Davis Cup Wetten in der Schweiz — zwei erlaubte Wege und neun Anbieter ohne Bewilligung
Wer in der Schweiz auf den Davis Cup setzen will, trifft auf eine Besonderheit, die es in kaum einem anderen Wettmarkt gibt: Der Kreis der Anbieter, die das überhaupt dürfen, ist gesetzlich auf zwei Namen begrenzt. Nicht auf zwei in einer Rangliste, sondern auf zwei im ganzen Land. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — mehr Veranstalter für Sportwetten kennt das Geldspielgesetz nicht, und jedes andere Portal, das einem beim Suchen nach Tennisquoten unterkommt, arbeitet ohne schweizerische Bewilligung.

Das ist die Ausgangslage, und sie macht die Frage nach dem «besten Anbieter» zu einer anderen Frage, als sie auf einem deutschen oder österreichischen Wettportal wäre. Es geht nicht darum, unter zwanzig Buchmachern den mit der höchsten Quote herauszusuchen. Es geht darum, welchen der beiden erlaubten Wege man geht, ob man überhaupt in deren Gebiet wohnt, und was man sich mit einem ausländischen Portal einhandelt, das auf dem Papier grosszügiger aussieht.
Geprüft am 29. Oktober 2026 gegen die Bewilligungen, wie sie das Geldspielgesetz und die Gespa-Aufsicht führen.
Was den Davis Cup als Wettobjekt ausmacht
Der Davis Cup ist kein Turnier im üblichen Sinne, sondern ein Mannschaftswettbewerb, den der Tennis-Weltverband ITF veranstaltet. Seine erste Austragung im Jahr 1900 war die Begegnung USA gegen Grossbritannien in Boston, und seither ist aus einem Zweiländervergleich ein Format geworden, an dem 2025 insgesamt 161 Nationen angemeldet waren, von denen 157 tatsächlich spielten. Wer zum ersten Mal auf eine dieser Begegnungen setzt, tut gut daran, den Aufbau zu verstehen, weil er sich in zwei sehr unterschiedlichen Phasen abspielt.

In der regulären Begegnung wird an zwei Tagen gespielt, mit bis zu vier Einzeln und einem Doppel. Alle Partien laufen im Best-of-Three, also über zwei Gewinnsätze, und sobald eine Mannschaft drei Siege beisammen hat, fallen die restlichen Partien weg. Das ist der Punkt, an dem viele Erstwetter stolpern: Eine Begegnung, die nach drei Matches entschieden ist, wird nicht zu Ende gespielt. Wer auf das abschliessende Doppel gesetzt hat, sieht es unter Umständen gar nicht mehr auf dem Platz.
Anders liegt es im Finalturnier. Dort werden pro Begegnung nur drei Partien gespielt — zwei Einzel und bei Bedarf ein Doppel. Der Wettgegenstand ist also nicht über die gesamte Saison derselbe, und ein Markt, der in der Qualifikationsrunde Sinn ergibt, kann im Finalturnier ins Leere laufen.
Die 114. Ausgabe, der Davis Cup 2026, läuft vom 5. Februar bis 29. November 2026. Die erste Qualifikationsrunde fand vom 5. bis 8. Februar 2026 statt, die zweite vom 18. bis 20. September 2026. Für das Final 8 haben sich Spanien, Deutschland, Grossbritannien, Österreich, Südkorea, Tschechien, Kanada und Italien qualifiziert, wobei Italien als Titelverteidiger Gastgeber ist. Den Davis Cup 2025 hatte Italien im Finale in Bologna gegen Spanien mit 2:0 gewonnen. Rekordsieger sind die Vereinigten Staaten mit 32 Erfolgen vor Australien mit 28, vier davon als Australasien.
Wer die Geschichte des Wettbewerbs als Argument für einen Tipp heranzieht, sollte wissen, was sie wirklich sagt: Die USA haben zwei Drittel aller Ausgaben gewonnen, die in eine Zeit vor der heutigen Setzungslogik fallen. Rekordzahlen beschreiben die Vergangenheit eines Formats, nicht die Erfolgsaussicht einer einzelnen Begegnung im November.
Wettseitig besonders ist der Mannschaftscharakter. Bei einem Einzelturnier ist der Ausgang einer Partie an eine Person gebunden; hier hängt eine Begegnung an der Aufstellung, an der Tagesform mehrerer Spieler und an der Frage, ob ein Team nach dem dritten Sieg überhaupt weiterspielt. Genau daraus entstehen die Märkte, die es im Einzelturnier so nicht gibt: der Sieger der Begegnung, das Gesamtergebnis, ob ein entscheidendes Doppel überhaupt zustande kommt. Wer sich für das Gesamtergebnis entscheidet, wettet auf ein Resultat, das vom vorzeitigen Abbruch der Begegnung abhängt.
Quoten bei Länderkämpfen einordnen
Zwei Zahlen bestimmen, was eine Tenniswette am Ende wert ist, und nur eine davon steht auf dem Wettschein. Die sichtbare ist die Quote. Die unsichtbare ist der Anteil, den sich der Veranstalter von allen Einsätzen eines Marktes nimmt.
Der Zusammenhang ist einfach: Man bildet von jeder möglichen Quote eines Marktes den Kehrwert, addiert diese Kehrwerte und erhält daraus den Quotenschlüssel, also den Anteil am gesamten Einsatzvolumen dieses Marktes, der an die Wetter zurückfliesst. Die Differenz zu 100 Prozent ist die Marge des Veranstalters. Bei zwei möglichen Ausgängen, die beide bei 1.90 stehen, addieren sich die Kehrwerte 0.5263 und 0.5263 zu 1.0526. Der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 95.0 Prozent, die Marge bei rund 5.0 Prozent. Nimmt man dieselbe Zeile bei Quoten von 1.95 auf beiden Seiten, landet die Marge bei etwa 2,6 Prozent; bei 1.85 auf beiden Seiten sind es rund 8,1 Prozent. Der Bereich, in dem sich Tennis-Länderkampfmärkte bei Schweizer Veranstaltern bewegen, liegt damit grob zwischen zwei und acht Prozent, je nach Markt und je nachdem, wie gleichmässig die beiden Seiten bepreist sind — und die Zahlen oben sind ein durchgerechnetes Beispiel, kein abgeschriebener Preis.
Was das für den Wetter bedeutet, ist unromantisch. Eine Marge von fünf Prozent heisst, dass von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, im Durchschnitt etwa fünf Rappen beim Veranstalter bleiben. Wer zehn Wetten zu je CHF 20 auf einen solchen Markt setzt, hat CHF 200 eingesetzt und rechnerisch rund CHF 10 an den Veranstalter abgegeben, unabhängig davon, ob am Ende ein Gewinn oder ein Verlust unter dem Strich steht. Bei einer Quote von 1.90 muss man übrigens 52,6 Prozent aller Wetten gewinnen, nur um mit dem Einsatz wieder herauszukommen. Die Quote verrät nichts darüber, wie wahrscheinlich der Sieg ist; sie verrät nur, was er einbringt. Wer die Marge nicht kennt, verwechselt die Grösse des möglichen Gewinns mit der Güte eines Angebots.
Von den zwei Beträgen, die eine Wette ausmachen, wird nur der eine auf dem Wettschein gedruckt. Das ist keine Heimtücke des Veranstalters, sondern schlicht die Natur eines Preises. Es hilft trotzdem, ihn zu kennen, bevor man das zweite Einzel einer Begegnung auf denselben Spieler setzt wie das erste — denn wenn das erste Match vorzeitig abgebrochen wird, hat man unter Umständen auf einen Spieler gesetzt, der gar nicht mehr auf den Platz geht.
Welche Veranstalter in der Schweiz Tennis-Länderkämpfe anbieten dürfen
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die ESBK ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur Casinos, ein Punkt, den Ratgeberseiten im Internet regelmässig durcheinanderbringen.
Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos, eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip betreibt und gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) arbeitet; und die Loterie Romande, die ihr Sportwettenprodukt Jouez Sport nennt. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains — kein Verzeichnis der erlaubten Anbieter, sondern das Gegenteil davon.
Daraus folgt etwas, das manchen überrascht: Ein Vergleich von Wettanbietern für die Schweiz kann nicht zehn Bewilligungen nebeneinanderstellen. Er kann zwei Wege beschreiben und daneben die Frage beantworten, was ein Portal ohne Bewilligung praktisch bedeutet.
Der Wohnsitz entscheidet, nicht der Geschmack
Die beiden Veranstalter teilen sich das Land auf, und die Grenze verläuft nicht dort, wo ein Aussenstehender sie vermuten würde.
Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, kann ein Onlinekonto eröffnen; wer in Freiburg oder Genf wohnt, kann es nicht.
Für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet die Loterie Romande Jouez Sport. Das Unternehmen nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Praktisch heisst das: Die Wohnadresse ist die erste und härteste Auswahlentscheidung, lange bevor man über Quoten spricht. Ein Umzug über die Sprachgrenze macht aus einem Konto ein Problem. Und wer als Deutschschweizer auf Jouez Sport setzt oder als Westschweizer auf Sporttip, wird bei der Registrierung scheitern, weil die Onlinekonten nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet offen sind.
Bleibt die Frage, wie man sich einteilt, wenn man gar nicht in der Schweiz wohnt und trotzdem auf den Davis Cup setzen will. Auch dann gilt: Onlinekonten bei den beiden Veranstaltern setzen einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Ein deutsches oder österreichisches Konto lässt sich dort nicht eröffnen.
Was ein Portal ohne Schweizer Bewilligung bedeutet
Der Markt jenseits der beiden Veranstalter ist gross, sichtbar und rechtlich nicht vorhanden. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne schweizerische Bewilligung zu veranstalten ist strafbar; der Rahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Das ist der Punkt, an dem viele Erklärtexte enden und der eigentlich erst der Anfang ist.
Denn die Straflosigkeit des Spielenden ist keine Sicherheit. Verluste und Gewinne aus einem Verfahren gegen den Anbieter können eingezogen werden. Und was im Alltag schwerer wiegt: Ein Portal ohne Schweizer Bewilligung hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, es unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, und es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, an die man sich wenden könnte, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Es gibt schlicht niemanden mit Zuständigkeit.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden binnen Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und bei dem sie namentlich Interwetten und Bet-at-Home anführt sowie bet365 als auf der Liste geführt. Wer glaubt, eine DNS-Sperre halte ein Portal dauerhaft fern, unterschätzt die Geschwindigkeit, mit der eine neue Adresse steht.
Der ehrliche Vergleich zwischen den beiden Gruppen ist deshalb keine Gegenüberstellung von «sicher» und «unsicher», sondern ein Tauschhandel. Der bewilligte Weg bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Der Weg über eine ausländische Seite bietet breitere Programme und oft höhere Quoten, dafür keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und — je nach Kanton — eine Steuerfolge, auf die später zurückzukommen ist. Keine der beiden Seiten ist die bequeme Wahl. Wer das eine will, zahlt mit dem anderen.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die bewilligte Angebotspalette ist keine Frage des Geschmacks, sondern eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung vom 10. September 2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportwetten sind erlaubt — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Qualifikationsrunden stehen nur im Verzeichnis, wenn sie dort aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranking-Wetten sind zulässig, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, Wetten auf Trainingsläufe dagegen nie. Im Verzeichnis finden sich keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion; über die Rechtmässigkeit von virtuellem Sport ist damit nichts gesagt, weil dazu nichts feststeht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte kennt das BGS nicht. Das Cash-Out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt und damit Sache des jeweiligen Veranstalters — bei Sporttip betrifft es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Wer vor dem ersten Einsatz wissen will, ob sein Wunschmarkt überhaupt angeboten werden darf, hat einen kurzen Weg: das Verzeichnis der Gespa ansehen, nicht die Werbeseite des Veranstalters. Was dort fehlt, fehlt nicht aus Versehen.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und die Spielsperre
Die Schweiz kennt keine staatlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Sie kennt etwas anderes: Die Limiten setzt der Spielende selbst. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Bei Sporttip konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer diese Limiten als lästige Formalie abtut, verwechselt die Richtung: Sie sind das einzige Instrument am Markt, das einen Verlust deckelt, bevor er entsteht — nicht nachher.
Dazu kommt die Spielsperre (Art. 80 bis 82 BGS). Sie erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen ebenso wie den Selbstausschluss und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Zur Einordnung gehört eine Zahl, die unbequem ist. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle als streng beschreibt, beschreibt ihn falsch. Der Onlinebereich mit verifizierter Identität und einem Konto pro Person (Art. 47 bis 52 VGS) arbeitet mit anderen Kontrollen als der Schalter — aber die Zahl zeigt, wo die Lücke sitzt. Sportwetten sind Sache von Personen ab 18 Jahren (Gespa); Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Bei Sporttip stehen die Wetten Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Konto, Auszahlung und die Grenze der Anonymität
Bei Sporttip gelten Einsatzgrenzen, die der Veranstalter selbst setzt: mindestens CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Für die Registrierung eines Onlinekontos bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern des Unterschieds zu einem Portal ohne Bewilligung.
Die Auszahlung folgt einer Regel, die man kennen sollte, bevor man sich über die Bequemlichkeit eines Angebots freut: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Im Ausland ist es umgekehrt: Ein Portal, das Auszahlungen ohne Namensabgleich zusagt, verzichtet damit auf genau die Kontrolle, an der im Schweizer System der Jugendschutz und die Sperrliste hängen.
Wer sich auf den Weg zur ersten Wette macht, geht in einer Reihenfolge vor, die wenig Spielraum lässt. Zuerst die Wohnsitzfrage, denn sie entscheidet, welcher der beiden Veranstalter überhaupt in Frage kommt. Dann die Registrierung mit Ausweisprüfung. Danach das Setzen der Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, denn ohne sie lässt Swisslos nicht einmal ein Konto zu. Erst dann der erste Wettschein. Wer diese Reihenfolge umdreht und erst nach ein paar verlorenen Einsätzen an die Limiten denkt, hat den Mechanismus nicht falsch verstanden, sondern den einzigen, den er selbst steuern kann.
Was nach einem Gewinn an Steuern offenbleibt
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wetter gewinnt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Von den sportlichsten Wetten abgesehen — einem Davis-Cup-Doppel mit hoher Kombinationsquote etwa — bleibt der Gewinn im Bereich, in dem die Frage gar nicht aufkommt.
Anders sehen Gewinne aus ausländischen Wettseiten aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Wer also auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, darf sich über die fehlende Verrechnungssteuer nicht freuen, bevor er nicht weiss, was sein Kanton mit dem Betrag macht. Eine Steuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht — wer eine behauptet, erfindet sie.
Das ist allgemeine Information, keine Beratung. Wer grössere Summen betrifft, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Vergleich: zwei Bewilligungen und acht ausländische Anbieter
Die folgende Übersicht stellt die Veranstalter einander gegenüber, die für Schweizer Wettende real zur Wahl stehen — die beiden bewilligten zuerst, danach die ausländischen Portale in der Reihenfolge, in der sie hier besprochen werden. Sie trennt die beiden Gruppen sichtbar, weil sie rechtlich nichts miteinander zu tun haben: Die einen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, die anderen nicht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter beziehungsweise berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| 20Bet | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Betwinner | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| BetOnRed | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| BC.Game | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Funbet | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Duelbits | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Sportuna | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
Was in dieser Übersicht fehlt, sagt mehr als das, was in ihr steht. Es gibt keine Spalte für Bonusart, Mindestquote oder Auszahlungsdauer, weil eine solche Spalte für ein Tennisspiel des Davis Cup bei den meisten der genannten Anbieter leer geblieben wäre. Aus einer leeren Zeile wird keine Aussage. Zwei Zeilen der Tabelle tragen eine Bewilligung, acht tragen eine Absage; das ist das ganze Bild des Schweizer Sportwettmarkts für Tennis, und es lässt sich nicht durch eine breitere Auswahl glätten.
Die Auswahl an sich ist also kein Kriterium, weil es sie nicht gibt. Kriterien sind: die Bewilligung, der Wohnsitz, der Zugang zu einem Onlinekonto mit Namen, die selbst gesetzten Limiten und die Frage, wo das Geld am Ende liegt. Wer die neun ausländischen Namen in der Tabelle liest, liest sie als das, was sie sind — Portale, auf die Schweizer Wettende im Netz stossen, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anbindung und ohne Schweizer Rechtsweg.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt den beiden Gruppen: zuerst die zwei Veranstalter, die in der Schweiz Tennis-Länderkämpfe anbieten dürfen, danach die acht ausländischen Marken, die man beim Suchen nach Davis-Cup-Quoten antrifft. Bei den ausländischen Anbietern steht jeweils dieselbe nüchterne Feststellung im Raum — keine Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass ihre Domains auf die Sperrliste der Gespa kommen. Was sich unterscheidet, ist die Art, wie sie von einem Schweizer Wetter zu bewerten sind, und genau darauf läuft jede der folgenden Bewertungen hinaus.
Swisslos Sporttip: der einzige bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Die Bewilligung ist die vollständige: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) für ein Grossspiel, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Der Zugang ist geografisch gebunden: Ein Onlinekonto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet — der Deutschschweizer Kantone, des Kantons Tessin und des Fürstentums Liechtenstein.
Wer dort registriert, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Die Einsatzspanne reicht von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers.
Beim Wettprogramm gibt es zwei Details, die praktisch relevanter sind als jede Quotenzahl. Erstens der Kombiboost: Er gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Zweitens die Quoten- und Profitboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt — und ein Cash-Out lässt sie verfallen.
Die Bewertung dieser Zeile hängt an einem Wort, das die Werbung gern klein schreibt: limitiert. Der Kombiboost mit 100 Prozent klingt nach der Verdopplung eines Gewinns und ist in Wahrheit eine prozentuale Erhöhung auf einen begrenzten Nettogewinn, einmal pro Wettendem nutzbar. Wer sich das vor Augen führt, sieht in den Boosts keine Grosszügigkeit, sondern ein Werkzeug, das den Anreiz zu Kombinationen aus mehreren Voraussagen erzeugt — also zu Wetten mit kleinerer Trefferwahrscheinlichkeit, nicht zu besseren Chancen.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht für die Westschweiz, mit anderen Verkaufsstellen
Auch hier sind beide Bewilligungen vorhanden: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) für ein Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande; das Sportwettenprodukt heisst Jouez Sport. Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ein Onlinekonto ist nur für dort wohnhafte Personen möglich.
Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Damit ist der zweite erlaubte Weg für einen grossen Teil des Landes nicht nur eine Website, sondern ein Netz physischer Stellen — für Wetter ohne Affinität zur App relevanter als jede Funktion.
Die Bewertung dieser Zeile ist eine Frage der Reichweite, nicht der Qualität. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat hier denselben rechtlichen Schutz wie ein Zürcher bei Sporttip; wer nicht dort wohnt, hat gar keinen Zugang. Eine Rangfolge zwischen den beiden ist damit keine Frage des Geschmacks, sondern der Adresse.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung
20Bet gehört zu den Portalen, auf die man beim Suchen nach Davis-Cup-Quoten ohne Weiteres stösst. Eine Schweizer Bewilligung hat es nicht; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine berichtete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS) und verleiht hier keine Rechte. Das Portal hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Was das für einen Schweizer Wetter bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen: Die Seite kann funktionieren, jahrelang, und trotzdem im entscheidenden Moment niemanden haben, der zuständig ist. Eine ausstehende Auszahlung wird dann zu einer Frage des guten Willens. Gegen eine schweizerische Beschwerdestelle steht keine Alternative zur Verfügung.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
Für WirWetten gilt dieselbe Feststellung wie für jedes andere Portal dieser Gruppe: keine Bewilligung nach BGS, keine Erlaubnis, in der Schweiz Sportwetten zu veranstalten. Eine ausländische Bewilligung bindet hier niemanden (Art. 4 BGS). Eine Anbindung an das Sperrregister besteht nicht, Schweizer Rechtsschutz ebenso wenig, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Ein Name wie dieser weckt die Erwartung einer schweizerischen Adresse und erfüllt sie nicht. Das ist kein Nebenaspekt, sondern der Kern: Der Name ist Marketing, die Bewilligung ist die Rechtslage. Wer sich für ein solches Portal entscheidet, entscheidet sich bewusst gegen die zwei Veranstalter mit Bewilligung.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner zählt zu den grossen Marken dieser Gruppe und bleibt rechtlich in derselben Position: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit, dafür das Risiko der DNS-Sperre. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Bei einem Portal dieser Grösse ist die Versuchung gross, die internationale Bekanntheit mit Verlässlichkeit zu verwechseln. Bekanntheit ist keine Bewilligung. Für einen Wetter, dem es um die Frage geht, wer bei einem Streit zuständig ist, ändert die Grösse des Anbieters daran nichts.
BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung
Auch BetOnRed darf in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten. Es fehlt die Bewilligung nach BGS, eine berichtete ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS), das Portal ist nicht an das Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.
Was diese Zeile von den anderen unterscheidet, ist die Zusammensetzung des Angebots: Marken, die vor allem im Casino auffallen, ziehen ein Publikum an, das nicht zwingend wegen der Sportwetten kommt. Wer dort auf ein Davis-Cup-Einzel setzt, tut es in einer Umgebung, die auf ein anderes Spieltempo ausgelegt ist — ein Aspekt, der nichts mit der Quote zu tun hat und viel mit der Art, wie man Geld ausgibt.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game ist eine Krypto-Plattform und damit in einem Punkt besonders weit von dem entfernt, was in der Schweiz erlaubt ist. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, dafür das Risiko der DNS-Sperre.
Der Kontrast zur Schweizer Regel ist hier am schärfsten. Bei den bewilligten Veranstaltern werden Gewinne nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Eine Plattform, deren Modell auf genau dem aufbaut, was das Schweizer System ausschliesst, ist kein gleichwertiger Ersatz, sondern eine andere Sache.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet steht rechtlich in derselben Gruppe: keine Bewilligung nach BGS, keine Erlaubnis für Schweizer Sportwetten, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre.
Der Name verspricht Unterhaltung, und Unterhaltung ist der richtige Massstab für einen Anbieter, der keine Aufsicht hat. Für den Davis Cup bedeutet das: Wer die Begegnung als Spass verfolgt und einen kleinen Einsatz darauf setzt, findet dort ein Programm. Wer den Ausgang der Begegnung ernst nimmt und bei einer strittigen Abrechnung jemanden anrufen will, findet niemanden.
Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits ist der nächste Eintrag derselben Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre durch Schweizer Telekom-Anbieter.
Bei Anbietern, die ihre Herkunft und ihre Bewilligung nicht offenlegen, verschiebt sich die Bewertung von der Quote zur Frage der Nachvollziehbarkeit. Eine Wette auf eine Länderbegegnung im Tennis ist ein Vertrag über einen Betrag. Wer wissen will, mit wem er ihn schliesst, hat bei einem bewilligten Veranstalter eine Antwort und bei diesem keine.
Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna schliesst die Reihe mit derselben Rechtslage: keine Bewilligung nach BGS, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS) und die Möglichkeit einer DNS-Sperre.
Für Swisslos und die Loterie Romande spielt die Aussenwahrnehmung solcher Marken insofern eine Rolle, als die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden kann (Art. 131 BGS). Das richtet sich gegen die Werbung, nicht gegen den einzelnen Wetter — es erklärt aber, warum ein Werbebanner für ein Portal ohne Bewilligung in der Schweiz nicht auftauchen darf, das Portal selbst aber im Netz weiterhin erreichbar bleibt. Freiguthaben und Gratisspiele brauchen im Übrigen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; im Jahr 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos).
Wem welcher Weg passt
Die Wahl ist am Ende eine Wahl zwischen zwei Profilen, und für die meisten Leser entscheidet ein einziges Detail darüber, welches sie betrifft.
Wer in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein Konto mit verifizierter Identität, selbst gesetzten Verlustlimiten und einer Auszahlung auf das eigene Konto will, landet bei Sporttip — nicht weil es dort die besten Quoten gäbe, sondern weil es dort die einzige Bewilligung gibt, die für diese Adresse verfügbar ist. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat dieselbe Wahl über Jouez Sport, mit dem Vorteil eines dichten Netzes an Verkaufsstellen.
Wer auf das breitere Programm und die höheren Quoten eines internationalen Buchmachers nicht verzichten mag, sollte den Preis dafür benennen können: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, womöglich eine Blockade der Domain — und eine Steuerfolge, die der eigene Kanton regelt. Wer das akzeptiert, trifft eine Entscheidung mit offenen Augen. Wer es nicht akzeptiert, hat mit den zwei bewilligten Veranstaltern alles, was der Schweizer Markt hergibt.
Ein Kompromiss aus beidem existiert nicht. Es gibt keine dritte Bewilligung, keine Warteliste und keine Übergangslösung, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt haben. Wer also über den besten Davis-Cup-Anbieter der Schweiz diskutieren will, diskutiert über zwei Namen und eine Adressfrage. Das ist wenig Auswahl und viel Klarheit — und für einen Wetter, der die Marge kennen muss, bevor er die Quote bewundert, immer noch die bessere Grundlage als ein Dutzend Namen ohne Bewilligung.
Häufige Fragen
Kann man in der Schweiz auf den Davis Cup wetten, und bei welchen Veranstaltern?
Ja, aber nur bei zwei Veranstaltern. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen, die nach dem Geldspielgesetz Sportwetten veranstalten dürfen. Jedes andere Portal arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, was kein Verbot für den Wetter ist, aber jede Schweizer Aufsicht und jeden Schweizer Rechtsweg ausschliesst.
Wie ist der Davis Cup 2026 aufgebaut, und was bedeutet das für Wetten auf Länderbegegnungen?
Die 114. Ausgabe läuft vom 5. Februar bis 29. November 2026. In der regulären Begegnung werden an zwei Tagen bis zu vier Einzel und ein Doppel gespielt, jede Partie im Best-of-Three, wobei die restlichen Matches entfallen, sobald ein Team drei Siege hat. Im Finalturnier stehen nur zwei Einzel und bei Bedarf ein Doppel zur Verfügung.
Wie werden Wetten abgerechnet, wenn eine Begegnung abgesagt oder nicht zu Ende gespielt wird?
Die Abrechnung folgt den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und dort steht, was bei Abbruch geschieht. Was man vorher wissen kann: Eine Begegnung endet vorzeitig, sobald eine Mannschaft drei Siege hat, und dann findet das abschliessende Doppel nicht statt. Ein Markt auf dieses Doppel läuft ins Leere. Vor jedem Einsatz den Wettschein und die Bedingungen prüfen.
Welche Marge steckt in den Quoten bei Tennis-Länderkämpfen, und wie lässt sie sich abschätzen?
Man bildet von jeder Quote eines Marktes den Kehrwert, addiert sie und erhält den Quotenschlüssel. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt das rund 95 Prozent — eine Marge von etwa fünf Prozent. Bei 1.95 auf beiden Seiten sind es circa 2,6 Prozent, bei 1.85 rund 8,1 Prozent.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann gelten Senkungen und Erhöhungen?
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage möglich.
Was ist steuerlich bei Gewinnen aus ausländischen Wettseiten zu beachten?
Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis kann sie aber als volles Einkommen behandeln — der Kanton Thurgau etwa tut das unabhängig von der Höhe. Der eigene Kanton entscheidet. Bei grösseren Beträgen hilft eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
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Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»
