Freiwette Sportwetten 2026 – die Schweizer Regeln entscheiden, nicht die Aktionsgrösse
29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln der beiden interkantonalen Veranstalter sowie gegen die Vorgaben der Gespa und des Geldspielgesetzes.

Eine Freiwette klingt nach einem Geschenk, das man nur abholen muss. In der Schweiz ist sie das Gegenteil einer spontanen Sache: Wer Gratisspielguthaben verteilen will, braucht dafür vorher die Zustimmung der Aufsicht, und verteilen darf es überhaupt nur, wer eine Bewilligung für ein Grossspiel besitzt. Zwei Veranstalter haben sie. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport – mehr gibt es nicht, nicht wenige, nicht kaum, sondern keine. Alles, was ein Schweizer Wettender an Gratisguthaben, Freiwetten und Boni angeboten bekommt, verteilt sich auf diese beiden Häuser, sofern es überhaupt aus einer bewilligten Quelle stammt. Was von ausländischen Plattformen kommt, ist keine Freiwette im hiesigen Sinn, sondern eine Werbemassnahme ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz.
Daraus folgt der ganze Rest. Eine Aktion, die in Deutschland, Österreich oder auf Malta als Standard gilt – Freiwette ohne Einzahlung, Guthaben bei Registrierung, mehrere hundert Franken Startkapital – existiert in der Schweiz in dieser Form nicht, weil das Gesetz sie an eine vorherige Erlaubnis bindet. Was bleibt, ist ein vergleichsweise kleines, klar umrissenes Guthaben mit einer kurzen Haltbarkeit. Der Betrag ist trotzdem nicht das, was zählt. Zählt, was nach dem Abschluss der Wette mit dem Geld geschieht: ob es auszahlbar ist, wie lange es gilt, welche Quote verlangt wird, und ob die Wette überhaupt mit dem Guthaben allein gespielt werden darf. Diese Fragen entscheiden über den Wert, nicht die Zahl auf dem Aktionsbanner.
Der Blick lohnt sich also nicht auf die Frage «wie hoch ist die Freiwette», sondern auf die Frage «was passiert nach dem Treffer». Genau hier sortiert sich das Angebot, und genau hier fallen die beiden bewilligten Veranstalter und die ausländischen Plattformen endgültig auseinander.
Was bei der Freiwette für Neukunden tatsächlich passiert
Der typische Ablauf sieht auf jeder Plattform gleich aus und ist es nicht. Ein neuer Spielender legt ein Konto an, verifiziert seine Identität, gibt irgendwo einen im Stadion, im Laden oder auf einem Werbemittel verbreiteten Code ein – und bekommt danach einen Betrag gutgeschrieben, mit dem er wetten kann. Bis hierher ist alles Marketing. Ab hier wird es konkret, und die Bedingungen entscheiden über drei Dinge: wie lange das Guthaben lebt, welche Quote die Wette mindestens tragen muss, und was mit dem Guthaben nach einem Treffer geschieht. Der letzte Punkt ist der wichtigste und der am seltensten ausgesprochene.

Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Der Gesamtvorrat war auf 7’000 Stück begrenzt, das Guthaben galt 30 Tage und war nicht auszahlbar. Wer die vier Zahlen nebeneinanderlegt – zehn Franken, sieben Tage zum Einlösen der Aktion, dreissig Tage Guthabenlaufzeit, keine Auszahlung – bekommt ein recht genaues Bild davon, was eine Schweizer Freiwette ist: ein zeitlich eng gefasster Anreiz, ausdrücklich nicht als Geld gedacht.
Die Fristen sind in der Praxis der Punkt, an dem solche Aktionen am häufigsten verpuffen. Nicht die Quote, nicht die Höhe. Zwischen dem Moment, in dem jemand vom Stadionbesuch nach Hause kommt, sich registriert, den Ausweis hochlädt und die Verifizierung durchläuft, und dem Moment, in dem das Guthaben verfällt, liegen in der Regel wenige Tage Guthabenlaufzeit, aber eine Aktionsfrist, die schon läuft. Wer den Code am siebten Tag eingibt, hat nicht sieben Tage zum Wetten, sondern die Restlaufzeit des Guthabens. Das ist keine Tücke des Veranstalters; es ist die normale Mechanik zweier unabhängiger Fristen, und man kann sie nur kennen oder nicht kennen.
Wer sein Budget plant, sollte die Aktion deshalb nicht als Rabatt auf die erste Wette lesen, sondern als Testgutschein für die Plattform. Man probiert das Wettprogramm, die Quoten, die Live-Ansicht, das Cash-Out, ohne eigenes Geld zu riskieren – und zahlt dafür mit der Bindung an eine Quote und eine Frist.
Wie sich eine Wette mit Gratisguthaben von einer Wette mit eigenem Geld unterscheidet
Der Unterschied sitzt nicht in der Aussicht auf einen Gewinn, sondern in dem, was bei einem Treffer auf dem Konto landet. Bei einer Wette mit eigenem Geld kommt der Einsatz mit zurück, weil er schon dem Spielenden gehört hat. Bei einer Wette mit Gratisspielguthaben gehört der Einsatz dem Veranstalter, und der zahlt ihn nicht aus. Der Gewinnbetrag ergibt sich bei Sporttip aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Im Konto bleibt davon der reine Gewinn, nicht der Einsatz.
Ein Rechenbeispiel mit einem Guthaben von CHF 10 auf einer Wette zu Quote 1.90: Der Gewinnbetrag der Wette liegt bei CHF 19, davon behält der Spielende CHF 9 – die CHF 10 Einsatz gehen zurück an den Veranstalter. Wer dieselben CHF 10 aus eigener Tasche gesetzt hätte, hielte am Ende CHF 19 in der Hand. Diese Differenz ist der eigentliche Preis der Freiwette, und sie ist grösser als jeder Prozentsatz, den eine Bonusbedingung nennt: Es ist der halbe Wettertrag, verschwunden in einer Zeile der Teilnahmebedingungen. Bei einer Quote von 1.90 sind das rund 47 Prozent des Betrags, den derselbe Treffer mit eigenem Geld zurückgebracht hätte.
Genau deshalb ist die Quotenauflage die zweite entscheidende Ziffer. Die Loterie Romande nennt für das Werbematerial keine Mindestquote, und Swisslos ebenso wenig – beide Häuser fahren keine klassische Umsatzmaschine, bei der ein Guthaben fünfzehnmal durchgespielt werden muss. Was stattdessen bei Swisslos passiert, ist eine Reihe von Boost-Konstruktionen mit eigenen Bedingungen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts wiederum gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Quotenschwelle von 1.50 klingt harmlos, und sie ist es im Fussball auch. Sie steuert aber das, was möglich ist: Sicherheitswetten auf einen klaren Favoriten zu 1.20 sind von der Erhöhung ausgenommen, und bei einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, steht am Ende ohnehin Quote 1.00 auf dem Schein. Wer seine Voraussagen nach dem Boost aussucht statt umgekehrt, zahlt für den Bonus mit schlechteren Entscheidungen. Der Boost-Gewinn ist ein Zückerchen auf eine Voraussage, die man sowieso getroffen hätte.
Was die Aktion bei Sporttip und Jouez Sport aus dem Guthaben macht – eine Rechnung
Nehmen wir das Aktionsguthaben der Loterie Romande von CHF 10 und eine illustrative Zweiwegemarkt-Konstellation zu je 1.90. Das ist ein Beispiel, keine zitierte Quote. Die Auszahlungsquote dieses Marktes – der Anteil, den ein Markt über alle Ausgänge hinweg zurückzahlt – ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, hier also eins geteilt durch eins durch 1.90 plus eins durch 1.90, was 0.95 entspricht: 95 Prozent gehen zurück, 5 Prozent behält der Veranstalter. Wird das Gratisguthaben auf einen der beiden Ausgänge gesetzt, ist es durchschnittlich CHF 10 mal 0.90 geteilt durch 1.90 mal 0.95 wert, also ungefähr CHF 4.50.
Das ist ein Schätzwert über viele Wetten hinweg unter der Annahme, dass nur das Guthaben gesetzt wird – keine Zusage, dass eine einzelne Wette ausgeht, und erst recht keine Aussicht auf einen Gewinn. Der Bandbereich, in dem sich das bewegt, hängt an zwei Grössen, die man selbst in der Hand hat: der Quote und dem Markt. Bei hohen Quoten, etwa im Bereich von 3.00, steigt der erwartete Wert deutlich, sinkt aber die Wahrscheinlichkeit, ihn abzurufen. In einem Markt mit schlechterer Auszahlungsquote, wie sie Kombi- oder Specials-Märkte oft aufweisen, verkleinert sich der Wert entsprechend, ohne dass die Aktionsbedingungen sich ändern. Zwischen einem fairen Zweiwegemarkt und einem schlecht gepreisten Markt liegen bei demselben Guthaben schnell mehr als zwei Franken Unterschied – bei CHF 10 Guthaben ist das ein Fünftel des Nominalbetrags.
| Aktion | Nominalbetrag | Auszahlbarkeit des Guthabens | Gültigkeit | Bindung |
|---|---|---|---|---|
| JouezSport – Patinoires et Stades (Loterie Romande) | CHF 10 | nicht auszahlbar | 30 Tage | Code im verifizierten Konto innert 7 Tagen, Gesamtvorrat 7’000 Stück |
| Gratisspielguthaben bei Swisslos (allgemein) | — | nicht auszahlbar | — | vorherige Zustimmung der Gespa, Bedingungen aus den eigenen Teilnahmebedingungen |
| Kombiboost (Sporttip) | 5 bis 100 Prozent auf den Nettogewinn | keine Auszahlung eines Einsatzes | — | online, ab vier Voraussagen à mindestens 1.50, Einsatz und Erhöhung limitiert |
| Quoten- und Profitboosts (Sporttip) | angegebener Prozentsatz auf den Nettogewinn | — | — | online, Prematch-Einzelwette, einmal pro Wettendem, Cash-Out lässt den Boost verfallen |
Die Tabelle sagt mehr über die Schweizer Haltung zum Gratisguthaben als jede Produktseite. Ein Betrag, der nicht auszahlbar ist, und eine stattliche Anzahl von Prozentversprechen auf Nettogewinne sind zwei Wege, dieselbe Sache zu tun: den Wetteifer anzustacheln, ohne Geld aus dem Haus zu tragen. Der Unterschied für den Spielenden ist beträchtlich. Ein nicht auszahlbares Guthaben von CHF 10 ist einmalig CHF 10 wert und danach weg. Ein Prozentaufschlag auf jeden Kombigewinn ist im Prinzip wiederholbar, verlangt aber jedes Mal mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50 und mehr, und er verschwindet, sobald man sich für einen Cash-Out entscheidet. Was wiederholbar aussieht, ist an eine Wetteform gebunden, die zu den schwersten überhaupt gehört.
Wo keine Frist steht, steht auch keine Zahl, die man vergleichen könnte. Bei den Swisslos-Guthaben nennt das Haus die Laufzeit nur in den eigenen Bedingungen, und wer sie vor der Registrierung wissen will, findet sie dort und nirgends sonst. Das ist unbequem, aber es ist der richtige Ort für diese Information – und der einzige, an dem sie verbindlich ist.
Wie die Schweizer Freiwette im Vergleich zum ausländischen Markt dasteht
Der Vergleich, den viele Leser im Kopf haben, ist der mit den Werbebeträgen, die auf ausländischen Seiten auftauchen: CHF 100 Startguthaben, 200 Freispiele, dreistellige Willkommenspakete. Dieser Vergleich hinkt nicht ein bisschen, er hinkt grundsätzlich, weil die Zahlen aus einer anderen Rechtsordnung stammen. Freiwetten und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind dreissig Zustimmungen für das gesamte Land in einem Jahr, verteilt auf zwei Häuser. Wer daraus ein florierendes Bonusgeschäft ableiten will, hat die Zahl nicht gelesen.
Der zweite Unterschied ist die Wechselwirkung mit den Limiten. Der Höchsteinsatz bei Sporttip für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Ein Guthaben von CHF 10 liegt davon weit entfernt, spielt aber in derselben Logik: Der Veranstalter setzt den Rahmen, nicht der Spielende. Bei einem Systemwettgeschäft mit CHF 10’000 Obergrenze relativiert sich auch die Vorstellung, ein Bonus sei der grosse Hebel. Der Hebel ist klein, und das Haus weiss das.
Der dritte Unterschied liegt bei der Auszahlung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Auszahlbar sind also nur Gewinne und gekauftes Guthaben, alles auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist ebenfalls nicht auszahlbar.
Wer die drei Punkte zusammennimmt, kommt zu einem unbequemen Ergebnis. Eine Schweizer Freiwette ist kein Instrument, mit dem sich ein Startkapital aufbauen lässt – die Beträge sind klein, die Quote ist gebunden, die Haltbarkeit ist kurz, und der Einsatz fällt weg. Sie ist ein Anreiz, eine Plattform auszuprobieren, und als solcher funktioniert sie. Wer mehr erwartet, wird enttäuscht, und zwar nicht wegen einer versteckten Bedingung, sondern weil das Geschäftsmodell der beiden Veranstalter gar nicht auf Bonusjagd gebaut ist. Lotterien und Sportwetten sind hier öffentlich-rechtlich organisiert, und die Nettoerträge fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Ein Haus, das sein Geld an die Allgemeinheit abführt, hat keinen Grund, es vorher als Startguthaben zu verteilen.
Die Grundlagen zur Freiwette: Quote, Guthaben und der Einsatz, der nicht zurückkommt
Freiwette, Gratiswette, Gratisspielguthaben – die Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, und sie bezeichnen nicht dasselbe. «Gratisspielguthaben» ist der Begriff des Gesetzes, «Freiwette» und «Gratiswette» sind Marktsprache für dieselbe Idee, nämlich einen Betrag, mit dem gewettet werden kann, der aber nicht dem Spielenden gehört. Aus diesem einen Satz folgt beinahe alles Weitere, was einen Wettenden bei einer Aktion erwartet.

Weil das Guthaben nicht dem Spielenden gehört, gibt es auch keinen Anspruch darauf, es in Geld zu verwandeln. Bei Swisslos steht das ausdrücklich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Dasselbe gilt bei der Loterie Romande. Der Gewinn aus einer Wette mit diesem Guthaben ist dagegen gewöhnliches Spielguthaben und kann – nach den Regeln des jeweiligen Hauses – ausgezahlt werden. Die Unterscheidung zwischen Guthaben und Gewinn ist der Kern der ganzen Sache, und sie ist es, die den Wert einer Aktion bestimmt. Ein Aktionsguthaben von CHF 10 mit einem Gewinn von CHF 9 auf einer Quote von 1.90 ist genau das: CHF 9 im Konto, von denen neun Franken vielleicht ausgezahlt werden können und der zehnte in keinem Fall.
Dazu kommen die Fristen und die Quotenauflagen der Boosts. Bei Swisslos gilt der Kombiboost nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote ab 1.50; bei einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt die Wette mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in solchen Momenten aufspringt, spielt nicht mit Quote 1.50, sondern mit gar keiner Prämie.
Und dann ist da noch die Frage der regulären Spielzeit. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der Verlängerung entscheidet also nicht zwangsläufig über eine Wette auf das Endergebnis. Diese Regel kostet mehr Freiwetten als jede Quote, weil sie in der 92. Minute niemanden mehr interessiert – bis der Schein ausgewertet wird.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Gratisguthaben-Einsatz kommt bei einer Einzelwette also zurück – allerdings als Guthaben, das nicht auszahlbar ist. Auch dieser Fall ist selten, aber er zeigt, wie tief die Trennung zwischen Guthaben und Geld in die Mechanik eingebaut ist.
Mindesteinsatz und Höchsteinsatz rahmen das Ganze ein: CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Untergrenze von einem Franken macht deutlich, worüber hier eigentlich geredet wird. Die Schweizer Freiwette ist ein Kleinbetragsgeschäft, und daran ändert keine Aktion etwas.
Wer in der Schweiz überhaupt eine Freiwette anbieten darf
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Die beiden sind namentlich benannt. Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip; Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine dritte Bewilligung existiert nicht, und es gibt auch keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.
Das hat eine Folge, die manchem Leser nicht bewusst ist. Wer in der Deutschschweiz wohnt und bei Jouez Sport spielen möchte, kann das nicht, und umgekehrt ebenso wenig. Eine Online-Kontoeröffnung setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Wer sein Konto bei Swisslos anlegen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Diese Prüfung ist keine Formalität: Sie schliesst aus, dass zwei Konten auf denselben Namen laufen, und sie macht aus dem Gratisguthaben eine Zuwendung an eine verifizierte Person, nicht an eine E-Mail-Adresse. Wer eine Aktion mehrfach abgreifen möchte, scheitert an dieser Stelle – nicht an einer Bonusbedingung, sondern an der Identitätsprüfung.
Dass die Beschränkung auf zwei Veranstalter den Wettbewerb nicht gerade befeuert, liegt auf der Hand. Sie ist aber der Grund, weshalb die Schweizer Freiwette überhaupt so aussieht, wie sie aussieht. Ein Markt mit zwei Anbietern und einer Aufsicht, die jedem Gratisguthaben vorher zustimmen muss, produziert keine Bonuslawine. Er produziert dreissig Zustimmungen im Jahr.
Was die Bewilligungspflicht für Gratisguthaben im Alltag bedeutet
Freiwetten und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das steht im Geldspielgesetz, und es ist die Vorschrift, an der sich alles Übrige ausrichtet. Eine Aktion ohne diese Zustimmung ist keine Aktion, sondern ein Rechtsverstoss. In der Praxis heisst das: Jede Aktion, die ein Schweizer Publikum bewirbt, ist vorher durch ein Aufsichtsverfahren gegangen, was ihre Zahl begrenzt, ihren Umfang begrenzt und ihre Bedingungen prüfbar macht. Ein Wettender, der eine Aktionsseite aufruft, liest dort Bedingungen, die jemand geprüft hat.
Die Werbung selbst ist ebenfalls beschränkt. Sie darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Für ausländische Plattformen heisst das: Sie dürfen ihr Angebot hier nicht bewerben, und sie tun es auch nicht offen – was erklärt, weshalb Betroffene meist über Umwege auf solche Seiten stossen und nicht über Plakate. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit kennt das Gesetz nicht; die Vorstellung, dass Werbung nur zu bestimmten Stunden erlaubt sei, trifft auf die Schweiz nicht zu.
Was darf überhaupt bewettet werden? Nur Sportereignisse, und der erlaubte Rahmen ist eine geschlossene Liste: die Liste der von der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Sie nennt Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste ebenso wie ein Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das Gesetz nicht. Wer auf ein Wettereignis setzt, an dem er als Wettkämpfer teilnimmt, darf das nicht.
Bei den Zahlungen ist die Regel kurz und scharf: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten. Wer eine Plattform sucht, die Auszahlungen an eine beliebige Wallet schickt, findet sie im bewilligten Bereich nicht. Was ein Veranstalter an Zahlungsmarken akzeptiert, regelt er selbst; Swisslos bietet etwa PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. In der Schweiz gibt es zudem kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren – die Sperre läuft über die Domänen, nicht über das Geld.
Und die Steuer, die in diesem Zusammenhang am häufigsten falsch erzählt wird. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2024 noch bei CHF 1’070’400. Der kantonale Betrag weicht davon ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Der typische Wettende gewinnt weit unterhalb dieser Grenze und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Wer seinen Fall klären will, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wo die ausländischen Plattformen rechtlich stehen
Ausländische Anbieter sind in diesem Text aus einem einzigen Grund überhaupt vorhanden: Schweizer Wettende begegnen ihnen, und ein Vergleich, der sie auslässt, beschreibt nicht den Markt, den der Leser vorfindet. Keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was fehlt, ist für den Alltag wichtiger als die Strafdrohung. Diese Plattformen sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Wer sich dort selbst sperrt, sperrt sich nur dort; wer in einem schweizerischen Verfahren gesperrt wurde, wird von einer ausländischen Plattform nicht erkannt. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz gegenüber einem Anbieter ohne Bewilligung, und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle im hiesigen Sinn. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen. Blockierte Domänen werden allerdings innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als auf der Liste stehend.
Die Domänen der hier verglichenen ausländischen Plattformen können auf der Sperrliste landen. Das heisst: Der Zugang kann von einem Tag auf den anderen verschwinden, und mit ihm die Möglichkeit, ein Guthaben abzurufen. Wer dort Geld liegen lässt, hat im Zweifel keine Handhabe. Ein einziges Detail macht diesen Punkt konkret: eine Domäne, die gestern funktionierte und heute nicht mehr erreichbar ist, weil ein Telekomanbieter sie auf Anordnung sperrt.
Fair bleibt, die beiden Modelle nebeneinanderzustellen. Bewilligt heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Ausländisch heisst: kein Schweizer Schutz, aber ein deutlich breiteres Programm, andere Zahlungswege und ein grösseres Bonusangebot. Keines von beiden ist automatisch die sichere Wahl, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft entweder eine Bewilligung oder eine Quote.
Was Limit und Zugangssperre mit einer Freiwette zu machen haben
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat vorschreibt; eine Senkung wirkt von Gesetzes wegen sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden – die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze.
Bemerkenswert ist, dass diese Limiten vor der ersten Wette stehen, nicht danach. Wer sich bei Sporttip registriert, muss sich entscheiden, bevor er eine Quote gesehen hat. Für jemanden, der nur eine Freiwette ausprobieren will, ist das ein nüchterner Moment: Man legt den Rahmen fest, in dem man sich später bewegen wird, und dieser Rahmen ist danach nur mühsam zu erweitern.
Weiter lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein Punkt, der in der öffentlichen Wahrnehmung regelmässig zu optimistisch wegkommt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist also nicht streng, und die Aussage, Minderjährige kämen ohnehin nicht durch, hält der Zahl nicht stand. Der Online-Zugang ist durch die Ausweisprüfung deutlich enger, aber der Kassenschalter ist es nicht.
Und schliesslich: Gratisguthaben ändern nichts am Risiko der Wetten, die danach kommen. Ein Guthaben von CHF 10 verschiebt keine Verlustlimite, verlängert keine Frist und mildert keinen Verlust aus eigenen Einsätzen. Wer nach der Freiwette weiterspielt, tut das mit demselben Geld wie vorher.
Die geprüften Anbieter im Vergleich
Zwei Häuser dürfen hier Sportwetten veranstalten, acht weitere sind ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Alle zehn werden an denselben Kriterien gemessen: Bewilligungsstatus, Umfang und Bedingungen allfälliger Promotionsguthaben, Limiten, Auszahlung und Spielerschutz. Die Reihenfolge beginnt bei den beiden bewilligten Veranstaltern und führt danach durch die ausländischen Plattformen.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle liest sich in zwei Zeilen und sagt doch das Wesentliche. In der Schweiz gibt es keine Abstufungen von «ziemlich bewilligt» bis «halb bewilligt» – entweder eine Bewilligung für ein Grossspiel, oder nichts. Die acht ausländischen Plattformen eint deshalb nicht eine Ähnlichkeit untereinander, sondern derselbe Status gegenüber dem Schweizer Recht. Sie unterscheiden sich in Domäne, Programm und Marketing, aber keiner von ihnen kann einem Schweizer Wettenden das bieten, was ein Bewilligungsinhaber bieten kann. Aus dieser Feststellung folgt kein Urteil über ihre sonstige Qualität; sie folgt nur aus dem Gesetz.
Swisslos Sporttip – der bewilligte Platzhirsch mit der dichtesten Regeldichte
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, jener Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kommt nicht hinein – kein Marketingproblem, sondern eine Folge der Bewilligung.
Bei den Promotionen fährt Sporttip keine klassische Freiwette mit Umsatzauflage, sondern eine Reihe von Boost-Modellen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote ab 1.50 und staffelt den Aufschlag auf den Nettogewinn: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn, 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und das Ganze gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; einmal pro Wettendem, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Staffelung ist der eigentliche Inhalt dieser Konstruktion. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu treffen und alle richtig zu haben, ist kein Bonuspfad, sondern eine Sportwetten-Meisterschaft. Der Sprung von 40 auf 100 Prozent sieht gross aus und wird von einem Bruchteil der Kundschaft je erreicht. Für den Alltag relevant sind die ersten beiden Stufen, und dort reden wir über einen einstelligen bis niedrig zweistelligen Prozentzuschlag auf einen Nettogewinn, dessen Gesamthöhe ohnehin durch Einsatz- und Erhöhungslimiten gedeckelt ist.
Die Limiten sind grosszügig für Schweizer Verhältnisse: CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer über der Grenze plant, merkt es erst beim Absenden. Der Mindesteinsatz von einem Franken macht das Produkt auch für Kleinsteinsätze offen, was zu einer Klientel passt, die eher gelegentlich als professionell wettet.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss das Haus ihn nicht für alle Wetten. Die Entscheidung, auszusteigen, kostet also systematisch Geld – das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die Mechanik des Ausstiegs, aber sie sollte man kennen, bevor man den Knopf drückt.
Was bleibt von der Bewertung? Die Boost-Staffel ist ein Angebot an eine Kundschaft, die ohnehin Kombiwetten spielt, und sie belohnt Zögernde nicht. Der Mindesteinsatz von einem Franken und die dichte Regeldichte sind dagegen ein ehrliches Produkt für jemanden, der eine Wette als Wette versteht und nicht als Anlageform. Wer einen grossen Startbonus sucht, sucht ihn am falschen Ort: Swisslos hat sich auf ein Modell verständigt, in dem Gratisspielguthaben der Genehmigung bedarf und die Restriktionen eng sind. Verdächtig ist das nicht – es ist konsistent mit zwei Bewilligungen für das ganze Land.
Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Haus mit der einzigen echten Gratisguthaben-Aktion
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Vertragsgebiet ist klein, die Verkaufsstellendichte hoch – wer in der Westschweiz wohnt, trifft auf dieses Angebot räumlich fast unausweichlich.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 ist das konkreteste Beispiel einer Schweizer Freiwette, das die beiden Bewilligungsinhaber in dieser Sammlung überhaupt zeigen. An sieben Aktionstagen erhielt, wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben. Der Vorrat war auf 7’000 Stück begrenzt, das Guthaben galt 30 Tage und war nicht auszahlbar. Der Aktionsmechanismus ist damit an einen physischen Ort gebunden: Man muss im Stadion gewesen sein, um den Code zu kennen, und man muss sich zu Hause registrieren und verifizieren, um ihn einzulösen. Zwei Schritte, zwei Fristen, ein begrenzter Vorrat.
Bei den Limiten setzt die Loterie Romande die Einzahlungen auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000 fest. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze von CHF 1’000 zwischen automatischer Gutschrift und Überweisung ist im Alltag relevant für jemanden, der regelmässig kleinere Wetten spielt: Bis dorthin läuft alles ohne weiteres Zutun, darüber greift der normale Bankweg.
Die ehrliche Bewertung dieser Aktion fällt nüchtern aus. CHF 10, sieben Tage zum Einlösen, 30 Tage Haltbarkeit, 7’000 Stück Vorrat – das ist ein Werbeträger für die Marke, kein Startkapital. Interessant ist die Aktion für jemanden, der die Plattform ohnehin ausprobieren wollte und den Code zufällig kennt. Als Grund, ein Konto zu eröffnen, ist sie zu klein. Und wer nach dem 10. März 2026 sucht, findet sie nicht mehr – der Zeitraum ist abgelaufen, was bei einem einmaligen Aktionsfenster in der Natur der Sache liegt.
IviBet – ohne Schweizer Bewilligung, mit dem üblichen Sperrlistenrisiko
IviBet gehört zur Gruppe der ausländischen Plattformen, die in der Schweiz auftreten, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Eine berichtete ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung; für Schweizer Recht ist entscheidend, dass nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen. Die Plattform ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg gegen sie. Ihre Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.
Für einen Wettenden heisst das konkret: Er kann dort spielen, bis die Domäne verschwindet. Er kann sich dort sperren, ohne dass das in der Schweiz registriert wird. Er kann bei einem Streit nicht vor ein Schweizer Gericht ziehen. Diese drei Konsequenzen hängen zusammen und lassen sich nicht einzeln abwählen. Wer in der Schweiz ein Konto bei einer solchen Plattform hält, sollte sich bewusst sein, dass die Beziehung auf der anderen Seite der Grenze besteht und dort endet.
Der Vergleich mit den beiden bewilligten Häusern fällt eindeutig aus, aber nicht in jeder Hinsicht. In puncto Schutz und Rechtssicherheit gibt es nichts zu diskutieren. Was Spielprogramm, Zahlungswege und Bonusumfang angeht, können solche Plattformen mehr zeigen als zwei Schweizer Veranstalter, die an eine geschlossene Sportartenliste und eine Aufsicht gebunden sind. Das ist keine Empfehlung; es ist die Erklärung dafür, weshalb diese Domänen im Gespräch bleiben. Wer den Schweizer Schutz will, muss sich mit dem kleineren Programm abfinden. Wer das grössere Programm will, gibt den Schutz auf.
Pribet – dieselbe Ausgangslage, dieselbe Konsequenz
Auch Pribet verfügt über keine Schweizer Bewilligung, und auch hier ist eine berichtete ausländische Bewilligung ohne Geltung hierzulande. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domäne kann auf der Gespa-Sperrliste landen.
Die Folgen für den Alltag sind identisch mit denen der vorigen Plattform, und das ist in sich eine Information: Diese Plattformen unterscheiden sich in ihrer Beziehung zum Schweizer Recht nicht voneinander. Der Unterschied liegt in dem, was sie anbieten – Zahlungsmarken, Wettprogramm, Bonusgestaltung –, und dort müsste ein Leser die Angaben der jeweiligen Plattform selbst prüfen, weil nur die eigene Seite und deren Bedingungen verbindlich sind.
Was ein Vergleich hier leisten kann, ist die Einordnung des Risikos und nicht eine Empfehlung. Wer ein solches Konto erwägt, sollte vor der ersten Einzahlung klären, ob das Guthaben abrufbar bleibt, falls die Domäne blockiert wird. Diese Frage beantwortet keine Produktseite. Sie ist trotzdem die wichtigere von beiden.
HighFlyBet – ohne Bewilligung, mit der Frage nach dem Guthaben
HighFlyBet führt keine Schweizer Bewilligung; die Anbieterin darf hier nicht veranstalten. Eine ausländische Bewilligung, so sie berichtet wird, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, der Schweizer Rechtsweg ebenfalls, und die Aufnahme in die Sperrliste der blockierten Domänen bleibt möglich.
Aus Schweizer Sicht ist damit das Wesentliche gesagt, und ein Vergleich, der mehr daraus machen wollte, müsste sich auf Angaben stützen, die nur die Plattform selbst liefert. Das wäre keine Prüfung, sondern eine Weiterleitung. Wer sich informieren will, liest die Teilnahmebedingungen und die Auszahlungsregeln des jeweiligen Hauses – nicht die Übersicht einer Vergleichsseite, auch nicht dieser.
Bleibt die Frage, für wen so etwas überhaupt in Betracht kommt. Wer bereit ist, auf den Schweizer Rechtsweg zu verzichten, gewinnt ein grösseres Programm und verliert die Durchsetzbarkeit. Das ist ein Tauschgeschäft, und es ist ein schlechtes, sobald Geld liegen bleibt, auf das man zugreifen will.
BetFury – keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
BetFury tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur die beiden interkantonalen Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, sämtliche anderen Plattformen fallen unter die Regel, dass Organisieren ohne Bewilligung strafbar ist. Die Plattform ist an das schweizerische Sperrregister nicht angeschlossen, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und eine Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.
Für den Wettenden ergibt sich daraus vor allem eine Frage: Was passiert mit meinem Guthaben, wenn der Zugang weg ist? Diese Frage stellt sich bei einem bewilligten Anbieter nicht, weil dessen Bewilligung genau für das schweizerische Publikum gilt und seine Auszahlungswege an ein Konto auf den eigenen Namen gebunden sind. Bei einer Plattform ohne Bewilligung gibt es diese Bindung von Schweizer Rechts wegen nicht. Es bleibt die Hausregel des Anbieters.
Ein Konto in einer solchen Konstellation ist eine Wette auf eine zweite Partei – und zwar eine, deren Regeln man vorher liest oder eben nicht. Die Sportwetten selbst sind dafür die kleinere Frage.
BC.Game – ohne Bewilligung, mit den Folgen der Bewilligungsfreiheit
Auch BC.Game gehört zu den acht ausländischen Plattformen in diesem Vergleich, die über keine Schweizer Bewilligung verfügen. Eine berichtete Bewilligung ist ohne Geltung in der Schweiz, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und die Domäne kann blockiert werden.
Die Erwähnung solcher Plattformen auf einer Seite über Schweizer Freiwetten ist kein Zufall. Wer im Netz nach Boni sucht, landet zuerst bei ihnen, weil sie mit Beträgen werben, die in der Schweiz gar nicht zulässig wären. Genau das macht die Suche nach einer Freiwette in der Schweiz so unproduktiv: Der Suchbegriff bringt Angebote, die rechtlich nicht existieren dürfen, und was übrig bleibt, sind ein paar zehn Franken mit engen Fristen.
Wer sich davon nicht entmutigen lässt, findet in den beiden bewilligten Häusern ein klareres Verhältnis: der Betrag ist kleiner, die Regeln sind ausformuliert, der Anspruch ist durchsetzbar. Das ist weniger Spektakel und mehr Vertrag – bei einer Wette ist das kein Nachteil.
1xBet – keine Schweizer Bewilligung, bekannter Name ohne hiesige Grundlage
1xBet ist eine der Plattformen, deren Name im Gespräch ist, und sie hat in der Schweiz keine Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung, gleich welcher Herkunft, hat hier keine Wirkung. Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Aufnahme in die Sperrliste ist möglich.
Bekanntheit ersetzt keine Bewilligung. Das Schweizer Recht kennt nur zwei Veranstalter, und die Aufmerksamkeit, die eine ausländische Marke erhält, ändert an der Rechtslage nichts. Für einen Wettenvergleich heisst das, was es bei allen acht ausländischen Plattformen heisst: Die Platzierung sagt nichts über die Bewilligung, und die Bewilligung ist das erste Kriterium, nicht das letzte Zusatzzeichen.
Was für einen erfahrenen Nutzer dagegen spricht, ist nicht ein einzelnes Detail, sondern eine Struktur. Ohne Sperrregister-Anschluss ist das Spielerschutzsystem der Schweiz für diese Plattform nicht existent, und ohne Rechtsweg ist eine Streitigkeit eine Frage des guten Willens. Wer das akzeptiert, hat es akzeptiert.
BetOnRed – ohne Schweizer Bewilligung, mit Schweizer Werbeverbot
BetOnRed verfügt über keine Schweizer Bewilligung und fällt damit unter das Zusammenspiel aus Bewilligungspflicht und Werbeverbot: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist untersagt und wird mit bis zu CHF 500’000 Busse geahndet. Für eine Plattform ohne Bewilligung ist der Schweizer Markt deshalb kein beworbener, sondern ein vorgefundener.
Das ändert an der Rechtsstellung des Spielenden nichts. Er wird nicht bestraft, wenn er bei einer ausländischen Plattform spielt, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist ein Szenario, das selten eintritt und dann vollständig. Es gibt keine Teilrückzahlung und keine Kulanzlösung.
Wer das Angebot interessant findet, sollte den Unterschied kennen zwischen einem Angebot, das man nutzen darf, und einem, das man nutzen kann. Das Schweizer Recht trennt die beiden Begriffe scharf, und es tut das nicht aus Pedanterie.
BDMBet – keine Schweizer Bewilligung, und was daraus folgt
BDMBet schliesst die Reihe der ausländischen Plattformen dieses Vergleichs ab und teilt deren Status: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste der blockierten Domänen. Eine berichtete ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung.
Wer die acht Einträge in der Übersicht nebeneinander liest, sieht denselben Eintrag in der Bewilligungsspalte acht Mal. Das ist kein Versehen der Darstellung, sondern die Tatsache. Die Unterschiede zwischen diesen Plattformen liegen jenseits des Schweizer Rechts, und ein Vergleich, der sie hier ausbreiten wollte, müsste sich auf Selbstdarstellungen verlassen. Genau das tut eine Bewilligungsprüfung nicht.
Am Ende bleibt die Wahl zwischen einem engen, geprüften Schweizer Angebot und einem breiten, ungeprüften ausländischen. Beide Seiten haben einen Preis, und in beiden Fällen zahlt ihn der Wettende. Nur einer von beiden Preisen steht auf der Rechnung.
Wie viel eine Freiwette unter dem Strich einbringt
Die zentrale Frage stellt sich nach der Wette, nicht vorher. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, dessen Einsatz bei einem Treffer nicht mitkommt und das nach dreissig Tagen verfällt, ist kein Geldbetrag, sondern ein Optionsschein mit kurzer Laufzeit. Sein Wert hängt an drei Grössen: an der Quote, an der Auszahlungsquote des Marktes und daran, ob man überhaupt eine Wette findet, die zu den Auflagen passt.
Nehmen wir die CHF 10 der Loterie-Romande-Aktion und einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Aus den beiden Quoten folgt eine Auszahlungsquote des Marktes von 95 Prozent, die Marge beträgt 5 Prozent. Wird das Guthaben auf einen Ausgang gesetzt, liegt der durchschnittliche Wert bei rund CHF 4.50 – ein Schätzwert über viele Wetten, unter der Annahme, dass ausschliesslich das Guthaben gesetzt wird, und keine Aussage über den Ausgang einer einzelnen Wette.
Wird der Markt schlechter gepreist, sinkt der Wert proportional zur Auszahlungsquote, ohne dass sich an der Aktion etwas ändert. Wird die Quote höher, steigt der Wert, und die Chance, ihn zu realisieren, sinkt. Bei Quoten um 3.00 liegt der Wert deutlich über dem Band von CHF 4.50, bei einem Markt mit einer Auszahlungsquote von etwa 90 Prozent entsprechend darunter. Das Band, in dem sich der Wert eines Zehn-Franken-Guthabens bei Quote 1.90 und einer Auszahlungsquote von 95 Prozent bewegt, liegt also grob zwischen vier und fünf Franken – das ist der Betrag, den die Aktion durchschnittlich wert ist, wenn man sie vollständig durchspielt und sonst nichts einsetzt.
Und nun der Teil, den die Aktionskommunikation nicht erzählt. Ein Prozentaufschlag auf einen Kombigewinn über fünfzehn Voraussagen ist nur dann etwas wert, wenn man bereit ist, fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu kombinieren, und wenn man das regelmässig tut. Die Staffel belohnt eine Wetteform, die von sehr wenigen Spielenden überhaupt gespielt wird. Für den typischen Nutzer einer Aktion mit zehn Franken ist die Boost-Staffel damit ein theoretischer Wert, der in der Praxis nie abgerufen wird. Auf eine Quote von 1.90 mit zehn Franken Einsatz beträgt der Zuschlag von 5 Prozent auf den Nettogewinn hingegen etwa 45 Rappen. Das ist das realistische Bild: nicht null, aber weit unter dem, was eine Prozentzahl suggeriert.
Die andere Rechnung, die man anstellen sollte, ist die mit den Limiten. Wer nach einer Freiwette weiterspielt, tut das innerhalb der selbst gesetzten Verlustlimiten. Diese waren vor der ersten Wette zu setzen, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 und für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000, eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Aktion bewegt sich auf diesem Spielfeld nicht. Sie verschiebt keine Grenze, verlängert keine Frist und mildert keinen Verlust. Wer das erwartet hat, hat die Mechanik falsch herum gelesen: Die Limiten waren zuerst da, die Freiwette kommt danach.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Frist von 72 Stunden für eine Erhöhung, denn sie führt zu einem seltsamen Effekt. Wer nach einem Verlust impulsiv seine Grenze erhöhen möchte, muss drei Tage warten. Das ist keine Schikane, sondern der eigentliche Zweck der Regel, und sie ist wirksamer als jede Warnung auf einer Aktionsseite. Das Gesetz verlangt für Erhöhungen 24 Stunden, die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 an. Sie sind hier strenger als das Minimum – der einzige Punkt in dieser ganzen Angelegenheit, in dem das ausdrücklich zum Vorteil des Spielenden ausfällt.
Häufige Fragen zur Freiwette in der Schweiz
Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?
Eine Freiwette wird mit Gratisspielguthaben des Veranstalters platziert. Bei einem Treffer wird nur der Gewinn gutgeschrieben, der Einsatz geht zurück an den Veranstalter. Bei einer Wette mit eigenem Geld gehört der Einsatz dem Spielenden und kommt mit dem Gewinn zurück. Der Unterschied beträgt bei Quote 1.90 fast die Hälfte des Wettertrags.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Freiwetten und Gratisspielguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Swisslos und die Loterie Romande sind die einzigen Veranstalter mit Bewilligung für ein Grossspiel, und jede ihrer Aktionen durchläuft dieses Verfahren. Deshalb sind die Aktionen hier klein und ihre Zahl begrenzt.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Der Gewinnbetrag ist das Produkt aus Einsatz und Quote, bei Kombinationen aus Einsatz und dem Produkt der Einzelquoten, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf fünf Rappen abgerundet. Vom Ergebnis steht dem Spielenden nur der über den Einsatz hinausgehende Betrag zu. Ein Zehn-Franken-Guthaben zu Quote 1.90 bringt also CHF 9.
Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?
Bei den Schweizer Aktionen prüft man vor allem die Aktionsfrist, die Laufzeit des Guthabens, eine allfällige Mindestquote und die Auszahlbarkeit des Gewinns. Bei den Swisslos-Boosts kommen weitere Auflagen hinzu: mindestens vier Voraussagen mit je 1.50 beim Kombiboost, einmalige Nutzung pro Wettendem, und der Verfall des Boosts bei einem Cash-Out.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Bei Sporttip ja. Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei, bundesrechtlich ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Betrag liegt anders, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung.
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Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»
