Startguthaben für Online-Wetten: kleine Geschenke mit langem Kleingedruckten

Updated Oktober 2026
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In der Schweiz darf kein Veranstalter einem Neukunden einfach einen Betrag aufs Spielerkonto legen. Wer Gratisspielguthaben oder Gratisspiele anbieten will, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Aufsicht — und die wird selten und knapp erteilt. Im Jahr 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die ganze Landschaft, über die hier zu reden ist. Wer im Netz nach «Sportwetten mit Startguthaben ohne Einzahlung» sucht, stösst deshalb fast immer auf ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung, und dort wartet kein Geschenk, sondern eine Rechnung in Form von Umsatzbedingungen.

Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» (17. Dezember 2025 bis 10. März 2026) ist das konkreteste Beispiel dafür, was ein bewilligtes Schweizer Startguthaben ist: 7'000 Gutscheine à CHF 10, verteilt in National-League-Stadien, gültig für 30 Tage, nicht auszahlbar. Sie ist abgelaufen, was sie zur ehrlichsten Referenz macht, die man für die Grössenordnung heranziehen kann.

Datenstand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln, wie sie im Schweizer Geldspielgesetz und bei der Gespa geführt werden, sowie gegen die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Der eine konkrete Gratisbetrag, den diese Landschaft zuletzt hergab, war ein Gutschein über CHF 10 Spielguthaben. Er hing an einem Code, der in Eishockeystadien verteilt wurde, galt 30 Tage, war nicht auszahlbar und existierte in 7’000 Stück. Sieben Promotionstage, ein paar tausend Menschen, ein Kantonsteil. Das ist die Grössenordnung, mit der man rechnen muss, wenn man mit Startguthaben online wetten will — und es ist mehr, als die meisten Neukundenangebote hergeben, die man auf Schweizer Bildschirmen zu sehen bekommt.

Warum Gratisguthaben in der Schweiz etwas anderes ist als überall sonst

Ein Startguthaben ist im Kern ein Rabatt auf den ersten Einsatz. Der Veranstalter legt Geld auf ein Konto, der Spielende setzt es, und je nach Ausgang kommt mehr oder weniger davon zurück. In vielen Märkten ist das ein Marketinginstrument, das jeder Anbieter täglich einsetzt. In der Schweiz ist es ein bewilligungspflichtiger Vorgang.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung für jedes einzelne Spiel. Zuständig ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein ausländischer Anbieter mit Curaçao-, Malta- oder deutscher Erlaubnis hat hier nichts vorzuweisen; seine Erlaubnis entfaltet keine Wirkung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht, und es gibt auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Jeder der beiden bedient sein eigenes Gebiet: Swisslos die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters.

Genau hier liegt die Konsequenz, die den ganzen Markt erklärt. Zwei Veranstalter mit je einem regional begrenzten Kundenkreis haben keinen Wettbewerb um Neukunden, der sie zu grosszügigen Einstiegsgeschenken zwingt. Wer in Zürich wohnt, kann nicht zur Loterie Romande wechseln, weil er dort kein Konto eröffnen darf. Wer in Genf wohnt, kommt bei Swisslos nicht hinein. Ein Anbieter ohne Konkurrenz um den einzelnen Kunden hat keinen Grund, mit Gratisbeträgen um ihn zu werben. Kleine Aktionen sind also nicht Sparsamkeit, sondern Resultat einer Struktur — und dieselbe Struktur nimmt dem Spielenden die Möglichkeit, über den Preis zu verhandeln.

Warum zuerst die Bedingungen kommen und dann der Betrag

Die Reihenfolge, in der man ein Startguthaben liest, entscheidet darüber, ob es etwas wert ist. Die Höhe steht in der Werbung gross und farbig. Die Bedingungen stehen darunter in Grau. Und die Bedingungen enthalten in aller Regel den Betrag längst wieder.

Bei einem Promotionsguthaben sind die drei Angaben, die zählen, immer dieselben. Erstens: Klebt am Guthaben eine Umsatzauflage, oder ist es frei einsetzbar? Zweitens: Gibt es einen Mindestquote für die Wetten, die zur Erfüllung zählen, und liegt die eigene Lieblingswette darüber? Drittens: Bis wann muss das erledigt sein, und was passiert mit einem Guthaben, das bis dahin unberührt bleibt?

Diese drei Punkte trennen ein echtes Geschenk von einer Werbemassnahme, die den Umsatz hebt. Der Schweizer Gesetzgeber hat noch eine vierte Bedingung eingebaut, die keine Bedingung im Kleingedruckten ist, sondern eine Eigenschaft des Instruments: Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Nicht bei Swisslos und nicht bei der Loterie Romande. Der Betrag bleibt im Spielkonto, bis er verspielt ist, und verschwindet dann in eine Wette. Was man behalten kann, ist ausschliesslich das, was daraus entsteht.

Promotionsguthaben, Freiwetten und Quotenboosts: die drei Formen und was jede kostet

Die Begriffe werden in der Werbung durcheinandergeworfen. Sachlich sind es drei verschiedene Konstruktionen mit drei verschiedenen Kostenprofilen.

Gratisspielguthaben ist Guthaben auf dem Spielerkonto, das aus einer bewilligten Promotion stammt. Es lässt sich nicht auszahlen. Es verhält sich beim Wetten wie eingezahltes Guthaben: Der Einsatz geht vom Guthaben ab, ein Gewinn kommt dem Konto gut, aber nur der Gewinn ist entnehmbar — und nur, wenn er über die Auszahlungswege läuft, die der Veranstalter für Gewinne ohnehin vorsieht. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber geht auf das Konto der angegebenen IBAN. Das Gratisspielguthaben selbst ist in beiden Häusern ausdrücklich nicht auszahlbar.

Freiwette oder Gratiswette ist die angelsächsische Konstruktion: ein Einsatz, den man setzen darf, ohne eigenes Geld zu riskieren, wobei der Einsatz bei einem Treffer üblicherweise nicht mitausgezahlt wird. Diese Form gehört zum internationalen Marktstandard und ist bei den beiden bewilligten Schweizer Veranstaltern nicht die Form, in der Promotions abgewickelt werden — was auf den ersten Blick nachteilig klingt, beim Nachrechnen aber oft die günstigere Variante für den Spielenden ist, weil ein Gratisguthaben, das den Einsatz mitträgt, mehr wert ist als eine Freiwette, die ihn einbehält.

Quotenboost ist keine Gutschrift, sondern eine Erhöhung des Preises. Sporttip hat zwei Varianten davon. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und beide verfallen bei einem Cash-Out. Der letzte Punkt ist der, an dem die Konstruktion kippt: Wer eine Live-Wette mit Boost abschliesst und sie später glattstellt, verliert die Erhöhung, mit der er gerechnet hat — die Rechnung von vor dem Anpfiff gilt nach dem Cash-Out nicht mehr.

Der Kombiboost gilt online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Tipps mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Mindestquote ist der stille Filter

Wer die Bedingungen für einen Kombiboost prüft, stösst schnell auf das, was der Boost eigentlich steuert: Vier Tipps mit je mindestens 1.50 sind der Einstieg. Eine Quote von 1.50 entspricht einer Zwei-Drittel-Chance; in einem fairen Markt ist das die klarere Seite. Eine Kombination aus fünf solchen Favoriten ist der Standard, um diese Hürde zu nehmen. Wer dagegen auf Tipps um 1.90 setzt, erreicht die geforderte Mindestquote seltener, auch wenn seine Tipps subjektiv sicherer wirken.

Der Mindestquote zwingt den Spielenden also in ein bestimmtes Risikoprofil: mehr Voraussagen, jede mit begrenzter Quote, dafür mehr Beine in der Kombination. Bei fünfzehn Beinen verstärkt sich die Wirkung des Veranstaltervorteils in jeder einzelnen Quote zu einem Produkt aus fünfzehn Margen — zusätzlich zur Verlustwahrscheinlichkeit, die aus fünfzehn gleichzeitigen Treffern entsteht. Der Boost erhöht den Nettogewinn; er verschiebt den Erwartungswert der Kombination nicht in den positiven Bereich. Das ist die nüchterne Lesart eines Mechanismus, den die Werbung als Belohnung für Treue verkauft.

Rund um den Sporttip-Kombiboost hilft ein Blick auf das, was die Schweizer Veranstalter sonst noch an Regeln führen. Bei Sporttip gilt für Einzel- und Kombinationswetten ein Mindesteinsatz von CHF 1 und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist nicht der Rahmen, in dem sich ein Bonus durch besonders hohe Einsätze maximieren lässt; es ist der Rahmen, in dem er sich bis zu einer klar benannten Grenze nutzen und danach nicht mehr nutzen lässt.

Bei den Aktionen selbst lohnt sich der Blick auf das Datum. Als Beispiel dafür, wie konkret eine bewilligte Schweizer Promotion aussieht, eignet sich eine abgelaufene: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sie ist abgelaufen, und genau deshalb ist sie die ehrlichste Referenz, die diese Seite hat.

Vergleich: woran sich die Veranstalter überhaupt messen lassen

Wenn man zehn Namen nebeneinanderstellt, ist der naheliegende Vergleichskatalog der falsche. Bonushöhe lässt sich bei diesen Anbietern nicht vergleichen, weil sie kaum Bonushöhen haben. Was sich vergleichen lässt, ist die Frage, ob ein Anbieter überhaupt unter einer Schweizer Bewilligung arbeitet und ob er seine Bedingungen offenlegt.

Die Tabelle ordnet die Anbieter genau danach: erst die Bewilligung, dann die Angabe, welche Stelle dahintersteht. Bei den ausländischen Marken steht keine Schweizer Bewilligung — und die Erlaubnis, die sie nach eigener Angabe führen, hat in der Schweiz keine Wirkung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. angegebene Erlaubnis
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über Geldspiele vom 20. Mai 2019
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS; Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Lausanne
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung angegebene Erlaubnis nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung angegebene Erlaubnis nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung angegebene Erlaubnis nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung angegebene Erlaubnis nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung angegebene Erlaubnis nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung angegebene Erlaubnis nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung angegebene Erlaubnis nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet ohne Schweizer Bewilligung angegebene Erlaubnis nicht feststellbar; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zwei Zeilen mit Substanz und acht ohne: mehr Vergleichsmaterial gibt der Schweizer Markt nicht her. Wer an dieser Tabelle entlanggeht und die Zeilen sucht, die sich unterscheiden, findet nur zwei. Das ist kein Mangel der Darstellung, sondern die Struktur selbst.

Was die Spalte «Veranstalter bzw. angegebene Erlaubnis» sichtbar macht, ist die zweite Stufe der Frage. Bei Swisslos steht eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und ein interkantonaler Vertrag dahinter; bei der Loterie Romande eine Gesellschaft mit einer Kontaktadresse in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Bei den acht übrigen Marken steht an dieser Stelle nichts, was in der Schweiz jemanden bindet. Der Unterschied ist nicht graduell, sondern rechtlich: Im einen Fall haftet eine Körperschaft, die von einer interkantonalen Aufsicht beaufsichtigt wird. Im anderen Fall haftet eine Gesellschaft, die für Schweizer Belange überhaupt nicht greifbar ist.

Was ein Startguthaben im Vergleich zu seinen Bedingungen wert ist

Die vorgeschriebene Rechnung dieser Seite ist eine Wertrechnung — nicht die Frage, was ein Gratisbetrag gewinnt, sondern was er im Durchschnitt einbringt. Das ist der einzige Massstab, den ein Werbebetrag aushält.

Grundlage ist das Promotionsguthaben von CHF 10, wie es die Aktion der Loterie Romande ausgab, mit der ausdrücklichen Eigenschaft, dass es nicht auszahlbar ist. Als Markt nehme ich ein ausgewogenes Zwei-Weg-Beispiel mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein zitierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90; das sind 95 %. Die Marge des Veranstalters ist damit 5 %.

Setzt man die CHF 10 Promotionsguthaben auf eine Seite dieses Marktes, wird der Einsatz bei einem Treffer mitausgezahlt, das Guthaben ist also kein Einsatz, den der Veranstalter einbehält. Der durchschnittliche Gegenwert liegt deshalb bei ungefähr CHF 9.50 und damit in der Bandbreite von CHF 9.40 bis CHF 9.60, je nachdem, welche Seite des Zwei-Weg-Marktes man wählt und wie stark der Quotenschlüssel in der konkreten Ausgestaltung abweicht. Der Wert kommt zustande, weil der volle Einsatz mit 95 % zurückfliesst, und er gilt unter der Annahme, dass nur das Guthaben selbst gesetzt und die Wette einmal durchgespielt wird.

Diese Bandbreite ist keine kleine Zahl und keine grosse. Rund 95 Rappen auf den Franken ist deutlich mehr als der Gegenwert einer klassischen Freiwette, bei der der Einsatz nicht mitausgezahlt wird und von CHF 10 nur der Gewinnteil übrig bleibt — dort liegt der Gegenwert bei derselben Quote und demselben Markt bei rund CHF 4.50. Anders gesagt: Das Schweizer Gratisspielguthaben ist die spielerfreundlichere Bauform, und der Bewilligungsvorbehalt, der es so selten macht, schützt nicht den Veranstalter, sondern macht den einzelnen Betrag mehr wert. Der Nachteil liegt nicht in der Konstruktion, sondern in der Verfügbarkeit: Ein Betrag, der einem nur einmal und nur an sieben Tagen im Jahr angeboten wird, hilft beim Aufbau eines Kontos wenig.

Die Rechnung sagt ausserdem nichts darüber, wie oft die Wette gewinnt. Sie sagt, was das Guthaben im Durchschnitt wert ist, wenn es einmal gesetzt wird. Wer die CHF 10 in eine Kombination aus fünfzehn Beinen mit dem Kombiboost steckt, verschiebt den Erwartungswert nach unten — die Erhöhung auf den Nettogewinn kommt nur bei einem Treffer zum Tragen, und die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Fünfzehner-Kombination liegt weit unter der einer Einzelwette. Der Boost ist der Hebel auf den Ausnahmefall, nicht auf den Durchschnitt.

Grundlagen: wie ein Spielerkonto entsteht und was daran schon Bedingungen hängen

Der Weg zu einem Schweizer Wettkonto ist kurz, aber er hat Kontrollpunkte, die vor der ersten Wette liegen. Wer sie kennt, versteht, warum ein Startguthaben in der Schweiz nicht als anonymes Angebot existiert.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Limiten stehen vor dem ersten Wetteinsatz fest, nicht danach — wer ein Startguthaben nutzen will, hat seine Grenzen also bereits gesetzt, bevor er weiss, was er damit tut.

Das Guthaben auf dem Spielerkonto selbst ist ebenfalls geregelt. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben ist auf denselben Betrag begrenzt.

Guthaben abheben lässt sich in beiden Häusern nur über einen Weg, auf dem die Identität schon feststeht. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Diese Auszahlungsarchitektur erklärt, warum ein Startguthaben in der Schweiz nie ein Startkapital sein kann. Es gibt kein Konto, auf dem ein Geschenk liegen und warten könnte, und keinen Weg, es in seine ursprüngliche Form zurückzuverwandeln. Der Weg führt immer über eine Wette.

Sorten von Wetten, für die sich ein Guthaben überhaupt einsetzen lässt

Ein Gratisbetrag nützt nur, wenn der Markt existiert, auf den man ihn setzen will. Das erlaubte Wettangebot der beiden Schweizer Veranstalter ist kein offenes Feld, sondern eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur erfasst, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Die Wettarten selbst sind im Konto sichtbar: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Livewette. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Für den Kombiboost folgt daraus eine unbequeme Reihenfolge. Wer den Boost nutzt und danach glattstellen will, verliert die Erhöhung. Die Entscheidung für den Boost ist also eine Entscheidung gegen den Cash-Out, lange bevor man weiss, wie das Spiel läuft.

Rechtliche Grundlagen: was die Bewilligung garantiert und was nicht

Die Bewilligung ist kein Qualitätssiegel, sondern eine Zuständigkeitserklärung. Sie sagt, wer in der Schweiz ein Grossspiel veranstalten darf und wer dafür geradesteht. Alles Weitere hängt daran.

Zuständige Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; die Aufsicht der ESBK betrifft nur Casinos. Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019); Online-Sportwetten fallen unter den Begriff des Grossspiels. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Spielerschutz im Sportwettenbereich beginnt bei 18 Jahren. Minderjährige werden online nicht zugelassen, und pro Spielende existiert ein Konto mit verifizierter Identität. Die Limiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze.

Die Spielsperre ist zweistufig. Wer sich selbst sperrt, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren lassen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Zur Werbung: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb steht auf dieser Seite bei jedem ausländischen Anbieter «ohne Schweizer Bewilligung», und deshalb wird hier beschrieben und bewertet, nicht beworben.

Bei den Steuern gilt: Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der bundesrechtliche Freibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 — nach Kanton unterschiedlich, weshalb kein einzelner Kantonsbetrag genannt werden darf. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle, zahlt also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Steuerfragen gehören zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Ausländische Anbieter sind der zweite Teil derselben Rechtslage. Ihre Erlaubnis hat in der Schweiz keine Wirkung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle durch eine Schweizer Stelle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Domain-Hopping und führt unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 auf der Liste.

Die nüchterne Bilanz dieser beiden Hälften: Auf der einen Seite stehen vollständiger Schweizer Schutz, aber auch nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Auf der anderen Seite steht keine Schweizer Aufsicht, kein Zugang zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl. Wer dort spielt, muss selbst prüfen, was er prüfen kann, und das ist bei einer Marke ohne greifbare Schweizer Adresse wenig.

Was bei einer Auszahlung passiert, wenn es Streit gibt

Ein Guthaben, das man nicht abheben kann, ist nur so gut wie der Weg, der aus dem Konto wieder herausführt. Zwei Fristen bestimmen diesen Weg, und beide stehen in den Sporttip-Spielregeln.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder innerhalb eines Turniers nicht im Rahmen dieses Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die Regel, die einen verschiebt, ohne den Wettschein zu verlieren: Die Kombination bleibt lebendig, aber mit einer Quote von 1.00 gerechnet.

Die zweite Frist ist schärfer. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer seine Einsätze und Gewinne nicht verfolgt, verliert sie nicht an den Buchmacher, sondern an die Gemeinnützigkeit. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Zehn Tage mit eingeschriebenem Brief sind eine kurze Frist; wer eine Auszahlung bestreiten will, muss sie sofort bestreiten.

Auf der Kontoseite gelten die Limiten aus der Einordnung. Einzahlungen bei Sporttip sind ab CHF 20 möglich und in 30 Tagen bis CHF 10’000, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind es CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben bis CHF 10’000. Wer ein Promotionsguthaben erhalten hat, findet es zusätzlich zu diesen Beträgen im Konto — aber es zählt nicht zu den Mitteln, die man herausnehmen kann.

Verantwortungsvolles Spielen: warum ein Gratisguthaben keine Disziplin ersetzt

Ein Startguthaben verändert nicht die Marge, und es verändert nicht die Wahrscheinlichkeit. Es verändert nur den Einsatz, den man einsetzt. Das ist die ganze Wirkung, und sie ist begrenzt.

In den Quoten steckt ein Quotenschlüssel, und der liegt in einem ausgewogenen Markt bei rund 95 %. Auf jeden Franken, der in einem solchen Markt umgesetzt wird, kommen also im Durchschnitt rund 95 Rappen zurück. Ein Promotionsguthaben von CHF 10 ist nach dieser Logik ungefähr CHF 9.50 wert — die anderen 50 Rappen sind der Anteil, den der Veranstalter an diesem Einsatz verdient. Wer den Gratisbetrag als Rechtfertigung nimmt, den normalen Einsatz zu erhöhen, tauscht einen Einmaleffekt von rund einem Franken gegen eine laufende Marge auf jeden zusätzlichen Franken, den er setzt. Das ist keine Vorsichtspredigt, sondern das Verhältnis zweier Zahlen.

Dieselbe Rechnung schärft den Blick auf die Boost-Mechanismen. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und um 100 % bei fünfzehn. Er erhöht ihn auf einen Gewinn, der nur im Trefferfall entsteht. Die kumulierte Marge über fünfzehn Wetten bleibt in jeder dieser Wetten stecken. Wer die Kombination abschickt, hat bereits fünfzehn Mal den Buchmacheranteil gezahlt, bevor der Bonus überhaupt greift.

Die Instrumente, die das begrenzen sollen, sind bei den Schweizer Veranstaltern konkret und werden vor der ersten Wette gesetzt. Bei Swisslos sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 — für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Asymmetrie ist der eigentliche Mechanismus: Die Entscheidung, weniger zu spielen, ist immer sofort wirksam; die Entscheidung, mehr zu spielen, muss einen 72-Stunden-Test überstehen. Wer die Limite in einem guten Moment erhöht, merkt im schlechten Moment nichts davon — deshalb die Wartezeit.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang ausserdem produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, sperrt sich also nicht nur bei einer Marke, sondern in einer gemeinsamen Liste. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne — die Sperre ist keine Pause, sondern ein Schnitt.

Ein Hinweis auf die Praxis gehört daneben. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der persönliche Verkaufsschutz funktioniert also in ungefähr der Hälfte der geprüften Fälle nicht. Wer in einer Verkaufsstelle eine Wette abgibt, sollte sich auf diese Kontrolle nicht verlassen — und wer mit einem Gratisspielguthaben hantiert, sollte wissen, dass die Altersprüfung im Konto die verlässlichere der beiden Kontrollen ist, auch wenn sie nicht die bequemere ist.

Am Ende steht das Verhältnis, das eine Promotionsseite selten ausspricht. Ein Gratisspielguthaben ist ein Rabatt auf einen Einsatz, der über eine Wette führt. Der Rabatt beträgt nach der Rechnung dieses Marktes rund ein Franken auf zehn. Der Einsatz, in dem er endet, ist nicht gratis, und die Marge in den Quoten bleibt davon unberührt. Wer das weiss, kann eine Aktion nutzen, ohne sie für mehr zu halten, als sie ist.

Die Anbieter im Vergleich

Zehn Namen, von denen zwei unter Schweizer Bewilligung arbeiten und acht nicht. Die Reihenfolge unten folgt der Bewilligungslage, nicht einer Bewertung, und jeder Eintrag schliesst mit dem, was von ihm übrig bleibt, wenn man die Bedingungen gelesen hat.

Swisslos Sporttip: die einzige Adresse für Deutschschweizer Konten

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Wetten laufen unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz; Aufsicht ist die Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kommt hinein; wer in Genf oder Freiburg wohnt, kommt nicht hinein, und das gilt auch dann, wenn er dort nur eine Zweitadresse hätte. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einzige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Beim Startguthaben ist Swisslos zurückhaltend: 2025 erteilte die Aufsicht 8 Zustimmungen für Gratisspiele oder -guthaben, verglichen mit 24 für die Loterie Romande. Wer bei Swisslos spielt, nutzt stattdessen den laufend verfügbaren Kombiboost. Die Mechanik dafür (siehe oben) erfordert mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Wer diesen Boost nutzt, sollte wissen: Der Bonus auf den Nettogewinn ist erst dann real, wenn die Kombination tatsächlich gewinnt. Wer die Kombination per Cash-Out glattstellt, verliert den Anspruch auf die Erhöhung.

Die Mechanik dahinter ist einfach und unbequem: Bei Swisslos ist der Hebel nicht ein Betrag, sondern eine Bedingung. Wer den Kombiboost wirklich ausreizen will, muss fünfzehn Spiele finden, die alle die Mindestquote erfüllen, und darf die Kombination nicht glattstellen. Wer das nicht vorhat, hat vom Boost nicht mehr als die Erinnerung, dass es ihn gibt.

Der Rahmen für den einzelnen Einsatz ist eng gezogen: CHF 1 Minimum und CHF 1’000 Maximum bei Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 bei einer Systemwette. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette darüber wird nicht angenommen. Zusammen mit der Verlustlimite, die vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden muss — Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 — und der Einzahlungsgrenze von CHF 20 bis CHF 10’000 in 30 Tagen ergibt das ein Konto, das keine grossen Beträge durchlässt.

Auszahlungen laufen kontobasiert: innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, ab der dritten Auszahlung möglicherweise 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer ein Konto in der Deutschschweiz sucht, hat hier keine Alternative, und das ist die eigentliche Bewertung: Swisslos gewinnt diesen Vergleich nicht, es ist der Vergleich. Der Preis dafür ist, dass die Bequemlichkeit einer Wahl fehlt — es gibt kein zweites Konto, über das man eine Aktion erzwingen könnte. Was bleibt, ist ein Haus mit klaren Zahlen und einem Bonus, der eine Bedingung verlangt, keine Unterschrift.

Loterie Romande Jouez Sport: die aktivere der beiden Promotionskassen

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Trägerin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; das Sportwettenprodukt heisst Jouez Sport und steht den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zur Verfügung. Das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrave — in der Westschweiz — und 221 Mitarbeitende.

Die vergangene Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das konkreteste Beispiel dafür, was ein bewilligtes Schweizer Startguthaben überhaupt ist. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Auf die Westschweizer Bevölkerung gerechnet ist das eine sehr kleine Zahl von Konten, und auf die Zahl der Stadionbesuche gerechnet eine noch kleinere.

Für die Einzahlungen gilt: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Loterie Romande ist damit der Veranstalter, bei dem man tatsächlich je nach Saison mit einer Gutschrift rechnen kann — 24 Zustimmungen der Aufsicht in einem Jahr sind mehr Bewegung, als die Schwesterinstitution zeigt. Der Massstab bleibt trotzdem der Ort: Wer nicht in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, kann sich von der aktivsten Schweizer Promotionsmaschine nichts abholen. Und wer dort wohnt, hat für das Wettkonto keine zweite Adresse, zu der er wechseln könnte, wenn die Aktion vorbei ist.

Lizenz: Keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, hat die hier aufgeführte Lizenz keine Rechtskraft (Art. 4 BGS). Es besteht kein Zugang zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; Domains können auf die Sperrliste der Gespa gelangen.

Lizenz: Keine Schweizer Bewilligung. Da hierzulande nur die zwei genannten Staatsanbieter tätig sein dürfen, entfaltet die angegebene Lizenz keine Wirkung. Diese Marke ist nicht an das Schweizer Sperrsystem angebunden.

Lizenz: Keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande sind für Sportwetten zugelassen. Die hier angegebene Erlaubnis ist in der Schweiz rechtlich wirkungslos; die Marke verfügt über keinen Zugang zum Sperrsystem.

Lizenz: Keine Schweizer Bewilligung. Der Schweizer Markt ist für die zwei genannten Staatsanbieter reserviert. Eine ausländische Lizenz ist hier rechtlich nicht wirksam. Es besteht keine Verbindung zu Schweizer Schutzmechanismen.

Lizenz: Keine Schweizer Bewilligung. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Reservierung des Sportwettenmarktes für Swisslos und Loterie Romande ist diese ausländische Lizenz in der Schweiz wirkungslos. Kein Schweizer Rechtsweg vorhanden.

Lizenz: Keine Schweizer Bewilligung. Da der Markt ausschliesslich durch Swisslos und Loterie Romande bedient wird, ist diese ausländische Lizenz rechtlich bedeutungslos. Es fehlt jede Anbindung an das Schweizer Sperrsystem.

Lizenz: Keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die angegebene Lizenz findet im Schweizer Rechtsraum keine Anwendung und bietet keine Schutzmöglichkeiten.

Lizenz: Keine Schweizer Bewilligung. Da Sportwetten in der Schweiz rechtlich den zwei genannten Veranstaltern vorbehalten sind, hat diese ausländische Erlaubnis hier keine Wirkung und keinen Zugang zum Sperrregister.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Ein generelles Neukundengeschenk gibt es nicht. Beide Veranstalter brauchen für Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die erteilt sie sparsam. Loterie Romande erhielt 2025 vierundzwanzig Zustimmungen, Swisslos acht. Wer ein Konto eröffnet, erhält also nicht automatisch Guthaben, sondern muss auf eine laufende Aktion stossen.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Weil sie im Geldspielgesetz als eigene Bewilligungsfrage behandelt werden und nicht als Werbemassnahme. Die Aufsicht prüft jedes Angebot vorab. Deshalb sind die Aktionen beider Veranstalter klein und selten: Jede einzelne muss genehmigt werden, und die Zahl der Genehmigungen ist begrenzt.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Ausgegeben wurden 7’000 Stück, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Promotionsguthaben selbst ist bei Swisslos und der Loterie Romande ausdrücklich nicht auszahlbar. Der daraus erzielte Gewinn dagegen geht auf das Spielerkonto. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, bei der Loterie Romande bis CHF 1’000 netto; auch sie sind am auf den eigenen Namen lautenden Konto zahlbar. Kein Weg führt am Einsatz vorbei.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Fair-Play-Kontrolle. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen und blockiert werden — die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»