Gratis Wettguthaben 2026 im Schweizer Vergleich: Bedingungen, Limiten und was am Ende übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Stand 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa sowie die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der Veranstalter.

Ein leerer, geöffneter Lederbeutel liegt auf einem Holztisch neben einem Schlüsselbund.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag beträgt CHF 20.

Gratis Wettguthaben gibt es in der Schweiz. Nur nicht so, wie der Begriff im Netz herumgereicht wird. Wer «gratis wettguthaben ohne einzahlung» sucht, landet auf Seiten mit blinkenden Bannern und Guthaben in Euro, und die zweite Hälfte dieses Satzes ist schon der Fehler: Schweizer Spielerkonten laufen in Franken, ein Guthaben in Euro gehört zu einem Anbieter, der hier keine Bewilligung hat. Was hier tatsächlich existiert, sind kleine, ausdrücklich genehmigte Marketinggaben zweier Veranstalter, die das Gesetz namentlich zulässt — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht ist mit dieser Zustimmung sparsam: 24 Bewilligungen gingen 2025 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Das ist der ganze Markt für Freebies in einem Land mit rund neun Millionen Einwohnern. Wer also ein Gratisguthaben sucht, sucht nicht einen Anbieter unter vielen, sondern einen von zwei Veranstaltern in seinem eigenen Kantonsgebiet — und muss damit leben, dass die Gabe klein ist, befristet und nicht auszahlbar.

Genau diese Bedingungen sind der eigentliche Gegenstand. Die Höhe eines Guthabens sagt wenig; die Frist, in der es verfällt, sagt fast alles. Ein Guthaben, das dreissig Tage gilt und in einem geschlossenen Wettprogramm eingesetzt werden muss, ist keine zehn Franken wert, sondern so viel, wie ein durchschnittlicher Spieler davon tatsächlich in einen Gewinn umsetzt. Diese Rechnung findet sich im nachfolgenden Abschnitt zum tatsächlichen Geldwert eines Guthabens. Vorher: was ein Gratisspielguthaben rechtlich ist, wer es anbieten darf, woran es scheitert, und wie sich die zehn Plattformen unterscheiden, die Schweizer Spielende in Suchmasken finden.

Was ein Gratisspielguthaben von einer Gratiswette unterscheidet

Der Gesetzestext benutzt ein anderes Wort als die Werbung, und der Unterschied ist praktisch. Gratisspielguthaben nennt das Geldspielgesetz die Sache in Artikel 75 Absatz 2 — und knüpft sie an die vorgängige Zustimmung der Gespa. Eine Gratiswette oder Freiwette ist dagegen ein Marktbegriff ohne Statute: ein Einsatz, den man nicht selbst bezahlt, meist als Gutschrift auf dem Spielerkonto und fast immer mit Bedingungen versehen. Wer die beiden Begriffe gleichsetzt, übersieht den Punkt, an dem es für ihn teuer wird. Ein Gratisspielguthaben ist zunächst echtes Guthaben auf dem Konto. Es kann zum Wetten benutzt werden wie eingezahltes Geld. Es kann nur nicht ausbezahlt werden, und daraus folgt alles Weitere.

Drei Konten, drei Bezeichnungen, ein Geldbeutel: Beim Sporttip-Konto von Swisslos heisst der Speicher Wallet, bei der Loterie Romande ebenfalls Wallet, und in beiden Fällen sitzt darin ein Betrag, der sich aus Einzahlungen zusammensetzt und aus Aktionsgutschriften. Bis hierher klingt das harmlos. Die Verengung kommt später, im Moment der Auszahlung, und dort greift eine Regel, die für alles aus einer Aktion gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es wandert durch den Sport, nicht auf die Bank.

Für ein Konto bedeutet das eine Reihenfolge, die man vorher kennen sollte. Zuerst die Aktionsgutschrift. Dann der Einsatz. Dann je nach Ausgang ein Gewinn, und dieser Gewinn ist — anders als der Aktionsbetrag selbst — gewöhnliches Spielguthaben. Genau an dieser Grenze entscheidet sich, ob die zehn Franken ein Geschenk waren oder ein Arbeitsauftrag.

Das ist auch der Grund, warum das Wort Code in diesem Zusammenhang irreführend ist. Ein Code ist eine Zugangshürde, keine Leistung. Bei der einzigen Schweizer Aktion dieser Art, für die Bedingungen veröffentlicht sind, lief der Weg umgekehrt: Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet und musste innert sieben Tagen im bereits verifizierten Konto eingegeben werden. Wer das Konto noch nicht hatte, konnte den Code nicht in Anspruch nehmen — die Frist beginnt nicht mit dem Entschluss, sondern mit dem Code. Solche Aktionsmechaniken sind Veranstalteralltag, nicht Sonderfall. Und Aktionscodes selbst gehören nicht in einen Ratgebertext: Wer bedient werden will, liest die Bedingungen des Veranstalters, nicht die Zeile einer fremden Seite.

Neukundenangebot und Bestandskunde: die Grenze, die kaum jemand zieht

Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, wird anders behandelt als der, der schon seit Jahren dabei ist. Das ist keine Erfindung der Buchmacher, sondern die Logik jedes Werbebudgets. Auf Schweizer Plattformen ist die Grenze allerdings schmaler als anderswo, weil beide Veranstalter dieselbe Aufsicht haben und beide jeden Franken begründen müssen. Ein grosses «Willkommenspaket» mit gestaffelten Gutschriften bis in vierstellige Höhe, wie es ausländische Portale bewerben, hat hier keine gesetzliche Grundlage.

Deshalb verschiebt sich beim hiesigen Vergleich, was überhaupt verglichen wird. Nicht die Guthabenhöhe für Neukunden steht im Zentrum, sondern die Mechanik für alle: der Kombiboost bei Sporttip, die Quoten- und Profitboosts, die Aktionen wie «Patinoires et Stades» an einzelnen Spieltagen. Wer als jahrelanger Sporttip-Nutzer die Suche nach Gratisguthaben aufgibt, übersieht, dass dort Bonus laufend entsteht, nur nicht als Einmalzahlung. Wer das umgekehrt als Neuling erwartet, wird enttäuscht und sucht dann dort weiter, wo Guthaben in Euro blinken. Beide Irrtümer haben dieselbe Wurzel.

Gratis wettguthaben ohne einzahlung: was die Anbieter wirklich verlangen

Die häufigste Suchanfrage zu diesem Thema stellt eine Frage, die sich in zwei Teile zerlegen lässt, und nur einer davon ist real. Ein Konto ohne Einzahlung — ja, das gibt es. Ein Guthaben ohne Konto — nein, das gibt es nicht, und zwar nicht aus Bequemlichkeit der Veranstalter, sondern weil das Gesetz ein verifiziertes Konto vorschreibt.

Die Aktion der Loterie Romande verlangte ausdrücklich das «verifizierte Konto» als Eingabestelle für den Code. Nichts an dieser Formulierung ist Zierde. Ein Spielerkonto in der Schweiz entsteht aus einem hochgeladenen Ausweis, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und es darf keine bestehende Spielsperre vorliegen. Ein Gratisguthaben, das keine Einzahlung verlangt, ist deshalb nicht das Angebot ohne Hürde, das die Werbung nahelegt. Es ist ein Angebot, bei dem die Hürde vorverlegt ist: nicht ins Portemonnaie, aber in die Identitätsprüfung.

Was das praktisch heisst, lässt sich an den Zahlungswegen ablesen, die beide Veranstalter zulassen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf maximal CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben selbst auf CHF 10’000. Swisslos nimmt Zahlungen unter anderem über PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der PostFinance App; Spielguthaben lässt sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Zahlen gehören nicht zum Gratisguthaben, sie bilden den Rahmen, in dem es liegt. Und dieser Rahmen hat eine Eigenschaft, die in der Werbung nie auftaucht: Er ist eng. Ein Konto, das bereits nahe an der Grenze steht, kann gar kein zusätzliches Guthaben kaufen, bis etwas davon verbraucht ist.

Die Frage nach einer Einzahlung ist damit differenzierter zu beantworten als mit Ja oder Nein. Wer nie einzahlt, kann trotzdem ein verifiziertes Konto haben, und wenn eine Aktion ohne Einzahlungsbedingung läuft, kann er mitmachen. Was er nicht kann, ist sich durch Einzahlungen für weitere Aktionen zu qualifizieren. Das Guthaben bleibt dabei in jedem Fall unauszahlbar, solange es Aktionsguthaben ist. Der Gewinn daraus ist es nicht, und das ist der einzige Grund, warum die Frage überhaupt eine praktische Bedeutung hat.

Neukundenangebote mit Wettguthaben sind in der Schweiz selten. Sie sind nicht ein Nischenprodukt mit steigender Tendenz; die Zahl der Bewilligungen ist der Deckel, und den hält die Aufsicht in der Hand. Wer Chancen abwägt, sollte diesen Satz vor dem Klick auf eine Suchmaschinenanzeige lesen.

Gratis-Wettguthaben in der Schweiz: ein Wert von 6 bis 8 Franken je nach Markt

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Zehn Franken klingen nach zehn Franken. Sie sind es nicht, und die Differenz ist rechenbar.

Das Aktionsguthaben der Loterie Romande betrug CHF 10, war dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar. Um seinen Wert zu bestimmen, muss man wissen, was beim Einsatz davon hängen bleibt. Nehmen wir das Aktionsguthaben als einziges Guthaben auf dem Konto und einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Beispiel, kein Zitat, kein Angebot. Der Quotenschlüssel dieses Marktes, also der Anteil aller Einsätze, der an die Wettenden zurückfliesst, ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95. Der Schlüssel liegt bei 95 Prozent, die Marge bei 5 Prozent. Weil der Einsatz eines Aktionsguthabens bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, ist der durchschnittliche Wert des Guthabens nicht der Guthabenbetrag selbst, sondern das Guthaben mal dem Faktor (Quote − 1) geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes: 10 × (0,90 ÷ 1,90) × 0,95. Ergebnis: rund CHF 4.50 unter der Annahme, dass ausschliesslich der Aktionsbetrag und dieser genau einmal auf einen Markt mit 5 Prozent Marge gesetzt wird.

Der Bandbreite wegen gehört eine zweite Annahme daneben. Ein Markt mit drei Ausgängen und Quoten um 2.90/3.20/2.60 trägt eine deutlich höhere Marge, und dort sinkt der durchschnittliche Wert eher gegen CHF 4.20. Sucht der Spieler dagegen einen Markt mit nur 2 Prozent Marge, steigt er über CHF 4.60. Das Ergebnis liegt damit in einem Band von grob CHF 4.20 bis CHF 4.80 — unter der Bedingung, dass das gesamte Guthaben in einem einzigen Einsatz auf einen Hauptmarkt geht. Wird das Guthaben auf mehrere Wetten verteilt, sinkt der Wert weiter, weil jede zusätzliche Wette eine weitere Marge kostet. Nach fünf Wetten von je CHF 2 bleibt vom Guthaben im Erwartungswert kaum mehr als CHF 4.

Die Zahl hat eine zweite Bedingung, und sie ist die wichtigere: Das Guthaben muss innerhalb von dreissig Tagen überhaupt eingesetzt werden, sonst wird der Betrag null. Eine Vier-Franken-Gutschrift ist kein Einkommen. Sie ist eine Rabattmarke auf einen Vorgang, den man ohnehin ausgeführt hätte, und wer sich für die Rabattmarke erst einen Kontoaufwand aufhalst, verliert. Vier Franken sind kein Grund für irgendetwas.

Der Vergleich: zehn Plattformen und was eine Bewilligung verändert

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Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne
Pribet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betwinner keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zwei Zeilen mit Bewilligung, acht ohne. Diese Aufteilung ist kein Zufall der Auswahl und auch kein vorläufiges Ergebnis, das sich mit ein paar Monaten Marktentwicklung verschieben würde. Das Geldspielgesetz regelt, wer ein Grossspiel veranstalten darf, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich keine Anbieterliste, sondern eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains — Ende 2025 standen 671 Adressen darauf.

Die Vergleichbarkeit der beiden Gruppen ist damit strukturell begrenzt, und das gehört in die Tabelle hinein, nicht in eine Fussnote. Eine Bewilligung nach dem BGS bedeutet Aufsicht, Spielsperrregister, Limitenpflicht, Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat davon nichts; seine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Bewilligte Veranstalter dürfen auch nicht in einem Atemzug mit den übrigen als gleichwertige Optionen geführt werden. Was Gemeinsames bleibt, ist der Zugang: Dieselben Personen finden beide Gruppen über dieselbe Suche, und deshalb stehen sie hier in einer Liste.

Was die Bewilligung in der Praxis bewirkt — und was sie nicht abdeckt

Es ist verlockend, die Zeile «Bewilligung» als Qualitätsnote zu lesen. Sie ist eine Zuständigkeitsfrage. Sie sagt, wer haftet, wer prüft, wer eingreifen kann. Sie sagt nicht, dass das Produkt besser ist, und sie deckt erhebliche Teile des Alltags überhaupt nicht ab.

Was die Bewilligung trägt, lässt sich an drei Stellen festmachen. Erstens am Konto: Registrierung nur ab 18 Jahren, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, einmalige Registrierung, Ausweisabgleich gegen Adressdatenbanken. Zweitens am Geld: Auszahlungen gehen nur an ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers, Kredite an Spielende sind ausgeschlossen. Drittens an der Aufsicht: Senkungen von Limiten wirken sofort, Erhöhungen erst nach Wartezeit — gesetzlich 24 Stunden, bei Swisslos und der Loterie Romande 72 Stunden.

Was sie nicht trägt, ist mindestens so wichtig. Das Schweizer Recht kennt keine Sperre von Zahlungen an unbewilligte Wettanbieter. Kein Kartenherausgeber und keine Bank wird durch Schweizer Recht daran gehindert, eine Zahlung an eine Plattform ohne Bewilligung abzuwickeln, und umgekehrt: Wer dort gewinnt, hat keinen Schweizer Rechtsweg. Die Sperrliste arbeitet über DNS auf Ebene der Telekom-Anbieter und ist damit eine Zugangshürde, keine Zahlungssperre. Domains werden nach einer Blockierung innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping benennt und mit Interwetten und Bet-at-Home als Beispielen belegt; bet365 steht auf der Liste.

Die Bewilligungszeile im Abschnitt «Der Vergleich: zehn Plattformen und was eine Bewilligung verändert» beschreibt also die eine Seite des Verhältnisses — die Seite, auf der im Streitfall jemand zuständig ist. Sie beschreibt nicht die andere Seite, auf der ein Spieler mit einem Guthaben in Euro dasitzt und niemanden findet, der ihm hilft. Wer die Tabelle als Rangliste liest, liest sie halb.

Grenzen der beiden Bewilligungen: Kantonsgebiet, Auszahlbarkeit, Frist

Ein Konto bei Swisslos ist kein Schweizer Konto, sondern ein Konto im Swisslos-Vertragsgebiet. Dazu gehören die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen, und wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Das ist keine Härte, die sich mit einem Anruf beim Kundendienst lösen lässt, sondern eine Folge von Artikel 47 Absatz 3 VGS in Verbindung mit dem Veranstaltungsgebiet.

Daraus folgt für das Gratisguthaben etwas Unangenehmes. Wer in der Westschweiz lebt, sieht die Aktion der Loterie Romande und die Bewilligungen der Aufsicht, die dorthin gingen — aber keinen vergleichbaren Mechanismus mit offengelegten Bedingungen bei Swisslos. Wer in Zürich lebt, sieht den Kombiboost und die Quotenboosts, aber nicht die Stadionaktion. Die Auswahl des Veranstalters ist keine Geschmacksfrage, sie ist eine Wohnsitzfrage. Das erklärt vermutlich einen Teil dessen, was Suchanfragen nach Gratisguthaben ohne Einzahlung so unruhig macht: Was für andere Kantone beschrieben wird, ist für den eigenen nicht immer erreichbar.

Die zweite Grenze ist die Auszahlbarkeit. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Der erste Satz klingt grosszügig, die Kombination mit der Frist ist es nicht: Die beiden Freiauszahlungen gelten pro Jahr und sind aufgebraucht. Wer sein Guthaben in kleineren Beträgen abzieht statt einmal, verliert die Kommission — und die 3 Prozent fallen auf den gesamten Auszahlungsbetrag an, nicht auf den Teil darüber. Ein Rest von CHF 500 nach zwei Freiauszahlungen kostet damit CHF 15, und das ist der Preis dafür, dass man den ersten Abzug nicht abgewartet hat. Bei der Loterie Romande gelten Gewinne bis CHF 1’000 netto als direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus geht die Überweisung auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Die dritte Grenze ist eine Frist, die niemandem auffällt, bis es zu spät ist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Das sind rund sechs Monate. Für einen aktiven Spieler ist das reichlich Zeit; für jemanden, der einmal im Jahr einsteigt und den Wettschein in einer Schublade liegen lässt, ist es eine Falle mit halbjähriger Verzögerung. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist dagegen innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen in derselben Regel, und sie laufen in gegensätzlicher Richtung: eine lang und verzeihend, eine kurz und förmlich.

Die Rechtslage: Grossspiel, zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern unter dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK — die Aufsicht über Casinos, und nur über Casinos. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Eine Tramhaltestelle in einer Schweizer Stadt bei Regen, nasses Pflaster spiegelt das Licht.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Die Zahl der Veranstalter ist gesetzlich gedeckelt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, mehr nicht. Die Rechtsfolge für alles, was auf dieser Seite unter «ohne Schweizer Bewilligung» steht, ist deshalb klar und unangenehm: Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft. Das ist ein dünner Trost, denn Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und wer zahlt, hat keinen Schweizer Rechtsweg.

Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste und keine Marktfrage. Massgebend ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe wird nie gewettet. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenso. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz grenzt in-play nicht auf bestimmte Märkte ein. Cash-Out ist nicht geregelt und damit Sache des Veranstalters: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Was das für einen Spieler bedeutet, der aus einem anderen Land kommt, ist ein Perspektivwechsel. In vielen Märkten ist Wetten ein Markt mit Dutzenden Anbietern und einer Aufsicht, die die Anbieter prüft. In der Schweiz ist es ein öffentlich-rechtlich veranstaltetes Produkt mit zwei Anbietern, einem festen Wettprogramm und dem Reinertrag für gemeinnützige Zwecke. Wer die Enge beklagt, sollte den zweiten Teil des Satzes mitlesen. Die Enge ist der Mechanismus.

Werbung, Aktionen und was die Aufsichtsbehörde vorher genehmigen muss

Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist der wichtigste Satz für jeden, der ein Gratisguthaben sucht: Jede solche Gutschrift in der Schweiz ist genehmigt, und die Zahl der Genehmigungen ist öffentlich klein. 2025 ergingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer ein «gratis wettguthaben ohne einzahlung» mit vierstelligem Betrag bewirbt, bewirbt in der Schweiz etwas, das keine Bewilligungsgrundlage hat.

Dahinter steht ein Werberegime, das nicht nur Aktionen regelt, sondern auch deren Ansprache. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Es gibt keine Sperrstundenregel für Werbung. Wer also Anzeigen für eine Plattform ohne Bewilligung sieht, sieht einen Rechtsbruch, der verfolgt werden kann — und das ist der Grund, warum hier beschrieben und eingeordnet wird statt empfohlen.

Beträge und Bedingungen eines Bonus kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Das ist keine Formalie. Es bedeutet, dass die Konditionen einer Aktion nur dort nachlesbar sind, wo die Aktion stattfindet, und nirgends sonst zuverlässig.

Die Aktion, deren Bedingungen veröffentlicht sind

Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar.

An dieser Beschreibung lässt sich ablesen, wie eine Schweizer Aktion gebaut ist. Sie ist an einen realen Ort gebunden, an einen Stadionbesuch. Sie ist mengenmässig gedeckelt. Sie hat zwei Fristen, eine für die Eingabe und eine für den Verbrauch. Und sie verlangt ein Konto, das schon vorher verifiziert war — die Prüfung lässt sich nicht im Nachhinein an die Aktion hängen.

Das ist keine Kritik an der Aktion, sondern ihre Betriebsanleitung. Wer bei einem Heimspiel einen solchen Code erhält und kein Konto hat, kann ihn während des Spiels nicht einlösen, weil die Verifizierung nicht in der Pause passiert. Wer ein Konto hat und den Code in der Jackentasche vergisst, verliert die Gutschrift. Und wer sie einlöst und die dreissig Tage verstreichen lässt, ohne zu wetten, hat nichts. Der Wert der Aktion lag für den durchschnittlichen Teilnehmer deutlich unter den nominellen CHF 10 — nach der Rechnung im Abschnitt «Gratis-Wettguthaben in der Schweiz: ein Wert von 6 bis 8 Franken je nach Markt» im Band von etwa CHF 4.20 bis CHF 4.80, unter den dort genannten Annahmen.

Neben den Gratisgutschriften stehen die laufenden Mechanismen, die im Sporttip-Programm für Erhöhungen sorgen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Guthaben, sondern ein Zuschlag, und der Unterschied ist praktisch: Ein Zuschlag erhöht die Auszahlung, wenn die Kombination gewinnt, und kostet nichts, wenn sie verliert. Ein Guthaben dagegen sinkt in seinem Wert mit jeder zusätzlichen Wette, die es finanzieren muss.

Der Rechenweg für den Kombiboost ist kurz. Wer fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 in einer Kombination bündelt, verdoppelt im Gewinnfall den Nettogewinn. Der Haken steht in derselben Zeile: fünfzehn Ausgänge, die alle eintreffen müssen. Der Zuschlag greift nur bei den Kombinationen, die überhaupt gewinnen, und das sind bei fünfzehn Legs sehr wenige. Der Bonus ist also real und für die Mehrheit der Spieler unerreichbar — eine Konstruktion, die das Marketing gern verschweigt und die Regelseite ehrlich aufschreibt.

Bei den Quotenboosts gilt eine engere Begrenzung: Sie gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out. Wer eine Wette mit Boost abschliesst und dann vorzeitig aussteigt, verliert den Zuschlag und bekommt nur den Cash-Out-Betrag — der ohnehin tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Man kann sich also aus einer geboosteten Wette herauskaufen und dabei zweimal auf denselben Ausgang verzichten.

Grundlagen mit Folgen: Einsatz, Quote, Auszahlung, Verfall

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Ein Fussballtor mit locker hängendem Netz auf einem Trainingsplatz, das sich leicht im Wind bewegt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Wer Gratisguthaben einsetzt, setzt dieselbe Maschinerie in Gang wie mit eingezahltem Geld. Sie ist nicht kompliziert, aber sie hat mehrere Zahnräder, und ein Gratisguthaben ist genau dann wertlos, wenn eines davon klemmt.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die doppelte Rundung ist unscheinbar und der Kleinbetragsdenken entgegenkommend: Aufrunden vor dem Abrunden erhöht nichts, es verhindert nur, dass dieselbe Wette je nach Reihenfolge zwei verschiedene Ergebnisse liefert. Bei einem Einsatz von CHF 4.50 und einer Quote von 1.90 ergibt sich rechnerisch 8.55; dasselbe mit einer Quote von 2.10 ergibt 9.45. Nichts davon ist ein Gratisguthaben — es ist der Betrag, der auf dem Wettschein steht. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die zehn Franken aus einer Aktion passen also bequem in einen Einsatz — was die oben gerechnete Annahme eines einzigen Einsatzes praktisch plausibel macht.

Ein zweites Rad ist die Absage. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für einen Spieler, der sein Aktionsguthaben in eine Kombination gesteckt hat, heisst Quote 1.00 an einer Stelle: Die Kombination läuft weiter, aber die leg trägt nichts zum Produkt bei. Der Kombiboost, der an Voraussagen ab Quote 1.50 geknüpft ist, ist damit ebenfalls in Gefahr. Swisslos kann sogar eine Wette mit Quote 1.00 werten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wurde, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — Wetten mit Quote 1.00 bewerten. Wer live wettet, wettet gegen die Regelmaschine, nicht nur gegen den Gegner.

Ein drittes Rad hängt an der regulären Spielzeit. Sie umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der Verlängerung entscheidet also über einen «Sieger nach regulärer Spielzeit»-Markt nicht. Das ist die häufigste Enttäuschungsquelle im Fussballwetten-Alltag, und sie hat mit Gratisguthaben nichts zu tun — sie trifft jeden Einsatz gleich, ob bezahlt oder nicht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Ein Stream ist keine Bedingung, und wer keinen Stream findet, hat die Wette trotzdem platziert.

Ein viertes Rad ist die Kombination abhängiger Ereignisse. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für den Spieler heisst das: Bei korrelierenden Märkten aus derselben Begegnung ist die Funktion nicht die komfortable, sondern die einzig zulässige Variante. Wer sie umgeht, riskiert die ganze Wette. Der zurückerstattete Einsatz ist dann zwar nominal wieder da — aber ein Aktionsguthaben, das auf diese Weise zurückkommt, ist um die verstrichene Gültigkeitsdauer ärmer. Ein Zeitverlust lässt sich nicht zurückbuchen.

Warum ein Guthaben in Euro für ein Schweizer Konto nicht passt

Schweizer Spielerkonten laufen in Franken. Nicht in Euro, nicht in einer Kryptowährung, nicht in einer frei wählbaren Rechnungswährung. Das ist die erste Folge aus Artikel 50 Absatz 2 VGS, der Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers zulässt, und aus Artikel 75 Absatz 1 BGS, der Kredite an Spielende ausschliesst. Ein Guthaben von «5 Euro» beschreibt deshalb keinen Schweizer Kontostand. Wer es in einer Werbung sieht, sieht eine Währung, die zum Zielmarkt der Werbung gehört, und nicht zu diesem Land.

Die praktische Konsequenz geht über die Währung hinaus. Ein Kontostand in Euro bedeutet, dass die Auszahlung über einen Weg in ein anderes Währungssystem läuft. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es dafür keinen hiesigen Rechtsweg, kein Spielsperrregister, das eingreift, und keine Aufsicht, die eine Beschwerde prüft. Die Währung ist insofern der sichtbare Teil eines grösseren Unterschieds. Wer zehn Euro Gratisguthaben geschenkt bekommt und fünf davon gewinnt, hält am Ende einen Betrag, für den er in der Schweiz keinen Zuständigen findet, wenn die Auszahlung stockt.

Der zweite Teil dieser Frage ist steuerlich und wird oft falsch behandelt. Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig — der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer zehn Franken Guthaben in einen Gewinn von fünfzig Franken verwandelt, liegt weit unter jeder Schwelle und zahlt nichts. Anders bei Gewinnen von ausländischen Anbietern: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Steuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer seine Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die Euro-Frage läuft damit auf drei Punkte zu, die zusammengehören: die falsche Währung, der fehlende Rechtsweg, die andere Steuerfolge. Keiner davon ist dramatisch für einen Gewinn von fünf Franken, wenn er nie ausbezahlt werden soll. Wer das Gratisguthaben aber tatsächlich als Weg zu einer Auszahlung betrachtet, muss alle drei zusammen sehen.

Verantwortungsvoll spielen: ein Gratisguthaben ist auch Spielverhalten

Ein Gratisguthaben wird gern als etwas anderes als Spielen dargestellt. Es ist Spielen. Es löst einen Einsatz aus, es erzeugt ein Ergebnis, es kann eine Erwartung anlegen. Der Unterschied liegt im Preis, nicht in der Natur des Vorgangs, und die Regeln, die für bezahlte Einsätze gelten, gelten hier genauso.

Wer zum ersten Mal an Sporttip teilnimmt, legt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000.

Was an dieser Konstruktion auffällt, ist die Richtung der Voreinstellung. Limiten setzt der Spieler, nicht der Staat; es gibt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze in der Schweiz. Der Mechanismus belohnt Zurückhaltung: Senken geht sofort, Erhöhen dauert. Wer nach einem Verlustabend die Limite hochsetzen will, muss drei Tage warten, und diese drei Tage sind der eigentliche Spielerschutz. Die Obergrenze von CHF 9’999 ist dagegen hoch genug, dass sie für die meisten Konten keine praktische Beschränkung darstellt, und die CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren sind der aussagekräftigere Teil der Regel.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Unterschied zwischen den beiden Instrumenten ist praktisch und wird häufig verwechselt: Eine Pause ist eine eigene Entscheidung mit Kalender, eine Sperre ist ein Registereintrag mit Folgen bei allen Veranstaltern. Wer sich für die Sperre entscheidet, entscheidet für mehr als einen Anbieter. Gesetzlich kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Und eine harte Folge gilt in beiden Fällen: Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Ein noch so grosszügiges Gratisguthaben verfällt mit der Sperre, ohne Auszahlung.

Zur Einordnung der Kontrollen gehört eine Zahl, die unbequem ist. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurden an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen Sportwetten an eine minderjährige Person verkauft. Die Zugangskontrolle an Verkaufsstellen ist damit alles andere als strikt. Die Online-Registrierung ist es, weil sie an einem Ausweisabgleich mit Adressdatenbanken hängt und jede Person sich nur einmal registrieren darf — aber wer den Satz über die 47,5 Prozent liest, sollte ihn beim Wort nehmen: Das Regelwerk ist gut, seine Umsetzung hängt an der Person hinter dem Tresen. Wer für jemanden im Haushalt mitverantwortlich ist, sollte dort genauer hinsehen als auf jede Online-Schranke.

Ein letzter Punkt, der gerade bei Gratisguthaben unterschätzt wird. Ein Guthaben, das verfällt, wenn man es nicht einsetzt, erzeugt einen Einsatzanreiz. Wer nicht wette, verliere nichts — so wird es formuliert, und formal stimmt das. Nur wird ein Verlust, der aus einem verfallenden Geschenk entsteht, anders erlebt als ein ausgegebener Zehner. Für die Praxis heisst das: Wer merkt, dass ihn die dreissig Tage Gültigkeit unter Druck setzen, sollte das Guthaben verfallen lassen. Vier Franken sind kein Grund für irgendetwas.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit dem Schweizer Rechtsweg und einem Kontoprofil, das jeden Franken prüft

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Der Veranstalter hat eine Veranstalterbewilligung und Spielbewilligungen nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Was diesen Anbieter von allen anderen auf dieser Liste unterscheidet, ist eine Struktur, die kein Marketingversprechen, sondern die Folge einer Rechtsform ist. Ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, in 19 Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Verlustlimiten sind Pflicht, Einzahlung nur mit verifizierter Identität, Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen. Ein wesentlicher Teil des Geldes, das hier durchläuft, steht am Ende für gemeinnützige Zwecke.

Aus Sicht eines Gratisguthabens ist die Wendung des Swisslos-Modells die entscheidende. Es ist nicht richtig, dass Swisslos kein Guthaben hergibt — es gibt laufend Erhöhungen und, gestützt auf die Genehmigungen der Aufsicht, auch Aktionsgutschriften. Es gibt nur kein vierstelliges Willkommenspaket, weil ein solches durch das Bewilligungsregime nicht gedeckt wäre. Wer auf dieses Paket wartet, wartet auf etwas, das die Aufsicht nicht genehmigt, und das Warten kostet ihn die Mechanismen, die tatsächlich laufen. Der Kombiboost und die Quotenboosts sind dabei die praktisch relevantesten. Was an Swisslos weiter auffällt, sind die zwei Freiauszahlungen pro Jahr. Bei einem Kontostand, den man selten leert, reichen sie; bei einem Feld von Wettscheinen, die man regelmässig in kleinere Beträge zieht, ist die dritte Auszahlung schnell erreicht, und dann greift die Kommission von 3 Prozent auf den vollen Betrag.

Verdikt: Der Anbieter ist die einzige Wahl für Spielende im Vertragsgebiet, die einen Schweizer Rechtsweg, ein Spielsperrregister und ein Konto ohne Währungsfrage voraussetzen — und die Kosten dieser Stabilität sind ein enges Wettprogramm, ein Kontozyklus mit Identitätsprüfung vor dem ersten Franken und zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr, danach 3 Prozent. Wer zuerst nach der Promotion schaut und danach nach dem Anbieter, findet hier den kürzesten Weg von der Suche zur Enttäuschung.

Loterie Romande Jouez Sport: eine ausdrücklich genehmigte Aktion in einer engen Westschweizer Auswahl

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.

Der Anbieter ist damit der bequemere Teil dieser Seite. Nicht weil sein Wettprogramm reicher wäre — auch hier gilt die geschlossene Gespa-Liste —, sondern weil bei ihm wenigstens einmal nachvollziehbar aufgeschrieben ist, wie eine Schweizer Gratisguthaben-Aktion aussieht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, vergab CHF 10 Spielguthaben bei Eingabe des Stadioncodes innert sieben Tagen im verifizierten Konto, insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Regeltest ist damit erfüllt: Gesamtzahl, Frist, Gültigkeit, Auszahlbarkeit — alles vorhanden. Bei grösseren Versprechen fehlen regelmässig alle vier Angaben.

Was an der Aktion hängen bleibt, sind nicht die zehn Franken, sondern die zwei Fristen und die Voraussetzung. Eingabe innert sieben Tagen, Verbrauch innert dreissig Tagen, Konto vorher verifiziert. Wer den Code sammelt, ohne ihn einzulösen, hat nichts; wer ihn einlöst und das Guthaben liegen lässt, hat nach dreissig Tagen ebenfalls nichts. Der Wert für den durchschnittlichen Teilnehmer liegt nach der Rechnung im Abschnitt «Gratis-Wettguthaben in der Schweiz: ein Wert von 6 bis 8 Franken je nach Markt» im Band von rund CHF 4.20 bis CHF 4.80. Bei den Einzahlungs- und Auszahlungswegen ist die Struktur ähnlich wie bei Swisslos: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt auf das Wallet, darüber auf die angegebene IBAN, und Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar.

Verdikt: Für Spielende in der Westschweiz ist das der Anbieter, bei dem sich das Thema Gratisguthaben am ehrlichsten abbildet — an einem Code, der an einem Stadionabend abgeholt und dann zügig verbraucht werden muss, mit allem, was dazugehört. Wer ausserhalb dieser sechs Kantone wohnt, braucht gar nicht erst weiterzulesen; die Kontogrenze liegt vor der Promotion.

Pribet: kein Schweizer Rechtsweg, und das ist nicht die einzige Folge

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Dies ist die massgebliche rechtliche Einordnung: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung ist hier gemäss Artikel 4 BGS wirkungslos. Die Plattform ist nicht an das Spielsperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und eine Blockierung via Sperrliste ist möglich. DNS-Blockierungen werden durch die Anbieter oft mit Domain-Hopping umgangen.

Für das Thema dieses Textes ist die Folge direkt: Ein Gratisguthaben, das auf einer solchen Plattform angeboten wird, kennt keine Schweizer Genehmigungspflicht und keine Schweizer Aufsicht. Es kann beliebig hoch ausfallen, weil niemand es deckeln muss. Wer zehn Franken bei einem bewilligten Veranstalter mit vierzig Franken auf einer nicht bewilligten Plattform vergleicht, vergleicht nicht zwei Angebote, sondern zwei Rechtsräume. Der Schweizer Teil des Vergleichs endet bei der Auszahlung: kein inländisches Konto-Zwang, kein hiesiges Register, keine Beschwerdestelle.

Verdikt: Wenn ein Spieler die Plattform überhaupt in Betracht zieht, sollte er wissen, dass die Grösse des Guthabens der einzige Punkt ist, an dem sie in einem Vergleich vorne liegt — und die Grösse eines Versprechens, das niemand prüft, ist kein Vorteil, sondern die Beschreibung genau des Problems.

Interwetten: bekannt in der Schweiz vor allem als Sperrlisten-Eintrag

Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Die ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS), es fehlt die Anbindung an das Spielsperrregister, ein Schweizer Rechtsweg ist ausgeschlossen, und die Adressen können als Sperrlisten-Eintrag der Gespa blockiert werden. Die Aufsicht führt Interwetten zudem als Beispiel für Domain-Hopping: Nach einer Sperre wechselt die Plattform die Adresse, um die DNS-Sperre zu umgehen.

Damit ist klar, was ein Vergleich mit diesem Anbieter leisten kann und was nicht. Er kann Preise, Märkte und Boni gegenüberstellen. Er kann nicht eine Gleichwertigkeit behaupten, die es nach Schweizer Recht nicht gibt, und er darf es auch nicht, weil Werbung für ein hier nicht erlaubtes Geldspiel nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten ist und bis CHF 500’000 Busse kostet. Diese Zeile ist die relevanteste Information über den Anbieter für einen Leser in der Schweiz: nicht die Bonusbedingungen, sondern die Tatsache, dass die Aufsicht ihn als Beispiel für das Umgehen einer Sperre anführt.

Verdikt: Der bekannte Name ist in diesem Kontext kein Vertrauenszeichen, sondern eine Spur in einer Aufsichtsmitteilung, und wer ein Gratisguthaben dort einlöst, handelt in einem Raum ohne Schweizer Zuständigkeit — was über den Bonuswert hinaus nichts weiter ist als die Beschreibung eines fehlenden Ansprechpartners.

BDMBet: ein Kontostand ohne Währungspassung

BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlt jeglicher Anschluss an das hiesige Aufsichtssystem (Art. 4 BGS), es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und das Angebot kann durch die Gespa via Sperrliste blockiert werden. Ein Spielerschutz im Sinne des BGS ist für diesen Anbieter nicht gegeben.

Praktisch fällt bei dieser Gruppe ein Punkt zusammen, der bei den bewilligten Veranstaltern getrennt behandelt wird: Auszahlungen und Währung. Bei Swisslos und der Loterie Romande gehen Auszahlungen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wetten nicht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gilt diese Regel nicht, weil sie aus dem BGS kommt. Wer dort ein Gratisguthaben gewinnt und den Betrag abheben will, muss mit Konten, Währungen und Wegen umgehen, die er selbst nachvollziehen muss, ohne dass eine hiesige Stelle nachschaut.

Verdikt: Bei einem Guthaben in Fremdwährung auf einem Konto ohne Schweizer Bewilligung ist die Auszahlungsfrage die einzige Frage, die zählt — sie ist der Punkt, an dem aus einem Geschenk ein Verwaltungsverfahren mit ungewissem Ausgang wird.

22Bet: grosse Bonusversprechen in einem Raum ohne Bonusgenehmigung

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Gratisspielguthaben bedürfen in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa; für diesen Anbieter entfällt diese Vorgabe, da er nicht unter Schweizer Aufsicht steht. Die Bedingungen der Gutschriften unterliegen keinen hiesigen Regeln. Die ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), es existiert kein Schweizer Rechtsweg, kein Anschluss an das Spielsperrregister, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer aus einem anderen Markt kommt, wird die Grösse dieser Angebote vielleicht als normal empfinden. In der Schweiz ist sie ein Signal: Sie beschreibt den Umfang der Aufsicht. Und die Aufsicht ist der Grund, warum auf der bewilligten Seite des Marktes 24 und 8 Genehmigungen für Aktionsguthaben stehen — eine Zahl, die man neben jedes vierstellige Bonusversprechen legen kann.

Verdikt: Die Angebotshöhe ist der einzige Vergleichspunkt, an dem der Anbieter führt, und sie führt nur, weil niemand sie begrenzen muss.

Betwinner: ein Wettprogramm ohne Sperrlisten-Anschluss

Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist gemäss Artikel 4 BGS wirkungslos, es bestehen weder eine Verbindung zum Spielsperrregister noch ein Schweizer Rechtsweg. Auch für diesen Anbieter gilt die Möglichkeit der Sperrung via DNS-Sperrliste durch die Gespa, deren Verzeichnis Ende 2025 bereits 671 Einträge umfasste.

Für einen Spieler, der bewusst eine breite Palette von Sportarten und Märkten sucht, ist das der Punkt, an dem die Rechnung kippt. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist eine geschlossene Liste: keine Corner- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion, Frauenwettbewerbe und Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Wer mehr Märkte will, findet sie ausserhalb — und kauft sich damit den fehlenden Anschluss an den Schweizer Spielerschutz mit ein. Das ist ein Tausch und kein Upgrade.

Verdikt: Der grössere Markt ist kein schlechteres Argument, sondern der Preis für eine fehlende Zuständigkeit, und dieser Preis zeigt sich nicht beim Verfügbaren, sondern beim Nicht-Verfügbaren.

HornetBet: kein Schweizer Spielerkonto, keine Schweizer Währung, kein Schweizer Register

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die ausländische Lizenz ist hier wirkungslos (Art. 4 BGS), es gibt keinen Anschluss an das Spielsperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Adressen sperren. Eine hiesige Bewilligung gilt ausschliesslich in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine ausländische Erlaubnis wird rechtlich nicht anerkannt — beide Rechtskreise existieren getrennt voneinander.

Ein Spielerkonto nach Schweizer Vorgaben setzt 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet und einen Ausweisabgleich voraus und lässt nur eine Registrierung pro Person zu. Auf einer Plattform ohne Bewilligung gilt nichts davon. Das klingt nach weniger Aufwand, und es ist weniger Aufwand.

Verdikt: Die fehlende Prüfung ist die Erleichterung, die den Anbieter für manche attraktiv macht, und gleichzeitig die Erklärung dafür, warum es bei Problemen keine hiesige Stelle gibt, die einschreiten könnte.

Boomerang Bet: wo das Gratisguthaben nach einer Absage landet

Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen: keine Wirkung der ausländischen Lizenz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa.

Die praktisch relevante Frage bei einem so beworbenen Guthaben ist die nach der Behandlung, wenn etwas schiefgeht. Bei Sporttip ist dieser Fall aufgeschrieben: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette ungültig und wird zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein Aktionsguthaben, das so zurückkommt, bleibt ein Aktionsguthaben und läuft in seiner Gültigkeitsfrist weiter. Diese Klarheit ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis einer Aufsicht, die eine solche Regel verlangt und veröffentlicht. Ohne Schweizer Bewilligung hat ein Spieler keine hiesige Stelle, an die er die Frage nach der Behandlung einer abgesagten Wette richten könnte.

Verdikt: Bei diesem Anbieter ist die entscheidende Kennzahl nicht die Guthabenhöhe, sondern die Länge des Wegs, den ein Streitfall zurücklegen müsste — und dieser Weg führt aus der Schweiz hinaus.

BetLabel: ein Name auf einer Liste, die niemand prüft

BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat keine Wirkung (Art.

Für das Thema dieses Textes ist der Anbieter damit ein Beispiel für einen Vorgang, der sich wiederholt. Beschrieben und eingeordnet darf er werden, beworben nicht: Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).

Verdikt: Wer nach dem Lesen dieser Liste die zehn Namen nebeneinanderlegt, sieht eine Zweiteilung, die keine Rangfolge ist — acht Plattformen ohne Zuständigkeit in diesem Land und zwei mit, und nur eine dieser Gruppen hat ein Register, eine Aufsicht und einen Ansprechpartner, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Häufige Fragen zu gratis Wettguthaben in der Schweiz

Gibt es Gratis-Wettguthaben in der Schweiz überhaupt, und wer darf sie anbieten?

Ja, aber nur als genehmigte Marketinggabe. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und 2025 ergingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Anbieten dürfen Sportwetten in der Schweiz ausschliesslich die beiden bewilligten Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere ist keine Schweizer Gratisaktion.

Kann ich Aktionsguthaben auszahlen lassen?

Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, bei Swisslos wie bei der Loterie Romande. Auszahlbar sind Gewinne, die mit dem Guthaben erzielt wurden. Swisslos überweist Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto im eigenen Namen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen.

Was bedeutet ein Guthaben in Euro, wenn mein Konto in Franken läuft?

Es bedeutet, dass das Angebot zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gehört. Schweizer Spielerkonten laufen in Franken, und Auszahlungen gehen nur an ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Dazu kommt die Steuerfolge: Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber einzelne Kantone behandeln sie als voll steuerbares Einkommen.

Brauche ich für ein Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein Konto?

Meist nur ein verifiziertes Konto. Die Schweizer Stadionaktion verlangte ausdrücklich das verifizierte Konto als Eingabestelle. Die Verifizierung läuft über einen hochgeladenen Ausweis mit Adressabgleich, ab 18 Jahren, mit Wohnsitz im Vertragsgebiet und nur einer Registrierung pro Person. Eine Einzahlung war nicht Bedingung, ein Konto aber sehr wohl.

Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip aus?

Er ist ein Zuschlag auf den Nettogewinn, kein Guthaben. Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50: 5 Prozent Bonus bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, ab wann kostet es?

Zweimal innerhalb von 365 Tagen, kostenlos, auf ein Konto im eigenen Namen. Ab der dritten Auszahlung kann Swisslos eine Kommission von 3 Prozent belasten, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Kommission fällt auf den vollen Auszahlungsbetrag an. Aktionsguthaben ist davon gar nicht erfasst: Es ist nicht auszahlbar.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»