Neue Wettanbieter in der Schweiz – zwei mit Bewilligung, viele ohne

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 – die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Aufsicht durch die Gespa geprüft, die für bewilligte Schweizer Wettangebote zuständig ist.

Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer im 2026-Jahr nach einem neuen Wettanbieter für die Schweiz sucht, landet auf Seiten, die sich als frisch, modern und grenzenlos präsentieren. Das Geschäft mit dem Schweizer Recht sieht anders aus: Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei gedeckelt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Diese zwei Zahlen sind der ganze legale Markt. Alles andere, was ein Schweizer Wettender im Netz antrifft, ist ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung – was nicht automatisch Absturz bedeutet, aber eine ganze Reihe von Dingen beendet, die man hierzulande für selbstverständlich halten könnte.

Ein Beispiel, damit klar wird, worum es geht. Setzt jemand CHF 100 auf eine Quote von 2.00, ergibt das nach den Sporttip-Regeln CHF 200. Wer dieselbe Wette bei einem ausländischen Anbieter platziert, sieht dieselbe Rechnung, aber nicht dieselbe Rückendeckung: kein Eintrag im schweizweiten Sperrregister, keine Spielsuchtabgabe aus dem Bruttospielertrag, kein Schweizer Rechtsweg. Der Betrag auf dem Wettschein ist derselbe. Der Rahmen um ihn ist ein anderer.

Was ein neuer Anbieter mitbringt – und was nicht

Die ehrliche Antwort auf die Eingangsfrage ist unbequem kurz. Neue Wettanbieter im Sinne von Anbietern, die neu in die Schweiz kommen, gibt es nicht. Ein Markteintritt wäre ein Bewilligungsverfahren, und eine Bewilligung nach dem BGS gilt nur in der Schweiz. Umgekehrt gilt: eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst – hat in der Schweiz keine Kraft. Der Markt teilt sich damit in zwei Gruppen, und die Grenze verläuft nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen zwei verschiedenen Rechtsräumen.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Bei den zwei bewilligten Veranstaltern ist der Name das Versprechen: Swisslos und Loterie Romande stehen unter der Aufsicht der Gespa, die auch die Konzession und das einzelne Spiel bewilligt. Sie dürfen nur anbieten, was in der behördlichen Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht. Das schliesst mehr aus, als man erwartet. Bei den ausländischen Seiten ist der Name nichts dergleichen: dort gibt es keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Ansprechpartner und keinen Weg, eine strittige Auszahlung vor einem Schweizer Gericht zu klären.

Was heisst das konkret für jemanden, der heute eine Wette platzieren will? Es heisst, dass die Wahl zuerst eine Wahl des Rechtsraums ist und erst danach eine Wahl der Quote, der App oder des Bonus. Der Ausgang, auf den es beim Sportwetten ankommt, ist derselbe – die Zahl daneben unterscheidet sich stark. Wer die Unterschiede kennt, entscheidet anders als jemand, der nur die Startseite gesehen hat.

Die frühere Frage, wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt, lässt sich nicht mit einer runden Zahl beantworten, und zwar aus einem guten Grund. Die schweizerische Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie führt nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Diese Liste ist kein Qualitätsurteil, sondern eine Zugangssperre: die Gespa veröffentlicht Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und einige Namen, die auf der Liste stehen, tauchen unter neuen Adressen wieder auf. Für den Wettenden bedeutet das, dass der Zugang zu einem ausländischen Anbieter jederzeit zufallen kann – mitten in einer laufenden Wette.

Das Bild täuscht: neue Räume, alter Rahmen

Ein Markteintritt wirkt wie eine frisch geöffnete Glastür. Dahinter steht in der Schweiz ein Rahmen, den man nicht mit dem Mietvertrag verhandelt. Wer die Bewilligungsfrage falsch beantwortet, verliert nicht die Wette, sondern den Rechtsweg.

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Gratisguthaben, Kombiboost, Quotenboost: wie Werbung und Wirklichkeit auseinandergehen

Ein «Gratisguthaben» klingt nach Geld ohne Bedingung. In der Schweiz braucht ein solches Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und entsprechend selten fallen die Aktionen aus. Bei den ausländischen Anbietern ist die Werbung lauter, und die Bedingungen dahinter sind es auch.

Was ein Bonus kostet, lässt sich nicht am Bonusbetrag ablesen, sondern an dem, was danach kommt: Umsatzanforderungen, Mindestquoten, Fristen, Höchstgrenzen für den Gewinn aus dem Bonusguthaben. Ein Willkommensangebot, das mit einem vierstelligen Betrag wirbt, aber einen Mindestumsatz in derselben Höhe verlangt und Gewinne daraus deckelt, ist ein anderes Produkt als sein Werbebild. Und ein «risikofreier» Einsatz, der im Verlustfall nicht als Geld, sondern als Freiwette zurückkommt, ersetzt ebenfalls nichts: die Freiwette muss noch gespielt werden, und ihr Einsatz wird bei einem Gewinn in der Regel nicht mitbezahlt.

Bei den bewilligten Schweizer Anbietern liegen die Aktionen offen in den eigenen Bedingungen. Swisslos gewährt für Sporttip einen Kombiboost, aber ausschliesslich online – für Prematch-Wetten, Live-Wetten und Systemwetten – und nur, wenn mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 im Wettschein stehen. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung liest sich grosszügig, bis man die vier Voraussagen mit Mindestquote zusammenzählt. Genau hier liegt die eigentliche Hürde: vier Spiele mit keiner Quote unter 1.50 zu finden, ist an einem Fussballwochenende machbar, fünfzehn sind es nicht.

Quotenboosts und Profitboosts folgen demselben Muster. Der Quotenboost gilt nur online und nur für eine Prematch-Einzelwette auf eine einzige Voraussage; der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt. Wichtig für die Praxis: Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Wer einen Boost gesetzt hat und die Wette vorzeitig auflösen will, tauscht die Erhöhung gegen Sicherheit.

Die Bandbreite reicht also von einer kleinen, klar begrenzten Aktion mit Schweizer Aufsicht im Hintergrund bis zu einem ausländischen Willkommenspaket mit schwer lesbaren Bedingungen. Wer die Bedingungen nicht liest, zahlt am Ende mehr, als der Bonus einbringt – nicht an Gebühren, sondern an gebundenem Kapital und an Zeit, in der der Umsatz erfüllt werden muss.

Einzahlung, Auszahlung, Auszahlungsdauer: der Weg des Geldes

Die Zahlungsabwicklung bei Schweizer Veranstaltern läuft auf Schweizer Franken, und Gewinne gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Diese Regel ist keine Formalität. Sie schliesst anonyme und Krypto-Auszahlungen bei bewilligten Schweizer Wettangeboten von vornherein aus. Eine Auszahlung an eine dritte Person oder an eine Wallet ohne Namen ist bei einem bewilligten Veranstalter nicht vorgesehen.

Der Weg des Geldes hat bei Swisslos mehrere Stationen, und die Dauer unterscheidet sich je nach Betrag. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers.

Anders sieht es beim Aufladen und beim Zurückholen des Guthabens aus. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei den Auszahlungen gilt: Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese 3 % sind der Punkt, an dem die Rechnung kippt. Wer sein Guthaben häufig in kleinen Raten abzieht, zahlt für den Komfort – und zwar auf den ausgezahlten Betrag, nicht auf einen Gewinn. Ein Abzug von CHF 100 kostet dann CHF 3, unabhängig davon, ob die Wette gut oder schlecht gelaufen ist. Bei einem Anbieter ohne solche Staffel ist das anders; bei ihm fehlt dafür die Schweizer Aufsicht im Hintergrund. Beides zusammen gibt es nicht.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche Zahlungsmarken ein ausländischer Anbieter akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen und ist von Anbieter zu Anbieter verschieden – und keine dieser Angaben ersetzt die Frage, ob ein Schweizer Konto überhaupt bedient wird.

Auszahlungsdauer ist ausserdem kein reines Geschwindigkeitsmerkmal. Sie ist die Zeit, in der das Geld die Verfügungsgewalt des Wettenden noch nicht erreicht hat. Wer eine Woche wartet und in dieser Woche weiter spielt, hat zwei Vorgänge vermischt, die getrennt gehören. Der eine ist die Auszahlung, der andere der nächste Einsatz.

Was am Telefon schneller wirkt, als es ist

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist ein Detail mit Folgen: der digitale Entwurf wird am Schalter zum Papier, und die Wette, die eben noch korrigierbar schien, ist gebunden.

Auf dem Touchscreen fühlt sich eine Wette leichter an als am Schalter. Sie ist es nicht. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. In der App sind diese Grenzen nicht sichtbar, bis man sie berührt – der Wettschein sagt erst beim Abschluss, dass etwas nicht durchgeht.

Wer die App eines ausländischen Anbieters prüft, sollte auf drei Dinge achten, weil sie sich vorab klären lassen: ob sich die Verlustlimiten in der App überhaupt setzen lassen, wie Benachrichtigungen eingestellt sind – eine Push-Nachricht um 23 Uhr ist ein Produktentscheid, kein Zufall – und ob die App auf die eigene Wohnregion zugeschnitten ist. Bei Swisslos ist Letzteres eine harte Grenze, nicht eine Einstellung.

Verlustlimiten lassen sich in der App nur senken, nicht schnell erhöhen. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer nach einem schlechten Abend in der App die Limite hochsetzen will, wird also nicht sofort bedient. Das ist der eine Moment, in dem die Technik gegen den Impuls arbeitet, und es ist ein gutes Zeichen.

Livewetten und Cash-Out: was der Anbieter darf, nicht was der Wettende erwartet

Livewetten reagieren auf den Spielverlauf, und die Quote ändert sich laufend. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern des Produkts: Der Preis, den man sieht, gehört zu einem Zeitpunkt, nicht zu einem Spiel. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, wird mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.

Ein Livestream ist deshalb kein Massstab für die Qualität eines Liveangebots. Er ist ein Zusatzkanal. Die relevante Frage lautet, wie ein Anbieter mit einer Wette umgeht, die in dem Moment abgeschickt wurde, in dem sich das Spiel entschied. Bei Swisslos ist die Antwort verbindlich geregelt, und sie fällt gegen den Wettenden aus, aber sie ist wenigstens vorhersehbar.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live – allerdings nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und für jeden Markt garantiert ist es nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Diese Klausel liest sich trockener, als sie ist. Sie verschiebt die Entscheidung über den Preis auf den Anbieter: der Betrag, den man beim Klick auf «Cash-Out» sieht, ist ein Angebot, das morgen weg sein kann, und der Verzicht auf die Teilauszahlung nimmt die naheliegende Risikominderung gleich mit. Wer eine Kombiwette halb sichern will, kann das bei Sporttip nicht. Cash-Out ist kein Recht, sondern eine Funktion – und bei ausländischen Anbietern erst recht: dort gibt es keine Schweizer Aufsicht, die eine Garantie erzwingen könnte, und in den Bedingungen steht meist genau das, was auch hier steht: ein Ermessen des Anbieters.

In spielentscheidenden Situationen kann es passieren, dass eine Wette mit Quote 1.00 gewertet wird. Wer in diesen Sekunden auf Cash-Out hofft, hat keine Zusage. Das ist der praktische Preis der Livewette, und er ist nirgends spektakulär, sondern tritt jede Woche auf.

Woran sich Wettarten unterscheiden, und was die Marge verrät

Bei Sporttip gilt als reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit – etwa 90 Minuten im Fussball. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Dieser eine Satz entscheidet über viele Ausgänge, und er gehört zu den Dingen, die man vor dem Einsatz prüft, nicht danach.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Wettende hat hier keinen Anspruch auf den Gewinn, sondern nur auf die Rückzahlung.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Auch das ist eine Regel, die man erst braucht, wenn man sie braucht. In Kombination bedeutet sie, dass eine abgesagte Partie die restliche Kombination stehen lässt – gedämpft, nicht gestrichen.

Beim Rechnen hilft ein Blick auf das Ende der Kette. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 sind das CHF 42.00 – auf 5 Rappen genau, ohne Rest. Bei krummen Kombinationsquoten frisst die zweite Rundung kleine Beträge, und bei vielen Wetten mit kleinen Einsätzen ist das ein stiller Abzug, den kein Bonus aufwiegt.

Wichtiger als dieser Abzug ist die Marge – das, was der Anbieter von jedem eingesetzten Franken für sich behält. Bei mehreren Ausgängen eines Marktes lässt sie sich aus den Quoten ablesen: Der Quotenschlüssel ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten desselben Marktes, die Marge ist 100 % minus diesem Anteil. Ein Vergleich der Quoten zwischen zwei Anbietern ist genau das: ein Vergleich der Marge. Wer nur eine Quote unter die Lupe nimmt, sieht eine Zahl.

Wettarten unterscheiden sich ausserdem im Risiko und in den Einsatzgrenzen. Eine Systemwette erlaubt bei Sporttip einen Einsatz bis CHF 10’000, während eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 endet. Das ist keine Erlaubnis, sondern eine Grenze, die man in der anderen Richtung liest: der höhere Rahmen deckt die höhere Zahl an Kombinationen ab, nicht ein grösseres Gewinnpotenzial pro Franken.

Fussball, Tennis, Kampfsport: was auf der Liste steht und was nicht

Zugelassen ist bei den Schweizer Veranstaltern nur, was die behördliche Liste der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten aufführt. Die Liste ist geschlossen, und sie ist enger, als die Nachfrage ist. Qualifikationsrunden kommen nur vor, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe ebenso; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Zwei Lücken fallen beim Durchsehen sofort auf. Corner- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste, und ein Esport-Abschnitt fehlt ganz. Esports lässt sich also bei Swisslos und bei der Loterie Romande nicht auf die behördliche Liste stützen. Für eine wachsende Gruppe von Wettenden ist damit das Angebot, das sie eigentlich suchen, im bewilligten Schweizer Rahmen nicht vorhanden – während es bei ausländischen Anbietern selbstverständlich ist. Das ist der offenkundigste Grund, warum Schweizer trotz fehlender Bewilligung bei ausländischen Seiten landen.

Auch der Ausschluss, der Sportler selbst betrifft, gehört hierher: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist keine Formalie einer Hausordnung, sondern eine Regel, die den Kern des Marktes schützt.

Fussball ist der breiteste Block, dazu kommen Tennis und Kampfsport, und wer nicht auf der Liste steht, wird auch nicht bepreist. Für einen Wettenden heisst das: Die Frage, welcher Anbieter die besten Quoten für Mixed Martial Arts hat, stellt sich im bewilligten Schweizer Rahmen gar nicht erst. Bei einem Turnier kommt hinzu, dass die Liste über die Veranstaltung entscheidet, nicht nur über die Sportart.

Ein neues Angebot prüfen: Veranstalter und Bewilligung nebeneinander

Wer sich die naheliegende Übersicht der Anbieter ansieht, tut gut daran, sie in einer festen Reihenfolge zu lesen. Die folgende Einordnung stellt jedem Namen das gegenüber, was wirklich zählt: ob eine Schweizer Bewilligung besteht und wer das Angebot veranstaltet. Für die acht ausländischen Namen ist die zweite Spalte leer, und das ist keine Lücke in der Tabelle, sondern die eigentliche Antwort.

Brand Schweizer Bewilligung Veranstalterin
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Pribet ohne Schweizer Bewilligung —
IviBet ohne Schweizer Bewilligung —
22Bet ohne Schweizer Bewilligung —
1xBet ohne Schweizer Bewilligung —
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung —
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung —
myBet ohne Schweizer Bewilligung —
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung —

Die leere Spalte hat einen konkreten Inhalt, auch wenn kein Wort darin steht. Eine ausländische Bewilligung, aus welchem Land auch immer, hat in der Schweiz keine Kraft, und damit gibt es für diese acht Namen keine Stelle, an die sich ein Wettender wenden könnte, wenn eine Auszahlung verweigert wird. Die acht Domains können ausserdem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Für einen Schweizer heisst das: Der Zugang kann jederzeit enden, und der Weg zum eigenen Geld führt dann über eine Adresse, die schon gewechselt hat.

Die zwei bewilligten Anbieter, und was ihre Angebote taugen

Swisslos Sporttip: das breiteste Paket im Land

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Diese Rechtsform ist der Grund, warum fast alles, was Sporttip tut, in Bedingungen steht, die man nachlesen kann: Wo eine Genossenschaft haftet, hält sie ihre Regeln schriftlich fest.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto bekommen nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, ist hier draussen – nicht aus Willkür, sondern weil der Auftrag der Veranstalterin räumlich begrenzt ist.

Was dem Sporttip-Paket Halt gibt, sind die harten Regeln. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Beim Zugang kennt Swisslos die produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Der Gegenwert dieser Struktur ist sichtbar: Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt, und die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten – im Jahr 2025 waren das CHF 3’863’790. Dieses Geld bleibt im Land. Es verlässt die Schweiz nicht in Richtung eines Lizenzgebers auf einer Karibikinsel.

Die Kehrseite liegt in der Enge. Keine Corner- und Kartenmärkte, kein Esports, ein Konto nur im eigenen Vertragsgebiet, Mindesteinsatz CHF 1 und Höchsteinsatz CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten. Wer Corner-Wetten als festen Bestandteil seiner Strategie versteht, wird bei Sporttip nicht glücklich. Wer hingegen Struktur, klare Auszahlungswege und eine Adresse in Basel höher gewichtet als Marktvielfalt, findet hier das vollständigste Paket, das die Schweiz zu bieten hat.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, andere Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Eine andere Organisationsform als Swisslos, dieselbe Aufsicht, dasselbe Bewilligungsregime, dieselbe Schranke: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im eigenen Gebiet voraus – hier also in FR, GE, JU, NE, VD oder VS.

Die beiden Veranstalter teilen sich die Schweiz, nicht einen Markt. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, und wer in Lausanne wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist der Punkt, an dem die Suche nach dem «besten Anbieter der Schweiz» in die falsche Richtung läuft: für viele Wettende gibt es genau einen bewilligten Anbieter, und die Wahl besteht nicht zwischen zwei, sondern zwischen ihm und einer ausländischen Seite.

Der Unterschied zwischen beiden liegt damit weniger im Produkt als im Zuschnitt. Jouez Sport ist französischsprachig geprägt und über ein dichtes Netz von Verkaufsstellen präsent – 2’350 davon, das ist die eigentliche Infrastruktur. Für jemanden, dem der Gang zum Schalter oder das Gespräch an einer Annahmestelle wichtig ist, ist das ein Argument, das keine App ersetzt. Wer dagegen hauptsächlich online und auf dem Telefon spielt, merkt von diesem Netz kaum etwas.

Die Bewertung fällt also nicht nach Qualität aus, sondern nach Zuständigkeit. Die Frage, ob Jouez Sport besser ist als Sporttip, ist falsch gestellt; die richtige lautet, welche der beiden Veranstalterinnen für den eigenen Wohnsitz überhaupt zuständig ist. Und ob man die Enge ihres Angebots – dieselbe geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, dieselben Ausschlüsse – in Kauf nimmt.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Kontakt

Pribet gehört zu den ausländischen Namen, die einem Schweizer Wettenden im Netz begegnen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine im Ausland erworbene Bewilligung hat hier keine Kraft.

Praktisch bedeutet das vier Dinge, die zusammen einen Rahmen ergeben: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit um eine Auszahlung – und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert wird. Für einen Wettenden, der regelmässig spielt, ist der letzte Punkt der unangenehmste, weil er nicht beim Anmelden stört, sondern dann, wenn Geld auf dem Konto liegt und der Zugang plötzlich weg ist.

Woran man Pribet messen kann, sind die eigenen Bedingungen. Sie sind der einzige Ort, an dem die Regeln des Anbieters stehen, und zugleich der einzige Ort, an dem sich prüfen lässt, unter welcher Aufsicht er überhaupt steht. Wer dort eine Bewilligung findet, findet eine ausländische – und eine ausländische Bewilligung entscheidet nichts über einen Schweizer Anspruch.

Die Bewertung: Pribet ist kein Schweizer Anbieter und wird es durch die Nutzung nicht. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rahmen bewusst – und sollte den Betrag entsprechend wählen.

IviBet: dieselbe Ausgangslage, andere Oberfläche

IviBet ist wie Pribet ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Der Unterschied zwischen den beiden liegt nicht in der Rechtslage, sondern in der Gestaltung der Seite – und die Rechtslage ist die, die zählt.

Was hier zu prüfen ist, hängt an denselben Hebeln: Welche Währung führt das Konto, welche Auszahlungswege werden angeboten, wie lange dauert eine Auszahlung, und welche Bedingungen stehen hinter einem Bonus. Nichts davon lässt sich auf dem Marktplatz der Startseite ablesen. Alles davon steht in Kleingedrucktem, das man vor der Einzahlung liest und nicht danach.

Für einen Wettenden, der den Schweizer Schutz nicht braucht – etwa weil er nur kleine Beträge spielt und die Seite ohnehin als Probe betrachtet – bleibt es dennoch eine Entscheidung mit Preis. Der Preis ist der fehlende Weg zum eigenen Recht, und er fällt erst an, wenn etwas schiefgeht.

Die Bewertung: IviBet ist eine ausländische Seite mit einer Oberfläche, die sich an Schweizer Kundschaft richtet, und mit keiner Schweizer Stelle dahinter. Die Oberfläche ist kein Merkmal, das diesen Unterschied aufwiegt.

22Bet: breites Angebot, kein Schweizer Permit

22Bet steht für das Modell, das einem Schweizer bei der Suche am häufigsten begegnet: ein sehr breites Sportangebot, das die geschlossene Schweizer Liste deutlich überschreitet, dafür ohne jede Schweizer Rückendeckung.

Genau hier zeigt sich, was die Enge des bewilligten Rahmens bewirkt. Wer Esports, Corner- und Kartenmärkte oder Trainingsläufe bepreisen will, findet das nicht bei Swisslos und nicht bei Loterie Romande, aber selbstverständlich bei 22Bet. Die Nachfrage, die die behördliche Liste ausschliesst, geht also dorthin, wo die Bewilligung fehlt. Das ist eine unbequeme Beobachtung über den Markt, nicht eine Empfehlung.

Wer diesen Weg nimmt – aus welchem Grund auch immer –, sollte wissen, dass keine Schweizer Aufsicht über der Auszahlung steht, dass die Domain blockiert werden kann und dass bei Streit kein Schweizer Gericht zuständig ist. Die Bedingungen des Anbieters sind die einzige Quelle für die eigenen Regeln, und sie sind nicht verhandelbar.

Die Bewertung: 22Bet deckt die Lücken ab, die das Schweizer Angebot lässt, und lässt dafür die Sicherheiten fallen, die das Schweizer Angebot ausmachen. Der Tausch ist echt, in beide Richtungen.

1xBet: viele Märkte, null Schweizer Schutz

1xBet folgt demselben Muster mit einem besonders breiten Wettprogramm. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und die Aufsicht über das Angebot liegt ausserhalb des Landes.

Für einen Wettenden lohnt sich hier eine nüchterne Rechnung. Was ein solcher Anbieter liefert, sind Märkte und manchmal Quoten. Was nicht geliefert wird, ist der Sperrregisterbezug – wer sich freiwillig sperren lässt, ist für dieses Angebot nicht gesperrt, weil es das Schweizer Register nicht kennt. Eine Selbstsperre, die man in einem Anfall von Vernunft beschliesst, kann also am nächsten Abend auf einer Seite wirkungslos sein, die dieselbe Person weiter bedient.

Dieser Punkt hat bei den ausländischen Namen mehr Gewicht als jede Quotendifferenz. Er kostet nicht am Wettschein, sondern in der Kontrolle darüber, ob man überhaupt weiterspielen kann.

Die Bewertung: 1xBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der ein grosses Wettprogramm mit dem Verzicht auf jede Schweizer Schutzfunktion verbindet. Für wen das aufgewogen wird, muss jede Person selbst entscheiden – nur eben nicht mit dem Argument, die Seite sei rechtlich unbedenklich.

Gamdom: ohne Bewilligung, ohne Sperrregistereintrag

Gamdom ist als ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Wer die Bewilligungsfrage überspringt, überspringt die einzige Frage, die sich in der Schweiz abschliessend beantworten lässt.

Bemerkenswert ist an solchen Angeboten die Umkehrung, die sie betreiben: Sie verkaufen die Abwesenheit von Kontrolle als Freiheit. In der Schweiz ist die Kontrolle der Preis des Schutzes – Limiten vor der ersten Wette, Senkungen sofort, Erhöhungen nach Frist, ein Register, das über Casinos und Liechtenstein hinweg gilt. Wer diese Struktur als Gängelung liest, findet bei Gamdom keine; wer sie als Sicherheitsnetz liest, findet bei Gamdom keines.

Nicht mehr und nicht weniger lässt sich über diesen Namen sagen: Schweizer Bewilligung nein, Schweizer Ansprechpartner nein, Blockierbarkeit ja.

Die Bewertung: Gamdom steht für das Modell ohne Schweizer Rahmen, und dass dieser Rahmen fehlt, ist nicht sein Vorteil, sondern der Grund, warum die Seite hier als Referenz und nicht als Empfehlung steht.

Coolzino: ein Name, kein Permit

Coolzino ist ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweizer Einordnung führt das an dieselbe Stelle wie die anderen Namen dieser Gruppe.

Wer sich fragt, woran man so etwas erkennt, bevor man einzahlt, findet die Antwort an einer Stelle: an der Frage, ob die Seite eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz nennen kann. Kann sie das nicht, ist sie nicht im Schweizer System – und dann bleiben nur die eigenen Bedingungen des Anbieters, die eigene Währung, die eigenen Auszahlungswege und die eigenen Fristen.

Coolzino ist für einen Schweizer, der die geschlossene Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten zu eng findet, eine der Adressen, an die man gerät. Die Auseinandersetzung mit ihnen sollte den fehlenden Schweizer Rechtsweg einschliessen und nicht bei der Quote enden.

Die Bewertung: Coolzino gehört zur Gruppe der Namen, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Was zählt, ist die konsequente Lesart davon – nicht der Auftritt.

myBet: derselbe Status, andere Schwerpunkte

myBet ist ein weiterer Name dieser Gruppe. Auch hier gibt es keine Schweizer Bewilligung, und auch hier entscheidet der Wohnsitz in der Schweiz nichts über die Zuständigkeit eines Schweizer Organs.

Für einen Wettenden, der die Seiten vergleicht, nützt es wenig, ausländische Anbieter untereinander nach Optik zu sortieren. Die Merkmale, an denen man sie prüfen kann, sind praktisch: Auszahlungsdauer, Währung, Mindesthöhe für eine Auszahlung, Bedingungen von Boni, und ob die Bedingungen in einer Sprache vorliegen, die man wirklich liest. Eine Werbeanzeige beantwortet keine dieser Fragen.

Wer bei myBet spielt, sollte das mit derselben Vorsicht tun, mit der man jede Seite behandelt, über deren Regeln kein Schweizer Gericht entscheiden kann. Die ausländische Bewilligung, die die Seite nennen mag, ändert daran nichts, weil sie in der Schweiz keine Kraft hat.

Die Bewertung: myBet ist ohne Schweizer Bewilligung im Markt und bleibt in der Kategorie der ausländischen Angebote, bei denen die eigene Prüfung das einzige Kontrollinstrument ist.

BDMBet: ohne Bewilligung und ohne Schweizer Adresse

BDMBet gehört zu den Namen, die einem Schweizer Wettenden ohne Schweizer Bewilligung begegnen. Damit gilt dasselbe wie für jedes andere Mitglied dieser Gruppe: das Angebot besteht, der Schweizer Schutz nicht.

Was hier zu entscheiden ist, geht über den Wettschein hinaus. Wer ein Konto bei einem ausländischen Anbieter führt, hält Geld bei einer Stelle, die Schweizer Telekom-Anbieter auf Weisung der Gespa per DNS blockieren können. Ein Auszahlungsantrag, der in eine blockierte Domain läuft, löst das nicht dadurch, dass man das Guthaben sieht. Vor diesem Hintergrund ist die Frage nach einer Bewilligung keine Formalie, sondern die nach der Griffigkeit des eigenen Geldes.

Die Bewertung: BDMBet ist als ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung geführt, und der Vergleich mit den zwei bewilligten Namen endet an genau dieser Stelle – nicht bei der Frage, welche Seite schöner ist.

Was rechtlich gilt, und was davon die Praxis trifft

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Wer sie mit der ESBK verwechselt, verwechselt zwei Behörden mit verschiedenen Zuständigkeiten: die ESBK beaufsichtigt Casinos, die Gespa das übrige Geldspiel einschliesslich der Sportwetten.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Sie gilt nur in der Schweiz. Daraus folgt der ganze Rest dieses Abschnitts. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt – Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Der Reingewinn geht nach dem Geldspielgesetz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Bei den Sportarten zieht das Gesetz die Grenze eng. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Die zulässige Grundlage ist eine geschlossene Liste der Gespa – Version vom 10. September 2026 – der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, keine Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen, ein Esport-Abschnitt fehlt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter dafür eine Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.

Ein Teil der ausländischen Domains ist blockiert. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste der ausländischen Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und sie umfasste am Ende des Jahres 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehende Namen. Für einen Wettenden heisst das: die Blockade trifft die Adresse, nicht die Absicht.

Wo der Schweizer Schutz ansetzt – und wo er aufhört

Der bewilligte Rahmen funktioniert, weil Spielende ihn selbst mitgestalten: Limiten werden von den Spielenden gesetzt, nicht vom Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden von Gesetzes wegen – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die Spielsperre ist das zweite Standbein. Sie betrifft überschuldete oder suchtgefährdete Personen sowie die freiwillige Selbstsperre, und sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen festgehalten. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben; dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wie gut Kontrollen an der Front funktionieren, ist eine eigene Frage. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Knappe Einschätzung: Wer den Schutz an Schweizer Annahmestellen als streng beschreibt, schönt die Zahl. Der bewilligte Rahmen ist kein Zaun, sondern ein Gerüst, das dichter wird, je digitaler der Zugang ist – am Schalter ist es löchrig.

Bemerkenswert ist an der Schweizer Lösung, was sie nicht kennt: keine feste gesetzliche Einzahlungsobergrenze. Die Limiten kommen von den Spielenden, gestützt auf die Pflicht des Veranstalters, Höchstwerte zu verlangen. Bei ausländischen Seiten fehlt diese Verpflichtung, und damit fehlt auch das Gegenstück zur freiwilligen Selbstsperre mit Registerwirkung. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt und sich sperren lässt, verlässt sich auf die Hausordnung eines Unternehmens.

Ein Nebenpunkt mit praktischen Folgen für Suisse Romande: Die beiden Veranstalter sind räumlich getrennt, ein Wechsel zwischen ihnen ist für einen Wettenden keine Wahl, sondern eine Wohnsitzfrage. Wer umzieht, wechselt unter Umständen den zuständigen Veranstalter mit dem Kanton.

Blockchain-Zahlungen und der Punkt, an dem der Schutz endet

Zahlungen über die Blockchain gelten als anonym, und genau darin liegt die Anziehungskraft. Für bewilligte Schweizer Wettangebote lässt sich daraus nichts machen: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, und eine Gutschrift an Spielende ist ausgeschlossen. Anonyme und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.

Wer in Krypto setzen will, tut das also zwangsläufig bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist kein Nebeneffekt, sondern der eigentliche Gehalt der Sache: Die Wahl der Zahlungsart entscheidet über die Wahl des Rechtsraums mit – und zwar früher, als den meisten klar ist, weil sie beim Aufladen des Kontos getroffen wird und nicht beim Lesen der Bedingungen.

Dass Zahlungen über die Blockchain anonym seien, ist ausserdem eine halbe Wahrheit. Die Kette ist öffentlich; pseudonym ist nicht anonym, und wer die Verbindung zwischen Wallet und Person einmal herstellt, hat sie hergestellt. Wer diesen Weg nimmt, sollte ausserdem wissen, dass keine Schweizer Aufsicht über der Auszahlung steht, dass die Domain blockiert werden kann und dass bei Streit kein Schweizer Gericht zuständig ist.

Auch hier bleibt nichts anderes übrig, als die eigenen Bedingungen des Anbieters zu lesen: Gebühren für Ein- und Auszahlung, Mindestbeträge, ob auf eine Wallet oder auf ein Bankkonto ausgezahlt wird, und in welcher Währung das Konto geführt wird. Der Punkt ist nicht, dass Krypto-Wetten nicht funktionieren. Der Punkt ist, dass sie in der Schweiz ausserhalb des Rahmens funktionieren, in dem ein Wettender geschützt wäre.

Was von einem Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich davon, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Für einen typischen Wettenden bedeutet das: Wer eine gewöhnliche Wette gewinnt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Diese Schwelle liegt so hoch, dass sie im Alltag kaum je berührt wird.

Bei ausländischen Anbietern sehen die Regeln anders aus. Gewinne unterliegen dort nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wette kann also steuerfrei sein, während die gleiche Wette bei einem Anbieter ohne Bewilligung steuerbar wird – nicht wegen des Gewinns, sondern wegen der Herkunft des Veranstalters. Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer die eigene Situation klären will, fragt eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Häufig gestellte Fragen zu neuen Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es wirklich?

Erlaubt sind zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Nur sie besitzen eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Aufsicht führt lediglich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge darüber aus?

Ein Quotenvergleich misst die Marge. Der Quotenschlüssel ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten desselben Marktes, die Marge ist 100 % minus diesem Anteil. Der Anbieter mit der höchsten Quote in einem Markt hat dort die kleinste Marge. Eine einzelne Quote sagt nichts; aussagekräftig ist nur der ganze Markt.

Welche Anbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?

Seriosität lässt sich ohne Schweizer Bewilligung nicht abschliessend feststellen. Fehlt sie, greifen weder Sperrregister noch Gespa-Aufsicht noch Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Kraft. Es bleiben die eigenen Bedingungen des Anbieters.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?

In der Schweiz setzen Spielende ihre Verlustlimiten selbst, bevor sie erstmals spielen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und die unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register, das auch Casinos umfasst. Wer ohne Limit oder ohne Identitätsprüfung wirbt, umgeht genau diese Mechanik. Geprüft wird ohnehin: Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie gegen Adress-Datenbanken ab.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?

Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage möglich. Die Selbstsperre reicht produktbezogen von 1 bis 180 Tagen, und eine unbefristete Sperre gilt schweizweit auch für Casinos.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»