Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz: zehn Franken, sieben Aktionstage, sieben Tage Frist
Wer in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, sucht eine Ausnahme. Es gibt sie — aber sie ist klein, sie ist befristet, und ihr Guthaben ist kein Geld.
Stand: 29. Oktober 2026. Angaben geprüft nach dem Verzeichnis der bewilligten Sportarten und Veranstalter der Gespa.

Neukundenangebote: warum das Geschenk so selten ist
Ein Gratisguthaben für neue Konten ist in der Schweiz kein Marketing-Einfall, den ein Veranstalter nach Lust und Laune aus dem Hut zieht. Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind keine Kontingente für ein Werbefeuerwerk. Das ist eine Zulassungsliste.
Auf acht Zustimmungen für einen Veranstalter folgen in der Praxis wenige Publikumsaktionen. Ein Gratisguthaben ist für den Veranstalter eine Ausgabe, die er vorher erklären muss, und die Begründung fällt ihm leichter, wenn sie an einen Anlass gebunden ist — ein Stadion, ein Turnier, eine Kampagne. Für den Wettenden heisst das: Auf den Startseiten der beiden bewilligten Anbieter wartet nicht das Willkommenspaket, das man von ausländischen Portalen kennt. Was wartet, sind Aktionsbedingungen.
Genau dort entscheidet sich, ob die Gratiswette etwas wert ist. Vier Angaben tragen diese Entscheidung, und alle vier stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht auf dem Banner: die Frist, innerhalb derer das Guthaben beansprucht oder genutzt werden muss; die Mindestquote, sofern eine verlangt wird; Gültigkeitsdauer und Auszahlbarkeit des Guthabens; und die Frage, ob ein verifiziertes Konto Voraussetzung ist, um überhaupt teilzunehmen.
Die Frist ist die erste, weil sie die härteste ist. Sie beginnt nicht dann, wenn man Zeit hat, sondern dann, wenn die Bedingungen es sagen.
Nimm die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande: Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Wochen zwischen erstem und letztem Aktionstag klingen nach einem langen Fenster. Sieben Tage zwischen Code und Eingabe sind es nicht. Wer an einem Sonntagabend mit dem Flyer nach Hause geht und die Sache auf das nächste Wochenende schiebt, hat die Wette schon verloren, ohne eine einzige Quote gesehen zu haben.
Der zweite Punkt ist der unangenehmste, und er überlebt jede Marketingformulierung: Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Wer mit CHF 10 Gratisguthaben bei Quote 2.10 gewinnt, bekommt nicht CHF 21 gutgeschrieben, sondern den Gewinnanteil — die CHF 11 über dem Einsatz, nach den Rundungsregeln des Veranstalters. Das ist keine Spitzfindigkeit einer Randnotiz. Beide Schweizer Veranstalter schreiben die Nichtauszahlbarkeit von Gratisspielguthaben ausdrücklich in ihre Bedingungen, und bei beiden steht sie neben der Regel, dass Spielguthaben aus einer Promotion nicht auf das Bankkonto fliesst.
Was die beiden bewilligten Anbieter tatsächlich in die Hand geben
Swisslos und die Loterie Romande sind die einzigen Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Wetten unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport. Zwei Namen, zwei Gebiete, zwei getrennte Örtlichkeiten — und keine Aktion des einen gilt beim anderen.
Für Swisslos ist in der vorliegenden Runde keine Gratiswett-Aktion derselben Bauart belegt. Das ist kein Skandal und keine Andeutung: Swisslos fährt seine Anreize sichtbar über Boosts statt über Startguthaben. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei den Quotenboosts gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, die Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das ist eine andere Gattung Geschenk. Kein Guthaben, das auf dem Konto liegt, sondern eine Erhöhung, die an eine Wette gebunden ist, die man erst einmal richtig zusammensetzen muss. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 — daran scheitern die meisten Wettscheine, die im Freundeskreis herumgereicht werden, und die 5 % auf den Nettogewinn sind dann nie fällig.
Bei der Loterie Romande ist die Aktion greifbarer, aber schmaler, als «CHF 10 geschenkt» klingt. 7’000 Stück insgesamt, über sieben National-League-Aktionstage verteilt. Wenn an einem Abend in einem Stadion ein paar hundert dieser Codes unters Volk gehen, ist das Kontingent regionenweise schnell gesprochen. Wer im Wallis oder im Jura wohnt und den nächsten Aktionstag im Kanton Waadt anfahren müsste, rechnet Sprit gegen zehn Franken Spielguthaben. Diese Rechnung geht nicht auf, und sie ist der ehrlichste Test für die Frage, ob eine solche Aktion für einen bestimmten Leser überhaupt existiert.
Frist, Mindestquote, Limite: die vier Zeilen, die den Wert entscheiden
Die Aktionsbedingungen sind kein Kleingedrucktes, das man nach der Teilnahme liest, sondern die eigentliche Beschreibung des Angebots. Vier Zeilen daraus tragen praktisch den ganzen Wert.
Die Frist steht zuerst. Bei der Romande-Aktion waren es sieben Tage zwischen Code und Eingabe im verifizierten Konto, bei einer Gültigkeit des Guthabens von 30 Tagen. Diese beiden Fristen sind nicht dasselbe, und wer sie verwechselt, verliert das Guthaben nicht am Eingabetag, sondern stillschweigend vier Wochen später. Swisslos setzt Fristen an anderen Stellen: Eine Sporttip-Wette, deren Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, ist ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer den Wettschein nach der Absage einfach liegen lässt, findet ihn später als zurückbezahlten Einsatz oder als Kombination, die an einer Quote von 1.00 hängt — beides kein Gewinn.
Die Mindestquote steht an zweiter Stelle, obwohl sie selten ausdrücklich «Mindestquote» heisst. Bei den Boosts von Swisslos ist sie die halbe Bedingung: mindestens 1.50 pro Voraussage, sonst zählt die Voraussage für die Bonusstufe nicht mit. Eine Wette auf einen haushohen Favoriten bei 1.20 sieht nach sicherem Baustein aus und ist in diesem Programm wertlos. Bei der Romande-Aktion war keine Mindestquote zu erfüllen; dafür stand das Guthaben unter der Bedingung, nicht auszahlbar zu sein.
Die Limiten kommen drittens, und sie gehören zuerst in die Kategorie Zeit. Eine Rückzahlung, die nach 26 Wochen verfällt, ist eine Frist, nicht ein Betrag: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Wer nach zwei Monaten merkt, dass eine Gutschrift fehlt, hat in einem Fall noch Zeit und im anderen keine mehr.
Die Auszahlbarkeit steht zuletzt, weil sie am meisten gekostet hat, bis man sie liest. Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Der Gewinn aus einer Wette, die mit dem Guthaben finanziert wurde, folgt dagegen den normalen Regeln — bei Swisslos schreibt die Online-Teilnahme Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 überweist sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers.
Eine Gratiswette ist Gratisspielguthaben mit Bedingungen
Wer den Ausdruck «Gratiswette» wörtlich nimmt, erwartet einen Einsatz, den jemand anders bezahlt, und einen Gewinn, der vollständig auf dem Konto landet. Der Schweizer Rechtsbegriff heisst Gratisspielguthaben, und er beschreibt genau das, was die Aktion liefert: ein Guthaben im Spielerkonto, das man einsetzen kann, aber nicht abheben. Der Unterschied ist keine Wortklauberei, sondern der ganze Vertrag.
Was dieses Guthaben von eingezahltem Guthaben unterscheidet, sind drei Eigenschaften, und alle drei kosten etwas.
Es ist nicht auszahlbar. Zehn Franken, die nie das Haus verlassen, sind zehn Franken, die man beim Veranstalter lassen muss — wer die Sache aufgibt, gibt die zehn Franken mit auf.
Der Einsatz wird nicht mitbezahlt. Bei einer Einzelwette mit CHF 10 Guthaben und Quote 2.10 liegt der Gewinn bei CHF 11, nicht bei CHF 21, weil der Einsatz im Gewinn nicht enthalten ist.
Und das Guthaben ist befristet. Dreissig Tage sind bei einem Spielguthaben grosszügig, weil sie dieselbe Frist sind, die auch ein gekauftes Guthaben trifft. Ein Code, der sieben Tage nach dem Aktionstag eingegeben werden muss, ist dagegen eine Terminsache, und Terminsachen verzeihen kein Vergessen.
Was CHF 10 Gratisguthaben auf einem echten Markt wert sind
Diese Rechnung ist ein Beispiel, keine zitierte Quote. Angenommen sei ein Zwei-Weg-Markt, bei dem beide Seiten mit der Quote 1.90 angeboten werden — eine Situation, die man bei ausgeglichenen Märkten findet und die hier nur dazu dient, das Guthaben zu bewerten, nicht, um einen Ausgang vorherzusagen.
Zwei Quoten von je 1.90 auf die beiden möglichen Ergebnisse eines Marktes ergeben, gemeinsam gerechnet, einen Auszahlungsschlüssel: 1 geteilt durch die Summe aus 1/1.90 und 1/1.90 ergibt rund 0.95, also einen Auszahlungsschlüssel von etwa 95 %. Der Margenanteil des Veranstalters auf diesem Markt liegt damit bei ungefähr 5 %.
Die CHF 10 Gratisguthaben der Romande-Aktion sind nicht auszahlbar, der Einsatz also nicht Teil des Gewinns. Auf einem Markt mit diesem Auszahlungsschlüssel ist der durchschnittlich erwartbare Wert des Guthabens gering — die zehn Franken bringen in der Rechnung einen einstelligen Frankenbetrag, etwa drei bis vier Franken brutto, und dieser Betrag ist eine Schätzung, die nur unter der Annahme gilt, dass der Guthabeneinsatz tatsächlich im Markt angelegt wird. Wer die zehn Franken stattdessen auf eine Kombination mit hohen Quoten setzt, verschiebt die Verteilung: die Mehrheit solcher Wetten geht verloren, wenige zahlen viel. Der Erwartungswert in Franken bleibt davon unberührt — das einstellige Resultat ist der Durchschnitt über viele Versuche, keine Vorhersage für diesen einen Wettschein.
Der Vergleich mit den Boosts von Sporttip zeigt, warum die Zahl so klein ausfällt. Ein Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist an eine Wette gebunden, die man erst verlieren kann; das Gratisguthaben ist an eine Wette gebunden, die man nicht bezahlt. Beide geben weniger, als sie versprechen. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Betrag, sondern darin, was der Wettende riskiert, wenn nichts klappt: bei den zehn Franken nichts, bei der Kombination den eigenen Einsatz.
Warum die Höhe des Guthabens kein brauchbares Kriterium ist
Ein Vergleich, der nach dem Betrag sortiert, würde die Romande-Aktion mit ihren CHF 10 auf den ersten Platz setzen und Sporttip mit seinen vier bis fünfzehn Voraussagen auf den letzten. Damit hätte man die beiden Angebote gründlich missverstanden. Sie sind nicht dieselbe Sache in zwei Grössen, sondern zwei verschiedene Bauarten: das eine ist ein einmaliges, nicht auszahlbares Guthaben mit kurzer Frist, das andere eine Erhöhung, die den eigenen Einsatz voraussetzt und an eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage gebunden ist.
Wer die zehn Franken nimmt, riskiert nichts und gewinnt wenig. Wer die Boosts nutzt, riskiert seinen Einsatz und gewinnt mehr oder verliert ihn. Das ist eine Entscheidung über Risiko, nicht über Nominalbeträge, und wer sie über den Nominalbetrag trifft, wählt zufällig.
Zweites Kriterium, das die Sortierung überleben sollte: die Erreichbarkeit. Die Romande-Aktion hing an Codes, die in National-League-Stadien verbreitet wurden. Sieben Aktionstage in einem Gebiet, das sechs Kantone umfasst, sind ein regionales Vergnügen, kein nationales Angebot. Wer in Zürich wohnt, hat bei Swisslos ein Konto und bei der Romande keines; ein Code aus dem Waadtländer Stadion hilft ihm nichts, weil die Registrierung an das Gebiet gebunden ist.
Drittes Kriterium: was mit dem Guthaben passiert, wenn es liegen bleibt. Nicht auszahlbar oder verfallen ist in beiden Fällen der gleiche Endzustand — es ist weg. Der Unterschied liegt nur darin, wie lange es dauert.
Die Rangliste der Schweizer Wettanbieter: zehn Plattformen nach Zulassung, Gebiet und Bedingungen
Die folgende Übersicht führt die beiden bewilligten Veranstalter und acht ausländische Plattformen, die Schweizer Wettende im Netz antreffen. Die Reihenfolge ist nicht nach Rang, sondern nach Zulassung: zuerst die Schweiz, dann die Marken ohne Schweizer Bewilligung, in der Reihenfolge ihrer Nennung im Vergleich.
| Plattform | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin bzw. angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Warum die hinteren acht Zeilen so gleichförmig aussehen, ist keine Bequemlichkeit der Darstellung. Für diese Plattformen ist keine Lizenz belegt, die in der Schweiz Geltung hätte; die Bewilligung gilt nach Artikel 4 BGS nur in der Schweiz, und eine ausländische Bewilligung — ob Curaçao, Malta oder Deutschland — hat hier keine Kraft. Der Unterschied zwischen diesen acht Marken liegt damit auf Feldern, die diese Übersicht nicht abbildet: Bedienung, Zahlungswege, Märkte, Bonusbedingungen. Auf dem Feld, um das es hier geht, enden alle acht im selben Zustand.
Die Spalte mit der Veranstalterin ist ebenfalls keine Formalie. Bei den ersten zwei Zeilen stehen dort Genossenschaft beziehungsweise Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, die nach der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) tätig sind. Bei den übrigen Zeilen steht, dass ein Sitz in der Schweiz gerade nicht vorhanden ist — und das ist die Zeile, die über den Rechtsweg entscheidet, wenn eine Auszahlung streitig wird.
Swisslos Sporttip: bewilligt, regional begrenzt, mit engen Limiten
Adresse Schweiz, Betreiberin eine Genossenschaft mit Sitz Basel, Produkt Sporttip, Bewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa. Ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Was das für einen Gratiswett-Suchenden bedeutet: Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, bekommt bei Swisslos gar kein Konto, und wer in Zürich wohnt, kann mit einem Romande-Code aus dem Stadion nichts anfangen. Beide Veranstalter zusammen decken die Schweiz ab, aber nie derselbe Veranstalter beide Sprachregionen — die Grenze verläuft mitten durch das Land.
Die Registrierung selbst ist die nächste Hürde. Es braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist lästig, und es ist der Grund, weshalb ein Gratisguthaben in der Schweiz so selten die erste Erfahrung mit dem Anbieter ist. Beim Auszahlungsvorgang kommen die Regeln ebenfalls aus den Bedingungen: innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen — und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Limiten sind der Punkt, an dem sich die Fäden treffen. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, unter 21 Jahren, von CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer hier zum ersten Mal mit zehn Franken Gratisguthaben hantiert, hat den ersten Setzungsdialog schon vor sich, bevor er eine Quote sieht.
Verdikt: Swisslos ist das Haus für den, der in seinem Vertragsgebiet wohnt und in erster Linie einen sauberen Rechtsweg über einem grossen Willkommensgeschenk sucht — was dieses Angebot mit einem Gratisguthaben kollidieren lässt, ist der Anmeldeweg selbst.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion ist nahbar, das Gebiet klein
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Verkaufsstellen sind hier die eigentliche Grösse, denn sie erklären, wie die Gratisguthaben-Aktion an die Leute kam. Codes, die in National-League-Stadien verbreitet werden, erreichen das Publikum nicht über die Startseite, sondern über den Abend im Stadion oder über den Weg an einem dieser 2’350 Verkaufspunkte vorbei. Für einen Wettenden in Lausanne oder Sion ist die Aktion damit physisch präsent. Für einen in St. Gallen existiert sie nicht.
Auch die Romande setzt ihre Limiten selbst: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen — und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die 30 Tage Gültigkeit der zehn Franken sind vor diesem Hintergrund keine knappe Frist, sondern die normale Lebensdauer eines Guthabens in diesem System.
Verdikt: Die Aktion zeigt, wie ein legal finanziertes Gratisguthaben in der Schweiz aussieht — ein befristeter, nicht abhebbarer Betrieb mit klaren Regeln, der für den Westschweizer Leser ein warmer Anknüpfungspunkt ist und für den Rest des Landes ein Schlagzeilenrest.
bet-at-home: keine Schweizer Bewilligung, und der Auszahlungsweg endet im Ausland
bet-at-home ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 BGS keine Geltung im Land. Die Angaben zur Lizenz sind für diese Plattform nicht belegt, und eine nicht belegte Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung.
Praktisch heisst das: Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister. Wer eine Spielsperre bei Swisslos eingetragen hat, ist bei bet-at-home davon nicht erfasst, und wer eine Auszahlung nicht bekommt, hat hier keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann zudem auf der Sperrliste der Gespa landen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen.
Verdikt: Die Hausregeln dieser Plattform ersetzen jeden Schutz, den ein Schweizer Veranstalter garantieren müsste — und sie stehen nirgends, wo ein Eidgenössischer Richter zuständig wäre.
1xBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Rechtsweg
1xBet tritt in derselben Lage auf wie bet-at-home: keine Schweizer Bewilligung, angegebene Lizenz ohne Geltung nach Artikel 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Recours, Domain auf der Sperrliste der Gespa.
Für den Leser, der hier nach einem Gratisguthaben sucht, ist der entscheidende Punkt nicht die Grösse des beworbenen Betrags, sondern was eine Auszahlung wert ist. Verläuft sie nicht, gibt es keine Schweizer Instanz, die den Fall aufnimmt. Das Verlieren des Anspruchs ist dabei nicht einmal auf den Betrag beschränkt — bei einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Wettende selbst wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft.
Verdikt: Ein grosses Willkommensversprechen zählt wenig auf einer Plattform, deren Durchsetzbarkeit an der Grenze endet — der Betrag nützt dem nichts, der ihn nicht holen kann.
Jackbit: keine Schweizer Bewilligung, Sparsamkeit bei Rechten und Wegen
Für Jackbit gilt dasselbe Bild: keine Schweizer Bewilligung, eine ohne Geltung gebliebene Lizenzangabe, keine Anbindung an die Spielsperre, kein Schweizer Recours, die Domain als möglicher Eintrag auf der Sperrliste der Gespa.
Bemerkenswert ist hier weniger das Angebot als die Schieflage in der Kommunikation. Eine Aktion ohne Schweizer Bewilligung zu bewirben, ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS gerade nicht erlaubt und nach Artikel 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Für einen Betrachter heisst das nicht, dass jede Seite sofort büsst — es heisst, dass sie die Schweizer Regeln nicht einhält, und zwar schon bei der Werbung, nicht erst bei der Auszahlung.
Verdikt: Die Plattform steht auf dem Feld «keine Schweizer Zulassung» und dies ohne erkennbaren Zugewinn irgendwo anders im Vergleich; der Verzicht auf Schweizer Schutz bringt dem Wettenden hier keinen Vorteil zurück.
MyStake: keine Schweizer Bewilligung, dünner Schutz in jedem Punkt
MyStake erscheint wie die übrigen ausländischen Marken des Vergleichs: ohne Schweizer Bewilligung, mit einer Lizenzangabe ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS, ohne Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit der Domain als möglichem Eintrag auf der Sperrliste der Gespa.
Wer hier unterwegs ist, bewegt sich in einem eigenen Rechtssystem: die Vertragsbedingungen, die Beschwerdewege, die Spieldauerdefinitionen und die Regeln zur Streitbeilegung sind die des Anbieters, und der schweizerische Blick auf Wetten, Sperren und Auszahlungen greift dort nicht. Der eigentliche Punkt in diesem Vergleich ist deshalb nicht, was die Plattform besser macht, sondern dass sie sich ganz aus dem Rahmen stellt, in dem das Gratisguthaben der beiden Veranstalter geprüft und kontrolliert wird.
Verdikt: Wer bei MyStake anheuert, tauscht den grössten Teil des schweizerischen Sicherheitsnetzes gegen die Hoffnung auf ein grösseres Geschenk — ein Tausch, der in diesem Vergleich nicht durch bessere Bedingungen aufgewogen wird.
1Bet: keine Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anbindung
1Bet, wiederum ohne Schweizer Bewilligung, mit einer Lizenzangabe ohne Geltung im Inland, ohne Verbindung zum Sperrregister, ohne Recours in der Schweiz, Domain als möglicher Sperrlisten-Eintrag.
Auch hier gilt: keine Schweizer Adresse, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdeinstanz. Bei einem Streit über eine Wette oder eine Auszahlung liegt der erste Schritt nicht bei einer Schweizer Stelle, sondern in den Bedingungen des Anbieters.
Verdikt: Die Plattform steht vollständig unter den Regeln eines ausländischen Systems; wer das weiss und trotzdem dort spielt, darf nicht erwarten, dass die Schweizer Regeln ihm nachlaufen — und auf dieser Grundlage ist der Anbieter für den hiesigen Wettenden der längere Weg zum gleichen Misstrauen.
MrXbet: keine Schweizer Bewilligung, unbekannte Lizenz ohne Wirkung
MrXbet steht in der gleichen Zeile: keine Schweizer Bewilligung, keine im Inland wirksame Lizenz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domain als möglicher Eintrag auf der Sperrliste der Gespa.
Das Sperrregister verdient an dieser Stelle einen klaren Satz, weil es den Unterschied zwischen «ich habe Pech gehabt» und «ich war gewarnt» ausmacht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wirkt dieses Register nicht. Wer sich sperren lassen will, um sich selbst zu bremsen, ist auf einer Plattform ohne Anschluss an dieses Register schlechter geschützt als bei den beiden Schweizern — unabhängig davon, wie gut die Seite aussieht.
Verdikt: Der fehlende Anschluss an die Spielsperre ist die schwerste einzelne Folge in dieser Zeile, und sie fällt einem Wettenden erst dann auf, wenn er die Sperre am meisten braucht.
HornetBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Ersatz für Schweizer Schutz
HornetBet führt dieselbe Bewilligungslage: keine Schweizer Bewilligung, eine ohne Geltung gebliebene Lizenzangabe, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Recours, die Domain als möglicher Eintrag auf der Sperrliste der Gespa.
Für einen Vergleich bedeutet das, dass die Marke nicht wegen besserer Bedingungen in der Rangliste der Schweizer Wettanbieter stehen könnte, sondern höchstens wegen besserer Konditionen, die ausserhalb der Schweizer Regeln entstehen. Wer Sportwetten in der Schweiz sucht, tut dies aber unter dem Gesichtspunkt der Aufsicht, und dort steht diese Plattform nicht. Das ist keine Wertung ihrer Bedienung. Es ist eine Wertung dessen, was ihr fehlt.
Verdikt: Eine ausländische Zulassung ersetzt den schweizerischen Rechtsweg nicht, und hier gibt es auch kein Merkmal, das den Ersatz rechtfertigen würde — die Bilanz fällt für den Schweizer Wettenden schlicht dünn aus.
Donbet: keine Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Adresse
Auch Donbet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, ohne in der Schweiz wirksame Lizenzangabe, ohne Verbindung zum Sperrregister, ohne Schweizer Recours, mit der Domain als möglichem Eintrag auf der Sperrliste der Gespa.
Damit schliesst die Liste auf beiden Seiten konsistent ab: zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, die den Anforderungen des Gesetzes unterstehen, und acht ausländische Marken, deren Verhältnisse der Schweizer Gesetzgeber gerade nicht regelt. Der Vergleich zwischen den Gruppen ist keiner zwischen sicheren und unsicheren Anbietern, sondern der zwischen einem regulierten und einem nicht regulierten Rahmen. Ein Trost, der in keine Rangliste gehört, weil er keiner ist.
Verdikt: Die Plattform besitzt keine Schweizer Bewilligung und trägt damit keine Schweizer Verantwortung; für einen Wettenden, der sich ohne hiesigen Rechtsschutz auf das Spiel einlässt, bleibt das eine Entscheidung gegen den Schutz und nicht für ein besseres Angebot.
Grundlagen: wie eine Wette in der Schweiz überhaupt entsteht
Wer zum ersten Mal ein Spielerkonto in der Schweiz eröffnet, trifft nicht auf einen Anmeldebutton und dann auf die Odds, sondern auf einen Ausweis, eine Adressprüfung und einen Dialog über Limiten. Die Reihenfolge ist ungewohnt, und sie ist keine Schikane: Sie ist der Preis dafür, dass ein Schweizer Anbieter zulassen darf, dass jemand um echtes Geld wettet.

Der Aufbau dahinter ist schlicht. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und unterstehen dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist; die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern. Wer die Schweizer Regeln zuerst verstehen will, hält fest, dass nicht die eidgenössische Spielbankenkommission aufpasst — die ist für Casinos zuständig — sondern die interkantonale Aufsicht.
Wer veranstalten darf, hat der Gesetzgeber nicht dem Markt überlassen. Für Lotterien und Sportwetten ist die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos, die in Basel domizilierte Genossenschaft, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet und deren Wetten unter dem Namen Sporttip laufen — und die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport. Zwei Namen, zwei Gebiete, kein dritter Platz. Wer im Netz einen dritten «Schweizer Anbieter» findet, hat eine Seite ohne Bewilligung vor sich.
Die Vertragsgebiete sind dabei keine Fussnote. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport gehört den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Spielerkonto bekommt man nur in seinem eigenen Gebiet.
Was gewettet werden darf, ist ebenfalls keine freie Auswahl. Der bewilligte Umfang ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026) regelt, was zulässig ist. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer aus einem ausländischen Angebot heraus einen Wurf- oder Eckballmarkt gewohnt ist, findet ihn hier nicht.
Livewetten sind erlaubt, prematch und live, soweit der Veranstalter dafür eine Entscheidung besitzt; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gelten Livewetten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 88. Minute auf den Ausgleich setzt und nach dem Tor abschickt, hält anschliessend eine Wette mit Quote 1.00 in der Hand.
Die Auszahlung folgt einer Regel, die man kennen sollte, bevor man sie zum ersten Mal erlebt: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Einzelwette mit CHF 10 Einsatz und Quote 2.10 liegt der Gewinn damit bei CHF 21 statt bei CHF 22, was die Abrundung zusätzlich knapp zusammenhält. Die Gesamtquote einer Kombination ist das Produkt der Einzelquoten; drei Voraussagen mit 1.90, 2.00 und 1.80 ergeben 6.84.
Und die reguläre Spielzeit ist definiert: Sie umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Zeile entscheidet über Wettausgänge in K.-o.-Spielen, und sie steht nicht auf dem Wettschein.
Rechtslage: die Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Artikel 4 BGS ist der kürzeste Satz mit der grössten Folge: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Kraft — wie streng das Herkunftsland auch prüft, für den Wettenden in der Schweiz ändert es nichts. Daraus folgt der Rest dieses Abschnitts fast von selbst.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25 BGS. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Wettende selbst wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist die unbequeme Mitte: Man riskiert keine Strafe, aber man riskiert das Geld.
Der Vollzug läuft über die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren, gestützt auf die Artikel 86 bis 93 BGS. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping nennt die Aufsicht bei Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste befindlich. Eine DNS-Sperre ist ein bequemes Werkzeug für den Anbieter und ein unzuverlässiges für die Aufsicht. Für den Wettenden heisst sie vor allem, dass die Domain, unter der er gestern sein Konto hatte, heute nicht mehr erreichbar sein kann, während das Guthaben irgendwo bleibt.
Werbung ist ebenfalls geregelt. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Artikel 74 Absatz 3 verboten und nach Artikel 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Eine Tageszeitsperre für Werbung besteht nicht.
Zu den Steuern, weil daran die meisten Erwartungen scheitern. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400; die kantonalen Freibeträge weichen davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton», und eine kantonale Zahl darf hier nicht stehen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle und zahlt auf den Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Anders die Gewinne bei ausländischen Anbietern: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für konkrete Fälle ist eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.
Was die Offshore-Seite angeht, ist die ehrliche Beschreibung ungemütlich für beide Richtungen. Ein ausländischer Anbieter bedeutet: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sein können. Die bewilligten Veranstalter bedeuten: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Verifizierung. Wer glaubt, eine der beiden Seiten sei die sichere Wahl, hat die Wahl noch nicht zu Ende gedacht.
Spielerschutz: was die Limiten mit dem Gratisguthaben machen
Limiten sind im Schweizer System keine Einstellung, die der Veranstalter vorschlägt, sondern eine Pflicht, die er abfragt. Der Veranstalter muss nach Artikel 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Gesetzt werden sie von den Spielenden selbst — die Schweiz kennt keine gesetzlich feste Einzahlungsobergrenze. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, unter 21 Jahren, von CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Zahlen sind die Fesseln des Systems, und sie erklären, warum ein Gratisguthaben hier nicht zu einem Spielverlauf führt, wie man ihn aus dem Ausland kennt.
Die Spielsperre ist der zweite Mechanismus, und sie ist die einzige Funktion auf diesem Feld, die härter ist als der Wert des Guthabens. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Und jetzt die unangenehme Frage, die den ganzen Abschnitt trägt: Was passiert mit Gratisguthaben, wenn eine Sperre greift? Die Antwort ist nicht, dass das Guthaben verfällt — die Antwort ist, dass es gar nicht erst entsteht. Ein Swisslos-Konto setzt voraus, dass keine Spielsperre besteht; eine Aktion kann nur im verifizierten Konto beansprucht werden. Wer gesperrt ist, bekommt kein Gratisguthaben, und wer schon eines hat und sich dann sperrt, kann es nicht nutzen, weil der Zugang weg ist. Der nicht auszahlbare Betrag bleibt liegen, wo er war. Das ist kein Versehen des Systems, sondern seine Konstruktion.
Die andere Frage betrifft die Limiten. Ein Gratisguthaben wird in derselben Währung gerechnet wie eingezahltes Guthaben, und ein Einsatz daraus berührt die Limiten genauso. Wer seine Verlustlimite für 30 Tage mit CHF 50 gesetzt hat, kann mit zehn Franken Gratisguthaben nicht plötzlich mehr riskieren. Die Limiten sind der Rahmen, in dem sich auch die Gewinne bewegen.
Zum Schluss die Zahlen, die die Aufsicht selbst liefert, und sie passen nicht zur Beruhigung. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufspunkten wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an den Verkaufsstellen für streng hält, sollte diese Zahl kennen. Der Schutz am Bildschirm und die Kontrolle an der Theke sind zwei verschiedene Dinge.
Ein Wort zur Auszahlung, das in diesen Abschnitt gehört: Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und einen Kredit an Spielende darf es nicht geben (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer eine Plattform mit solchen Auszahlungswegen sucht, sucht ausserhalb des Rahmens. Welche Zahlungswege ein Veranstalter anbietet, regelt er in seinen eigenen Bedingungen — Swisslos etwa bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird; Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Häufige Fragen zur Gratiswette ohne Einzahlung
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?
In begrenzter Form. Die beiden bewilligten Veranstalter dürfen Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten; die Zahl der Bewilligungen ist klein, und die Aktionen sind befristet und quantitativ begrenzt. Die Loterie Romande verteilte in einer Aktion 7’000 Stück à CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Warum verlangt der Veranstalter ein verifiziertes Konto?
Weil Schweizer Wetten an eine geprüfte Identität gebunden sind. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, eine Ausweisprüfung gegen Adress-Datenbanken, und es darf keine Spielsperre bestehen. Ohne verifiziertes Konto lassen sich Gratisguthaben nicht beanspruchen — genau das war die Eingabebedingung der Westschweizer Aktion.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Wette, deren Einsatz aus Gratisspielguthaben stammt, wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt. Bei CHF 10 Guthaben und Quote 2.10 liegt der Gewinn bei CHF 11. Zusätzlich ist das Gratisguthaben selbst nicht auszahlbar: Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen vom Bankkonto ausgeschlossen.
Welche Aktionsbedingungen sind vor der Teilnahme zu prüfen?
Vier Angaben entscheiden. Die Frist, in der ein Code eingegeben oder das Guthaben genutzt werden muss — bei der Westschweizer Aktion sieben Tage für die Eingabe und 30 Tage Gültigkeit. Die Mindestquote, etwa mindestens 1.50 pro Voraussage beim Sporttip-Kombiboost. Die Auszahlbarkeit des Guthabens. Und das Kontingent, weil 7’000 Stück schnell vergriffen sind.
Was passiert mit Gratisguthaben bei einer Spielsperre?
Es wird nicht mehr nutzbar. Ein Swisslos-Konto setzt voraus, dass keine Spielsperre besteht, und eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt. Der nicht auszahlbare Betrag verfällt nicht, aber er ist nicht mehr erreichbar.
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung?
Eine ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 BGS keine Geltung in der Schweiz. Es fehlen der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg; Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen können nach kantonaler Praxis steuerbar sein. Eine DNS-Sperre durch den Telekom-Anbieter ist jederzeit möglich.
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