limite wirkt sofort und ist jederzeit möglich.
Die zehn Anbieter
Die Reihenfolge folgt der Stellung zum Schweizer Recht: die zwei bewilligten Veranstalter zuerst, danach die acht ausländischen Anbieter, jeder davon ohne Schweizer Bewilligung. Die acht stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen — beschrieben und bewertet, nicht beworben. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar, und eine Bewertung ist keine Empfehlung.
Swisslos Sporttip: die Aktion, die an einen Code im Stadion gebunden ist
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa. Ein Onlinekonto erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Das ist der Preis der Bewilligung: enger Markt, aber voller Schweizer Schutz.
Beim Guthaben ist Swisslos der Veranstalter mit den klarsten Regeln für den gekauften Teil. Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, Kauf nur bis zu einem Wallet-Guthaben von CHF 9’999. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen bereit, bestätigt in der PostFinance-App.
Die Gratisseite ist schmaler. Wer CHF 10 Spielguthaben aus einer Aktion erhält, kann es nicht auszahlen lassen. Gekauftes Guthaben dagegen geht zurück: zweimal innert 365 Tagen gratis, ab der dritten Auszahlung mit einer möglichen Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf dem Bank- oder Postkonto.
Wem das passt: Wer ohnehin über ein Schweizer Konto spielt und die Aktionen im Stadion oder an der Verkaufsstelle mitnimmt, hat bei Swisslos den kürzesten Weg zwischen Gutschein und Geld. Der Kombiboost ist das eigentliche Dauerangebot, und seine Mindestquote von 1.50 macht ihn deutlich anspruchsvoller, als die Prozentzahlen suggerieren.
Loterie Romande Jouez Sport: der Zehner, der an sieben Spieltagen verteilt wird
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ihre Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa, ein Onlinekonto nur für Personen aus ihrem Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kommt hier nicht hinein, und das ist keine Praxis, sondern die Bewilligung.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Beim Guthaben gilt: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben bleibt vom Auszahlen ausgeschlossen.
Interessant an dieser Aktion ist das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag. Der Besuch im National-League-Stadion war ohnehin geplant, der Code kam mit der Karte. Die sieben Tage und die 30 Tage sind die einzigen echten Kosten — wer sie verstreichen lässt, verliert zehn Franken, die er nie besessen hat.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine allenfalls bestehende ausländische Lizenz hat hier keine Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Rechtspflege gegen ihn. Seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen und dann per DNS blockiert werden.
Für Schweizer Spielende heisst das konkret: Kein Weg über eine Schweizer Stelle, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Keine Bindung an die Limitenregeln, die hier gelten. Ein Verlust lässt sich nicht auf die Aufsicht abschieben.
Der Vergleich mit den zwei bewilligten Veranstaltern fällt damit nicht in der Kategorie der Quoten aus, sondern eine Ebene höher. Was auf dem Schweizer Markt eine Bewilligung ist, ist hier nichts.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, der Anbieter hängt nicht am Sperrregister, und Schweizer Rechtspflege gegen ihn gibt es nicht. Seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz und ohne Fair-Play-Kontrolle. Das ist der ganze Punkt dieses Eintrags.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Rechtspflege. Seine Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen.
Wer vergleicht, sollte diese Zeile nicht als Detail lesen. Sie entscheidet, was passiert, wenn etwas schiefgeht.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da in der Schweiz nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen, operiert der Anbieter ohne rechtliche Grundlage. Eine ausländische Lizenz ist hier wirkungslos, das Sperrregister ist nicht angeschlossen und Schweizer Rechtspflege ist ausgeschlossen. Die Domains können per DNS blockiert werden.
Was für einen Gutschein gilt, gilt für alles andere auf einer solchen Seite gleich mit: Der Schutz endet dort, wo die Schweizer Bewilligung fehlt.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da der Schweizer Markt für Sportwetten Swisslos und Loterie Romande vorbehalten ist, handelt es sich um ein unbewilligtes Angebot. Ausländische Lizenzen sind hier bedeutungslos, ein Anschluss an das Sperrregister fehlt ebenso wie die Schweizer Rechtspflege. Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ein Anbieter ohne Bewilligung kann die strengsten Limiten der Welt haben — durchsetzen kann sie niemand in der Schweiz.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da in der Schweiz exklusiv Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen, ist dieses Angebot nicht bewilligt. Eine ausländische Lizenz ist ohne Belang, der Anschluss an das Sperrregister sowie die Schweizer Rechtspflege fehlen. Die Gespa führt Interwetten explizit als Beispiel für das Ersetzen blockierter Domains innert Stunden.
Dieser letzte Punkt ist der aufschlussreichste des Eintrags. Ein Anbieter, der eine Blockade durch eine neue Domain beantwortet, zeigt damit, was er von der Schweizer Aufsicht hält.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da der Schweizer Sportwettenmarkt auf Swisslos und Loterie Romande begrenzt ist, fehlt für dieses Angebot die notwendige Rechtsgrundlage. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung; der Anschluss an das Sperrregister und Schweizer Rechtspflege fehlen. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Der Eintrag steht hier wegen der Vollständigkeit des Vergleichs. Mehr als die Feststellung fehlender Bewilligung lässt sich über ihn in Schweizer Sicht nicht sagen.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da in der Schweiz nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen, fehlt diesem Angebot die Zulassung. Ausländische Lizenzen sind hier wirkungslos, eine Anbindung an das Sperrregister oder Schweizer Rechtspflege gibt es nicht. Die Domains können per DNS blockiert werden.
Für alles, was nach dem Klick auf «Einzahlen» passiert, haftet niemand in der Schweiz.
Was ein Gewinn den Fiskus angeht
Das ist eine Frage, die kaum je zur Sprache kommt, wenn von Gutscheinen geredet wird. Sie entscheidet trotzdem mit, was ein Gewinn am Ende wert ist.
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton, und einen einzelnen kantonalen Wert gibt es nicht.
Eine typische Wette liegt weit unter jeder dieser Grenzen. Wer mit CHF 10 Gratisspielguthaben eine Quote von 1.90 spielt und gewinnt, hat CHF 19 — keine Steuer, keine Verrechnungssteuer, kein Grund, sich mit der Steuererklärung zu befassen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als vollständiges Einkommen behandeln, unabhängig vom Betrag — der Kanton Thurgau tut das. Ein Gratisbetrag, der an einer Schweizer Verkaufsstelle steuerfrei bliebe, kann aus dem Ausland also steuerpflichtig sein.
Diese Angaben sind allgemeiner Natur. Für den eigenen Fall ist eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Stelle. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz
Was ist ein Wettgutschein, und wie wird er bei Schweizer Veranstaltern verwendet?
Bei Swisslos und Loterie Romande ist er praktisch Gratisspielguthaben: ein kleiner, befristeter Betrag auf dem verifizierten Spielerkonto, nicht auszahlbar, an die Zustimmung der Gespa gebunden. Er wird als Einsatz im regulären Wettprogramm verwendet, der Einsatz selbst fliesst bei einem Gewinn nicht zurück.
Kann Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet gekauft werden, und ab welchem Betrag?
Ja. Der Kauf läuft per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Wird ein Wettgutschein ohne Einzahlung angeboten, und was verlangen die Bedingungen?
Ohne eigene Einzahlung gibt es Gratisspielguthaben nur in einer bewilligten Aktion. Die Loterie Romande vergab an sieben Aktionstagen je CHF 10, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar; der Code musste innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden.
Wie wird Spielguthaben ausbezahlt, und wann fällt eine Kommission an?
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge auf das Bank- oder Postkonto im Namen des Kontoinhabers. Ab der dritten Auszahlung innert 365 Tagen kann eine Kommission von 3 % belastet werden; Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Gelten Verlustlimiten auch beim Einsatz eines Gutscheins?
Ja. Die Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen gelten unabhängig davon, woher der Einsatz stammt. Swisslos verlangt sie vor der ersten Sporttip-Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; Senkungen wirken sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.
Wie sind aktuelle Wettgutscheine ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Als Angebote eines Veranstalters, der in der Schweiz kein Geldspiel anbieten darf. Es fehlen Anschluss an das Sperrregister, Schweizer Rechtspflege und Aufsicht; die Domains können per DNS blockiert werden, und Gewinne können kantonal anders besteuert werden. Eine Bewertung ist keine Empfehlung.
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