Welcher Kombiwetten-Bonus zu welchem Wettenden passt – die Schweizer Wege im Vergleich
Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtslage der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen geprüft.

Was ein Kombiboost tut – und was er nicht tut
Wer vier Voraussagen auf einen Wettschein setzt und dafür einen Bonus bekommt, hat nichts gewonnen. Er hat nur die Bedingung erfüllt, unter der ein Veranstalter bereit ist, seinen Nettogewinn aufzubessern – falls alle vier eintreffen. Der Sporttip-Kombiboost von Swisslos verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Boost gilt ausserdem nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Das ist die ganze Mechanik. Sie ist unspektakulär, und genau deshalb lohnt es sich, sie einmal sauber auseinanderzunehmen, bevor irgendjemand auf einen Bonus hin seinen Wettschein verlängert.
Der springende Punkt liegt nicht im Prozentsatz, sondern im Verhältnis zwischen Prozent und Wahrscheinlichkeit. Jede zusätzliche Voraussage multipliziert die Gesamtquote nach oben und die Trefferchance nach unten. Der Boost verteuert also nicht das Risiko, er belohnt seine Vergrösserung. Bei vier Voraussagen mit je 1.60 liegen die Gesamtquote und die ausbezahlte Summe deutlich unter dem, was sieben Voraussagen mit je 1.60 versprechen – und die 20 % stehen auf der längeren Kombination, nicht auf der kürzeren. Der Bonus ist damit eine Prämie auf mehr Unsicherheit, keine Entschädigung dafür.

Für die Schweiz hat das eine klare Konsequenz: Es gibt hier keine Auswahl aus zwanzig Boost-Varianten, weil nur zwei Veranstalterinnen Sportwetten anbieten dürfen. Swisslos fährt seinen Kombiboost unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande ihr Produkt Jouez Sport in der Westschweiz. Alles andere, was ein Schweizer Wettender an Kombi-Aktionen im Netz findet, kommt von ausserhalb. Die Frage lautet also nicht «welcher Bonus ist am grössten», sondern «welcher der erreichbaren Wege passt zu meinem Budget, meiner Geduld und meinem Wohnkanton».
Warum der Prozentsatz nicht die Grösse ist, die zählt
Ein Bonus von 100 % klingt nach dem Doppelten. Er ist es nicht, und der Unterschied ist der interessanteste Teil des ganzen Themas. Die Erhöhung greift auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Wer CHF 10 auf eine Kombination mit Gesamtquote 6.00 setzt, hat einen Bruttogewinn von CHF 60 und einen Nettogewinn von CHF 50; ein Bonus von 100 % auf diesen Nettogewinn ergänzt CHF 50, nicht CHF 60, und nicht CHF 10. Bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist die Gesamtquote astronomisch, die Trefferchance winzig, und die CHF 50 bleiben Theorie. Der Prozentsatz beschreibt den Aufschlag auf einen Gewinn, der erst noch eintreten muss.
Genau hier setzt die Marktsprache an. «Kombiwetten-Booster» klingt nach einer Maschine, die aus jedem Tipp mehr macht. Sie macht aus einem Tipp mehr, wenn er stimmt – und je länger der Schein, desto seltener stimmt er. Die Kombination bleibt eine Wette, bei der jede einzelne Voraussage zutreffen muss.
Wo der Bonus im Gewinn landet
Die Gutschrift selbst ist unauffällig geregelt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zu diesem Zeitpunkt ist der Boost bereits eingerechnet, die Rundung frisst also ein paar Rappen der Erhöhung mit. Das ist kein Skandal, nur eine Erinnerung daran, dass die Erhöhung das kleinste Element der ganzen Rechnung ist.
Was der Boost verändert, lässt sich an vier Quoten illustrieren, die hier als Beispiel dienen und keine Angebotsquote sind: vier Voraussagen mit 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Das Produkt ergibt eine Gesamtquote von 9’792. Aus CHF 10 werden damit CHF 97.92 brutto, also CHF 87.92 netto. Der Kombiboost schlägt bei vier Voraussagen mit 5 % auf diesen Nettogewinn zu und bringt rund CHF 4.40 dazu – vorausgesetzt, alle vier Tipps treffen. Bei sieben Voraussagen derselben Machart wären es 20 % gewesen, aber der Weg dorthin führt über drei weitere Ereignisse, von denen jedes die Kombination zerbrechen kann. Wer den Boost will, kauft Wahrscheinlichkeit ein, die er nicht sieht.
Warum es in der Schweiz nur zwei Adressen gibt
Die Schweizer Rechtslage für Kombi-Boni beginnt nicht beim Bonus, sondern beim Veranstalter. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht unter der Aufsicht der ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es gibt keine weiteren. Die Gespa veröffentlicht allein die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Swisslos, rechtlich die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Wetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 unter dem Produktnamen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die im jeweiligen Gebiet wohnhaft sind.
Was eine Bewilligung für die Aktion bedeutet
Eine Schweizer Bewilligung ist keine Erlaubnis, beliebige Bonusaktionen zu fahren. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Werbung selbst ist gebunden: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel gilt ein Verbot, dessen Verletzung mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet wird. Das ist der Grund, weshalb eine Seite wie diese die ausländischen Marken beschreibt und bewertet, aber nicht bewirbt – und weshalb die Aufforderung zum Mitmachen hier nirgends steht.
Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf das Geldspielgesetz und die Verordnung. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, wenn der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz bindet Livewetten nicht an bestimmte Märkte.
Warum die Aufsicht Casinos und Wetten trennt
Diese Trennung ist praktisch relevant und wird oft übersehen. Die ESBK beaufsichtigt Casinos, die Gespa die Grossspiele einschliesslich der Sportwetten. Eine Casino-Limite ist keine Wettlimite, eine Casino-Bewilligung keine Wettbewilligung. Wer sich in einem Online-Casino ein Limit gesetzt hat, hat damit nichts für sein Wettkonto geregelt – und umgekehrt. Die beiden Bereiche teilen sich nur eines: das Sperrregister. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre ist also die einzige Massnahme, die über die Produktgrenze hinaus wirkt.
Rechtslage: was ein Bonus kosten darf und was ein Verstoss kostet
Der Rahmen, in dem ein Schweizer Veranstalter einen Kombi-Bonus anbieten darf, ist der Rahmen der Bewilligung. Art. 4 BGS bindet die Bewilligung ausdrücklich an die Schweiz; eine ausländische Bewilligung – gleich ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet hier keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Wettende selbst wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz- oder Fair-Play-Kontrollen existieren nicht.

Die Durchsetzung läuft über die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – dieses Domain-Hopping ist der Grund, weshalb eine Liste nie vollständig ist. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie als auf der Liste stehend.
Die ehrliche Einordnung ist keine symmetrische. Ein ausländischer Anbieter bedeutet: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sein können. Ein bewilligter Anbieter bedeutet: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Adressen, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl». Wer Kombi-Boni vergleicht, sollte diese Vorfrage vor der Quotensuche klären, nicht danach.
Anmeldung und Identität als Preisfrage
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist Aufwand, und es ist der Aufwand, der den Schweizer Schutz überhaupt möglich macht: eine Person, ein Konto, eine Identität. Ein ausländischer Anbieter verlangt weniger, und die Differenz ist genau das, was später fehlt, wenn ein Gewinn strittig wird.
Die Identitätsbindung setzt sich bei den Zahlungen fort. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; eine anonyme oder Krypto-Auszahlung gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditierung an Wettende ist untersagt. Die Kehrseite ist unromantisch und verlässlich. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.
Was auf Kombinationen aus einem Ereignis nicht erlaubt ist
Eine Regel, die gerade bei Kombiwetten beissen kann: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also «Sieg Heimteam» und «Über 2.5 Tore» im selben Spiel auf einen Schein setzt, ohne die vorgesehene Funktion zu nutzen, riskiert den gesamten Schein – nicht nur die eine Voraussage. Der Kombiboost belohnt Länge, aber die nutzbare Länge ist durch diese Abgrenzung begrenzt.
Verantwortungsvoll wetten: warum die Länge der Kombination die eigentliche Limite ist
Mit jedem weiteren Tipp sinkt die Trefferchance der Kombination. Das ist keine Warnformel, sondern Multiplikation, und sie erklärt, weshalb ein Kombi-Bonus in der Verantwortungsdiskussion eine andere Rolle spielt als ein Einzahlungsbonus. Er belohnt nicht mehr Einsatz, er belohnt mehr Voraussagen. Der Anreiz zielt also nicht auf das Budget, sondern auf den Umfang des Wettscheins – und der Umfang ist genau die Grösse, die ein Wettender am schlechtesten einschätzen kann.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach Statut müssen Veranstalter ohnehin einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung nach 24 Stunden, wobei Swisslos und die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden ansetzen. Eine feste gesetzliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer die Limite setzt, ist der Wettende selbst – und wer sie senkt, merkt sofort, dass sie hält.
Der entscheidende Punkt für Kombiwetten: Eine Verlustlimite in Franken begrenzt den Schaden, aber nicht die Länge des Scheins. Wer zehn Voraussagen zu je 1.50 kombiniert, hält vielleicht die Limite ein und hat trotzdem einen Schein gebaut, dessen Erfolgswahrscheinlichkeit er nicht mehr überblickt. Die Limite schützt das Konto. Sie schützt nicht vor dem Gefühl, kurz vor dem grossen Gewinn zu stehen.
Sperren, die greifen
Die Spielsperre ist das stärkste Instrument und das einzige mit Wirkung über Produktgrenzen. Sie erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben und zieht eine Fachstelle bei. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Sätze gehören nicht in die Abteilung, in der man pointiert formuliert; sie stehen hier nüchtern, weil sie stimmen. Wer Hilfe sucht, findet sie bei einer Fachstelle, nicht in einem Wettschein.
Ein letzter, unbequemer Datenpunkt zur Kontrolle: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, und wer darauf baut, dass jemand anders schon hinschaut, baut auf nichts.
Neukundenangebote und Kombiboosts: welche Typen es gibt
Bei den Bonusarten lohnt es, die Typen auseinanderzuhalten, weil sie unterschiedlich viel kosten. Der Kombiboost ist ein Aufschlag auf den Nettogewinn und verlangt eine Mindestzahl an Voraussagen mit einer Mindestquote. Quotenboosts bei Sporttip gelten dagegen nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Quotenboost auf eine Einzelwette und ein Kombiboost auf eine lange Kombination sind also nicht zwei Varianten desselben Geschenks, sondern zwei verschiedene Geschäfte.
Die Westschweiz kennt eine andere Form. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist kein Kombiboost, und es ist auch kein Bonus im umgangssprachlichen Sinn: Es ist Gratisspielguthaben, das man ausspielen kann, aber nicht auszahlen lassen.
Gratisspielguthaben ist kein Geld
Der Unterschied ist wichtig genug für einen eigenen Absatz. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN – Gratisspielguthaben dagegen ist nicht auszahlbar. Dasselbe Prinzip gilt bei Swisslos: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Bonus, der als Spielguthaben ankommt, ist also Einsatzmaterial, kein Guthaben. Er kann einen Gewinn erzeugen, aber er selbst wird niemals zu Geld. Wer ein Angebot bewertet, sollte deshalb nicht die Höhe des Gratisguthabens lesen, sondern die Bedingungen, unter denen daraus ein auszahlbarer Gewinn werden kann.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer also Gratisguthaben neben einem gefüllten Wallet liegen hat, merkt die Grenze erst, wenn er nachladen will.
Was ein Bonus in Franken wirklich verlangt
Der Kombiboost verlangt keine Umsatzbedingung im klassischen Sinn, weil er an den Gewinn gekoppelt ist und nicht an ein Guthaben. Er verlangt etwas anderes: Länge. Bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist die Hürde niedrig, der Zuschlag mit 5 % aber auch. Bei sieben sind es 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Die Staffelung sagt alles über die Erwartung des Veranstalters: Je unwahrscheinlicher der Schein, desto weniger Scheine werden überhaupt ausgezahlt, und desto bereitwilliger fällt der Prozentsatz.
Für einen Wettenden mit CHF 10 Einsatz und Freude an vier gut begründeten Voraussagen ist der unterste Sprung der vernünftige. Für jemanden, der einen Bonus jagt, indem er den Schein mit Favoriten auffüllt, ist die Staffelung eine Falle: Jede zusätzliche Voraussage muss eintreffen, und eine einzige Überraschung löscht Einsatz und Bonus zusammen. Der Bonus ist nie die Begründung für eine Voraussage, die man nicht ohnehin gewählt hätte.
Strategie: was an Kombitipps dran ist
Kombitipps gelten als Strategie und bleiben rechnerisch riskant. Wahrscheinlichkeiten multiplizieren sich, kein Tipp ist garantiert, und die Suche nach «sicheren Kombiwetten» führt deshalb an ihr Ziel vorbei – nicht weil die Auswahl schlecht wäre, sondern weil das Wort «sicher» auf eine Kombination nicht passt. Wer zwei Ereignisse mit je 70 % Trefferchance kombiniert, landet bei 49 %; wer fünf kombiniert, ist bei 16.8 %. Die Quote macht diesen Schwund nicht wett, sie bezahlt ihn.
Als Strategie bleibt genau eines: die Kombination als Instrument, nicht als Selbstzweck. Der Kombiboost macht sie interessanter, aber er verändert die Wahrscheinlichkeitsrechnung überhaupt nicht. Er verschiebt nur die Auszahlung im Fall, dass alles eintrifft. Wer das auseinanderhält, kann den Boost nutzen, ohne sich etwas vorzumachen.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette im Vergleich
Die drei Wettformen unterscheiden sich stark in Risiko und Auszahlung. Die Einzelwette setzt auf ein Ereignis; nur dieses eine muss eintreffen. Die Kombination verbindet mehrere Voraussagen zu einer Wette mit einer Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist – alle müssen eintreffen. Die Systemwette löst dieses Alles-oder-nichts auf: Aus mehreren Voraussagen werden mehrere Kombinationen gebildet, sodass ein einzelner Fehler die Wette nicht vollständig zerlegt, dafür kostet jede enthaltene Kombination Einsatzanteile. Der Kombiboost gilt bei Sporttip für alle drei Formen, die Systemwette eingeschlossen; die Höchstgrenzen sind allerdings unterschiedlich, nämlich CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette.
Für die Auszahlung folgt daraus die nüchterne Regel, dass die faktische Verdopplung einer Wette billiger über die Systemwette zu haben ist als über noch eine Voraussage. Die Systemwette ersetzt Verlustwahrscheinlichkeit durch Einsatzsumme – der Wettende zahlt sie ihm voraus, in Franken. Wer das nicht will, bleibt bei der Kombination und akzeptiert das Alles-oder-nichts.
Und wenn ein Ereignis ausfällt
Ein Szenario, das jede Kombination früher oder später trifft: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Die Kombination wird also nicht storniert, sie wird kürzer, und der Kombiboost prüft seine Mindestzahl an Voraussagen an dem, was übrig bleibt. Wer von vier auf drei rutscht, verliert womöglich nicht nur eine Voraussage, sondern auch den Zusatz.
Ein zweites Störfeld ist die Livewette. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auch hier wird eine Kombination kürzer statt tot.
Wo der Boost verfällt
Cash-Out ist die dritte Stelle, an der ein Kombiboost verschwinden kann. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also früh aussteigt, tauscht einen Teil der Auszahlung gegen Sicherheit – und verliert dabei auch die Erhöhung, für die er den Schein überhaupt verlängert hat.
Kombiwetten erklärt: Gesamtquote, Quote und Rundung
Die Gesamtquote einer Kombination ist das Produkt der Einzelquoten. Das ist die einzige Formel, die man kennen muss, und sie erklärt fast alles. Vier solcher Voraussagen ergeben als Produkt eine Gesamtquote von 9’792. Die Quoten stammen aus der Rechnung selbst, nicht aus einem Wettprogramm: Ein solches Beispiel dient dazu, die Mechanik sichtbar zu machen, und ist ausdrücklich kein Angebot.
Aus der Gesamtquote folgt die Auszahlung. Wer CHF 10 einsetzt, bekommt bei Eintreffen aller vier Voraussagen CHF 97.92 brutto zurück – Einsatz multipliziert mit der Gesamtquote –, was einem Nettogewinn von CHF 87.92 entspricht. Swisslos rundet dabei zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab; das Beispiel endet auf einer glatten Zahl, und in der Praxis tut es das nicht immer. Der Trick beim Lesen einer Kombination ist, die Gesamtquote nicht als Versprechen zu lesen, sondern als Arbeitsteilung: Sie enthält den ganzen Aufschlag, den der Veranstalter für die lange Kette nimmt, längst eingerechnet.
Der Kombiboost als Rechenbeispiel
Beim Sporttip-Kombiboost mit vier Voraussagen greifen 5 % auf den Nettogewinn. Aus den CHF 87.92 netto aus dem Beispiel werden damit rund CHF 4.40 on top, zusammen also ungefähr CHF 92.32. Wer dieselbe Rechnung mit sieben Voraussagen führt, erhält einen höheren Prozentsatz, aber eine Gesamtquote, deren Eintrittswahrscheinlichkeit schon vor dem ersten Anpfiff im einstelligen Prozentbereich liegt. Das Ergebnis ist keine Zahl, sondern eine Spanne mit Bedingung: Zwischen 5 % und 20 % Aufschlag auf den Nettogewinn liegen bei vier bis sieben Voraussagen – und die untere Kante der Spanne gilt für die realistischeren Scheine.
Wer den oberen Rand der Staffel erreichen will, erreicht ihn auf Kosten der Trefferchance. Das ist das ganze Angebot in einem Satz, und es ist derselbe Satz, den man über jede lange Kombination schreiben könnte, mit oder ohne Bonus.
Wie man eine lange Kombination prüft, bevor man sie setzt
Zwei Kontrollfragen genügen. Erstens: Welche Quote hat die schwächste Voraussage? Der Kombiboost verlangt je mindestens 1.50, und die schwächste Voraussage bestimmt die Chancen der Kette stärker als alle anderen zusammen. Zweitens: Wie viele Ereignisse sind unabhängig voneinander? Wenn zwei Voraussagen dasselbe Spiel betreffen, müssen sie über die Bet-Builder-Funktion verbunden werden, sonst riskiert der ganze Schein die Ungültigkeit. Diese beiden Fragen zu stellen kostet weniger Zeit als das Lesen der Bonusbedingungen, und sie verhindern den teureren Fehler.
Der Vergleich der Anbieter im Überblick
Verglichen werden muss, was im Alltag greift: die Mindestquote, die Zahl der Voraussagen, die Höhe des Aufschlags und die Rechtsstellung des Anbieters. Die Reihenfolge der Tabelle ist die Reihenfolge der Schweizer Verhältnisse: zuerst die beiden Veranstalterinnen mit Bewilligung, dann die ausländischen Marken, die Schweizer Wettende im Netz antreffen. Keine der beiden Gruppen ist mit der anderen austauschbar.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt eine Zweiteilung, die kein Ausdruck eines schlechten Angebots ist, sondern eine Rechtsfolge. Art. 4 des Geldspielgesetzes bindet eine Schweizer Bewilligung an die Schweiz; alles, was eine ausländische Bewilligung hat, hat hier keine. Für den Vergleich heisst das, dass die Spalte mit dem Veranstalter für acht der zehn Zeilen denselben Eintrag trägt. Das ist keine Information über die Marken – es ist die Information über den Schweizer Markt.
Was die Spalten wirklich vergleichen
Der Kombiboost selbst ist nur bei einer der beiden bewilligten Adressen geregelt und dokumentiert, nämlich bei Sporttip mit seiner Mindestquote von 1.50 je Voraussage und der Staffel 5, 20, 40 und 100 %. Bei Jouez Sport ist mit der Aktion «Patinoires et Stades» eine andere Form von Zuwendung belegt: Gratisspielguthaben aus einer Stadionaktion, nicht ein Aufschlag auf den Kombigewinn. Ausländische Marken führen Kombi-Optionen in ganz unterschiedlichen Formen, und keine davon untersteht Schweizer Aufsicht oder Schweizer Werberegeln; die Bedingungen eines solchen Anbieters sind seine eigenen. Wer eine Kombi-Aktion bei einer ausländischen Marke prüft, sollte deshalb zuerst die Frage nach der Bewilligung und danach die nach dem Prozentsatz stellen.
Die Anbieter im Einzelnen: Schweizer Bewilligung zuerst
Zuerst die beiden Adressen, die eine Schweizer Bewilligung haben. Für einen Wettenden mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet ist der Weg zu einem Kombiboost damit vorgezeichnet.
Swisslos Sporttip: der Kombiboost mit der ganzen Staffel
Sporttip ist der einzige Anbieter auf dieser Liste mit einem ausformulierten Kombiboost. Das ist kein Marketingtitel, sondern ein Handelsvorteil, der sich aus der Bewilligungslage ergibt: Wer eine Schweizer Bewilligung hat, darf Gratisguthaben und Quotenaktionen überhaupt anbieten, und Swisslos hat sich 2025 acht Zustimmungen der Gespa dafür geholt. Der Boost verlangt mindestens vier Voraussagen mit mindestens 1.50, gilt online für Prematch, Live und Systemwetten, und die Staffel reicht von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; wer mit CHF 1’000 auf einer Kombination spielt, merkt die Obergrenze, wer mit CHF 10 spielt, merkt sie kaum.
Das Umfeld ist für einen Kombispieler sauber. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten als vollständiger Ausstieg, aber ohne Garantie für jeden Markt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind – bei einer Kombination aus Fussballspielen ist das der Unterschied zwischen einem Treffer und keinem.
Was den Boost im Alltag relativiert, ist die Bet-Builder-Pflicht für abhängige Ereignisse desselben Spiels und die Ungültigkeitsregel bei Absagen. Beide verkürzen Kombinationen, und beide sind Bedingungen, die den Bonus betreffen, weil der Bonus an die Zahl der Voraussagen geknüpft ist. Wer ohnehin nur Spiele aus verschiedenen Wettbewerben kombiniert, wird damit nie in Berührung kommen.
Das Urteil: der Kombiboost mit der tiefsten Eintrittsschwelle von allen und der einzigen Staffelung, die den Bonus an die Länge koppelt. Wer seine Grenze bei vier oder fünf Voraussagen kennt, bekommt einen kleinen, verlässlich geregelten Aufschlag auf den Nettogewinn. Wer die 100 % als Ziel liest, hat die Trefferchance der fünfzehn Voraussagen noch nicht nachgerechnet.
Loterie Romande Jouez Sport: Gratisspielguthaben statt Kombiaufschlag
Wer in der Westschweiz wohnt, landet bei einem anderen Produkt mit derselben Rechtsstellung. Jouez Sport ist die Wettadresse der Loterie Romande für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Organisation nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, ist also im Land fest verankert. Die Loterie Romande setzt auf andere Promotionen, etwa die Stadionaktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Gratisspielguthaben (limitiert auf 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar).
Die Wallet-Regeln sind für einen Kombispieler nicht nebensächlich. Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ebenfalls bis CHF 10’000, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – ein Bonusgewinn aus Gratisguthaben landet also auf dem Spielerkonto, nicht auf dem eigenen Bankkonto. Wer Kombinationen mit einem Gratisguthaben ausprobiert, sollte das wissen, bevor er die Auszahlung sucht.
Das Urteil: eine Adresse für Wettende, die den Bonus nicht als Prozentsatz erwarten und ihn nicht brauchen, sondern ein in der Westschweiz verankertes Produkt mit klarer Bewilligung suchen. Wer gezielt einen Kombiboost mit Staffelung will, findet ihn hier nicht in dieser Form.
Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: die Marken, die Schweizer antreffen
Die folgenden acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung. Sie werden beschrieben und bewertet, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und nicht empfohlen. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten. Die Einordnung ist deshalb für alle acht dieselbe, und sie sollte vor jedem Quotenvergleich gelesen werden: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, steuerliche Behandlung nach kantonaler Praxis, und kein Schutz gegen eine Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa.
Cloudbet: grosse Krypto-Oberfläche ohne Schweizer Weg
Cloudbet positioniert sich als internationale Marke für eine Kundschaft, die mit digitalen Werten arbeitet. In der Schweiz steht sie ohne Bewilligung da, und die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert; eine solche Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist kein Nebensatz, sondern der Kern dieser Bewertung: Wenn etwas strittig wird, gibt es keinen Schweizer Weg, und das Schweizer Sperrregister kennt dieses Konto nicht.
Für einen Kombispieler ist damit die Vorfrage teurer als die Bonusfrage. Wer Kombinationen über eine solche Marke spielt, spielt sie ohne Schweizer Fair-Play-Kontrolle und ohne Schweizer Rechtsweg. Das Urteil für diese Marke ist deshalb kein Urteil über ihre Quoten, sondern über ihre Position: ein Zugang ohne Schweizer Rahmen, der nur für Wettende sinnvoll ist, die genau diesen Weg suchen und die Konsequenzen kennen.
bet-at-home: bekanntes Gesicht auf der Sperrliste
Bet-at-home ist eine der Marken, die die Gespa im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping nennt; blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Für Schweizer Wettende heisst das konkret, dass der Zugang jederzeit unterbrochen werden kann – und dass die Suche nach der aktuellen Adresse selbst ein Signal ist. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert, und in der Schweiz entfaltet sie nichts.
Für Kombinationen bedeutet die Sperrliste auch, dass Streitfälle in einem Umfeld entstehen, in dem die Erreichbarkeit des Anbieters nicht garantiert ist. Das Urteil: für Wettende, die den Schweizer Rahmen ohnehin nicht wollen, eine bekannte Adresse; für alle anderen eine Erreichbarkeit auf Zeit.
BetFury: Krypto-Marke, deren Schweizer Bewilligung fehlt
BetFury gehört zur Gruppe der Marken, die mit Krypto-Einzahlungen arbeiten und ihre Lizenzfrage offenlassen. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht, und die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert – ohne Wirkung in der Schweiz. Die Kontoführung erfolgt damit ausserhalb des Schweizer Sperrregisters, und ein gesperrter Schweizer Wettender bleibt hier ungehindert.
Wer Kombinationen auf einer solchen Plattform spielt, sollte die Auszahlungsmodalitäten vor dem ersten Schein prüfen, nicht danach. Das Urteil ist die Position: interessant für Krypto-Nutzer, blind für Schweizer Schutzmechanismen.
Rabona: Sonderaktionen ohne Schweizer Bewilligung
Rabona arbeitet mit Kampagnen und Aktionen, die auf neue Konten zielen. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; die als Lizenz gemeldete Angabe ist nicht etabliert und hat hier keine Wirkung, und ein solches Konto taucht im Schweizer Sperrregister nicht auf.
Bei Kombi-Aktionen dieser Art ist die entscheidende Frage nicht die Höhe, sondern die Bedingung. Wer eine Aktionsquote auf eine lange Kombination prüft, sollte die Umsatz- und Auszahlungsbedingungen in den Bedingungen des Anbieters selbst nachlesen, weil keine Schweizer Stelle sie prüft. Das Urteil: eine Marke mit Aktionsbetrieb, deren Kombi-Angebote für Schweizer Wettende in einem ungeregelten Raum liegen.
Betwinner: breites Programm, Schweizer Bewilligung fehlt
Betwinner tritt mit einem breiten Wettprogramm an. In der Schweiz steht die Marke ohne Bewilligung da, mit einer nicht etablierten Lizenzangabe ohne Geltung; es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Wer Kombinationen über ein breites Programm baut, verteilt die Länge über viele Wettbewerbe – das erhöht die Zahl der möglichen Voraussagen, nicht deren Sicherheit.
Zu prüfen bleibt vorab die Auszahlungsmodalität, weil ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar sein können. Das Urteil: ein umfangreiches Programm ausserhalb des Schweizer Rahmens, für Kombispieler wegen der schieren Auswahl an Voraussagen attraktiv und wegen derselben Auswahl riskant.
Funbet: Bonusoberfläche mit fehlender Schweizer Bewilligung
Funbet bewirbt Willkommensangebote für neue Konten. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und entfaltet in der Schweiz nichts, und die Marke untersteht keiner Schweizer Aufsicht. Gerade bei Willkommensangeboten lohnt die Frage, was daraus auszahlbar wird: Bei Gratisspielguthaben ist die Antwort in den Bedingungen versteckt, und in der Schweiz darf ein solches Guthaben nicht auszahlbar sein.
Für Kombispieler ist damit die Reihenfolge klar: erst Bedingungen, dann Einsatz. Das Urteil: eine Willkommensoberfläche in einem Raum, in dem niemand die Bedingungen für Schweizer Kundschaft kontrolliert.
BillyBets: neue Marke ohne Schweizer Weg
BillyBets gehört zu den jüngeren Marken, die sich über Aktionen bekannter machen wollen. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, die Lizenzangabe ist nicht etabliert und bleibt hier folgenlos; das Konto liegt ausserhalb des Schweizer Sperrregisters. Bei jungen Marken ist die Erreichbarkeit im Streitfall die offene Frage, und ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht.
Wer Kombinationen auf einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte sich nicht auf Kulanz verlassen. Das Urteil: eine junge Adresse für alle, die den ungeregelten Weg bewusst wählen – und für alle anderen kein Ersatz für die bewilligten Angebote.
BC.Game: Krypto-Zugang ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game richtet sich an eine Krypto-affine Kundschaft und betreibt ein Casino- und Wettangebot parallel. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; die Lizenzangabe ist nicht etabliert und hat keine Wirkung in der Schweiz, und das Konto liegt ausserhalb des Schweizer Sperrregisters. Wichtig für Schweizer Lesende: Eine Casino- und Wettbewilligung sind getrennte Dinge – die Schweizer Trennung von Casinoaufsicht und Wettaufsicht gilt hier ohnehin nicht, weil gar keine Schweizer Bewilligung besteht.
Kombiwetten mit Krypto-Einsätzen verändern die Rechnung nicht, sie verschieben nur den Zahlungsweg. Das Urteil: ein Zugang für Krypto-Nutzer ohne jeden Anspruch auf Schweizer Schutz oder Schweizer Rechtsweg.
Für wen welcher Weg passt
Die Wahl hängt an zwei Fragen, und keine davon betrifft den Prozentsatz. Die erste ist der Wohnsitz, und sie entscheidet fast alles: Wer in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets wohnt – von AG bis ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – oder in einem der sechs Westschweizer Kantone, hat Zugang zu einem bewilligten Angebot und damit zu geregelten Bedingungen, zum Sperrregister und zum Schweizer Rechtsweg. Wer möchte, dass ein Bonus an eine Aufsicht gebunden ist und nicht nur an die Launen eines Betreibers, ist mit dieser Frage schon fertig.
Die zweite Frage ist die Länge des Scheins, die der Wettende sich selbst zutraut. Der Kombiboost verlangt eine Mindestzahl an Voraussagen und zahlt nach Länge aus – 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Wer mit CHF 10 Einsatz und vier wohlüberlegten Voraussagen arbeitet, holt den untersten Sprung und hat nichts riskiert, was er nicht ohnehin gesetzt hätte. Wer die oberen Stufen ansteuert, baut einen Schein, dessen Erfolgswahrscheinlichkeit vor dem ersten Anpfiff bereits klein ist.
Der dritte Aspekt ist das Guthaben. Ein Bonus in Form von Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, weder bei der Loterie Romande noch bei Swisslos. Wer einen Bonus als bare Zuwendung liest, liest ihn falsch. Auszahlbar wird nur der Gewinn, den dieses Guthaben erwirtschaftet – und bei einer Kombination ist selbst das die Ausnahme.
Die ausländischen Marken bleiben eine bewusste Entscheidung für einen anderen Rahmen: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Kombi-Aktionen, deren Bedingungen nur der Anbieter selbst setzt. Wer dort spielt, sollte die Auszahlungs- und Steuerfragen vorher klären und nicht nachher. Ein Vergleich von Kombi-Boni, der diesen Unterschied nicht an den Anfang stellt, vergleicht Prozentsätze, die im Streitfall niemand für einen durchsetzt.
Häufige Fragen zu Kombiwetten und Kombi-Boni
Was ist eine Kombiwette, und wie funktioniert sie?
Eine Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen zu einer einzigen Wette. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: Eine Kombination aus vier solcher Voraussagen ergibt eine Gesamtquote von 9’792. Eingetroffen ist die Wette nur, wenn jede einzelne Voraussage stimmt. Der Kombiboost erhöht bei Eintreffen den Nettogewinn – er ändert an dieser Bedingung nichts.
Muss bei einer Kombiwette alles richtig sein, damit ausgezahlt wird?
Ja. Die Kombination gewinnt nur, wenn alle Voraussagen zutreffen; eine falsche Voraussage beendet die Wette. Eine Ausnahme gibt es bei Ereignissen ohne Ausgang: Entfällt ein Spiel und wird nicht innert 48 Stunden nachgeholt, zählt diese Voraussage in der Kombination mit der Quote 1.00, und der Rest läuft weiter.
Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und welche Mindestquote gilt?
Der Boost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Aufschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wie berechnet sich die Gesamtquote einer Kombination aus den Einzelquoten?
Die Gesamtquote ist das Produkt aller Einzelquoten. Bei vier solchen Voraussagen ergibt das 9’792; aus CHF 10 Einsatz werden bei Eintreffen aller vier Voraussagen CHF 97.92 brutto. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab.
Was geschieht mit einer Kombiwette, wenn ein Ereignis abgesagt wird?
Wird das Ereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die Kombination wird dadurch kürzer, und eine Mindestzahl an Voraussagen kann unterschritten werden.
Weshalb gibt es keine Kombiwette mit Gewinngarantie?
Weil jeder Ausgang offen ist und die Wahrscheinlichkeiten sich multiplizieren. Zwei Ereignisse mit je 70 % Trefferchance ergeben kombiniert 49 %, fünf ergeben 16.8 %. Die Gesamtquote bezahlt diese Schwundstufe, sie hebt sie nicht auf. Wer eine Kombination mit versprochener Sicherheit anbietet, verkauft eine Wette, die es so nicht gibt.
Bonus – eishockeytipps.com
Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»
