Bonus für bestehende Wettkonten: viel Lärm, wenig Guthaben

Updated Oktober 2026
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Der Begriff «Willkommensbonus» führt in die Irre, sobald das Konto einmal existiert. In der Schweiz dürfen Veranstalterinnen Gratisspielguthaben und Freiwetten ohnehin nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ausgeben, und entsprechend klein fällt aus, was Bestandskundinnen und Bestandskunden erreicht. Die Loterie Romande verteilte in ihrer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» insgesamt 7’000 mal CHF 10 Spielguthaben – 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist der Massstab dieser Seite: nicht der beworbene Betrag, sondern was davon beim Wettenden ankommt.

Ein einzelnes Geschenkpaket mit Schnur liegt auf einem Holztisch neben einer brennenden Kerze.
Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die veröffentlichten Bewilligungsangaben der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalterinnen.

Was Bestandskunden in der Schweiz überhaupt bekommen können

Zwei Begriffe trennen sauber, was hier zusammengeworfen wird. Gratisspielguthaben ist der Ausdruck des Gesetzes, Gratiswette oder Freiwette der des Marktes. Wer ein Konto seit drei Jahren führt, bekommt in der Regel weder das eine noch das andere als Einmalzahlung, sondern eine Erhöhung auf etwas, das er sowieso tut. Der Kombiboost von Sporttip ist genau das: ein Zuschlag auf den Nettogewinn einer Kombination, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Kein Guthaben, das auf dem Konto liegt, sondern ein Prozentsatz, der nach dem Treffer aufgerechnet wird.

Für bestehende Konten gibt es drei Formen, und mehr kennt der bewilligte Schweizer Markt nicht.

Ein Eishockeyschläger lehnt an der Bande einer leeren Halle, auf dem Eis spiegeln sich die Deckenlampen.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die erste ist der Zuschlag auf den Gewinn. Er belohnt nicht die Einzahlung, sondern die Zahl und die Höhe der Voraussagen in einer Kombination. Wer drei Voraussagen tippt, bekommt nichts; ab vier wird es interessant. Der zweite ist der Aktionszeitraum, an dem der Veranstalter einen Code, ein Guthaben oder eine Verlosung an einen konkreten Anlass bindet. Die dritte ist der Quoten- oder Profitboost auf ein einzelnes Ereignis, ebenfalls mit Obergrenzen.

Was es nicht gibt, ist der klassische Umsatzbonus mit 30-facher Umsatzbedingung. Die Schweizer Bewilligung schliesst diesen Bauplan nicht aus, aber die Praxis der Aufsicht und die Grösse des Marktes tun es. Zwei Grossspiel-Veranstalterinnen teilen sich das Land, jede mit ihrem eigenen Vertragsgebiet – wer ausserhalb wohnt, kommt nicht einmal an ein Konto. Wettbewerb, der über Bonusprozente läuft, sieht anders aus.

Für den einzelnen Wettenden heisst das eine unbequeme Reihenfolge im Denken. Zuerst kommt nicht «was zahlt die Aktion», sondern «was kostet die Bedingung». Erst danach die Frage nach der Höhe. Die folgenden Abschnitte halten diese Reihenfolge durch.

Der Kombiboost: wie viel Prozent für wie viele Voraussagen

Das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag ist hier extrem ungleichmässig, und das ist kein Zufall, sondern der Kern des Mechanismus. Der Zuschlag auf den Nettogewinn von Sporttip steigt in vier Stufen: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Von der ersten zur zweiten Stufe verdreifacht sich der Satz, von der dritten zur vierten verdoppelt er sich noch einmal. Die Sprünge sind so gesetzt, dass die oberen Stufen für fast alle ausserhalb der Reichweite liegen.

Vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 leisten die meisten. Fünfzehn nicht. Dazwischen entscheidet sich, ob die Beschäftigung mit dem Boost noch lohnt.

Die Bedingungen dazu sind eng: Der Kombiboost gilt nur online, und zwar für Prematch-, Live- und Systemwetten gleichermassen. Jede einzelne Voraussage braucht eine Quote von mindestens 1.50. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert – der Zuschlag hat also eine Obergrenze, die in den Teilnahmebedingungen steht und nicht in der Werbung. Wer den Boost plant, liest dort zuerst, nicht bei den Prozenten.

Vier Voraussagen, die niemanden zum Umdenken zwingen

Nehmen wir an, jemand setzt CHF 10 auf eine Viererkombination, alle vier Voraussagen über der Mindestquote. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten – bei 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt das rund 9.79. Aus CHF 10 Einsatz werden bei Treffer rund CHF 97.90, der Nettogewinn also rund CHF 87.90. Der Zuschlag von 5 % auf diesen Nettogewinn macht rund CHF 4.40 aus, die Rückzahlung steigt auf rund CHF 102.30. Der Boost bewegt in dieser Grösse also weniger als die halbe Einsatzerhöhung, die ein einzelner zusätzlicher Tipp mit 1.50 kostet.

Dieselben vier Quoten mit einem anderen Einsatz skalieren linear: bei CHF 20 verdoppelt sich alles, der Zuschlag liegt dann bei rund CHF 8.80. Das ist keine Bewegung, die irgendeine Entscheidung über die Karte hinaus verändert.

Sieben und zehn Voraussagen: wo der Zuschlag anfängt zu greifen

Bei sieben Voraussagen und 20 % Zuschlag auf den Nettogewinn sieht die Rechnung deutlich anders aus. Legen wir – rein illustrativ – eine 1.60er-Quote immer wieder nebeneinander, kommt bei CHF 10 Einsatz eine Gesamtquote von rund 26.8 heraus, also eine Rückzahlung von rund CHF 268 und ein Nettogewinn von rund CHF 258. Der Zuschlag macht davon rund CHF 51.60 aus. Das ist eine Zahl, die man merkt.

Nur: Eine Siebenfachkombination trifft selten. Das ist die eine Sache, die der Zuschlag an dieser Stelle ehrlich macht und unehrlich zugleich. Er erhöht die Rückzahlung im Trefferfall, und über die Häufigkeit des Trefferfalls sagt er nichts. Wer den Boost über die Anzahl der Voraussagen hochzieht, erhöht nicht seine Aussicht, sondern nur seine Rückzahlung in dem Fall, der immer unwahrscheinlicher wird. Genau deshalb ist die 100-%-Stufe bei fünfzehn Voraussagen eine Anzeige, kein Angebot.

Warum die Bedingung «Quote von mindestens 1.50» die eigentliche Rechnung ist

Die Mindestquote ist keine Nebenbedingung, sie ist der Filter, der den Boost auf bestimmte Voraussagen beschränkt. Eine Quote von 1.50 entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von rund 67 % – deutlich höher als eine Münze. Der Boost zielt also auf Favoriten, nicht auf Aussenseiter, und das ist wirtschaftlich konsequent: Ein Zuschlag auf den Gewinn einer Kombination aus Favoriten kostet den Veranstalter weniger als derselbe Zuschlag auf eine Kombination aus Aussenseitern, weil ersterer häufiger in die Zuschlagspflicht gerät und der maximale Zuschlag wegen der Limitierung gedeckelt bleibt.

Wer nur Voraussagen knapp unter 1.50 auf der Rechnung hat, verliert den Boost nicht, sondern tauscht ihn gegen eine andere Quote. Das ist ein Nullsummenspiel auf dem Papier und in der Praxis ein kleiner Verlust, weil die Quoten unterhalb der Schwelle entsprechend abgeschnitten sind. Wer mehrere Voraussagen bei 1.45 statt 1.52 findet und die Kombination des Boosts wegen aufstockt, hat nichts gewonnen.

Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport im direkten Vergleich

Die beiden bewilligten Veranstalterinnen unterscheiden sich weniger im Angebot als im Zuschnitt ihres Gebiets. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch; Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen.

Veranstalter Marke Bewilligung nach BGS Zugang / Betrieb
Swisslos (Basel) Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa Konto nur für Personen im Swisslos-Vertragsgebiet: Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande (Lausanne) Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa Konto nur für Personen mit Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS

Auffällig ist, wie wenig zwischen den Zeilen dieser Tabelle steht. Beide Häuser arbeiten unter derselben Bewilligungsart, beide unter derselben Aufsicht, beide über dasselbe Gesetz. Der Unterschied für einen Wettenden ist in erster Linie geografisch: Wer in Zürich wohnt, hat kein Jouez Sport-Konto, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Das ist die praktische Konsequenz, lange bevor eine Aktion ins Spiel kommt.

Für Bestandskunden bedeutet die Zweiteilung etwas Nützliches: Es gibt in der Schweiz keinen Anbieterwechsel, den eine Aktion belohnen würde. Wer den Veranstalter wechseln will, müsste den Kanton wechseln.

Worauf die Rechtslage den Blick der Kundschaft verengt

Ein Gutschein für bestehende Konten ist keine Kulanzleistung, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Nach Art. 75 Abs. 2 BGS brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Erklärung hinter der Beobachtung, mit der dieser Text beginnt: Aktionen für Bestandskunden sind in der Schweiz nicht deshalb klein, weil die Veranstalter geizig sind, sondern weil jede einzelne vorher genehmigt werden muss. 32 Zustimmungen in einem Jahr für das ganze Land sind der bemessene Rahmen für alles, was danach kommt.

Der Rahmen selbst ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), seit 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten sind darin ein Grossspiel nach Art. 3 lit. c und e. Beaufsichtigt wird es von der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern – nicht von der ESBK, die ausschliesslich Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS, und sie gilt nur in der Schweiz nach Art. 4 BGS.

Ein Treppenhaus mit Holzgeländer, von oben fotografiert, die Stufen winden sich nach unten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die kantonalen Vorgaben haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das erklärt, warum die Suche nach einem Vergleich mehrerer Schweizer Sportwetten-Anbieter zwangsläufig bei zwei Ergebnissen endet.

Mindestalter, Wohnsitz und Limits als Teil der Bewilligung

Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen in der Schweiz, der zum Gebiet des Veranstalters gehört. Bei Swisslos kommen mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet hinzu; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Diese Prüfung ist keine Formalität, an der man vorbeikommt. Sie ist der Grund, weshalb das Bild «ein zweites Konto für die nächste Aktion» in der Schweiz nicht funktioniert. Eine Person, ein Konto, eine verifizierte Identität.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Auf das Konto selbst bezogen: Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Konto, das diese Grenze erreicht, kann vorübergehend nicht weiter aufgeladen werden.

Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen – das ist keine Kleingedrucktes-Frage

Der wichtigste Satz für jeden, der eine Treueaktion einlöst, steht nicht in der Aktion: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält und daraus CHF 25 Gewinn macht, kann die CHF 25 abziehen, das Guthaben selbst nicht.

Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht; eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS untersagt.

Verlustlimiten, Wartefristen und die Spielsperre – was unabhängig von jeder Aktion gilt

Ein Gutschein ändert an keiner der folgenden Grenzen etwas. Er erhöht weder die Verlustlimite noch verkürzt er eine Wartefrist, und er hebt keine Spielsperre auf. Wer das Gegenteil annimmt, hat die Reihenfolge der Dinge verkehrt: Die Schutzmechanismen stehen über dem Angebot.

Limiten setzen Spielende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt nach dem Gesetz erst nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Dieser Abstand ist der eigentliche Mechanismus. Er existiert, damit die Erhöhung nicht in derselben Nacht passiert, in der sie beschlossen wurde.

Wer eine Erhöhung nach einem Verlust plant, merkt nach zwei Tagen meist selbst, dass der Plan nicht überlebt hat. Das ist die Wirkung. Ein festes staatliches Einzahlungslimit gibt es in der Schweiz nicht – die Limiten sind individuell und vom Veranstalter technisch umzusetzen.

Spielsperre und Sperrregister: was daran bindend ist

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80 bis 82 BGS umfasst die Sperre überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen ebenso wie die Selbstsperre. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter nach Art. 89 VGS anbieten.

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die härteste Regel im ganzen Regelwerk und die einzige, die einen Einsatz vollständig verschwinden lässt, ohne dass etwas dagegen zu tun wäre.

Ehrlich dazugesagt: Die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schweizer Schutzmechanismus als dicht beschreibt, beschreibt eine Absicht, nicht den Befund. Der Online-Zugang ist durch die Ausweispruefung enger, der Verkaufsschalter ist es nicht.

Steuern: die Schwelle, die praktisch niemand erreicht

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel – die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, je nach Kanton. Wen es oberhalb der Schwelle trifft, hat eine Verrechnungssteuer von 35 % zu tragen, die der Veranstalter einbehält und die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für typische Wetten ist die ganze Frage gegenstandslos: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach der kantonalen Praxis etwa im Thurgau unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Wer mit dem Gedanken spielt, dort zu spielen, sollte die eigene kantonale Steuerverwaltung fragen; das ist allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Die zehn Veranstalter im Vergleich

Die Reihenfolge dieser Übersicht folgt der Rolle, die ein Anbieter für ein Schweizer Konto tatsächlich hat. Zuerst kommen die beiden bewilligten Veranstalterinnen, dahinter die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Zu jedem Eintrag steht, was seine Stellung ausmacht. Alle Einträge werden nach denselben Kriterien beurteilt.

Swisslos Sporttip: die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein in einer Hand

Swisslos wird hier zuerst genannt, weil die Frage nach dem Bonus für Bestandskunden in der Schweiz bei dieser Marke anfängt und meistens auch endet. Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz und steht unter der Aufsicht der Gespa. Sporttip ist das Sportwettenprodukt. Das Konto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

An Aktionen für bestehende Konten bietet Sporttip einen Kombiboost, der online für Prematch-, Live- und Systemwetten gilt und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Daneben gibt es Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was den Boost am stärksten einschränkt, ist nicht der Prozentsatz. Es ist die Kombination aus Mindestquote, Limitierung und dem Verfall beim Cash-Out. Wer den Boost durch einen vorzeitigen Ausstieg retten will, verliert ihn dabei.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Beim Cash-Out zeigt sich, wie begrenzt das Instrument tatsächlich ist. Ausgezahlt werden kann bei Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn; er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Wer schnell zu Geld kommen will, sollte sich das vorher durchrechnen. Der Cash-Out ist keine Rückversicherung, sondern ein Verkauf der Wette zu einem Abschlag, den der Veranstalter festlegt.

Beim Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Zur regulären Spielzeit gehören die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auch das betrifft Bestandskundinnen mit einem Kombiboost direkt: Ein Fehler bei der Zusammenstellung kann den ganzen Boost hinfällig machen.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine Regel, die immer gegen den Wettenden wirkt, und sie ist zu klein, um sie zu bekämpfen, und zu systematisch, um sie zu ignorieren.

Fällt ein Wettereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. In einer Viererkombination mit Boost reduziert das den Zuschlag, weil eine der vier Voraussagen mit 1.00 die Bedingung «mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50» rechnerisch untergräbt.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beides sind Fristen, die man nach einem Treffer nicht im Kopf hat, und beide sind kurz genug, um einen Gewinn zu kosten. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay, bestätigt direkt in der App.

Ein Nachteil bleibt bestehen und lässt sich nicht wegdiskutieren: Das Angebot ist eng, weil das Gesetz es eng hält. Ein 5-%-Boost auf eine Viererkombination ist für die meisten Kundinnen die höchste Stufe, die praktisch erreichbar ist.

Zusammengenommen ist Sporttip für die Kundschaft mit einem kleinen bis mittleren Budget in der Deutschschweiz und im Tessin die einzige Wahl mit einem inländischen Ansprechpartner – und das ist der Wert, den keine Prozentzahl ersetzt. Wer sein Konto seit Jahren führt, bekommt hier keine Werbeprämie, sondern die Erlaubnis mitzuspielen. Mehr ist die Frage nicht wert: Wer für einen 5-%-Boost auf eine Viererkombination fünf weitere Voraussagen anfügt, hat die Lehre der Stufenleiter nicht verstanden.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz und ein Guthaben, das nur zum Spielen taugt

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsart entspricht jener von Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Das Konto steht Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone offen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Tagen die Chance auf Bonusguthaben. Wer innert einer Woche den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Die Verkaufsstellen sind hier nicht nur Vertriebskanal. Sie sind der Ort, an dem ein solcher Code überhaupt in Umlauf kommt. Wer kein Stadion besucht, hat den Weg zur Aktion nicht einmal gesehen.

In der Kontoführung ist die Loterie Romande etwas klarer als ihr Gegenstück: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Ausserhalb eines Aktionszeitraums bietet die Marke für bestehende Konten thematisch nichts, was über den regulären Betrieb hinausgeht. Wer nur wegen eines Guthabens zu Jouez Sport wechseln möchte, findet keinen Grund; wer ohnehin in der Westschweiz wohnt, hat mit Sporttip ohnehin kein Konto zur Auswahl.

Das 30-Tage-Fenster ist die schärfste Beschränkung der ganzen Aktion. Wer das Guthaben nach drei Wochen in einer Kombination bindet, die länger als die Restlaufzeit dauert, verliert es nicht über Nacht, aber er verliert es. Nach 30 Tagen ist es weg, nicht einbehalten.

Als Konto für die Westschweiz ist Jouez Sport kein schlechter Ort: Die Gewinngrenzen sind sauber geregelt, die Auszahlung an die eigene IBAN ist klar dokumentiert, und die Sperrmechanismen stehen nicht hinter einer Mauer. Wer einen Gutschein sucht, wird hier ebenso wenig fündig wie bei Sporttip. Wer ein dauerhaft geregeltes Konto sucht, findet eines.

WirWetten: eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten erscheint in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine im Ausland erworbene Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Die Marke ist entsprechend nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutzweg. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS-Sperren durch Schweizer Telekom-Anbieter blockiert werden.

Weil ein Schweizer Konto bei einer bewilligten Veranstalterin eine Wohnsitzprüfung im jeweiligen Vertragsgebiet voraussetzt, bleibt für Kundinnen, die eine ausländische Marke ausprobieren, ohnehin nur ein Konto ohne diese Bindung. Wer dort gewinnt, unterliegt bei der Steuer der kantonalen Praxis; das Sperrregister kennt die Marke nicht, und eine Selbstsperre wirkt dort nur hausintern.

Wenn in diesem Umfeld eine Aktion für bestehende Konten auftaucht, gilt sie nur zu den eigenen Bedingungen der Marke, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rechenschutz. Das ist kein Sicherheitsmangel am Rand – es ist die zentrale Einschränkung der ganzen Option.

Playzilla: dieselbe Ausgangslage, andere Marke

Playzilla steht in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung, aus denselben Gründen wie der vorherige Eintrag zu WirWetten. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz fehlt; was die Marke als ausländische Bewilligung angibt, ist in der Schweiz ohne Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain blockierbar über die Sperrliste der Gespa.

Praktisch bedeutet das für einen Bestandskunden, dass jede Treueaktion dieser Marke ausserhalb des Schweizer Bewilligungsrahmens läuft und damit auch der Weg zu einer Beschwerde fehlt. Ob das Angebot im Einzelfall günstiger aussieht, ändert daran nichts.

Gewinne aus ausländischen Anbietern sind nicht Verrechnungssteuer-pflichtig, aber kantonal unterschiedlich steuerbar; das gilt hier wie für die übrigen Marken dieser Gruppe.

FortuneJack: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister

FortuneJack ist in dieser Aufstellung ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Bewilligungslage nach Art. 4 BGS: eine ausländische Erlaubnis entfaltet in der Schweiz keine Geltung. Der Anschluss an das gemeinsame Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsschutzweg besteht nicht, und die Domains sind über die Sperrliste der Gespa blockierbar.

Wer bei einer Marke ohne Schweizer Aufsicht spielt, trägt das Risiko eines Streits um Auszahlungen allein. Bei einer bewilligten Veranstalterin steht hinter der Auszahlungsregel ein prüfbarer Rahmen nach Art. 50 Abs. 2 VGS; hier steht sie im Vertragstext des Anbieters.

Der Vollständigkeit wegen: Die Marke ist in diese Übersicht aufgenommen, weil Schweizer Spielende ihr begegnen können. Eine Empfehlung ist das nicht, und als legal oder sicher ist sie nicht zu bezeichnen.

1xBet: ein bekannter Name ausserhalb des Schweizer Rahmens

1xBet wird hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine im Ausland erworbene Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain über die Sperrliste blockierbar.

Der Name ist vielen Schweizer Wettenden bekannt, und genau deshalb gehört er in diese Zeile: Bekanntheit ist keine Bewilligung. Wer prüfen will, ob eine Marke auf der Sperrliste steht, findet die Liste bei der Gespa veröffentlicht, und die Sperre erfolgt über die DNS-Sperren der Telekom-Anbieter. Das ist der einzige Zustand, den die Schweiz zu diesen Domains herstellt – sie verschwinden vom Netz, statt reguliert zu werden.

Für das Kernthema dieser Seite bedeutet das: Eine Aktion für Bestandskunden bei einer nicht bewilligten Marke läuft in einer Umgebung ohne Schweizer Aufsicht und ist an keine der Schweizer Regeln gebunden, die im Abschnitt zur Rechtslage beschrieben sind. Das ist eine vollständige Antwort auf die Frage, ob ein solcher Gutschein eine gute Idee ist. Sie lautet: Es gibt keinen Schweizer Ansprechpartner, an den sich eine Beschwerde richten liesse.

22Bet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Anspruch

22Bet steht in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung; die im Ausland erworbene Erlaubnis entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzweg, blockierbar über die Sperrliste der Gespa.

Auch hier gilt: Ob die Marke eine Aktion für bestehende Konten führt, lässt sich nur in ihren eigenen Bedingungen nachsehen, und diese Bedingungen entziehen sich der Schweizer Aufsicht. Das ist keine Lücke in der Antwort, sondern die Antwort. Wer eine Aktion bei einer Marke ohne Bewilligung einlöst, hat kein Schweizer Instrument, mit dem er einen Streit darüber austrägt.

Bei ausländischen Anbietern sind Gewinne nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, werden aber nach kantonaler Praxis steuerlich erfasst. Die konservative Annahme ist, dass ein Kanton sie als Einkommen sieht.

Bahigo: dieselbe Gruppe, dieselbe Bewertung

Bahigo ist hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Bewilligungsart, die das Geldspielgesetz für Sportwetten verlangt, fehlt; eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nach Art. 4 BGS unwirksam. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Für dieses Thema relevant ist vor allem, was fehlt: Es gibt niemanden, der die Konditionen einer Bestandskundenaktion prüft. Bei Swisslos und der Loterie Romande steht hinter einem Gratisspielguthaben eine vorherige Zustimmung der Aufsicht nach Art. 75 Abs. 2 BGS; bei einer Marke ohne Bewilligung steht dahinter nichts.

Der Umgang mit dieser Marke in der Schweiz ist der Umgang mit einer nicht bewilligten: beschreiben, einordnen, nicht empfehlen.

Jackbit: ausländische Bewilligung, Schweizer Wirkung gleich null

Jackbit erscheint ohne Schweizer Bewilligung. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und umgekehrt hat eine ausländische Erlaubnis hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzweg, blockierbar über die Sperrliste der Gespa.

Der Unterschied zwischen dieser Marke und den bewilligten besteht nicht in der Qualität des Angebots, sondern in der Verfügbarkeit von Schutz. Wer im Streitfall eine Schweizer Stelle anrufen möchte, hat hier keine. Wer einfach nur spielen will, findet ein Angebot, dessen Bedingungen ausserhalb des Schweizer Rahmens liegen.

Eine Bestandskundenaktion bei dieser Marke ist damit weder geprüft noch beanstandbar. Das ist dieselbe Feststellung wie bei den übrigen Marken dieser Gruppe, und sie wird nicht dadurch anders, dass man sie zehnmal wiederholt.

AmunRa: die letzte Marke der Liste – und die letzte mit demselben Befund

AmunRa steht hier ohne Schweizer Bewilligung. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz liegt nicht vor; eine ausländische Erlaubnis ist nach Art. 4 BGS in der Schweiz ohne Geltung. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, über die Sperrliste der Gespa blockierbar.

Wichtig für einen Vergleich: Die Bewilligung nach Art. 4 BGS verleiht keine Schweizer Rechte. Wo eine Schweizer Kundin oder ein Schweizer Kunde spielt, entscheidet damit auch, welches Recht im Streitfall greift und ob ein Sperrregister überhaupt wirkt. Bei dieser Marke gibt es keine Schweizer Stelle, die das prüft, und keine Schweizer Instanz, die bei einem Problem eingreift.

Für die Frage nach einem Bonus für bestehende Konten ist das die nüchterne Antwort: Es kann dort etwas geben, aber es gibt niemanden in der Schweiz, der es beurteilt. Wer ein Konto in der Schweiz führt, weiss bei Swisslos und Jouez Sport genau, woran er ist.

Was die Gegenüberstellung der zehn zeigt

Zwei Bewilligungen, zehn Marken. Das Verhältnis allein erledigt jede Suche nach einem «besten Bonus für Bestandskunden». Von den acht ausländischen Marken trägt keine eine Schweizer Bewilligung, und keine ist an das Sperrregister angeschlossen. Wer dort ein Konto führt, spielt in einem Rahmen, den die Schweiz vor ihm als nicht zulässig eingeordnet hat – nicht verboten für den Spielenden, aber ohne Schutz für ihn.

Die beiden bewilligten Veranstalterinnen ihrerseits zahlen keine Treueprämien, sondern gewähren Zuschläge auf Wetten und zeitlich begrenzte Guthaben. Wer den Vergleich über die Höhe der Prozente führt, vergleicht nichts; wer ihn über die Verfügbarkeit von Schutz führt, hat nach der ersten Zeile der Tabelle alles, was er braucht.

Was das Gesetz am Ende wirklich überlässt – und was es verbietet

Wer bis hierher gelesen hat, sieht die Grenzen dieser Seite klar. Es gibt in der Schweiz keinen Katalog von Treueboni, weil die Bewilligungsstelle jeden einzelnen vorher genehmigen muss; es gibt zwei Veranstalterinnen mit je einem geschlossenen Vertragsgebiet; und es gibt eine Reihe ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung, für die keiner dieser Sätze gilt.

Was eine Kundin oder ein Kunde also selbst prüfen kann, ist nichts Ausgefallenes. Das eigene Konto zeigt in beiden bewilligten Systemen die aktuellen Limiten, das Zahlungsfenster und die Wallet-Grenzen. Erhöhungen und Senkungen der Verlustlimiten sind im Kontobereich sichtbar; bei Sporttip wirkt eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, bei Loterie Romande nach derselben Frist. Wer eine Limite senkt und am nächsten Abend erneut einloggt, sieht, dass die Senkung bereits gilt. Das ist der wirksamste Hebel, den ein Konto hat, und er liegt in der Hand des Wettenden.

Bei ausländischen Marken lässt sich der Bewilligungsstatus in der Schweiz nicht im eigenen Konto prüfen; dafür publiziert die Gespa ihre Sperrliste der blockierten Domains nach Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Eine Marke, die heute nicht blockiert ist, ist morgen vielleicht blockiert, ohne dass sich am Angebot etwas geändert hätte.

Nach Art. 130 BGS ist das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Den Spielenden trifft keine Strafe – aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist der genaue Grund, warum die Schweizer Regulierungsbehörde von einer «Auswahlfreiheit» bei ausländischen Marken nicht spricht.

Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Ein Text, der eine solche Marke als bequeme Alternative anpriese, würde an dieser Stelle an seine Grenze stossen. Beschreiben und bewerten ist erlaubt; empfehlen nicht.

Die Schweiz hat also eine Situation, die sich sauber in zwei Sätze fassen lässt. Bei den bewilligten Veranstalterinnen gibt es Schutz, aber wenig Bewegung im Angebot. Bei den übrigen gibt es Bewegung oder scheinbare Grosszügigkeit, aber keinen Schutz und keinen Ansprechpartner. Welcher Satz schwerer wiegt, hängt an der Situation des Lesers, und das ist eine Information, die man ihm offenlegen sollte, statt für ihn zu entscheiden.

Ein weiteres Detail gehört an dieselbe Stelle. Neue Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahl ist der Takt der Dinge. Solange sie so niedrig bleibt, wird es in der Schweiz keine dichte Folge von Bestandskundenaktionen geben, und zwar unabhängig von der Suchfrage.

Wer im Suchfeld «Bonus Bestandskunden» eingibt und einen Gutschein erwartet, verfolgt ein Modell, das der Schweizer Markt nicht fährt. Was er hier findet, sind Zuschläge auf Wetten, gelegentliche Gratisspielguthaben und enge Ausschüttungsregeln. Das ist weniger als in anderen Ländern und mehr als nichts – und es ist die wirkliche Antwort.

Bei der Wahl zwischen zwei Konten hilft die Frage nach dem Gutschein nicht weiter, weil beide dasselbe zahlen, nämlich nichts über den Boost hinaus. Die Frage, die weiterhilft, ist die nach dem Vertragsgebiet: Wer in Zürich oder Bern wohnt, hat nur Sporttip; wer in Lausanne oder Genf wohnt, nur Jouez Sport.

Ob eine Aktion gerade läuft, ist im Konto sichtbar und nicht im Suchfeld. Das ist kein Mangel dieser Seite, sondern die Natur eines bewilligungspflichtigen Vorgangs. Was genehmigt ist, wird ausgespielt; was nicht genehmigt ist, existiert nicht. Der Kalender liegt bei der Aufsicht, nicht beim Marketing.

Häufige Fragen zu Boni für bestehende Wettkonten

Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?

Ja, aber selten und mit gläsernen Grenzen. Swisslos und Loterie Romande dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa ausgeben; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aktion der Loterie Romande verteilte CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?

Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?

«JouezSport – Patinoires et Stades» war die genannte Aktion für die Westschweizer Spielenden. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000-mal verfügbar, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in beiden bewilligten Systemen nicht auszahlbar. Auszahlbar ist nur, was daraus als Gewinn entsteht. Bei Swisslos liegt die Grenze der automatischen Gutschrift bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung; Gewinne darüber gehen auf das eigene Bank- oder Postkonto.

Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?

Ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, nach Art. 50 Abs. 2 VGS. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.

Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?

Wenig. Von den acht ausländischen Marken in dieser Übersicht hat keine eine Schweizer Bewilligung; nach Art. 4 BGS hat eine ausländische Erlaubnis hier keine Geltung. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg – Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer dort spielt, trägt das Risiko allein.

Ich bin registriert – wann kommt die Aktion bei mir an?

Der Weg von der Registrierung bis zur Gutschrift eines solchen Angebots hat Hürden. Die Loterie Romande hat für «JouezSport – Patinoires et Stades» einen Code in den National-League-Stadien verbreitet; wer ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Drei Bedingungen in diesem Satz entscheiden mehr als die Höhe des Guthabens. Die 7 Tage Frist liegt zwischen dem Besuch im Stadion und dem Einlösen des Codes am Konto. Die Gültigkeit von 30 Tagen begrenzt, wie lange das Guthaben überhaupt existiert. Und die fehlende Auszahlbarkeit bestimmt, was am Ende daraus werden kann: nur ein Gewinn aus dem Guthaben ist auszahlbar, nie das Guthaben selbst.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»