Sportwetten Schweiz Anbieter 2026: Zwei Bewilligungen, der Rest spielt ohne Zulassung

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 — Bewilligungen, Limiten und Spielerschutzregeln geprüft gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, und die geltenden Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.

Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter sucht, stösst auf eine Zahl, die sich nicht wegdiskutieren lässt: zwei. Nicht zwei unter den besten zehn, nicht zwei mit gutem Ruf — zwei Veranstalter insgesamt, denen die Kantone erlaubt haben, Sportwetten durchzuführen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Alles andere, was auf dem Bildschirm nach Wettanbieter aussieht, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, und das ist kein Detail am Rand, sondern der Punkt, an dem sich jede Anbieterfrage entscheidet.

Der Weg zu einem Schweizer Wettkonto beginnt deshalb nicht mit einem Quotenvergleich, sondern mit einer Postleitzahl. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kommt bei der Loterie Romande online nicht durch. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht durch. Diese Aufteilung entspringt der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und sie hat nichts mit Angebotsqualität zu tun.

Zwei Wege stehen offen, und den wichtigeren davon entscheidet der Wohnort.

Zwei Wanderwege, ein Ziel: wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

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Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Das Bild der Wanderwege ist nicht zufällig gewählt. Der Schweizer Sportwettenmarkt ist keine Landschaft mit vielen Pfaden, sondern eine Wegkreuzung mit zwei Abzweigungen. Wer an der Gabelung falsch abbiegt, landet nicht bei einem schlechteren Anbieter, sondern bei gar keinem.

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, wobei die Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen. Das ist keine Marketingbezeichnung, sondern der Produktname, unter dem Wetten, Regeln und Limiten stehen. Ihr Gegenstück ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit dem Produkt Jouez Sport. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Rollenverteilung ist geografisch und war nie als Wettbewerb angelegt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, hat genau einen bewilligten Online-Anbieter. Die Westschweiz kennt die gleiche Situation gespiegelt: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, kein weiterer Kanton, bilden das Gebiet von Jouez Sport.

Dass am Ende zwei Namen stehen und nicht zehn, ist eine politische Entscheidung, die über Jahre gehalten hat. Eine zweite oder dritte Bewilligung für dieselbe Spielart würde das öffentliche Interesse an der Suchtprävention nicht besser erfüllen. Sie würde mehr Werbung schaffen und mehr Anreize zum Spielen. Was in anderen Märkten ein Wettbewerbsvorteil ist — das Drängen um Aufmerksamkeit —, ist hier eine Gefahr, die man ausgeschlossen hat.

Wer in der Westschweiz lebt und sich bei Sporttip registrieren will, kann es nicht. Wer in Zürich lebt und die Loterie Romande bevorzugt, hat keine Wahl. Die Regionalaufteilung zwingt keine Präferenz, sie spart einem nur eine Entscheidung, die man sonst getroffen hätte. Die Kehrseite derselben Medaille: Ein Weg, den man nicht gehen darf, lässt sich auch nicht prüfen.

Was Swisslos mit dem Ergebnis macht, ist dokumentiert. Für 2025 verteilte sie einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Veranstalter mit der Bewilligung ist im Nebenamt Finanzierungskanal für den Breitensport — was man gutheissen kann oder nicht, aber es erklärt die Grenze zwischen bewilligt und nicht bewilligt besser als jede Marketingzeile.

Verglichen werden hier also nicht zwei Wettanbieter, sondern zwei Hälften einer Bewilligungsarchitektur.

Von zwei Bewilligungen und vielen Listen: wie das Feld in der Schweiz aussieht

Ein Anbietervergleich in der Schweiz hat eine Besonderheit, die in fast keinem anderen Markt vorkommt: Die Bewilligung ist nicht das Ergebnis des Vergleichs, sie ist seine Vorbedingung. Nur zwei Veranstalter erfüllen sie. Wer die beiden Gruppen vermischt — die mit Bewilligung und die ausländischen Marken, auf die Schweizer Spieler stossen —, hat den Markt nicht verstanden.

Das Feld besteht aus zwei bewilligten Veranstaltern und einer Reihe ausländischer Marken, die in der Schweiz keine Zulassung haben. Was sie voneinander unterscheidet, ist nicht die Grösse des Wettprogramms, sondern die Frage, welches Recht auf sie anwendbar ist.

Die zwei bewilligten Veranstalter

Swisslos und die Loterie Romande halten je eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel und werden von der Gespa beaufsichtigt. Ihre Kantonsgebiete überschneiden sich nicht, deshalb konkurrieren sie nicht um dieselben Kunden. Der eine bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die andere die sechs Westschweizer Kantone. Ein Duell um Quoten, Boni oder App-Qualität gibt es zwischen ihnen nicht, weil sich ihre Kundschaft nie begegnet.

Die Marken ohne Bewilligung

Sieben ausländische Marken stehen daneben. Keine von ihnen besitzt eine Schweizer Bewilligung, keine ist ans hiesige Sperrsystem angebunden, keine bietet Schweizer Rechtsschutz. Die ausländische Bewilligung, die eine davon vorweisen kann, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Ausländische Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Telekom-Anbietern blockiert werden.

Der Anbieter mit Bewilligung und der ohne unterscheiden sich nicht in der Sportkompetenz, sondern in der Frage, wer haftet, wenn etwas schiefgeht. Beim einen gibt es eine Schweizer Adresse für eine Einsprache. Beim anderen gibt es die Einsprache, aber keine Adresse.

Warum das Feld so schmal ist

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Diese Grenze ist kein Ergebnis eines Auswahlverfahrens, bei dem sich andere beworben und verloren hätten. Sie ist die Zahl selbst. Es gibt keine Bewerber zweiter Reihe, keine Warteliste und keine Liste weiterer Bewilligungen — die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der ausländischen Domains.

Wer heute nach einem dritten Schweizer Wettanbieter sucht, sucht nach etwas, das es nicht gibt. Das ist keine Lücke im Markt, sondern seine Bauform.

Was das für die Suche nach dem «besten» Anbieter bedeutet

Die Frage nach dem besten Wettanbieter der Schweiz zielt auf eine Auswahl, die für den Einzelnen gar nicht besteht. Die Auswahl wird vom Wohnort getroffen, bevor die erste Quote ins Spiel kommt. Wer im Swisslos-Gebiet lebt, hat Sporttip zu bewerten. Wer in der Westschweiz lebt, Jouez Sport. Eine Rangliste, die Sporttip auf Platz eins und Jouez Sport auf Platz zwei setzt, hat nichts ausgesagt, denn niemand kann den Platz wechseln.

Der Nutzen eines Vergleichs liegt deshalb an einer anderen Stelle. Er zeigt, was das bewilligte Angebot umfasst, was es ausschliesst, und was es einem Spieler abverlangt. Das ist die Information, die über die Frage entscheidet, ob man im Schweizer System spielt oder ausserhalb davon.

Das Grundgerüst: was vor der ersten Wette feststeht

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Bevor über Quoten, Boni oder App-Versionen gesprochen werden kann, muss die Bewilligung stehen. Das Schweizer System setzt Regeln an den Anfang, die in anderen Märkten am Ende kommen: Ohne Konto kein Wettschein, ohne Ausweis kein Konto, ohne Limite keine erste Wette.

Die Bewilligung und ihr Geltungsbereich

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e. Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 läuft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur die Casinos.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel, Art. 21 bis 25 BGS. Sie gilt nur in der Schweiz, Art. 4 BGS. Ein ausländischer Anbieter mit einer Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz deshalb nichts in der Hand: Die Bewilligung endet an der Grenze, und mit ihr der Rechtsschutz.

Was auf der Liste steht und was nicht

Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste, keine offene Fläche. Die Gespa führt in Version 10.09.2026 die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder einen Podestplatz entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Eck- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen, Art. 25 Abs. 2 BGS.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Es geht um Sportwetten im engeren Sinn, und damit um die Sportarten, die ein entsprechendes Publikum haben: Fussball, Eishockey, Tennis.

Wie das Konto entsteht

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. In der Praxis heisst das: ein Dokument, das den Wohnsitz belegt, und ein Abgleich, der nicht umgangen werden kann.

Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität ist die Vorgabe, Art. 47 bis 52 VGS. Wer sein Konto verliert, richtet kein zweites ein, sondern wendet sich an den Support.

Der Zahlungsverkehr

Gewinne und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spieler sind untersagt, Art. 75 Abs. 1 BGS.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20 kaufen. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Warum das Grundgerüst die eigentliche Auskunft ist

Wer diese fünf Punkte kennt, kennt den Schweizer Wettmarkt besser als über jede Quotentabelle. Die Bewilligung, die Liste, das Konto, die Limite, das Zahlungskonto — das sind die fünf Schrauben, an denen das System hängt. Alles andere ist Angebotsdetail.

Was erlaubt ist und was nicht: die Rechtslage in der Schweiz

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Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Frage nach legalen Sportwetten in der Schweiz hat eine kurze und eine komplizierte Antwort. Die kurze: Nur die beiden Veranstalter mit Bewilligung dürfen Sportwetten durchführen. Die komplizierte: Was mit ausländischen Seiten geschieht, die es trotzdem tun, und was das für den Einzelnen bedeutet.

Zwei Bewilligungen, kein Weg daran vorbei

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind diese beiden. Es gibt keine weiteren bewilligten Anbieter, und die Gespa führt keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine gibt.

Wer eine Schweizer Sportwette abschliessen will, braucht ein Konto bei einem der beiden. Ein Umweg über einen ausländischen Anbieter ist möglich, aber er führt aus dem bewilligten System heraus — mit allen Folgen, die im Abschnitt «Was ein ausländischer Anbieter nicht mitbringt» beschrieben sind.

Eine Wette ist in der Schweiz legal, wenn sie bei einem Veranstalter mit Bewilligung abgeschlossen wird, auf ein Ereignis, das auf der Liste der Aufsichtsbehörde steht, und in einer der zugelassenen Wettarten. Alles andere fällt entweder unter die Strafbestimmung für den Veranstalter oder bleibt ohne Schweizer Rechtsschutz für den Spieler.

Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Das ist die wichtige Unterscheidung: Nicht der Wettende macht sich strafbar, sondern der Veranstalter ohne Bewilligung. Wer bei einer blockierten Seite spielt, riskiert kein Strafverfahren, aber er riskiert seinen Einsatz und seinen Gewinn.

Die Sperrliste und das Domain-Hopping

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS — die Zugangssperre. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Geblockte Domains werden von den Betreibern innert Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt das Domain-Hopping, nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 als auf der Liste stehend.

Die Blockade ist ein Netz mit groben Maschen. Nutzer mit technischem Wissen kommen über Umwege an die Seiten, und die Betreiber passen sich schneller an, als die Liste nachgeführt wird. Der Wirkmechanismus liegt woanders: Der Aufwand steigt. Nicht so weit, dass niemand ihn treibt, aber so weit, dass es nicht mehr der erste Griff auf dem Handy ist.

Was ein ausländischer Anbieter nicht mitbringt

Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren, Art. 130 BGS. Wer nur spielt, wird nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Das steht in keinem Werbetext für Offshore-Seiten. Der Spieler trägt kein strafrechtliches Risiko, aber er trägt das Risiko, im Streitfall keine Adresse zu haben. Wer eine Wette gewinnt, die nicht ausgezahlt wird, steht ohne Anlaufstelle da.

Der Vergleich beider Wege kostet etwas, in beide Richtungen

Bewilligt heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Unbewilligt heisst: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von Haus aus. Die eine verlangt Verzicht, die andere verlangt Vertrauen ohne Grundlage.

Die Kosten des Spielens: was eine Wette zurückbringt und was der Veranstalter behält

Die Marge ist der Denkrahmen für alles Weitere. Wer sie einmal durchgerechnet hat, liest Quoten anders.

Das illustrierte Beispiel mit 1.90 und 1.90

Ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 ist ein illustratives Beispiel, kein abgelesenes Angebot. Die Summe der Kehrwerte — 1 ÷ 1.90 plus 1 ÷ 1.90 — ergibt 1.0526, also einen Auszahlungsanteil von rund 95 Prozent und damit eine Marge von rund 5 Prozent. Diese Marge ist der Betrag, den der Veranstalter von jeder Einheit behält, die auf diesen Markt gesetzt wird.

Die Zahl gilt für die Form dieses Marktes und für diese Quotierung. Bei tieferen Quoten wächst die Marge, bei einem breiteren Markt sinkt sie. Rund 5 Prozent sind auch nicht der Gewinn des Veranstalters aus jeder einzelnen Wette, sondern der durchschnittliche Anteil über die Gesamtheit der Einsätze. Was er tatsächlich verdient, hängt davon ab, wie die Kunden auf die beiden Seiten setzen.

Warum die Marge über die Zeit zählt

Zwischen einer Quote von 1.85 und einer von 1.95 auf dasselbe Ereignis liegt der Unterschied zwischen einer Marge von etwa 8 Prozent und einer von etwa 2.5 Prozent. Wer auf Dauer auf denselben Markt setzt, zahlt diese Differenz mit. Auf den einzelnen Wettschein gerechnet wirkt sie klein; über hunderte Wetten ist sie das grösste Einzelposten im Verhältnis zum Veranstalter.

Aus einem Einsatz von CHF 100 bei einer Quote von 1.90 werden bei einem Treffer CHF 190 zurück, das heisst ein Nettogewinn von CHF 90. Das ist die Auszahlung für einen Treffer, nichts darüber. Wie wahrscheinlich der Treffer ist, steht in keiner Quote.

Was bei Kombinationen mit dem Einsatz passiert

Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem Gesamtpreis. Vier Voraussagen mit je 1.50 ergeben einen Gesamtpreis von etwa 5.06; aus CHF 100 werden bei einem Treffer CHF 506. Die Auszahlung vervielfacht sich also, und das ist der ganze Reiz.

Die Marge potenziert sich mit. Vier Einzelmärkte mit je rund 5 Prozent Marge ergeben keinen Gesamtaufschlag von 5 Prozent, sondern eine Ertragseinbusse in der Grössenordnung von 19 Prozent des Einsatzes über die verkettete Wette. Wer Voraussagen bündelt, um mehr zu gewinnen, handelt sich einen teureren Wettschein ein als vier einzelne, sofern jede einzelne gespielt würde. Aus einem Einsatz von CHF 100 bei einer Quote von 1.90 werden bei einem Treffer CHF 190 zurück — bei einer Kombination gilt dieselbe Mechanik auf einem höheren Preisniveau, aber auf einer kleineren Trefferfläche.

Der Unterschied zwischen Auszahlungsquote und Gewinnchance

Der Auszahlungsanteil eines Marktes und die Chance, die Wette zu gewinnen, sind zwei verschiedene Zahlen. Eine Marge von 5 Prozent sagt, wie viel aus diesem Markt insgesamt zurückfliesst. Sie sagt nichts darüber, wie oft ein einzelner Tipp richtig liegt. Das ist die Stelle, an der Marketing und Rechnung auseinanderlaufen.

Was die Schweiz anzieht — und was sie ausschliesst: Steuern und Werbung

Die steuerliche Seite des Schweizer Sportwettmarkts wird oft verwechselt. Es gibt keine Wettsteuer auf Einsätze, dafür eine Schwelle bei den Gewinnen.

Die Steuerfreibeträge

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV die Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundeswert liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton.

Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. Wer sie zurückholen will, erklärt den Gewinn in der Steuererklärung. Für einen typischen Wettenden liegen beide Schwellen weit ausser Reichweite: kein Einkommenssteuerabzug, keine Verrechnungssteuer.

Der Fall der ausländischen Gewinne

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte das vor dem ersten Wettschein klären.

Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer das anders liest, liest falsch. Bei Fragen hilft die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung weiter.

Warum es so wenige Aktionen gibt

Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer sich über die dünne Aktionslandschaft in der Schweiz ärgert, ärgert sich über eine Zahl, die eine Behörde vergeben hat.

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, Art. 74 BGS. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten, Art. 74 Abs. 3 BGS, und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht. Bonusbeträge und ihre Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Anbietertabelle: wer eine Schweizer Bewilligung hat und wer nicht

Die Tabelle trennt die beiden Gruppen, die nicht vermischt werden dürfen. Sie ist eine Einordnung, keine Empfehlung.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Société de la Loterie de la Suisse Romande
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
IviBet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), in der Schweiz ohne Wirkung
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
Donbet ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt
Rabona ohne Schweizer Bewilligung nicht festgestellt

Die zwei Zeilen oben unterscheiden sich von den acht darunter nicht durch die Sportarten, sondern durch die Anwendbarkeit Schweizer Rechts. Wo eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung stehen, gilt Art. 4 BGS mit der Beschränkung auf das Schweizer Gebiet — und die Aufsicht darüber. Wo «nicht festgestellt» steht, bedeutet das nicht, dass dort nichts wäre, sondern dass das Auftreten einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.

Die ausländischen Marken sind aufgeführt, weil Schweizer Spieler auf sie stossen, nicht weil sie zur Auswahl stünden. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar. Das ist der Grund, warum in dieser Übersicht beschrieben und nicht empfohlen wird.

Die zwei bewilligten Veranstalter im direkten Vergleich

Swisslos kann vollständig bewertet werden, die Loterie Romande nur auf schmalerem Fundament. Für Jouez Sport liegen keine vergleichbar detaillierten öffentlichen Teilnahmebedingungen vor. Ein Vergleich beider Veranstalter in gleicher Detailtiefe wäre an dieser Stelle erfunden; deshalb bleibt der Kontrast dort schlanker, wo die Faktenlage schmal ist.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Die Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa. Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die die interkantonale Vereinbarung zulässt. Das ist keine Marketingaussage, sondern eine regulatorische Position.

Das Angebot: Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahren; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Limiten: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Zahlungswege: Spielguthaben ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, Kauf nur solange das Wallet unter CHF 9’999 bleibt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteinisches Bank- oder Postkonto. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Funktionen: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos ihn nicht für alle Wetten. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Die Regeln: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote —, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Das Urteil: Die 26-Wochen-Frist ist die schärfste Zahl in diesem Regelwerk. Sie ist kein Marketingdetail, sondern eine Verfallsfrist für Geld, und sie trifft nicht den Vielspieler, sondern den Gelegenheitswettenden mit einem liegen gebliebenen Wettschein in der Schublade. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, sollte sich diese Frist merken, bevor er sich über Quoten Gedanken macht.

Loterie Romande Jouez Sport: der zweite bewilligte Weg

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter, den die interkantonale Vereinbarung zulässt. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ihr Produkt heisst Jouez Sport.

Zur Bewilligung: derselbe Typ wie bei Swisslos, eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel, Beaufsichtigung durch die Gespa. Zur Limitenmechanik gilt die gesetzliche Vorgabe, wonach der Veranstalter eine oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen muss, Art. 87 VGS; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden. Was Swisslos und die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen daraus machen, weicht ab, bei Swisslos 72 Stunden.

Was die Westschweizer Haushalte betrifft: Wer im Gebiet wohnt, hat mit Jouez Sport den zuständigen Veranstalter, und die Überlegung, ob eine andere Marke besser passt, stellt sich dort nicht. Es gibt keine zweite bewilligte Adresse, an die man wechseln könnte.

Das Urteil: Jouez Sport wird selten nach seinem Wettprogramm beurteilt, sondern nach seinem Vertriebsnetz. 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende sind die Grössen, die ein Westschweizer Haushalt tatsächlich antrifft — ein Kiosk in der Nähe ist greifbarer als jede Quotendiskussion. Wer nicht vorhat, den Weg zu wechseln, sondern regelmässig zu spielen, misst den Veranstalter an dieser Nähe und nicht an einem Vergleich, den es nicht gibt.

Wenn der Wohnort die Wahl trifft

Die Aufteilung erzeugt eine Situation, die es in kaum einem anderen Markt gibt. Die Zahl der legalen Anbieter ist nicht deshalb klein, weil viele durchgefallen wären, sondern weil das Gesetz nur zwei zulässt. Eine dritte oder vierte Bewilligung würde die Zahl der Alternativen erhöhen, nicht die Qualität des einzelnen Angebots.

Der Effekt auf die Wahl ist ungewöhnlich. Man kann sich den Veranstalter nicht aussuchen, also muss man sich mit dem auseinandersetzen, der zuständig ist. Wer in Zürich wohnt und die Westschweizer Quoten schätzt, wird das nicht prüfen können. Der normative Kern der Bewilligungsarchitektur ist damit offengelegt: Wo nur zwei Anbieter zugelassen sind und die Zuständigkeit geografisch festgelegt ist, gibt es keinen Anbieterwechsel. Die Wahl, die bleibt, ist eine andere — die Entscheidung, innerhalb des Systems zu spielen oder ausserhalb.

Die Schweiz im internationalen Vergleich

Ein Blick von aussen relativiert die Enge. Wo Grossbritannien hunderte lizenzierte Buchmacher kennt und andere Länder die Werbung eingeschränkt haben, nimmt die Schweiz eine Sonderstellung ein: Sie hat wenige Bewilligungen erteilt und diese wenigen einem eng umgrenzten regionalen Gebiet zugeordnet. Das ist keine Liberalisierung mit strengen Auflagen, sondern ein Nebeneinander von zwei Monopolgebieten.

Der Vorteil der Bewilligung liegt nicht beim Markt, sondern bei zwei Körperschaften. Der Nachteil, den in anderen Märkten die Konkurrenz für den Spieler abfedert, fehlt hier: Ohne Konkurrenz gibt es keine Werbespirale, aber auch keinen Anlass, sich um den Kunden zu bemühen.

Die ausländischen Marken: was sie sind und was sie in der Schweiz nicht mitbringen

Sieben Marken stehen auf dieser Liste, und keine hat eine Schweizer Bewilligung. Sie tauchen im Umfeld Schweizer Nutzer auf, und wer sie prüft, prüft sie an derselben Massstäben wie die beiden bewilligten Veranstalter — nur mit einem anderen Ergebnis.

Warum sie überhaupt aufgeführt sind

Weil sie auftauchen. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, und wer bei einer Domain hängenbleibt, landet nicht bei einem Hinweis, sondern bei einem Wettprogramm. Die Marken sind hier, damit der Leser weiss, womit er es zu tun hat: mit Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss ans Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz, mit Domains, die auf der Sperrliste der Gespa landen können.

Die einzelnen Marken

FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Als Bewilligung ist nichts Festgestelltes zu nennen, was in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Die Marke ist an keinen Schweizer Rechtsschutz angebunden, und ihre Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Für die Schweizer Einordnung ist sie genauso aufgestellt: keine Zulassung, kein Sperrregister-Anschluss, kein hiesiger Rechtsschutz.

BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung ist nicht festgestellt, und was immer der Betreiber vorweisen kann, gilt in der Schweiz nicht.

X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Als Bewilligung wird von Dritten Tobique in Kanada genannt — eine Angabe, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet und auch keine Schweizer Aufsicht nach sich zieht.

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung ist nicht festgestellt. Damit fällt sie unter dieselbe Einordnung wie die übrigen.

Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung existiert für sie nicht, und ohne diese gibt es in der Schweiz keinen Rechtsschutz.

Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung ist nicht festgestellt.

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier ist keine ausländische Bewilligung festgestellt.

Den acht Marken ist gemeinsam, dass sie an keiner Stelle an der Schweizer Aufsicht teilnehmen. Wer dort spielt, gewinnt im besten Fall Geld, das er sich in einem fremden Rechtssystem auszahlen lassen muss. Das ist kein Verbot, aber eine Entscheidung.

Was ein Gratisguthaben in der Schweiz wert ist

Ein «Gratisspielguthaben» klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz ist es ein Guthaben, das man zum Wetten verwenden darf und nicht auszahlen kann — und das nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde überhaupt angeboten werden darf.

Warum es so wenige gibt

Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das erklärt den dünnen Aktionsmarkt besser als jede andere Zahl. Nicht der Veranstalter spart, der Gesetzgeber bremst.

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Wer es als Auszahlung einplant, plant mit einer Position, die sich nicht realisieren lässt. Aus einem «Geschenk» wird damit ein Guthaben, das nur innerhalb der Wettplattform existiert.

Der Kombiboost

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch- und Live-Wetten sowie Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffelung ist das eigentliche Argument. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 in einem einzigen Wettschein zu bündeln, um den vollen Prozentsatz zu erreichen, ist eine andere Wette als vier Voraussagen. Der Boost erhöht den möglichen Nettogewinn, er verändert die Wahrscheinlichkeit nicht. Wer die obere Stufe anstrebt, tauscht eine kleine Erhöhung gegen eine deutlich schmalere Trefferfläche.

Der Mindestpreis von 1.50 pro Voraussage ist als Bedingung zu lesen, nicht als Empfehlung. Er schliesst Favoritenwetten mit niedrigeren Quoten aus und drängt den Wettschein in den Bereich mittlerer bis höherer Quoten, wo die Marge des Veranstalters in der Regel grösser ist als bei einem engen Favoritenmarkt. Wer einen Boost nutzt, spielt also tendenziell auf einem teureren Markt.

Quotenboost und Profitboost

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese Verfallregel trifft genau die Person, die den Boost wegen der Risikominderung nutzt. Wer während des Spiels auscasht, verliert den Boost zusätzlich — und bekommt ohnehin nur den Cash-Out-Betrag, der tiefer liegt als der mögliche Gewinn. Zwei Entscheidungen schlagen in dieselbe Richtung.

Was die Aktionen über den Markt sagen

In Ländern mit vielen Anbietern sind Willkommensbonusse das Werkzeug der Kundenakquise. In der Schweiz sind sie ein Instrument mit Zulassungsvorbehalt. Wer aus Deutschland oder Österreich die dortigen Bonusbedingungen kennt, findet hier weniger Angebot — das ist Teil des Preises für die Bewilligungslage.

Was es gibt, sind Boosts auf Wetten, die man ohnehin gespielt hätte, und Gratisguthaben, das nicht auszahlbar ist. Keine der beiden Kategorien macht aus einer verlustreichen Wette eine gewinnbringende. Das ist die nüchterne Einordnung, und sie hilft mehr als jede Aktionsliste.

Wetten per App, im Browser oder am Kiosk: der Zugangsweg

Eine Schweizer Sportwette beginnt nicht mit dem Griff zum Handy, sondern mit der Registrierung. Wer sich bei Swisslos anmelden will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das ist der wichtigste Unterschied zu ausländischen Angeboten. Dort genügen oft eine E-Mail und ein Geburtsdatum. Hier wird ein Dokument hochgeladen, und der Wohnort entscheidet über die Zulassung.

Die App

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Webseite von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Damit gibt es zwei Wege zur gleichen Wette: der Bildschirm und der Schalter.

Die QR-Code-Funktion ist für alle praktisch, die am Bildschirm in Ruhe auswählen und dann an der Verkaufsstelle spielen wollen. Der Wettschein wechselt den Ort, nicht die Regeln. Wer am Schalter erst entscheidet, muss die Bedingungen trotzdem kennen — namentlich die Verfallfrist und die Regel zur regulären Spielzeit.

Der Browser

Der Browser deckt dasselbe Wettprogramm ab wie die App. Wer keinen zweiten Bildschirm will, verliert nichts. Die Registrierung bleibt der Engpass, und die Zahlungswege sind dieselben: Aufladung ab CHF 20, Auszahlung bevorzugt auf ein Konto auf den eigenen Namen.

Der Kiosk und die Lücke in der Kontrolle

Die Verkaufsstelle hat einen Nachteil, den der Online-Weg nicht kennt. Die Kontrollkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigen: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sein Umfeld im Auge behalten will, sollte wissen, dass der Schalter diese Prüfung nicht so zuverlässig leistet wie das Online-Konto.

Der Kiosk ist damit ein schnellerer Zugangsweg mit einem Sicherheitsloch. Der Verkäufer kann das Alter nicht in einer Datenbank prüfen. Der Online-Weg prüft es und schliesst Minderjährige zuverlässig aus.

Was ein neues Konto von einem alten unterscheidet

Die Schweizer Kontoeröffnung ist strenger als in den meisten Ländern. Wer sich registriert, weist Ausweis und Wohnsitz nach. Das dauert länger als eine Minute, und danach existiert das Konto garantiert nur einmal — jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer den Zugang verliert, richtet kein zweites Konto ein, sondern wendet sich an den Support.

Wo der App-Vergleich an seine Grenzen stösst

Ein Vergleich der Schweizer Sportwetten-Apps hat hier zwei Gegenstände. Was eine dritte App könnte, lässt sich nicht aus der Realität beantworten, sondern nur aus dem Gesetz: Ohne Bewilligung gibt es keine Schweizer App für Sportwetten. Wer eine Wette auf ein reguläres Schweizer Ereignis sucht, hat genau zwei bewilligte Wege vor sich, und welcher davon infrage kommt, entscheidet weiterhin die Postleitzahl.

Sportarten, Turniere und die Grenze der erlaubten Märkte

Fussball, Eishockey und Tennis stehen auf der Liste der zugelassenen Bewerbe. Anderes nicht, und das ist keine Auslassung, sondern die Liste selbst.

Was gespielt werden darf

Gewettet wird nur auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe ergeben sich aus der Liste der Gespa in Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder einen Podestplatz entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esports-Abschnitt: Esports kommt in der Liste nicht vor.

Die reguläre Spielzeit

Sporttip deckt die grossen Turniere ab, und ein Begriff entscheidet bei jeder Fussballwette über die Auszahlung: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer einschliesslich Nachspielzeit — im Fussball etwa 90 Minuten. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wer auf den Sieger eines Pokalspiels setzt und meint, die Entscheidung falle im Penaltyschiessen, das Wettprogramm aber «reguläre Spielzeit» nennt, verliert die Wette bei einem Unentschieden nach 90 Minuten. Der Unterschied zwischen Gesamtsieger und Sieger nach regulärer Zeit ist keine Fussnote, sondern der Hauptpunkt.

Turniere und Ligen

Ob ein Freundschaftsspiel, eine Qualifikationsrunde oder ein Frauenwettbewerb im Wettprogramm steht, hängt von der Liste ab. Damit sind die Wettprogramme in der Schweiz enger als die internationaler Anbieter. Wer einen Detailsmarkt sucht, findet ihn möglicherweise nicht — nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Liste endet.

Für die Praxis heisst das, sich vor dem Wettschein zu vergegenwärtigen, was das eigene Wettprogramm tatsächlich enthält. Wer auf ein Nischenereignis setzt, sollte zuerst prüfen, ob es überhaupt gelistet ist.

Live-Wetten

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Bei Sporttip gilt: Die Wette steht unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Diese Regel sollte man vor der ersten Live-Wette kennen. Bei einem Elfmeter vergehen Sekunden, in denen die Wette platziert und der Ausgang bereits eingetreten sein kann. Wer dann Quote 1.00 erhält, hat nichts verloren und nichts gewonnen. Das ist kein Trick, sondern die Folge davon, dass der Veranstalter nur akzeptiert, was vor dem Ereignis platziert war.

Cash-Out im Sportkontext

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Stand der Sportereignisse ab.

Wenn ein Ereignis abgesagt wird

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Einsatz bleibt damit erhalten, das Risiko für den Spieler ist begrenzt. In einer Systemwette kann eine einzige ausgefallene Voraussage das Ergebnis der gesamten Wette verschieben — die Wette ist nicht verloren, aber sie rechnet anders.

Die Wahl zwischen den Märkten

Wer weiss, welche Sportarten und Wettbewerbe zugelassen sind, kann in einem schmalen Programm arbeiten, ohne von unklaren Regeln überrascht zu werden. Ein Fussballspiel nach regulärer Spielzeit zu bewerten ist eine andere Entscheidung als eines mit Verlängerung. Wer das vor dem Abschluss klärt, streitet hinterher nicht über die Auslegung. Das ist der Nutzen der Regelkenntnis — und der Vorteil eines Systems, das seine Regeln veröffentlicht.

Spielerschutz: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen

Die Limiten in der Schweiz sind keine Empfehlung, sondern eine Zugangsvoraussetzung. Wer sein Wettkonto aktivieren will, hat die Frage nach seinem Höchstverlust bereits beantwortet.

Wie die Limiten gesetzt werden

Das Geldspielgesetz schreibt vor, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen muss, Art. 87 VGS. Bei Swisslos sind es konkret Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Das ist der erste Satz, den ein neuer Nutzer als Zahl eingibt, und es gibt keinen Weg daran vorbei.

Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Verzögerung ist kein Zufall: Wer eben verloren hat, soll nicht in derselben Stunde das Limit aufreissen. Das Gesetz verlangt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos nimmt in seinen Bedingungen 72 Stunden und ist damit strenger als die Vorgabe.

Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Einzahlungslimiten sind in der Schweiz freiwillig — wer sein Budget begrenzen will, muss es selbst tun.

Die Spielsperre und das Register

Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Sie greift also nicht nur dort, wo man sich sperrt, und sie lässt sich nicht vor Fristablauf aufheben.

Der Rahmen steht im Gesetz: Art. 80 bis 82 BGS regelt den Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre im gemeinsamen Register. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, Art. 84 VGS, und ein Fachgremium ist daran beteiligt, Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS. Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Art. 45 BGS.

Der letzte Punkt verdient Aufmerksamkeit. Wer sich sperren lässt, verliert nicht nur den Zugang, sondern auch den Anspruch auf das, was auf dem Konto liegt. Die Sperre ist endgültig in einem Sinne, der über die Anmeldung hinausgeht.

Wo der Zugang strenger ist, als er aussieht

Der Kontrollkauf der Aufsicht aus dem Jahr 2025 zeigt zwei Gesichter desselben Schutzes. Am Bildschirm ist er streng: Ausweis, Adressabgleich, ein Konto pro Person, keine Teilnahme unter 18 Jahren. Am Schalter ist er es nicht: In 47,5 Prozent von 200 Fällen wurde an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft.

Die Lehre daraus ist nicht, dass der Schweizer Spielerschutz versagt. Sie ist, dass er nicht überall gleich gut greift. Wo die Identität geprüft wird, ist sie geprüft. Wo der Augenschein reichen muss, reicht er nicht immer.

Die praktische Folge

Das Verlustlimit ist die einzige Zahl, die einen wirklich bremst. Wer CHF 1’000 im Monat setzen will und sein Limit auf CHF 2’000 stellt, hat sich eine Grenze gesetzt, die doppelt so hoch liegt wie sein Vorhaben. Die 72 Stunden bis zur Erhöhung wirken dabei wie ein eingebautes Wochenende Bedenkzeit — eine Bremse, die man erst bemerkt, wenn man sie braucht.

Wer unter 21 Jahren ist, hat eine Oberlimite von CHF 1’000. Das ist tief genug, um einen schlechten Abend zu begrenzen, und tief genug, um zu spüren, dass die Grenze von aussen kommt.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Erlaubt sind Wetten auf Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa-Liste, darunter Fussball, Eishockey und Tennis. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen, ebenso Esports.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Swisslos und sein Produkt Sporttip gelten für Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie für das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport gilt für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter in der Schweiz?

Weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, der Ertrag fliesst an kantonale Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz. Deshalb gibt es keine weiteren Schweizer Bewilligungen — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Betreiber ersetzen blockierte Domains innert Stunden; die Aufsicht nennt das Domain-Hopping.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Die gesetzliche Vorgabe, Art. 87 VGS, verlangt solche Höchstwerte generell.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Die Auszahlung ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Die Marge ist das, was vom Auszahlungsanteil 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) bis 100 Prozent fehlt. Bei einem Markt mit zwei Seiten und Quoten von je 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 Prozent, die Marge also bei rund 5 Prozent.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»