Sportwetten Aktionen 2026 im Test – die zwei Schweizer Veranstalter und was ihre Boni kosten
Stand: 29. Oktober 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Angaben der Gespa und die veröffentlichten Bewilligungen von Swisslos und Loterie Romande.

Wer in Deutschland oder Österreich nach Wettboni sucht, bekommt eine Wand aus Angeboten. Wer in der Schweiz sucht, bekommt zwei Adressen und eine Handvoll Bedingungen. Das ist kein Zufall und keine Nachlässigkeit der hiesigen Anbieter, sondern die direkte Folge davon, dass in diesem Land nur zwei Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten dürfen – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede Gratiswette, jedes Spielguthaben und jeder Boost braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Wer das weiss, liest die Prospekte anders: nicht als Geschenk, sondern als genehmigte Ausnahme.
Aktionen sind hier also nicht knapp, weil die Buchmacher geizig wären. Sie sind knapp, weil das Gesetz den Kreis derer schliesst, die sie überhaupt anbieten dürfen. Was übrig bleibt, ist unspektakulär und genau deshalb prüfbar: ein Kombiboost bis 100 %, ein Quotenboost auf eine einzelne Prematch-Wette, ein befristetes Gratisspielguthaben in der Westschweiz. Die spannende Frage ist nicht, welcher Bonus am grössten aussieht, sondern was davon beim Wettenden ankommt, wenn die Bedingungen greifen.
Neukundenangebote in der Schweiz: warum der Kuchen so klein ist
Der harte Rahmen zuerst, denn ohne ihn ergibt die ganze Kategorie keinen Sinn. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man durchblättern könnte: eine solche Liste existiert nicht, weil es keine weiteren Bewilligungen gibt. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Die zweite Schranke sitzt an den Aktionen selbst. Frei- oder Gratisspiele dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa angeboten werden. Diese Zustimmung ist keine Formsache, und die Zahlen des Aufsichtsjahrgangs 2025 zeigen die Grössenordnung: 24 Zustimmungen für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Das ist die ganze Aktionslandschaft der Schweiz in einem Jahr. Ein deutscher Vergleichsportal-Artikel über Willkommensboni würde über mehr Angebote an einem einzigen Wochenende schreiben.
Für den Wettenden heisst das: Wer eine Aktion sucht, sucht in einem Regal mit zwei Fächern. Das klingt nach Nachteil, hat aber einen Preis, den man sehen muss. Jede dieser Aktionen ist an Bedingungen gebunden, die den Spielerschutz ernst nehmen – Einzahlungslimiten, nicht auszahlbares Gratisspielguthaben, Befristungen. Ein 100-Euro-Bonus mit 30-fachem Umsatz existiert hier gar nicht erst, und damit auch nicht die stille Rechnung, die er mitbringt.
Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport fand im Winter 2025/26 an sieben Tagen statt.
Wo Werbung aufhört und die Ausnahme anfängt
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Noch schärfer wird es bei fremden Anbietern: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet. Ein Zeitverbot für Werbung existiert dagegen nicht – die Beschränkung ist sachlich, nicht zeitlich.
Was bedeutet das konkret für die Aktion, die ein Wettender im Stadion oder im Internet sieht? Sie darf gross sein, sie darf auffallen, aber sie darf nicht verschweigen, was sie verlangt. Die Aktion der Loterie Romande trägt ihre Einschränkung sichtbar mit sich: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist keine Kleinigkeit in der Fussnote. Es ist die halbe Information.
Warum Auszahlbarkeit die eigentliche Trennlinie ist
Zwei Arten von Guthaben prägen den ganzen Markt, und sie werden im Alltag regelmässig verwechselt. Ein Guthaben aus einer Aktion ist ein Guthaben, mit dem man spielen kann, kein Geld, das einem gehört. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe. Was man gewinnt, kann man dagegen auszahlen lassen – vorausgesetzt, das Konto ist auf den eigenen Namen und die Identität ist verifiziert.
Hier trennt sich der Eindruck vom Betrag. Eine Aktion mit CHF 10 Gratisspielguthaben klingt nach CHF 10. Sie ist CHF 10 Spielkapital und null Franken Auszahlungsanspruch, solange man nicht damit gewinnt. Wer das einmal verstanden hat, hört auf, Aktionsguthaben gegen Echtgeld aufzurechnen.
Die Aktionen der Schweizer Veranstalter im Vergleich
Die beiden Veranstalter bedienen getrennte Gebiete und überschneiden sich nicht: ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die im jeweiligen Gebiet wohnen. Das ist keine Formalie, sondern schlicht das Ende der Vergleichsmöglichkeit – wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport nicht mitspielen, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Der folgende Vergleich ist daher eine Gegenüberstellung zweier Systeme, nicht eine Auswahlliste.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, sechs Westschweizer Kantone |
| BC.Game | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ausserhalb der Schweiz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| MrXbet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ausserhalb der Schweiz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| 20Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ausserhalb der Schweiz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| HighFlyBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ausserhalb der Schweiz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Playzilla | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ausserhalb der Schweiz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| Coolzino | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ausserhalb der Schweiz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| AmunRa | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ausserhalb der Schweiz, in der Schweiz ohne Wirkung |
| N1 Bet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ausserhalb der Schweiz, in der Schweiz ohne Wirkung |
Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, in der sich die beiden Gruppen wirklich unterscheiden, und sie ist im Alltag die am wenigsten gelesene. Ein ausländischer Anbieter mit einer Curaçao- oder Malta-Bewilligung ist in der Schweiz nicht bewilligt; diese Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Für den Wettenden heisst das: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Telekomanbietern per DNS blockiert werden. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 solcher Domains auf der Liste, und sie werden nach Angaben der Aufsicht innert Stunden ersetzt, wenn eine Sperre greift.
Der Aufwand-Unterschied zwischen den Gruppen liegt nicht in der Bonushöhe, sondern im Verfahren. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist der Weg vom Konto zur Auszahlung geregelt und dokumentiert; im Ausland hängt alles an den Hausregeln eines Anbieters, dessen Bewilligung in der Schweiz nichts gilt. Wer eine Aktion sucht, sollte diesen Unterschied vor der Bonushöhe lesen.
Laufzeit, Bedingungen, Auszahlbarkeit und Aufwand im direkten Duell
Der Sporttip-Kombiboost gilt ausschliesslich online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Zahl dieser Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung ist die eigentliche Botschaft, nicht der Spitzenwert.
Wer die 100 % liest, liest eine Zahl, die fünfzehn korrekte Voraussagen verlangt, jede mit Quote ab 1.50. dasselbe Haus bietet zusätzlich Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Aktion der Loterie Romande war dagegen ein reines Guthabenangebot mit harten Grenzen: CHF 10 Spielguthaben pro eingegebenem Code, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der Code wurde innert sieben Tagen nach einem der Aktionstage in den National-League-Stadien verbreitet und musste im verifizierten Konto eingegeben werden. Kein Umsatzerfordernis, keine Quotenvorgabe, dafür ein Fenster von einer Woche und ein Guthaben, das man nicht abheben kann.
Der Aufwand ist damit beim Westschweizer Modell geringer, der Ertrag auch. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält und damit eine Quote von 2.00 trifft, hat CHF 20 auf dem Wettschein – die CHF 10 Einsatz sind nicht sein Geld, aber der Gewinn darüber ist es. Beim Kombiboost ist der Weg zum Bonus länger und der Bonus selbst an eine Trefferquote gebunden, die niemand garantieren kann.
Grundlagen: wie Aktionen bei Sportwetten überhaupt zustande kommen
Eine Aktion in der Schweiz ist kein Marketingeinfall, der morgens im Sitzungszimmer entsteht. Sie ist ein Geschäftsvorgang mit zwei Parteien: der Veranstalter, der sie vorlegen will, und die Aufsicht, die sie genehmigen muss, wenn es sich um ein Gratisspiel oder Gratisguthaben handelt. Dazwischen liegt die Frage, wie das Angebot bezahlt wird – und die Antwort ist unspektakulär: aus der Marge des Veranstalters.

Diese Herkunft erklärt die Form der Angebote. Ein Bonus auf den Nettogewinn wie der Kombiboost kostet erst dann etwas, wenn der Wettende bereits gewonnen hat. Ein Quotenboost, der einmal pro Wettendem gilt und in der Erhöhung begrenzt ist, hat eine klar kalkulierte Obergrenze. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, 7’000-mal ausgegeben, ist eine Summe, die ein Veranstalter überblicken und in einem Budget unterbringen kann. Keines dieser Instrumente gleicht dem offenen Willkommensbonus, weil keines von ihnen ein unbegrenztes Risiko trägt.
Zwei Uhren und ein gespitzter Bleistift auf einem hellen Holztisch – der Kombiboost von Sporttip gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50.
Was ein Bonus auf den Nettogewinn tatsächlich bedeutet
Hier liegt der häufigste Denkfehler. Ein Bonus auf den Nettogewinn ist kein Zuschlag auf den Einsatz, und er ist auch kein Geld, das dem Konto gutgeschrieben wird, sobald die Wette platziert ist. Er erhöht den Gewinn, und zwar nur dann, wenn es einen gibt. Verliert die Kombination, bleibt der Bonus eine Zeile in den Bedingungen.
Das ist die fairere Konstruktion für beide Seiten, und ein Blick auf die Rechnung zeigt, warum. Beim Kombiboost zählt jede Voraussage mit einer Quote von mindestens 1.50 zur Staffel; wer knapp darunter liegt, rutscht eine Stufe nach unten oder fällt aus der Wertung. Der Gewinnbetrag selbst ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet.
Angenommen, jemand setzt CHF 10 und trifft vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote ist das Produkt dieser vier Zahlen und liegt bei 9’792; bei einer Deklaration der Quoten mit zwei Stellen rechnet das Haus auf 9.79 ab, was einem Bruttogewinn von CHF 97.90 entspricht. Der Nettogewinn – der Betrag über dem Einsatz – ist die Differenz zum Einsatz und damit die Basis des Bonus. Rechnen wir mit der ungerundeten Gesamtquote, beträgt der Nettogewinn CHF 87.92, und der Kombiboost legt 5 % davon obendrauf. Das sind rund CHF 4.40 zusätzlich, was den Gesamtbetrag auf etwa CHF 102.30 hebt.
Das ist die ganze Geschichte des Spitzenwerts von 100 %. Fünfzehn richtige Voraussagen, jede mit Quote ab 1.50, und ein Nettogewinn, der gross genug ist, damit der Prozentsatz überhaupt ins Gewicht fällt. Der 5-%-Bonus auf eine Vierfachkombination ist die realistische Variante dieser Aktion – und er ist klein. Wer mehr will, muss mehr richtig tippen, und das ist keine Bedingung, die man durch Einsatz erhöhen kann.
Quotenboost, Profitboost und Kombiboost: drei Instrumente, drei Grenzen
Die drei Instrumente greifen an unterschiedlichen Stellen an, und wer sie verwechselt, plant mit einem Budget, das er nicht hat. Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage – der kleinste Anwendungsfall, den das Wettprogramm kennt. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz und ist damit an ein konkretes Spiel gebunden, nicht an eine Auswahl. Der Kombiboost belohnt die Breite: je mehr Voraussagen, desto höher der Prozentsatz.
Zwei Gemeinsamkeiten haben alle drei, und sie sind der eigentliche Inhalt der Aktion. Erstens ist jeder davon pro Wettendem nur einmal nutzbar. Zweitens ist jeder in Einsatz und Erhöhung limitiert. Dazu kommt eine Regel, die leicht übersehen wird: bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also während des Spiels aussteigt, verliert den Aufschlag, den er sich mit einem korrekten Tipp erarbeitet hat. Der Cash-Out-Betrag fällt damit kleiner aus, als es beim ersten Blick auf den Kontostand aussieht.
Diese drei Grenzen zusammen erklären, warum die Aktionen in der Schweiz so bescheiden wirken. Sie sind auf einen einzigen, kalkulierbaren Vorgang pro Konto zugeschnitten. Ein System, das sich wiederholen lässt, wären sie nicht.
Warum die Regeln des Veranstalters zur Aktion gehören
Einige Bestimmungen entscheiden darüber, ob eine Aktion überhaupt zum Tragen kommt, und sie stehen nicht im Aktionsprospekt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Kombination, die eine Quote von 1.00 enthält, verliert Geld, ohne zu verlieren.
Zur Quote gehört auch die Zeitrechnung. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – etwa 90 Minuten beim Fussball – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer einen Kombiboost plant, muss diese Regel kennen, denn sie entscheidet darüber, ob die Kombination überhaupt gültig ist.
Fällt ein Ereignis aus und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Genau diese 1.00 ist es, die einen Kombiboost zunichtemacht.
Rechtslage: die Bewilligung, die Rahmenbedingungen und die Grenzen der Grauzone
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht es zweifach – eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel – und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, von dem aus alles andere folgt.

Ein leuchtender, leerer Verwaltungsflur mit Holzboden und hohen Fenstern – Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Swisslos betreibt ihr Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Was man setzen darf, ist eine geschlossene Liste: Nur Sportereignisse sind zugelassen, Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Sendungen nicht. Die Aufsicht führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und Wettläufe im Training nie. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und einen Esport-Abschnitt gibt es dort ebenfalls nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte besteht nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt, was es ist: eine Funktion jedes einzelnen Veranstalters.
Was eine Bewilligung dem Wettenden garantiert
Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz ist kein Zertifikat für ein gutes Produkt. Sie ist eine Zuständigkeitsregel mit Folgen. Ist sie vorhanden, gibt es einen Schweizer Rechtsweg, ein Verbot, an gesperrte oder minderjährige Personen zu leisten, und den Anschluss an das Sperrregister. Exkludierte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Bei der Identität gibt es in der Schweiz keinen Spielraum. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität; zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt.
Was das für einen ausländischen Anbieter bedeutet, ist nüchtern zu benennen. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Gegen solche Anbieter gibt es in der Schweiz kein Zahlungsblocksystem: dass Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren, ist nicht der Fall. Was es gibt, ist die Sperrliste der Gespa mit Domains, die von den Telekomanbietern per DNS blockiert werden.
Steuern: der Unterschied, der erst bei grossen Gewinnen sichtbar wird
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht davon ab – je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Für einen typischen Wettenden spielt das keine Rolle: Es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Wetteinsatzsteuer gibt es in der Schweiz nicht.
Die zweite Hälfte dieser Regel betrifft genau die Anbieter, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Gewinne bei ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und im Ausland gewinnt, hat also im schlechtesten Fall eine Steuerpflicht auf einen Gewinn, auf den er im guten Fall keinen Schweizer Rechtsschutz hat. Bei konkreten Fragen hilft ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Für die Aktionen selbst heisst das: Ein Bonus verändert nichts an der Einordnung des Gewinns. Er ist Teil des Spiels, nicht Teil einer Sonderkategorie.
Spielerschutz: wie sich Aktionen mit Limiten und Spielsperre vertragen
Der Punkt, an dem eine Aktion auf den Spielerschutz trifft, sind die Limiten – und hier ist die erste Überraschung, dass die Limiten dem Wettenden selbst gehören. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er für Einsätze oder Verluste Tages-, Wochen- oder Monatsobergrenzen setzt, aber es schreibt keinen festen Einzahlungsdeckel vor. Die Höhe bestimmt der Spielende.
Bei Swisslos sieht das konkret so aus: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der gesetzliche Rahmen sagt 24 Stunden für eine Erhöhung, nach denen die beiden Veranstalter in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden verlangen. Die längere Frist ist kein Detail für Ungeduldige: Wer an einem Freitagabend merkt, dass er mehr setzen will, kann das am Wochenende nicht mehr umsetzen.
Das ist die dritte und wirksamste Schranke für eine Aktion. Kein Bonus nützt dem, der ihn in einem Moment annehmen will, in dem sein Konto erst am Montag mehr kann.
Die drei Tage, die einen Bonus zunichtemachen
Wer eine Aktion mit Gratisspielguthaben plant, plant mit einem Zeitfenster, und dieses Fenster kollidiert mit der Wartefrist. Ein Guthaben, das 30 Tage gültig ist, verträgt eine Erhöhungswartezeit von 72 Stunden problemlos. Anders sieht es aus, wenn man bereits an der eigenen Verlustlimite steht: Dann muss man drei Tage warten, bevor man mehr setzen kann, und in dieser Zeit läuft das Guthaben weiter ab.
Bei der Loterie Romande kommen zwei weitere Deckel hinzu. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht überschreiten. Bei Swisslos ist der Kauf von Spielguthaben nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und in 30 Tagen sind ebenfalls höchstens CHF 10’000 möglich, bei einem Mindestbetrag von CHF 20. Diese Beträge liegen weit über dem, was eine typische Aktion ausschüttet – die Limiten stehen also nicht im Weg, aber sie definieren die Obergrenze, an der ein Konto stehen kann, wenn der Bonus darauf wartet, eingesetzt zu werden.
Wer sein Konto bis an diese Grenze gefüllt hat, kann die Aktion nicht mehr aufladen. Das ist kein Widerspruch im System, sondern die logische Folge davon, dass Limits und Aktionen von derselben Aufsicht gedacht werden.
Spielsperre, Sperrregister und der Weg zurück
Wer sich für eine Pause entscheidet, wird sie nicht los, wenn der Bonus lockt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizerischen Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Für nicht bewilligte Anbieter gilt nichts davon, weil sie nicht an das Register angeschlossen sind. Wer dort spielt und hier gesperrt ist, bleibt gesperrt und wird gleichzeitig weiter bedient. Das ist der Punkt, an dem die Frage nach dem Schutz keine Meinungsfrage mehr ist.
Dazu kommt ein Befund, der unbequem ist und genannt gehört. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, bei denen an Verkaufsstellen an 200 Testpersonen ein Sportwettangebot verkauft wurde – in 47.5 % der Fälle an eine minderjährige Person. Die Kontrolle an der Kasse ist also keine Selbstverständlichkeit. Wer sein Kind an die Kasse lässt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Kasse zurückfragt.
Wo sich ein Wettender Hilfe holt
Ein Anlaufpunkt für die Steuerung des eigenen Spiels ist das eigene Spielerkonto und die dort gesetzten Limiten – sie lassen sich senken, und eine Senkung wirkt sofort. Wer darüber hinaus eine Pause braucht, kann die Spielsperre nutzen; sie ist auf jeden Fall unbefristet oder befristet möglich und wird nicht einseitig aufgehoben. Bei Fragen zum Schutz, zur Identitätsprüfung oder zu einer blockierten Domain bleibt die Gespa die zuständige Aufsichtsbehörde, und bei Steuerfragen die kantonale Steuerverwaltung.
Ein Punkt, der in der Praxis mehr bewirkt als jede Broschüre: Eine Aktion, die man nicht nutzt, kostet nichts. Wer das Gefühl hat, einen Bonus einsetzen zu müssen, weil er befristet ist, hat das eigentliche Risiko schon im Vorfeld akzeptiert.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Umfang und was davon übrig bleibt
Die Reihenfolge der folgenden Blöcke folgt der Logik des Schweizer Marktes: zuerst die beiden Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, dann die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende in der Praxis antreffen. Die beiden Gruppen sind nicht gleichartig und werden nicht gleichartig bewertet. Wer eine der folgenden Marken als gleichwertig zur anderen liest, hat den Text falsch gelesen.
Swisslos Sporttip: die vollständigste Aktionsabteilung der Schweiz
Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Vereinbarung zulässt. Sie hat ihren Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, die Aufsicht führt die Gespa. Ein Online-Konto bekommt, wer im Vertragsgebiet wohnt: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Das Aktionsangebot dieses Hauses ist das breiteste im Land, und es lässt sich in drei Werkzeuge zerlegen. Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Daneben stehen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung beschränkt; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Die Einsatzgrenzen sind ein eigenes Thema. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit dem Kombiboost auf fünfzehn Voraussagen zielt, sollte sich den Einsatz deckeln, der dafür nötig ist – eine Kombination aus fünfzehn Quoten ab 1.50 hat eine Gesamtquote, die den Höchsteinsatz schnell zur relevanten Grösse macht.
Bei den Auszahlungen ist der Weg klar dokumentiert. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Für Kasse und Konto gibt es ebenfalls Regeln mit Zähnen. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine Zahlungsart ist PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Das eigene Urteil: Swisslos ist das Haus mit den meisten Aktionsinstrumenten und das einzige, bei dem ein Kombiboost und ein Quotenboost nebeneinander existieren. Der Preis dafür ist Bürokratie – einmal nutzbare Boosts, limits, die der Veranstalter einseitig ändern kann, und ein Guthaben, das aus einer Promotion kommt und nicht auszahlbar ist. Wer regelmässig Kombinationen mit vielen Voraussagen spielt, findet hier die einzige echte Staffelprämie des Schweizer Marktes. Wer einen einfachen Einzelwettbonus sucht, findet sie nicht, weil es sie nicht gibt.
Loterie Romande Jouez Sport: das Guthabenmodell mit Frist
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Gespa-Aufsicht, und sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet beschränkt.
Ihre bekannteste Aktion im Untersuchungszeitraum war «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Kein Umsatzerfordernis, keine Mindestquote, keine Staffel. Dafür ein Vertriebsweg, der nur funktioniert, wenn man ohnehin im Stadion ist.
Die Kontoregeln sind grosszügiger als die Aktion. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht überschreiten. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Das eigene Urteil: Das Modell ist ehrlicher als sein Ruf. Es verspricht nichts, was es nicht hält, und es verlangt nichts, was der Wettende nicht ohnehin tun würde. Wer im Kanton Waadt oder Genf wohnt und ohnehin Eishockey schaut, hat die Aktion mitgenommen, ohne darüber nachzudenken. Wer in Zürich wohnt, kommt an keines dieser Angebote – nicht aus Leistungsgründen, sondern weil das Gebiet geschlossen ist.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game ist keine Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; die gemeldete Bewilligung dieses Anbieters entfaltet nach Art. 4 BGS hier keine Wirkung. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Das eigene Urteil: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, deren Angebot sich der Beurteilung nach Schweizer Massstab entzieht. Wer sie nutzt, tut das ohne den Schutz, den die bewilligten Veranstalter bieten.
MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dasselbe wie für alle ausländischen Marken in dieser Liste: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste der Gespa als mögliche Folge.
Das eigene Urteil: Für einen Vergleich der Schweizer Aktionen trägt diese Marke nichts bei. Sie steht hier, weil Schweizer Spielende ihr begegnen, nicht weil sie eine Alternative zu Sporttip oder Jouez Sport wäre.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung
20Bet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Die gemeldete Bewilligung ausserhalb des Landes hat hier keine Wirkung; Schutz und Rechtsschutz nach Schweizer Massstab bestehen nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Das eigene Urteil: Die Marke gehört in die Gruppe der nicht bewilligten Anbieter, und ihre Aktionen sind unter Schweizer Massstab nicht bewertbar. Wer wissen will, was eine Aktion kostet, braucht dafür einen Rahmen – und dieses Haus fällt mit seinem Angebot aus dem Schweizer Rahmen heraus.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet ist eine weitere Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt: keine Wirkung der ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Das eigene Urteil: Für den, der in der Schweiz wohnt und eine Aktion sucht, ändert diese Marke nichts an der Ausgangslage. Sie ist keine zusätzliche Option, sondern eine zusätzliche Domain.
Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung und unterliegt damit nicht der hiesigen Aufsicht. Eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht; es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg.
Das eigene Urteil: Der Name klingt nach Unterhaltung, der rechtliche Status ist der einer Marke ohne Schweizer Zulassung. Der Unterschied zur bewilligten Konkurrenz liegt nicht im Produkt, sondern in der Zuständigkeit.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino ist in der Schweiz nicht bewilligt. Wie bei allen ausländischen Marken dieser Liste entfaltet die gemeldete Bewilligung hier keine Wirkung, und die Domain kann blockiert werden.
Das eigene Urteil: Eine Marke, die in einem Vergleich bewilligter Schweizer Sportwettenangebote keine Rolle spielt. Wer sie prüft, prüft die Hausregeln eines Anbieters, über den die Schweizer Aufsicht nicht wacht.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt der übliche Rahmen: keine Wirkung der ausländischen Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als mögliche Folge.
Das eigene Urteil: Für Schweizer Wettende eine Marke ohne die Mindestvoraussetzung, die in diesem Land über Schutz entscheidet. Der Name ändert daran nichts.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet ist nicht im Besitz einer Schweizer Bewilligung. Die ausländische Bewilligung wirkt hier nicht; es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann von den Telekomanbietern blockiert werden.
Das eigene Urteil: Der letzte Eintrag dieser Gruppe unterscheidet sich von den vorigen nicht in der Zulassung, sondern nur im Namen. Wer eine Aktion sucht, für die im Streitfall eine Schweizer Stelle zuständig ist, wird hier nicht fündig.
Was die Aktionen im Gesamtbild kosten
Rechnen wir den Kombiboost einmal zu Ende, wie er in der Praxis aussieht – nicht mit fünfzehn Voraussagen, sondern mit vieren, weil das die realistische Zahl ist, die die Aktion verlangt. Bei CHF 10 Einsatz und den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergibt das Produkt der Quoten 9’792, der Bruttogewinn liegt bei CHF 97.90, der Nettogewinn bei CHF 87.92, und der Bonus von 5 % darauf macht rund CHF 4.40 aus – ein Gesamtbetrag von etwa CHF 102.30.
Verdoppelt man den Einsatz auf CHF 20, bleibt die Staffel dieselbe und der Bonus verdoppelt sich auf rund CHF 8.80. Das ist die ehrliche Antwort auf die Frage, ob sich diese Aktion lohnt: Sie belohnt Einsatz und Trefferquote zugleich, und die Quote ist der Teil, den man nicht kaufen kann. Für den Gelegenheitswettenden sind es ein paar Franken. Für den, der jeden Spieltag eine Zehnerkombination spielt, ist es eine der wenigen Prämien, die es in der Schweiz überhaupt gibt.
Bei einem Gratisspielguthaben von CHF 10 sieht die Rechnung anders aus, und sie fällt kürzer aus. Wer das Guthaben auf eine Quote von 2.00 setzt und trifft, hat CHF 20 auf dem Wettschein; das Guthaben selbst war nie auszahlbar, der Gewinn daraus schon. Der Erwartungswert dieser Wette ist trotzdem negativ, weil die Quote die Marge des Veranstalters bereits enthält – der Bonus verkleinert diese Marge, er hebt sie nicht auf.
Häufig gestellte Fragen zu Sportwetten Aktionen in der Schweiz
Warum gibt es in der Schweiz so wenige Aktionen bei Sportwetten?
Weil nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen und Frei- oder Gratisspiele vorgängig von der Gespa bewilligt werden müssen. Diese Zustimmung ist knapp: 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Ohne dritten Anbieter entsteht kein Bonuswettbewerb, der die Angebote nach oben treibt.
Was bringt der Kombiboost und ab welcher Anzahl Voraussagen greift er?
Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wie lief die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien ab?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Welche Bedingungen gelten bei Spielguthaben, das als Aktion gutgeschrieben wird?
Aktionsguthaben ist Spielkapital, kein Guthaben mit Auszahlungsanspruch: Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Beim Sporttip-Code der Loterie Romande kamen eine Frist von 30 Tagen und eine Gesamtzahl von 7’000 Stück hinzu. Gewinne daraus sind dagegen auszahlbar.
Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt und auf welches Konto?
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto, darüber erfolgt die Überweisung auf die angegebene IBAN.
Was bedeuten Aktionen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung für den Schutz der Wettenden?
Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Diese Anbieter sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Gewinne daraus können kantonal steuerpflichtig sein, unabhängig von der Höhe.
Bonus – eishockeytipps.com
Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»
