Wettseiten im Vergleich 2026 – warum die Auswahl in der Schweiz zwei beträgt und was das für Ihr Konto heisst
Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Veranstalterangaben des Geldspielgesetzes (BGS) und gegen die Aufsichtsmitteilung der Gespa.

Ein Vergleich von Wettseiten beginnt in der Schweiz nicht mit einer Rangliste, sondern mit einer Zahl: zwei. Genau zwei Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten, und weil das so ist, entscheidet nicht die Auswahl über den Wert eines Kontos, sondern das Kleingedruckte. Wer nach Gratisguthaben sucht, sucht nach etwas, das die Aufsicht vorher genehmigen muss — und das erklärt, warum die Aktionen hier klein ausfallen, während die Bedingungen gross sind.
Was Gratisguthaben, Boosts und Kombibonus wirklich wert sind
Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht. Das ist kein Detail am Rand, sondern der Grund, weshalb die Werbung rund um Sportwetten in der Schweiz und das, was ein Konto hier tatsächlich erhält, so weit auseinanderliegen wie nur möglich. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — für ein ganzes Jahr, für ein ganzes Land.

Was daraus folgt, lässt sich an einem Beispiel ablesen, das Swisslos selbst führt. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer den vollen Prozentsatz will, braucht fünfzehn Treffer in einer einzigen Wette — und die erste Bedingung, vier Voraussagen ab Quote 1.50, ist die eigentliche Hürde, nicht die Prozentzahl am Ende der Staffel.
Quotenboost und Profitboost: einmal nutzbar und schnell verfallen
Boosts sehen nach Geschenk aus. Bei Sporttip sind sie zweimal begrenzt. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettender Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein Boost hat ausserdem ein Verfallsdatum, das viele nicht auf dem Radar haben: Bei einem Cash-Out verfällt er.
Warum die Höhe einer Aktion weniger sagt als eine einzige Bedingung
Ein «100 % Bonus» klingt nach einem verdoppelten Konto. Er ist eine Erhöhung auf einen Nettogewinn, die an fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote gebunden ist und einmal pro Person gilt — der Prozentsatz beschreibt die Obergrenze eines Konstrukts, nicht das, was auf dem Konto landet. Bei einem Gratisspielguthaben, das nur als Guthaben ausgezahlt wird, ist der Einsatz bei einem Gewinn in der Regel nicht Teil der Auszahlung: Das Guthaben steht zur Verfügung, der Gewinn darauf nicht in voller Höhe.
Die Rechnung, die daraus folgt, ist unangenehm einfach. Eine Aktionszahl beschreibt eine Erwartung, eine Bedingung einen Vertrag. Nicht die erste entscheidet über den Ertrag eines Kontos, sondern die zweite — und bei den zugelassenen Veranstalterinnen steht die zweite zusätzlich unter der Genehmigungspflicht, weshalb die Zahl im Banner hier ohnehin nie die Grösse erreicht, die ein ausländisches Angebot auslobt.
Wettseiten im Vergleich: zwei Veranstalterinnen und acht Marken daneben
Eine Rangliste kann in der Schweiz nicht aus zwanzig Namen bestehen, weil es keine zwanzig Bewilligungen gibt. Sie besteht aus zwei Kategorien: den zwei Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung und einer Reihe von Marken ohne Bewilligung, die ein Schweizer Publikum im Netz trotzdem antrifft. Beide Gruppen stehen nach denselben Kriterien — aber sie sind nicht dieselbe Sache, und sie werden hier nicht zu einer Gruppe verschmolzen.
Bewilligung vor Quote: die Reihenfolge, in der geprüft wird
Die Prüfreihenfolge folgt aus dem, was ein Vergleich leisten kann. Ob ein Anbieter in der Schweiz tätig sein darf, ist keine Geschmacksfrage: Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz, und wer Sportwetten ohne sie veranstaltet, begeht eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Erst danach lohnt es sich, über Quote, Zahlungsweg und Aktionsbedingungen zu reden.
Der zweite Punkt fällt vielen erst spät auf. Ein Konto bei Swisslos ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im eigenen Vertragsgebiet offen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, gehört zum Gebiet der Loterie Romande. Die Aufteilung des Landes ist damit das erste Kriterium jeder Vergleichstabelle — und das einzige, bei dem es nichts zu wählen gibt.
Wie die beiden Häuser in Zahlen dastehen
Hinter beiden Produkten stehen unterschiedlich grosse Apparate. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, mit der Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, weist für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus: CHF 506 Mio. für die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. für die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Diese Zahlen sind kein Werbeargument, sie verraten den Zweck. Der Reingewinn von Grossspielen fliesst in der Schweiz gemeinnützigen Zwecken zu; die Kasse, in die ein Einsatz wandert, hat eine Adresse im Land. Ob das ein Vorteil ist, hängt davon ab, was man von einem Anbieter will — der Abschnitt zur Aufsicht nennt die Gegenleistung, hier zählt vorerst nur, dass die beiden Häuser unterschiedlich gross und unterschiedlich verankert sind.
Die zehn Namen und was die Tabelle über sie verrät
| Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung Tobique, Kanada, ohne Kraft in der Schweiz |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, in der sich die zehn Marken wirklich unterscheiden — und in acht Zeilen steht darin dasselbe Wort. Das ist keine schwache Tabelle, das ist die Tabelle. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und genau das steht dort, wo andere Vergleiche ein Häkchen für «geprüft» setzen.
Zwei Paar Schuhe: Aufsicht gegen Auswahl
Die Tabelle verleitet zu einer Lesart, die ihr nicht innewohnt. Eine Marke ohne Bewilligung ist nicht per se schlecht, und eine Schweizer Bewilligung macht keine Quote besser. Der tragfähige Vergleich heisst: vollständiger Schweizer Schutz gegen ein geschlossenes Wettprogramm.
Was die Bewilligung mitbringt, sind Integritätsvorgaben, eine Aufsicht mit Sperrliste und der Weg in das schweizweite Sperrregister. Was sie kostet, ist eine Auswahl, die nicht der Anbieter festlegt, und ein Wohnsitz, der passen muss. Im Ausland fehlt das Erste und fällt das Zweite weg.
Die ausländischen Marken stehen hier, weil ein Schweizer Publikum sie ohnehin findet. Ein Vergleich, der sie verschweigt, hilft niemandem — er hilft nur denen, die mit einem Versprechen werben, das die hiesige Aufsicht nicht genehmigen müsste. Ein Problem ist eine Marke deshalb nicht, weil sie ausländisch ist, sondern weil eine Frage offenbleibt: An wen wendet sich jemand, wenn eine Auszahlung hängt und die Gegenseite in keiner Schweizer Zuständigkeit sitzt?
Wonach sich Wettseiten überhaupt vergleichen lassen
Ein Vergleich lebt von Zahlen, die man prüfen kann, und er stirbt an Zahlen, die sich gut anhören. Deshalb steht am Anfang jeder sinnvollen Liste die Frage, welcher Massstab aussagekräftig ist — und welcher nur glänzt.
Wettbewerbe, Wetten und Regeln: was ein Programm ausmacht
Vergleichbar sind die Merkmale, die am Vertrag hängen: Einsatzgrenzen, Umfang des Wettprogramms, Rechte bei abgesagten oder strittigen Wetten, Zahlungsweg samt Kosten und die Limiten des Spielerschutzes. Bei Sporttip heisst das konkret CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette — verbunden mit dem Zusatz, dass Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite gar nicht angenommen wird.
Auch das Programm ist ein Vergleichsmerkmal, obwohl ihm jeder Glanz fehlt. Die Aufsicht führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe stehen nie darauf. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf dieser Liste, eine Esport-Abteilung ebenfalls. Die tiefen Märkte, die man von ausländischen Seiten kennt, gibt es in der Schweiz deshalb nicht — ein Ergebnis, kein Mangel eines Vergleichs.
Was Wettseiten mit PayPal und Krypto in einem Schweizer Vergleich bedeuten
Zahlungsarten sind der Punkt, an dem die Erwartung an einen Wettseiten-Vergleich am weitesten von der Schweizer Wirklichkeit entfernt liegt. Winnings und Guthaben werden bei den zugelassenen Veranstaltern nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Wer nach Wettseiten mit PayPal oder nach Bitcoin-Wettseiten sucht, sucht ein Merkmal, das die Bewilligungsordnung ausschliesst.
Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos nennt unter anderem PostFinance Pay, bestätigt direkt in der App, und den Einzahlungsschein. Die Suche nach einer Auszahlung in Krypto endet in der Schweiz dagegen dort, wo sie anfängt: beim Namen auf dem Konto.
Warum die Zahl der Zahlungsanbieter täuscht
Drei Zahlen, die man von jedem Vergleich erwartet und die wenig sagen. Die Zahl der Zahlungsanbieter sagt nichts über die Kosten einer Auszahlung; ein Anbieter kann zwanzig Wege auflisten und trotzdem ab der dritten Auszahlung zulangen. Die Höhe eines Bonus sagt nichts, solange die Bedingungen fehlen, und bei den zugelassenen Veranstaltern ist die Höhe ohnehin durch die Zustimmungspflicht gedeckelt. Am stärksten täuscht die Zahl der Wettbewerbe: Eine Liste mit hundert Ligen kann zu grossen Teilen aus Wettbewerben bestehen, die nach der Bewilligungsliste gar nicht spielbar wären.
Wer diese drei Zahlen nüchtern liest, landet bei einem angenehm kleinen Vergleich. Es bleiben Einsatzlimiten, Zahlungswege, Spielschutz und die Quote — sechs Punkte, die man in zehn Minuten durchgeht und danach tatsächlich etwas weiss.
Wo die Vergleichbarkeit endet
Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und ein Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus. Für einen Teil der Leserschaft endet der Vergleich damit nach einer Zeile: Wer im Wallis wohnt, kommt über Swisslos nicht hinein, wer in Zürich wohnt, nicht über Jouez Sport. Diese Grenze ist keine Auslegungssache, sondern eine Standortfrage — und der Grund, weshalb ein Vergleich zweier Anbieter je nach Wohnkanton auf einen einzigen Namen zusammenschrumpft.
Bewilligung, Aufsicht und die Folgen für das eigene Konto
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf einem Geldspielkonkordat beruht, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die kantonale Aufsichtsbehörde für Casinos, die ESBK, ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur Casinos. Wer im Vergleich eine Casino-Limite neben eine Wettleiste stellt, vergleicht zwei verschiedene Bewilligungen.
Ein Veranstalter, ein Produkt, ein Gebiet
Eine Bewilligung braucht in der Schweiz zwei Teile: eine Bewilligung als Veranstalterin und eine Bewilligung pro Spiel. Beide gelten nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Aufsicht veröffentlicht allein die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren.
Die Aufteilung folgt dem Sprachgebiet. Jouez Sport wird von der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Wohnsitzbedingung hat eine zweite Stufe: Ein Online-Konto verlangt einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis zusätzlich die Zugehörigkeit zum jeweiligen Vertragsgebiet. Wer den Wohnsitz wechselt, verliert damit nicht nur eine Adresse, sondern den Zugang.
Worauf Wetten sich richten dürfen
Was gespielt werden darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten folgt Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Verordnung; Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Livewetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt, und das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Zu virtuellen Sportarten sagt die Liste nichts, und Esport kommt darin nicht vor.
Wenn eine Wette nicht zustande kommt
Ein Punkt, der in keinem Werbetext steht und an dem sich Anbieter am deutlichsten unterscheiden, ist der Umgang mit dem, was schiefgeht. Bei Sporttip wird ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Wird ein Wettausgang nach seinem tatsächlichen Eintreffen platziert, zählt die Wette mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Solche Regeln retten oder kosten einen Einsatz. Wer sie nicht liest, vergleicht Werbeplakate.
Ausländisch heisst hier schutzlos, nicht straflos für den Veranstalter
Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird die Veranstalterin, nicht die Spielerin; die praktischen Folgen treffen die Spielenden trotzdem. Keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und in einem Verfahren gegen die Anbieterin können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; für dieses Nachrücken nennt die Aufsicht selbst Domains wie Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer auf eine Adresse setzt, die jederzeit verschwinden kann, setzt auf mehr als eine Quote.
Und noch eine Zahl, die niemanden freuen wird: Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Verkaufspunkt ist also alles andere als streng.
Zum Schluss die Ehrlichkeit, die beide Bilder braucht. Die Schweizer Bewilligung bedeutet vollständigen Schutz, aber auch zwei Anbieter, ein geschlossenes Programm und eine Wohnsitzbedingung. Das ausländische Angebot bedeutet das Fehlen dieses Schutzes. Keines von beiden ist von sich aus die sichere Wahl.
Spielerschutz vor dem ersten Wetteinsatz
Bevor jemand bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist die Stelle, an der die Konsequenz eines Angebots am deutlichsten wird. Die Limite steht vor der ersten Wette, nicht danach — und die 72 Stunden für eine Erhöhung sind die eigentliche Schutzfunktion. Der Staat schreibt für eine Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer in einer Nacht nach einer verlorenen Wette mehr spielen will, kann das kurzfristig nicht freischalten.
Ein gesetzlicher, fixer Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Die Limiten setzen die Spielenden selbst; der Veranstalter muss lediglich Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Wer in einem Vergleich nach einem staatlich verordneten Einzahlungsmaximum sucht, sucht etwas, das es hier nicht gibt.
Spielsperre und das schweizweite Register
Wettende können sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Ausländische Marken sind an dieses Register nicht angebunden. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren lässt und danach zu einer Seite ohne Bewilligung wechselt, hat den selbst gewählten Schutz umgangen — die Sperre wirkt dort nicht. Genau das ist der praktisch wichtigste Unterschied zwischen den beiden Gruppen.
Identität, Alter und die Grenze am Verkaufspunkt
Ein Konto pro Person und eine geprüfte Identität sind Vorschrift. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online nicht zugelassen. Gesperrt ist auch, wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt: Auf das eigene Ereignis darf man nicht wetten. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Die Zahl aus dem Abschnitt zur Aufsicht gehört daneben: 47.5 % bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen im Jahr 2025. Die Online-Registrierung mit Ausweisprüfung ist streng, die Kasse um die Ecke ist es nicht — und wer den Schutz sucht, findet ihn online, nicht am Schalter.
Was die Wette am Ende des Jahres kostet
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, «je nach Kanton» fällt sie anders aus. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den Alltag heisst das: Ein typischer Wetteinsatz liegt weit unter dieser Grenze, also fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis Winnings aus ausländischen Grossspielen in einzelnen Kantonen — Thurgau etwa — als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer im Einzelfall sicher sein will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung; Kneipenweisheit ist hier keine Beratung.
Die zehn Anbieter einzeln
Swisslos Sporttip: das dichteste Regelwerk im Land
Sporttip ist eines der beiden Produkte, die in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung haben. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 durchführt. Das Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein offen.
Die Einsatzlimiten verraten die Haltung des Hauses deutlicher als jede Werbebotschaft: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer ein grosses Volumen bewegen möchte, findet eine Decke, die nicht verhandelbar ist.
Die Gewinnermittlung folgt einer festen Regel: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung kennt kaum jemand, und sie arbeitet zuverlässig gegen den Spielenden.
Weitere Bedingungen prägen den Alltag. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden — nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Kombiboost und Boosts standen im Abschnitt zu dem, was Aktionen wert sind. Beim Livewetten gilt: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Zur Kasse: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine Zahlungsart ist PostFinance Pay, bestätigt direkt in der App. Ausgezahlt wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle gespielt werden.
Das Urteil: Sporttip hat das dichteste Regelwerk im Land, und dieses Regelwerk ist nicht nur Haftungsausschluss, sondern echte Absicherung — Rückzahlung bei Absage, Klarheit über die Spielzeit, Cash-Out als vollständiger Ausstieg. Die zweite Rundung auf 5 Rappen und der Verfall nicht abgeholter Gewinne nach 26 Wochen sind die zwei Stellen, an denen die Regeln Geld kosten. Für ein Konto, das den Alltag abbilden soll, ist das das vollständigste Paket der Schweiz.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, ein anderes Publikum
Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Veranstalterin nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht jener von Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa.
Wer in der Westschweiz wohnt, hat keine Wahl zwischen zwei Anbietern, sondern einen. Die Aufteilung nach Sprachgebiet ist der erste Filter jeder Vergleichstabelle und in diesem Fall keine Empfehlung, sondern eine Tatsache. Aus der Zahl der Verkaufsstellen lässt sich ablesen, welchen Kanal die Veranstalterin in den Vordergrund stellt: 2’350 Kassen für sechs Kantone sind ein Verteilnetz, wie es in der Schweiz sonst nur Lotterien kennen.
Das Urteil: Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos, das Publikum ein anderes. Wer den grössten Teil seiner Wetten online abwickelt, wird den Unterschied weniger spüren, als die Filialzahl vermuten lässt — und wer das Präsenznetz schätzt, findet hier genau das, was Swisslos in der Westschweiz nicht anbieten darf.
IviBet: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
IviBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Ein Konto bei IviBet hängt nicht am schweizweiten Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und per DNS gesperrt werden.
Das Urteil: Wer hier spielt, spielt ohne die Schutzschicht aus dem Abschnitt zur Aufsicht. Was bleibt, ist die Freiheit, die eine Sperre nicht kennt — und die Frage, ob diese Freiheit den Preis wert ist.
FortuneJack: eine weitere Domain auf derselben Grundlage
Auch FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, eine Verbindung zum Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann blockiert werden.

Das Urteil: An dieser Marke gibt es nichts, was die beiden Bewilligungen im Land nicht ebenfalls leisten könnten. Der Unterschied liegt nicht im Angebot, sondern darin, wer bei einem Streit am anderen Ende sitzt.
BetAlright: ohne Aufsicht, mit demselben Vorbehalt
BetAlright bietet keine Schweizer Bewilligung. Der Status ist der einer ausländischen Marke: keine Wirkung der ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrung der Domain möglich.
Das Urteil: Die relevante Frage ist nicht, was diese Marke verspricht, sondern wer für das Versprechen haftet. Eine Schweizer Instanz ist es nicht.
GG.BET: Registrierung im Ausland, Folgen in der Schweiz
GG.BET besitzt keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Kraft, das Sperrregister kennt die Marke nicht, ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Das Urteil: Eine Sperrung ist bei einer ausländischen Domain keine theoretische Möglichkeit, sondern der Normalfall, mit dem ein Schweizer Konto jederzeit rechnen muss — mitten in einer laufenden Wette, wenn es dumm läuft.
Unibet: die bekannteste Marke ohne Bewilligung
Unibet gehört zu den international bekanntesten Namen in diesem Feld und hat trotzdem keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; die Marke ist nicht an das Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Das Urteil: Bekanntheit ersetzt keine Aufsicht. Der Name ist aus einer anderen Rechtsordnung bekannt, und die endet an der Schweizer Grenze.
X3Bet: gemeldete Bewilligung Tobique, Kanada
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Von Drittanbietern wird eine Bewilligung aus Tobique in Kanada gemeldet, die in der Schweiz keine Kraft entfaltet. Eine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.
Das Urteil: Dass eine Bewilligung überhaupt aus dritter Hand gemeldet wird, sagt mehr über die Marke als ihr Inhalt. Die zuständige Schweizer Stelle ist an diesem Verhältnis nicht beteiligt.
PowBet: keine Bewilligung, keine Schweizer Zuständigkeit
PowBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung hat hier keine Kraft, das Sperrregister ist nicht angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann gesperrt werden.
Das Urteil: Bei dieser Marke gibt es keinen Adressaten für eine Beschwerde in der Schweiz — und für einen Teil der Leserschaft ist genau das der Punkt, der zählt.
BetFury: kein Schweizer Weg, kein Schweizer Schutz
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Das Urteil: Wer ein Konto hier führt, sollte die Spielsperre kennen, die in der Schweiz nicht greift. Sie ist das Werkzeug, das einen schlechten Abend beendet, bevor er teuer wird.
Was von einem Einsatz zurückkommt
Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 lässt sich der Auszahlungsschlüssel direkt ausrechnen. Die Summe der Kehrwerte der Quoten beträgt 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90, also rund 1’053; der Auszahlungsschlüssel ist der Kehrwert davon, etwa 0.95. Der Anteil, den die Buchmacherin für sich behält, liegt damit bei rund 5 %. Die Marge steckt in beiden Quoten, nicht in einer davon.
Diese Rechnung hat einen festen Rahmen, und der gehört daneben. Sie gilt für einen Markt mit zwei Ausgängen, für die beiden hier eingesetzten Quoten und nur für den Zeitpunkt der Abfrage. Bei einem Markt mit drei Ausgängen, bei einem Handicap mit anderer Quotenhöhe, bei einer Kombiwette oder in einem Live-Markt, dessen Quoten sich mit dem Spielstand bewegen, verschiebt sich der Auszahlungsschlüssel jedes Mal anders. Realistisch pendelt die Marge im Sportwettenmarkt je nach Sportart, Liga und Markt zwischen etwa 5 % und deutlich über 10 % — als Band, nicht als Zahl.
Was folgt daraus für die Praxis? Über viele Wetten hinweg bedeutet derselbe Auszahlungsschlüssel, dass pro Wette rund dieser Anteil des Einsatzes an die Buchmacherin geht, unabhängig davon, ob die einzelne Wette gewinnt oder verliert. Bei einer Marge von 5 % liegt dieser durchschnittliche Abzug bei 5 % des Einsatzes; bei einem Markt mit 10 % Marge doppelt so hoch. Wer 100 Wetten zu je CHF 10 auf vergleichbare Zwei-Weg-Märkte spielt, hat je nach Markt und Quote durchschnittlich zwischen rund CHF 45 und über CHF 100 an Marge bezahlt — eine Schätzung über viele Wetten, kein vorhersehbares Ergebnis einer einzelnen. Genau deshalb ist es billiger, wenige Wetten auf Märkte mit tiefer Marge zu platzieren als viele auf Märkte mit hoher.
Auszahlungsschlüssel und Marge sind zwei Seiten derselben Sache: Die eine beschreibt, was der Markt zurückgibt, die andere, was er behält. Wer den Auszahlungsschlüssel kennt, kennt bereits beide Zahlen.
Häufige Fragen zum Vergleich von Wettseiten
Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten sinnvoll vergleichen?
An Merkmalen, die am Vertrag hängen und nicht am Werbetext: Einsatzgrenzen, Umfang des bewilligten Wettprogramms, Rechte bei abgesagten oder strittigen Wetten, Zahlungsweg samt Kosten, Verlustlimiten und Spielsperre. Die Zahl der Zahlungsanbieter und die Bannergrösse einer Aktion sagen dagegen fast nichts. Fünf prüfbare Punkte schlagen zwanzig glänzende.
Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter für Sportwetten, und wie teilen sie das Land auf?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Swisslos mit Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande mit Jouez Sport die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der Wohnsitz entscheidet also, wer überhaupt in Frage kommt.
Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie lässt sie sich zwischen Anbietern vergleichen?
Bei einem Zwei-Weg-Markt zu je Quote 1.90 ergibt die Summe der Kehrwerte rund 1’053, der Auszahlungsschlüssel etwa 0.95 und die Marge rund 5 %. Je nach Sportart, Liga und Markt liegt die Marge meist zwischen etwa 5 % und deutlich über 10 %. Verglichen wird sinnvoll über denselben Markt zum selben Zeitpunkt, nicht über zwei beliebige Quoten.
Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei Sporttip und Jouez Sport?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wie Jouez Sport seine Limiten setzt, steht in dessen eigenen Bedingungen, nicht in einem Vergleichstext.
Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?
Dass nicht mehr zwei Angebotsvarianten nebeneinanderstehen, sondern zwei Rechtslagen. Bei einer Marke ohne Bewilligung fehlen Aufsicht, Anbindung an das schweizweite Sperrregister und Schweizer Rechtsweg; die Domain kann zudem auf die Sperrliste kommen. Die Bewilligung bedeutet im Gegenzug ein geschlossenes Wettprogramm und eine Wohnsitzbedingung.
Wie unterscheiden sich Auszahlung, Zahlungsweg und Kosten bei den zugelassenen Veranstaltern?
Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut.
Vergleich – eishockeytipps.com
Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»
