Wettschein für heute: zwei Schweizer Wege, zehn ausländische Adressen und eine Quote, die niemandem gehört
Auf einem Wettschein steht heute nichts, was morgen noch stimmt. Quoten bewegen sich, Aufstellungen ändern sich, ein Spiel wird abgesagt. Wer einen Schein für den laufenden Tag füllt, entscheidet deshalb nicht nur über einen Tipp, sondern über eine Reihe von Wegen: welcher Wettart er folgt, bei welchem Veranstalter er landet, wie viel Geld er einsetzt, was ihm ein Abbruch zurückgibt und ob am Ende überhaupt jemand da ist, bei dem er sich beschweren kann. In der Schweiz ist diese Wegewahl kleiner, als die Werbung suggeriert.

Datenstand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, und gegen die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter geprüft.
Wer heute einen Wettschein auf den Tisch legt, hat in der Schweiz zwei Adressen mit Bewilligung und daneben ein Angebot von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, die im Netz jederzeit erreichbar sind. Das ist keine Frage des Geschmacks. Es ist die Frage, welche Rechte und welche Schutzmechanismen mit einem Schein verbunden sind — und welche nicht.
Was auf einen Wettschein für heute gehört: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette, Livewette
Die erste Entscheidung beim Füllen eines Wettscheins ist keine Sportentscheidung, sondern eine Rechenentscheidung. Sie lautet: Wie viele Voraussagen packe ich auf einen Schein, und was passiert, wenn eine davon nicht aufgeht.

Bei der Einzelwette steht genau eine Voraussage auf dem Schein. Der mögliche Rückzahlungsbetrag ist Einsatz mal Quote, das heisst bei CHF 20 Einsatz und Quote 2.10 ein Betrag von CHF 42, davon CHF 22 Nettogewinn. Beim Schweizer Veranstalter Sporttip wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet — ein Detail, das über Rappen entscheidet, aber nichts darüber sagt, ob die Wette gut ist.
Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen derselben Scheine zu einer einzigen. Ihre Gesamtquote ergibt sich als Produkt der Einzelquoten: Drei Voraussagen zu 1.50, 1.80 und 2.10 ergeben 5.67. Aus verlockenden Zahlen wird so eine hohe Quote — und eine entsprechend kleinere Trefferwahrscheinlichkeit, weil jetzt alle drei Ereignisse eintreten müssen. Wer auf einem Schein für einen Spieltag fünf Spiele kombiniert, hat genau eine Wette abgeschlossen, nicht fünf. Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette zwei bis zehn Voraussagen.
Die Systemwette ist der Versuch, das Alles-oder-nichts der Kombi zu entschärfen. Der Schein umfasst mehrere Kombinationen desselben Voraussagen-Sets, und ein Teil der Wetten gewinnt auch dann, wenn nicht alle Voraussagen aufgehen. Es gibt in der Schweiz aber keine einheitliche Systemstruktur über beide Veranstalter: Wie viele Kombinationen gebildet werden und wie die Abrechnung läuft, steht in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, nicht in einem Gesetz.
Die Livewette bringt auf den Schein etwas, das es dort früher nicht gab: eine Quote, die sich während des Spiels bewegt, und einen Ausgang, der sich während des Spiels entscheidet. Bei den Livewetten von Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos eine Wette mit Quote 1.00 werten. Wer live spielt, spielt also in einem Fenster, in dem mehrere Parteien gleichzeitig an derselben Quote ziehen.
Was zwei Quoten einer einzigen Zwei-Wege-Position kosten
Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen und je Quote 1.90. Eine solche Quote könnte jeder Veranstalter anbieten; sie ist ein Rechenbeispiel, keine zitierte Preisangabe, und die Sportart ist dabei egal, weil nur die Zahl in die Rechnung eingeht. Die Auszahlungsquote des Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.95. Das sind 95 Prozent. Die Marge ist die Gegenrechnung: 100 Prozent minus 95 Prozent, also rund 5 Prozent des gesamten Einsatzes, der auf diesen Markt fliesst.
Diese Zahl ist kein Naturgesetz und kein Skandal. Sie ist der Preis der Buchmacherleistung, und sie fällt je nach Markt, je nach Sportart und je nach Veranstalter unterschiedlich aus. Der entscheidende Punkt für den Schein von heute: Die Marge sitzt in jeder Wette, vor jedem Ergebnis und unabhängig davon, wie klug die Auswahl war. Je mehr Voraussagen auf einem Kombischein liegen, desto stärker wirkt dieser Abschlag auf die Kombination, weil sich der Effekt mit jeder Position vervielfacht. Auf einem Zwei-Wege-Markt, der rund 5 Prozent abzieht, wandert bei gleicher Einzelmarge ein doppelter Anteil an Kosten durch die Kombination; das ist der Grund, warum Kombischeine aus Sicht des Veranstalters attraktiver sind als aus der Sicht des Spielenden.
Nichts an diesem Rechenweg sagt, ob eine Wette gut ist. Er sagt nur, wie viel von einem Euro Einsatz auf diesem einen Markt bei den Anbietern bleibt, und er schafft eine Erwartung, keine Zusage: Als Durchschnitt über viele Wetten ist das ein Modellwert, kein Ergebnis, das ein einzelner Spieler am Abend in Händen hält.
Wo die Quoten in der Schweiz aufhören — der Katalog der zugelassenen Wetten
Auf den Schein kommt nicht, was der Spielende will, sondern was der Katalog erlaubt. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, und eine Esport-Sektion gibt es darin nicht. Esport taucht in dieser Liste einfach nicht auf — und damit auch nicht auf einem Schweizer Wettschein.
Das ist die konkrete Bedeutung eines geschlossenen Katalogs: Er nimmt dem Spieler Auswahlmöglichkeiten, die ein ausländisches Angebot selbstverständlich bereithält, und er schützt ihn gleichzeitig vor Märkten, deren Ausgang er kaum beeinflussen kann. Ob der Verzicht auf Kartenmärkte ein Verlust ist, muss jeder für sich entscheiden. Fest steht, dass der Schein auf der Grundlage dieses Katalogs gelegt wird und nicht auf der Grundlage der Wettprogramme, die ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ausrollt.
Wie der mögliche Gewinn aus Einsatz und Gesamtquote folgt
Auf einem Schein steht die Quote, aber der Betrag, der zurückkommt, folgt einer eigenen Rechnung. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Massgeblich ist also die Gesamtquote des Scheins, nicht die höchste Quote darin.
Die Auszahlung eines Kombischeins lässt sich damit überschlagen, ohne dass jemand wissen müsste, wie das Spiel endet. CHF 10 Einsatz auf vier Voraussagen mit Einzelquoten von 1.50, 1.60, 1.55 und 1.65 ergeben eine Gesamtquote von 6.14 und einen Rückzahlungsbetrag von CHF 61.40, also CHF 51.40 Nettogewinn — wenn alle vier Voraussagen stimmen. Diese Bedingung ist keine Formalie; sie ist der eigentliche Inhalt des Scheins. Der Betrag, der auf einem Kombischein steht, wächst schneller, als die Auswahl mitwächst.
Die Grenzen der Quote sind ebenfalls gesetzt: Bei Jouez Sport muss die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Deckel auf die Gesamtquote ist weniger kurios, als er klingt: Er markiert die Stelle, an der ein Veranstalter eine Kombination nicht mehr annimmt. Beim höchsten Gewinn setzt Jouez Sport einen anderen Deckel: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Wer mit einem Zehner-Einsatz einen Kombischein mit siebenstelligen Beträgen plant, stösst damit früher an eine Wand als an seine eigene Trefferquote.
Vergleich der zugelassenen Veranstalter: Bewilligung, Veranstalter, Gebiet
In der Schweiz gibt es für Sportwetten keinen dritten Anbieter mit Bewilligung, den ein Vergleich übersehen hätte. Es gibt genau zwei Veranstalter, je einen für die Sprachregionen, und daneben eine Reihe ausländischer Marken, die von Spielenden erreicht werden, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wer die Sportwettenveranstaltung organisiert, wie der Bewilligungsstand aussieht und wie die Bewilligung gemeldet ist.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | ja, als Grossspiel bewilligt | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstaltereigenschaft nach der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 |
| Jouez Sport | ja, als Grossspiel bewilligt | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, für die sechs Westschweizer Kantone |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung |
Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist nicht die Menüführung, sondern die Rechtsfolge. Die Bewilligung der Schweizer Veranstalter gilt ausschliesslich in der Schweiz; sie verankert einen Schein in einem System mit Aufsicht, Ombudsstelle und Spielsperrregister. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung. Wer eine Bewilligung erwähnt, um eine Marke empfehlenswert erscheinen zu lassen, verschiebt die Bezugsgrösse: Nicht die Existenz irgendeiner Bewilligung zählt, sondern die Zuständigkeit der Gespa.
Und weil die Bewilligung nur zwei Veranstalter erlaubt, folgt daraus eine praktische Einschränkung, die kaum in einer Werbung steht: Bei Sporttip steht die Online-Registrierung Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet offen, das heisst dem Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Wettschein für heute ist also regional unterschiedlich zugänglich: Nicht jeder Schweizer Wohnsitz öffnet jedes Konto, und die Grenze mitten durch das Land ist keine technische Panne, sondern eine Folge des Kantonsvertrags.
Wettschein heute eingeben: Wie ein Schein im Schweizer System überhaupt entsteht
Ein Wettschein beginnt selten mit einer Quote und endet selten mit einem Schein, den man an einem Ort füllt. Bei Sporttip lässt sich eine Wette online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Damit hat derselbe Schein zwei Zustände: digital entworfen, stationär eingereicht.
Der Weg über ein Konto ist an eine Prüfung gebunden. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer diese Prüfung als lästig empfindet, sollte den Gegenstand der Prüfung beachten: Sie verhindert, dass ein Schein auf den Namen einer anderen Person läuft, und sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Auszahlung überhaupt an einen Berechtigten geht.
Das Guthaben auf dem Spielerkonto wird geladen, nicht geschenkt. Bei Swisslos lässt es sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine dieser Zahlen ist eine Bagatelle, die andere ist eine Schranke: Wer sein Konto nach jedem Spieltag auffüllen will, merkt am Monatsende, dass auch die Auffüllung ein Limit hat. Als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Welche Zahlungsarten ein Veranstalter im Einzelnen akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen, und die können sich ändern.
Wer einen Schein auf Papier an einer Verkaufsstelle füllt, spielt in derselben Struktur, aber ohne diese Konto-Prüfung. Genau dort greift eine Zahl aus der Aufsicht, die lange zitierfähig bleibt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Ein Schalter ist kein Schutzraum, und ein Papierschein ist kein Beweis für ein geprüftes Alter.
Und dann ist da das Guthaben, das liegen bleibt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sich einen Wettschein als Sparinstrument vorstellt, findet hier die Kosten für diese Idee.
Die Rechtslage: Warum ein Wettschein in der Schweiz eine Bewilligung verlangt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt — von der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur die Casinos überwacht. Wer eine Sportwette veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt; sie publiziert nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Zu den Regeln gehört, worüber überhaupt gewettet werden darf. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwettkämpfe; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt — das Geldspielgesetz enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out hingegen ist nicht reguliert: Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und keine gesetzliche Zusage. Zu virtuellen Sportarten lässt sich auf dieser Grundlage nichts über die Zulässigkeit sagen.
Der Bereich, in dem die Bewilligung am meisten Gewicht hat, ist der Zugang von ausländischen Adressen. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping heisst das in der Aufsichtspraxis, und die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend. Eine Sperre ist also kein Endpunkt, sondern ein Wettlauf. Wer denkt, ein blockierter Anbieter sei damit aus dem Netz verschwunden, überschätzt die Sperre und unterschätzt die Hartnäckigkeit des Angebots.
Die zweite Seite betrifft die Werbung, und sie betrifft niemanden, der heute einen Schein ausfüllt, sondern die Frage, warum ihm ein bestimmter Schein angezeigt wird. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein; Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der im Schweizer Netz um Spielende wirbt, steht auf der falschen Seite dieser Norm. Für den Spielenden heisst das nicht, dass er bestraft wird. Es heisst, dass der Anbieter vor jedem Schweizer Gericht schlechter dasteht als der Spielende denkt.
Der strafrechtliche Rahmen ist für den Spieler nicht der gefährliche Teil. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst macht sich nicht strafbar. Aber seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und er hat keinen Anspruch auf Fairplay-Kontrollen, keine Ombudsstelle und keinen Eintrag in ein Schweizer Sperrregister, das ihn schützt.
Bei der Steuer lohnt eine nüchterne Unterscheidung. Gewinne aus Schweizer Grossspielen, zu denen die Sportwetten gehören, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber kantonal unterschiedlich behandelt; die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer in dieser Frage sicher sein will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Auch der Papierschein kennt Regeln: Betrug, Ausschluss, Auszahlung
Ein Wettschein ist ein Vertrag, und dieser Vertrag enthält Bedingungen, die niemand liest, solange alles gut geht. Bei Sporttip steht in den Spielregeln, dass Personen unter 18 Jahren von der Teilnahme ausgeschlossen sind und dass niemand auf ein Ereignis wetten darf, an dem er als Wettkämpfer teilnimmt. Ein solcher Ausschluss ist keine Höflichkeit; er nimmt die Sorte Wette aus dem Markt, bei der ein Beteiligter den Ausgang kennt.
Zwei weitere Regeln betreffen Fälle, in denen der Schein bereits ausgefüllt und das Geld geflossen ist. Eine Voraussage innerhalb einer Kombiwette, die voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung verbindet, darf nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Die Frist von 26 Wochen ist für einen Wettschein für heute die praktischste Regel überhaupt: Sie betrifft die Wette, die man vergisst, weil sie gewonnen hat und man es nicht bemerkt hat. Gegen eine verweigerte Auszahlung gibt es einen formalen Weg, aber er ist kurz und schriftlich.
Spielerschutz und Limiten: Was vor dem ersten Einsatz auf dem Schein steht
Bevor in der Schweiz der erste Einsatz auf einen Wettschein fliesst, verlangt der Veranstalter von jedem Spielenden selbst gesetzte Verlustlimiten. Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme an Sporttip Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden — mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
An diesen Zahlen hängt mehr, als das Wort «Grenze» vermuten lässt. Der gesetzliche Rahmen verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat einfordert — die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Eine Erhöhung ist nach Gesetzeswortlaut nach 24 Stunden möglich; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer heute mehr einsetzen möchte als gestern, wartet also drei Tage. Das ist die wirksamste Bremse im Papierkorb eines Spielenden, und sie funktioniert nur, weil sie den Impuls überlebt.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer eine Sperre als Kontoschliessung versteht, versteht sie falsch: Sie folgt der Person, nicht dem Anbieter.
Für den Schein von heute hat der Spielerschutz eine unbequeme Pointe. Er beschränkt den Verlust, aber nicht den Einsatzwunsch; er verschiebt keine Quote und keine Trefferwahrscheinlichkeit. Die Limite ist die einzige Zahl auf einem Wettschein, die am Ergebnis nichts ändert und am Budget alles. Wer ein Tagesbudget setzt und danach ausfüllt, was übrig ist, hat den einzigen Mechanismus benutzt, der ihn nicht schützen muss, wenn es gut geht.
Wettschein zum Nachtippen: Prognosen, Formkurven und die Value Bet
Der Wunsch hinter einem Wettschein für heute ist ein einfacher: Aus Statistiken, aktueller Formkurve, Verletzungen und Quoten soll eine Einschätzung werden. Genau das ist der Kern jeder Wettentscheidung, und genau hier endet die Sicherheit. Ein sicherer Schein existiert nicht. Es gibt keinen Tipp, keine Statistik und keine Prognose, die einen Ausgang garantiert, und wer einen Wettschein als Einkommen betrachtet, hat die Rechnung ohne die Marge gemacht.
Was es gibt, ist der Begriff der Value Bet. Eine Value Bet ist ein Einsatz, bei dem die angebotene Quote höher ist als jene Quote, die dem tatsächlichen Ausgangsrisiko entsprechen würde. Etwas plakativer: Der Schein trägt dann Wert, wenn die Zahl des Veranstalters zu weit oben steht. Diese Beschreibung klingt harmlos, enthält aber die ganze Schwierigkeit. Value und Ergebnis sind zwei verschiedene Dinge. Eine Wette mit Value kann verlieren, eine schlechte Quote kann aufgehen, und niemand kann am Ausgang ablesen, ob die Entscheidung richtig war. Der Bewertungsmassstab ist die Einschätzung vor dem Spiel, nicht der Kontoauszug danach.
Die Wege zu dieser Einschätzung sind unterschiedlich zugänglich, und das ist die eigentliche Auswahl bei einer Wette für heute. Man kann mit der Formkurve arbeiten, die in jedem Sportanbieter der Welt in derselben Form verfügbar ist. Man kann statistisch arbeiten, wenn man weiss, was ein Datensatz über die nächste Begegnung aussagt und was nicht. Man kann der Mehrheitsmeinung folgen, was am bequemsten ist und am wenigsten wert. Man kann value-orientiert suchen, was die meiste Arbeit macht und kein geäussertes Vorwissen liefert. Keine dieser Varianten ist eine schlechte Wette, keine ist ein Wettsystem, und keine liefert mehr, als sie einsetzt.
Zwei Dinge sind praktisch wertlos: ein Schein, der nach dem Spiel erklärt wird, und ein «Vorhersage»-Schema, das behauptet, eine Quote zu übertreffen. Wenn eine Quelle behauptet, einen sicheren Tagesschein zu besitzen, ist bereits bekannt, wovon sie lebt. Bei ausländischen Anbietern kommen Tages- und Kombinationsangebote häufig dazu, ohne dass sie publizierbar wären: Es gibt keinen Markt, der versprechen kann, was ein Ereignis liefert.
Der ehrlichste Zugang bleibt ein nüchterner: Wer heute einen Schein füllt, behandelt ihn als Unterhaltung mit einem fixierten Budget. Wer mit dem Schein Geld verdienen will, hat denselben Wunsch wie alle anderen, aber eine minimal bessere Chance, wenn er die Marge in seine Bewertung einbezieht — und sie bleibt trotzdem eine Marge.
Die zehn Adressen im Vergleich: zwei Schweizer Veranstalter, acht ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Einschätzungen betreffen alle zehn Marken, die im Vergleich stehen. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die übrigen acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende im Netz antreffen. Sie werden nach denselben Kriterien beschrieben und eingeordnet — und sie sind keine Alternative mit denselben Rechten. Wer bei einer dieser Marken einen Schein füllt, sollte wissen, dass er sich in einem Rechtsraum ohne Schweizer Bewilligung bewegt.
Sporttip von Swisslos: die vollständigste Schweizer Adresse
Sporttip ist die Sportwettenmarke der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Das Konto steht Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen — den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Bei den Einsätzen ist der Rahmen eng und transparent. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Betrag von CHF 1’000 steht dabei nicht nur für Grossspieler, sondern auch für die Obergrenze dessen, was ein einzelner Schein überhaupt transportieren kann.
Die Funktionen für Wettscheine sind in der Schweiz am breitesten. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost ist damit kein Geschenk, sondern eine Staffel: Je höher die Stufe, desto länger der Schein, und je länger der Schein, desto mehr Voraussagen müssen aufgehen.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Die Differenz ist die Rechnung für einen Ausstieg: Ein ausbezahlter Schein ist billiger als ein möglicher Gewinn, sonst gäbe es die Funktion nicht.
Die Regelmässigkeit, mit der ein Schein für heute endet, hängt auch an zwei kleinteiligen Regeln. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, im Rahmen eines Turniers innerhalb dieses Rahmens, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48 Stunden sind für einen Kombischein die wichtigste Zahl: Sie entwerten nicht die ganze Kombination, sondern nur die eine Voraussage — und drücken damit die Gesamtquote, ohne den Rest des Scheins zu retten.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht darauf wetten. Das ist die Bilanz, die diesem Angebot sein Gewicht gibt: Der geschlossene Katalog, die enge Einsatzgrenze und die regionale Zugangsbeschränkung sind derselbe Preis, den die Bewilligung mitbringt. Wer Wert auf Rückabwicklung, Register und Schweizer Aufsicht legt, findet hier die einzige Adresse mit vollem Rahmen — und wer Märkte sucht, die über Fussball, Eishockey, Handball und die übrigen gelisteten Wettbewerbe hinausgehen, wird vom Katalog eher gebremst als bedient. Ausländische Anbieter bieten das. Deren Bedingungen gelten dann auch.
Jouez Sport der Loterie Romande: die Westschweizer Veranstalterin
Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, hat damit eine bewilligte Adresse — und wer in Zürich wohnt, hat sie nicht.
Die Obergrenzen sind grosszügig angesetzt. Der Höchstgewinn beträgt pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 ist ein Riegel gegen Nullwetten, die Oberquote eine Absicherung gegen Kombinationen, deren Ergebnis kein Veranstalter mehr darstellen will.
Wichtig ist, was hier nicht steht: Die Zahlungswege, die ein Veranstalter akzeptiert, stehen in seinen eigenen Bedingungen. Wer in der Westschweiz einen Wettschein für heute plant, prüft das am besten dort, wo er das Konto eröffnet.
Der Reiz dieser Adresse liegt in der Grösse der Deckel, nicht in der Breite des Angebots. Wer ohnehin in ihrem Gebiet wohnt, bekommt dieselbe Bewilligung, dieselbe Aufsicht und denselben Schutz wie bei Sporttip — aber nicht dieselbe regionale Zuständigkeit. Wer in Freiburg oder Waadt wohnt und sich für die eine der beiden Adressen entscheiden muss, entscheidet nicht zwischen zwei Qualitätsstufen, sondern zwischen zwei Gebietsordnungen: Das Konto ist nur dort, wo der Wohnsitz liegt.
N1 Bet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet gehört zu den Anbietern, die Schweizer Spielende ohne Schweizer Bewilligung erreichen. Die Bewilligung, mit der die Marke auftritt, ist nicht etabliert, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, der Anbieter steht nicht unter Schweizer Aufsicht, und ein Schweizer Rechtsweg gegen ihn ist faktisch nicht vorhanden. Die Domains der Marke können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und damit per DNS-Sperre blockiert werden.
Was auf einem Schein bei N1 Bet steht, hängt von den Bedingungen dieses Anbieters ab, nicht von Schweizer Regeln. Wer sich ein Konto einrichtet, verlegt sein Budget in einen Rahmen, in dem die Schweizer Instrumente, die auf dieser Seite beschrieben sind, nicht greifen; die ausländischen Einzahlungen und Auszahlungen können zusätzlich über Zahlungswege laufen, die die Person im Streitfall nur über ausländische Stellen verfolgen kann.
Der eigentliche Punkt an diesem Angebot ist die Frage, was es kostet, wenn etwas schiefgeht. Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es eine Beschwerdestelle und eine Aufsicht; hier gibt es beides nicht. Wer mit Geld spielt, das er notfalls verlieren kann, merkt diesen Unterschied nie. Wer es merkt, merkt ihn dann nicht freundlich.
ZotaBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
ZotaBet ist ebenfalls eine Marke ohne Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die gemeldete Bewilligung dieser Marke hat in der Schweiz keine Kraft, ein Schweizer Ausschlussregister ist nicht angeschlossen, und es existiert kein Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter. Auf der Sperrliste der Gespa kann seine Domain jederzeit landen.
Bei solchen Anbietern lohnt nicht die Frage, welche Wettarten sie zeigen, sondern die Frage, welcher Mechanismus fehlt. In der Schweiz ist der Katalog der zugelassenen Wettbewerbe und Wettarten geschlossen; ausserhalb davon entscheidet allein der Anbieter, welche Märkte er anbietet, wie er sie abrechnet und wann er Zahlungen stoppt. Wer bei ZotaBet gewinnt, gewinnt weiterhin nur, solange das Unternehmen zahlt.
Die fehlende Sperrregister-Anbindung ist der Teil, den viele Spielende für ein Nebenthema halten. Es ist keines: Wer sich selbst sperrt, um sich zu schützen, verlässt sich auf ein Register. Hier gibt es dieses Register für ihn nicht.
WirWetten: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten tritt mit deutschem Namen und Schweizer Publikum auf, ohne Schweizer Bewilligung zu haben. Ein deutscher oder ein anderer ausländischer Bewilligungsstatus hat in der Schweiz keine Wirkung; er verankert die Wette nicht im hiesigen Aufsichtssystem. Der Anbieter ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, und seine Domains können in die Sperrliste der Gespa aufgenommen werden.
Wer einen Schein für heute bei WirWetten sucht, findet einen Anbieter ausserhalb der kantonalen Struktur, ohne Schweizer Ombuds- oder Beschwerdeweg. Das ist kein Sprachproblem — es ist ein Zuständigkeitsproblem. Wer Wert auf einen Schweizer Ansprechpartner legt, findet ihn hier nicht.
Was bleibt, ist die Nüchternheit der Wahl. Die Marke gehört zu den Anbietern, an die man sich gewöhnt, wenn man das Schweizer Angebot für zu eng hält, und sie steht in der Schweiz ohne die Instrumente da, die ein engeres Angebot tragen.
BassBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BassBet ist eine der acht Marken im Vergleich, die über keine Schweizer Bewilligung verfügen. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann von der Gespa gesperrt werden. Wer dort einen Schein füllt, tut es ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Die Alternative zur Schweizer Bewilligung ist nicht eine mildere Aufsicht, sondern gar keine. Was ein Anbieter als Absicherung nennt, ist in solchen Konstellationen sein eigenes Versprechen. Wer im Streitfall um einen Betrag streitet, findet hier dieselbe Marke an einer Adresse im Ausland, sonst nichts.
Prüft man einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wirklich, endet man bei den eigenen Bedingungen des Anbieters: Wer zahlt, wann zahlt er, welche Fristen und Ausschlüsse gelten. Nicht jede Frage ist am Schweizer Veranstalter beantwortet, aber beim ausländischen Anbieter ist keine Frage staatlich beantwortet.
BetLabel: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielende ohne Schweizer Bewilligung ansprechen. Der Anbieter hat keine Schweizer Veranstalterbewilligung, wurde in kein Schweizer Register aufgenommen und ist nicht an das Sperrsystem angeschlossen. Eine Sperrung durch die Gespa ist jederzeit möglich.
Der Betrag der Wette, der auf dem Schein steht, hängt vollständig vom Anbieter ab. Es gibt keinen Schweizer Katalog, keine Swisslos-Limiten, keine Prüfung nach Artikel 87 VGS. Wer seine Wetten dort platziert, sollte dies als das verstehen, was es ist: eine Wette ausserhalb der Schweizer Schutzarchitektur.
Ganz ohne Vergleichsgrösse steht die Marke allerdings nicht da. Sie liegt bei den Bedingungen im gleichen Graubereich wie jede andere Marke ohne Schweizer Bewilligung — und dieser Graubereich ist eine Farbe, die auf einem Schweizer Schein nicht vorkommt.
myBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
myBet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die im Schweizer Netz präsent sind. Eine Schweizer Veranstalterbewilligung besitzt der Anbieter nicht; die gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Ein Anschluss an ein Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Der wesentliche Unterschied zu den beiden Schweizer Adressen ist die Rückabwicklung. Bei einem Schweizer Veranstalter regeln die Spielregeln, was bei einer Absage passiert, wie ein Cash-Out wirkt und bis wann ein Gewinn geltend gemacht werden muss. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gelten seine eigenen Regeln, und diese Bedingungen sind der einzige Ort, an dem ein Streit ausgetragen werden kann.
Was von einem Wettschein bleibt, wenn der Anbieter verschwindet, ist eine Forderung im Ausland. Wer keinen Anhaltspunkt hat, wie diese Forderung durchgesetzt würde, hat den grössten Teil des Risikos bereits eingegangen.
HighFlyBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; alles andere bewegt sich ausserhalb der kantonalen Ordnung. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrsystem, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Beschwerdeweg. Eine Sperrung der Domains durch die Gespa ist möglich.
Wer sich für einen solchen Anbieter entscheidet, entscheidet sich für ein anderes Rechtsverhältnis: Der Vertrag unterliegt ausländischem Recht, die Durchsetzung ebenfalls, und ein Gewinn, der nicht ausgezahlt wird, bleibt eine Forderung ohne Schweizer Forum.
Eine Wette auf einen Tag bleibt immer ein Spiel gegen eine Quote; bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kommt ein zweiter Faktor dazu, den kein Sportfachmann kennt: die Frage, ob die Gegenpartei erreichbar bleibt.
Wettigo: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo schliesst die Liste der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; die gemeldete Bewilligung ist in der Schweiz ohne Kraft. Das Unternehmen ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, untersteht nicht der Gespa und kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Wettende, die bei solchen Marken spielen, verlieren einen Teil, den sie selten vermissen: Sie können ihre Einsätze nicht bei einer Schweizer Stelle geltend machen, wenn die Auszahlung stockt. Die Konto-Aufladung kann über Zahlungswege laufen, die im Streitfall nur bei ausländischen Stellen verfolgbar sind.
Am Ende bleibt der praktische Massstab. Wer heute in der Schweiz einen Wettschein für heute sucht und bereit ist, für die Vollständigkeit der Aufsicht auf Marktbreite zu verzichten, landet bei den zwei bewilligten Veranstaltern. Wer das nicht will, wählt bewusst ein anderes Risiko — und dieses Bewusstsein ist alles, was diese Liste leisten kann.
Was ein Kombischein an Marge kostet: der Preis der Buchmacherleistung
Auf einem Wettschein für heute sitzt die Buchmachermarge in der Kombination, und sie fällt dort stärker aus als auf einer Einzelwette. Das ist keine Werbebotschaft gegen Kombiwetten; es ist die einzige Stelle, an der sich die Marge wirklich festmachen lässt, weil sich Quoten in einem Markt zu einer Auszahlungsquote zusammenzählen lassen.
Die Rechnung, die dieser Aussage zugrunde liegt, gilt für einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 und liefert eine Auszahlungsquote von rund 0.95 oder 95 Prozent, was einer Marge von rund 5 Prozent entspricht. Sie ist eine Illustration und keine Quotenangabe für ein konkretes Spiel, denn eine solche Angabe wäre ohne Veranstalter, Markt und Erfassungszeitpunkt wertlos. Der Betrag gilt auch nur für einen Markt mit zwei Ausgängen; bei einem Markt mit einem dritten Ausgang ändert sich der Nenner und damit das Resultat.
Für den Wettschein für heute hat diese Zahl drei Konsequenzen. Die erste betrifft die Kombination: Je mehr Voraussagen auf einem Schein liegen, desto mehr Buchmachermargen summieren sich, weil jede Position den Preis bereits enthält. Die zweite betrifft die Länge: Ein Kombischein mit sieben Positionen ist spielerisch etwas anderes als sieben Einzelwetten, obwohl die Auswahl identisch sein kann. Die dritte betrifft die Erwartung: Der Wert der Wette hängt an der Abweichung der angebotenen Quote von einer Einschätzung — und die Marge ist der Betrag, um den die Einschätzung sein muss, um positiv zu sein.
Auf die Wege, die oben verglichen werden, wirkt diese Marge unterschiedlich stark. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern kennt der Spielende den Marktkatalog und kann einzelne Märkte vergleichen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann er es nicht, weil derselbe Markt in dessen eigener Darstellung existiert und sich nur über eigene Rechnungen prüfen lässt. Wer eine Auswahl treffen will und keine Vergleichsgrösse hat, prüft Quoten in dem einen Markt, der ihm vertraut ist — nicht am Kontoauszug, sondern an jeder einzelnen Quotenänderung.
Und noch eine Grenze gehört zu dieser Rechnung. Die Buchmachermarge beschreibt, was ein Markt über viele Wetten an die Veranstalter zurückgibt. Sie beschreibt nicht, was ein einzelner Spieler gewinnt oder verliert. Die 5 Prozent sind ein Durchschnitt über die Einsätze, die dieser Markt annimmt — als Vorhersage für einen bestimmten Schein sind sie ebenso wenig zu gebrauchen wie eine Formtabelle. Wer über hundert Wetten spielt, spürt den Abschlag; wer eine Wette spielt, spürt nur das Ergebnis.
Häufige Fragen zum Wettschein für heute
Wie baut man einen Wettschein für einen Spieltag auf, und worin unterscheiden sich Einzel-, Kombi- und Systemwette?
Die Einzelwette enthält eine Voraussage, die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen über die Gesamtquote, die Systemwette bildet daraus mehrere Kombinationen, sodass auch ein Teilgewinn möglich ist. Systemwetten haben einen eigenen Höchsteinsatz von CHF 10’000.
Was passiert mit einem Wettschein, wenn ein Spiel abgebrochen oder abgesagt wird?
Bei Sporttip ist die Wette ungültig, wenn das Ereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird. Einzelwetten werden dann zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Die übrigen Voraussagen bleiben bestehen, die Gesamtquote sinkt entsprechend.
Wie berechnet sich der Gewinn eines Scheins aus Einsatz und Gesamtquote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und danach auf 5 Rappen ab. Massgeblich ist immer die Gesamtquote des Scheins, nicht die höchste Einzelquote darin.
Warum kann es keinen sicheren Wettschein geben, und was ist eine Value Bet?
Ein sicherer Schein setzt einen garantierten Ausgang voraus, den kein Sportereignis liefert. Eine Value Bet ist ein Einsatz, bei dem die angebotene Quote höher liegt als die Quote, die dem tatsächlichen Risiko entsprechen würde. Aus einer Wette mit Wert folgt kein Gewinn, und umgekehrt.
Welche Verlustlimiten müssen vor dem ersten Einsatz bei Sporttip gesetzt werden?
Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie hoch ist der Höchsteinsatz bei Sporttip und bei Jouez Sport?
Bei Sporttip liegt der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Bei Jouez Sport ist der Höchsteinsatz nicht als Einsatzkappe geregelt, sondern über den Höchstgewinn: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples.
Tipps – eishockeytipps.com
Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»
