Kombiwetten in der Schweiz: Strategie, Quote und der Preis, den jede Kombination mitbringt
Wer zehn Voraussagen auf einen Wettschein schreibt, hat zehn Chancen auf einen Treffer und neun zusätzliche Gründe, alles zu verlieren. Das ist keine Meinung, sondern die Mechanik der Kombiwette, nachgerechnet im Abschnitt mit den Rechenbeispielen. In der Schweiz hat diese Mechanik ausserdem eine sehr kurze Liste möglicher Veranstalter: genau zwei.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Aufsicht der interkantonalen Geldspielaufsicht und die Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Wie eine Kombination gebaut ist und was sie unterscheidet
Eine Kombiwette ist eine Wette auf mehrere Ereignisse zugleich. Die Verbindung ist ein logisches «und». Die Heimmannschaft schlägt den Gegner, im zweiten Spiel fällt mehr als ein Tor, der Aussenseiter holt mindestens einen Punkt. Trifft eine dieser Voraussagen nicht ein, ist die gesamte Wette verloren. Es gibt keine Teilentlastung, keinen halben Erfolg und keine Rettung durch eine besonders gute Quote daneben.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zur Einzelwette, und er ist grösser, als er in der Oberfläche aussieht. Eine Einzelwette ist ein Vorhaben, eine Kombination ist eine Kette. Die Kette reisst an ihrer schwächsten Stelle, und jede zusätzliche Voraussage macht die schwächste Stelle ein Stück wahrscheinlicher, ohne dass der Wettschein das sichtbar macht.
Die Gesamtquote entsteht aus dem Produkt der Einzelquoten. Wer 1.80 mit 2.10 mit 1.65 kombiniert, erhält 1.80 mal 2.10 mal 1.65; aus drei unspektakulären Preisen wird ein deutlich grösserer. Der Reiz der Kombination liegt vollständig in dieser Multiplikation, und die Multiplikation ist auch ihr Preis. Denn der Vorteil des Veranstalters steckt nicht oben drauf, er steckt in jede einzelne der Quoten, und beim Multiplizieren multipliziert sich dieser Vorteil mit.
Wer den Rechenweg selbst nachvollziehen will, braucht dafür keine besondere Software. Drei Quoten und ein Taschenrechner genügen, und wer die Zahl vorher kennt, wird nicht von ihr überrascht.
Statist und Freude: der Schachvergleich als Einstieg
Beim Schach sieht man vor dem Zug, was auf dem Brett steht. Bei der Kombination sieht man auf dem Wettschein nur den möglichen Gewinn und nicht die Wahrscheinlichkeit, mit der er eintritt. Der sichtbare Teil ist der angenehme, der verborgene ist der teure.
Diese Verschiebung der Aufmerksamkeit ist kein Zufall und kein Betrug, sie ist die normale Physik einer Multiplikation. Je kleiner die Einzelwahrscheinlichkeiten, desto steiler fällt das Produkt, und je steiler das Produkt fällt, desto höher steigt die angezeigte Quote.
Die Rechtslage: zwei Veranstalter, ein abgeschlossener Markt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), erfasst in Art. 3 lit. c und e BGS. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat gilt seit dem 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die ESBK — sie beaufsichtigt Casinos und nur Casinos.

Zulässig ist Sportwetten nur mit einer Bewilligung, und eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es in diesem Markt nicht eine lange Liste zugelassener Anbieter mit unterschiedlichen Kombinationsregeln, sondern zwei Häuser mit je eigenen Regeln.
Für einen Online-Zugang braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für den deutschen Sprachraum heisst das: Wer in Genf wohnt, bekommt bei Sporttip kein Konto, und wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Das ist keine Produktentscheidung, sondern eine Gebietsgrenze.
Die Nettoerlöse fliessen nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Wer die beiden Häuser für besonders grosszügig hält, sollte diesen Satz zweimal lesen: Er beschreibt, wohin der Ertrag geht, nicht wie hoch er ist.
Ein weiteres Entscheidungsfeld ist gesetzlich geschlossen: Erlaubt sind nur Sportwetten, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Das zulässige Angebot steht auf einer abschliessenden Liste — der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettformen (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.
Was eine Bewilligung einem Spielenden tatsächlich gibt
Die Bewilligung ist keine Auszeichnung und kein Markenzeichen. Sie bedeutet konkret: eine geprüfte Identität beim Konto, ein geregeltes Verfahren für Auszahlungen an ein Konto mit dem eigenen Namen, eine Aufsicht, die sich beschweren lässt, und den Einbezug in das schweizerische Sperrsystem. Sie bedeutet nicht, dass eine Kombination häufiger aufgeht. Keine Bewilligung der Welt verbessert eine Quote.
Ausländische Anbieter sind in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung tätig, und das ist der ganze Unterschied in einem Satz. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Verbandsangebot ohne Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz- und Fairplay-Kontrollen fehlen.
Und die Werbeseite gehört in dieselbe Reihe. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wenn eine Seite wie diese einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bewertet, dann beschreibt sie ihn, und sie wirbt nicht für ihn.
Die Sperrliste und was sie nicht ist
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als auf der Liste geführt. Eine Sperrliste, die sich selbst überholt, ist eine Bremse und keine Mauer. Wer sie als Schutzschild liest, überschätzt sie; wer sie für wirkungslos hält, unterschätzt den Aufwand für die Anbieter.
Ein Zahlungsstopp-Werkzeug gegen nicht bewilligte Wettangebote existiert in der Schweiz nicht. Wer schreibt, Banken oder Kartensysteme würden entsprechende Zahlungen sperren, behauptet etwas, das es hier nicht gibt.
Limiten setzen: der einzige Hebel, der vorher wirkt
Der einzige Hebel, der vor dem ersten Einsatz wirkt, sitzt nicht in der Quote, sondern im eigenen Konto. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an einer Sporttip-Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die eigentliche Information dieses Absatzes. Der Gesetzgeber sieht nach Art. 87 VGS eine Erhöhung erst nach 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer in einem schwachen Moment die Limite anheben will, bekommt also drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Das ist eine ungewöhnlich ehrliche Konstruktion in einem Geschäft, das sonst schnell ist.
Ein gesetzlicher, für alle geltender Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat — die Veranstalter müssen Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen, und niemand legt einen verbindlichen Wert fest. Der Satz, wonach der Staat eine Obergrenze vorschreibt, ist in der Schweiz falsch.
Wer sich vollständig aus dem Spiel nehmen will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Die unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Sperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellenkontrolle für streng hält, hat diese Zahl nicht gelesen.
Warum mehr Voraussagen selten besser sind
Jede zusätzliche Voraussage in einer Kombination senkt die Trefferwahrscheinlichkeit, und zwar multiplikativ. Die Anzeige zeigt davon nichts, weil sie nur die steigende Quote zeigt. Wer eine Verlustlimite für 30 Tage gesetzt hat und sie nicht anheben kann, merkt diese Multiplikation früher als jemand, der jeden Abend einen neuen Wettschein schreibt.
Im Sporttip-Angebot gibt es Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, und die drei verlangen unterschiedlich viel Einsatz. Für Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Kombination klein halten will, kann das also mit jedem Betrag ab einem Franken tun.
Der Kombiboost: ein Aufschlag auf den Gewinn, kein Rabatt auf die Marge
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung ist der Punkt, an dem man stehen bleiben sollte. Vier Voraussagen bringen 5 Prozent, zehn bringen 40 Prozent. Um von der ersten Stufe auf die zweite zu kommen, müssen drei weitere Voraussagen zusätzlich eintreffen — und zwar jede mit mindestens 1.50. Wer diesen Weg rechnet, merkt schnell, dass die 20 Prozent nicht für drei zusätzliche richtige Tipps bezahlt werden, sondern für ein Ereignis, das seltener eintritt als die Kombination mit vier Voraussagen. Der Bonus wächst also genau dann, wenn die Wahrscheinlichkeit fällt.
Und der Aufschlag ändert nichts an dem, was in jeder Quote steckt. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer erfolgreichen Wette — er senkt nicht die Marge des Veranstalters, weil diese bereits im Preis jeder einzelnen Voraussage verarbeitet ist. Auf einen Auszahlungsanteil von 95 Prozent wird aus einem Bonus kein besserer Markt.
Neben dem Kombiboost gibt es Quotenboosts und Profitboosts, und beide sind enger geschnitten als der Name vermuten lässt. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost und die Ausstiegsmöglichkeit gleichzeitig einplanen will, plant etwas, das sich gegenseitig ausschliesst.
Bleibt die Frage, was bei den Schweizer Veranstaltern überhaupt an Bonus existiert. Gratisspielguthaben und Gratiskredite brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die ganze Landschaft. Wer eine Seite mit einem Dutzend Willkommenspaketen erwartet hat, sucht in einem Markt, der so nicht existiert. Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und ein Code gehört ohnehin nicht auf eine solche Seite.
Wie tief eine ausgeglichene Quote auszahlt
Für eine ausgeglichene Zwei-Weg-Wette mit Quoten von 1.90 und 1.90 lässt sich der Auszahlungsanteil dieses Marktes ausrechnen: 1 geteilt durch 1/1.90 plus 1/1.90. Das ergibt einen Auszahlungsanteil um 95 Prozent und damit eine Marge des Veranstalters von rund 5 Prozent. Diese Werte sind ein Rechenbeispiel für einen konstruierten Markt und kein Angebot und kein quotierter Preis eines bestimmten Veranstalters.
Der wichtige Teil ist die Spannweite. Die Marge bleibt nicht bei 5 Prozent, sondern hängt von der Zahl der Ausgänge und von der Tiefe des Marktes ab. Bei einem Markt mit weniger als zwei Ausgängen, bei einem exotischen Markt oder bei einem weniger liquiden Wettbewerb liegt der Auszahlungsanteil tiefer. Die Marge liegt also in einem Band von ungefähr 5 Prozent bei einer sauber gepreisten Zwei-Weg-Wette bis deutlich über 5 Prozent dort, wo der Veranstalter weniger Konkurrenz fürchtet.
Wie eine Voraussage entsteht — und warum keine Kombination sicher ist
Eine Voraussage ist kein Gefühl und keine Fussballweisheit. Sie entsteht aus drei Zutaten: der Form, den Statistiken und der Quote. Die Form beschreibt, wie eine Mannschaft in den letzten Spielen gespielt hat. Die Statistik beschreibt, was über längere Zeit messbar war. Die Quote beschreibt, was der Markt bereits über beides denkt. Der dritte Teil ist der unbequeme, denn zwischen Form und Statistik einerseits und der Quote andererseits liegt selten noch ein Vorteil.
Ein Value-Bet ist eine Wette, deren subjektiv eingeschätzte Wahrscheinlichkeit über der Wahrscheinlichkeit liegt, die in der Quote steckt. Das ist eine Behauptung über die eigene Einschätzung, nicht über die Zukunft. Wer sie aufstellt, sollte erklären können, warum der Markt sich irrt, und nicht nur, warum eine Mannschaft stark ist. Der Markt weiss in aller Regel auch, dass die Mannschaft stark ist.
Wer eine Kombination baut, multipliziert diese Einschätzungen. Aus drei Value-Bets wird nicht ein besonders guter Value-Bet, sondern ein Preis, der umso höher steigt, je unsicherer jede einzelne Zutat ist. Die Begründung für die Kombination liegt in der Quote, nicht in einer fundierten statistischen Wahrscheinlichkeit — und diese Verschiebung ist der Grund, warum Kombinationen so verbreitet sind und so selten aufgehen.
Es gibt keine Kombiwetten-Strategie, die langfristig sicher aufgeht. Das ist keine Warnung am Rand, sondern eine Eigenschaft der Sache: In jeder Quote steckt ein Auszahlungsanteil unter 100 Prozent, und bei jeder Kombination wird dieser Anteil mitmultipliziert. Eine lange Serie mit hohen Quoten kann daher nicht über die Zeit kompensieren, was der Marktanteil bei jedem einzelnen Schritt abzieht. Wer diesen Abschnitt nach dem Lesen noch als Aufforderung zu grösseren Kombinationen versteht, hat ihn gegen die eigene Brieftasche gelesen.
Wo die Einschätzung endet und der Einsatz beginnt
Der praktische Ablauf ist unspektakulär. Erst kommt die Frage, welche Sache man überhaupt einschätzen kann — bei den eigenen Wettbewerben ist das meist mehr als bei einem Turnier, das man zweimal im Jahr sieht. Dann kommt die Frage, ob die Quote etwas hergibt, was die Einschätzung hergibt. Erst dann kommt die Frage nach der Höhe des Einsatzes, und diese Frage ist die einzige, deren Antwort in der eigenen Hand liegt.
Wer diese Reihenfolge umdreht und mit dem möglichen Gewinn anfängt, hat bereits eine Kombination und keine Strategie. Der Gewinn als Ausgangspunkt erklärt die Voraussagen, statt dass die Voraussagen den Gewinn erklären.
Eine Kombination ist dabei nicht per se falsch. Wer ein Thema hat, bei dem er wirklich etwas weiss, und dieses Wissen über zwei oder drei Ereignisse derselben Sache ausdrücken will, hat in der Kombination das passende Werkzeug. Wer dagegen eine Quote sucht und dafür Argumente nachreicht, baut dasselbe Produkt mit umgekehrter Reihenfolge — und zahlt dafür die gleiche Marge, nur mit mehr Stellen hinter dem Komma.
Wettscheine, Auszahlungen und die Regeln bei abgesagten Spielen
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen in dieselbe Richtung — wer glaubt, der Veranstalter rundet auf, hat die Reihenfolge nicht gelesen.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, oder im Rahmen eines Turniers nicht nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Diese Quote 1.00 ist keine Gnade und kein Trostpreis; sie entfernt die Voraussage aus dem Produkt. Aus einer Viererkombination wird eine Dreierkombination, und aus der hohen Gesamtquote wird eine deutlich niedrigere. Der Wettschein bleibt bestehen, der angezeigte Gewinn nicht.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Kombination um ein Pokalspiel baut und die Verlängerung einplant, plant etwas, das standardmässig nicht zur Wette gehört.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein harmloser Klick kann also den gesamten Wettschein kosten.
Wenn Live und kurz vor dem Ausgang zusammenfallen
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — eine logische Notwendigkeit, denn eine Wette auf ein bereits feststehendes Ergebnis ist keine Wette. In spielentscheidenden Situationen, also etwa bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Entscheid des Videoschiedsrichters, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Für Kombinationen ist das eine doppelte Bremse. Erstens fällt eine Voraussage mit Quote 1.00 aus dem Produkt. Zweitens ist der Zeitpunkt, an dem ein Live-Ereignis die Kombination verändert, nicht der Zeitpunkt, an dem der Wettende auf den Wettschein schaut. Eine laufende Kombination verliert also manchmal ihre Rendite in einem Moment, in dem niemand am Bildschirm ist — und eine Benachrichtigung darüber gibt es nicht.
Wer aussteigen will, kann bei Swisslos ein Cash-Out ausführen. Es gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Diese Regelung ist ehrlicher, als sie klingt, und trotzdem kein Werkzeug für Strategie. Wer eine Kombination nur deshalb hält, weil er hofft, im richtigen Moment aussteigen zu können, hat sich von einer Quote abhängig gemacht, die ihm niemand garantiert hat.
Vom Wettschein zur Auszahlung
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Die Variante mit dem Papier ist kein Auslaufmodell, sie ist der Weg, auf dem ein in der App gebauter Wettschein auch ohne Konto am Automaten landet.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer also eine Kombination über der Tausendergrenze gewinnt, bekommt zunächst kein Guthaben, sondern eine Überweisung an ein Konto mit dem eigenen Namen.
Genau hier sitzt eine Regel, die den Gewinn schmälert und selten gelesen wird. Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer häufig auszahlt, zahlt also für die eigene Gewohnheit, und wer einen Bonus bekommen hat, kann ihn nicht in Geld verwandeln.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Für Wettscheine, die in der Schublade liegen, ist das eine unangenehm kurze Frist, und für ein Unternehmen, das den Ertrag gemeinnützig verwendet, eine elegante Art, nicht zahlen zu müssen.
Der Rahmen kennt weitere Bedingungen, die nicht verhandelbar sind: Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine Zahlungsart zum Aufladen ist PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Wie die zwei bewilligten Veranstalter und die gelisteten Anbieter einzuordnen sind
Die folgenden Häuser sind in dieser Reihenfolge zu lesen: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die fremden Marken ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen werden nach denselben Kriterien eingeordnet, aber die Trennung wird nicht verwischt. Wer in der zweiten Gruppe steht, wird bewertet und nicht beworben, und er erhält kein Prädikat «legal» oder «sicher».
| Haus | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldet: Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Übersicht zeigt die Lage besser als jedes Versprechen: Zwei Häuser dürfen Kombinationen überhaupt anbieten, acht sind gelistet, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Wer in einer Vergleichstabelle zehn Zeilen mit ähnlichen Kombinationsregeln sieht, sieht keine Auswahl — er sieht zwei Regelsysteme und acht Marken, die keines davon anwenden dürfen. Die Marge bleibt in jedem Fall dieselbe Mechanik, und eine Kombination, die bei einem Haus 5 Prozent Aufschlag auf den Nettogewinn bringt, wird bei einem Haus ohne Bewilligung nicht plötzlich günstiger. Sie wird nur unkontrollierter.
Unsere Top 10: Swisslos Sporttip, Loterie Romande und die gelisteten Marken
Zehn Häuser werden hier eingeordnet: die zwei Veranstalter mit Bewilligung und acht Marken ohne. Die Reihenfolge folgt keiner Bestenliste und keiner Note, sondern der Einordnung nach Bewilligung und Kombinationsregeln. Bei den beiden ersten geht es um die Frage, wie ihre Regeln eine Kombination formen; bei den acht übrigen um die Frage, was von ihrem Angebot in der Schweiz gilt — nämlich nichts, was ein Schweizer Recht schützt, und nichts, was eine Schweizer Aufsicht prüft.
Was bei den acht übrigen nicht auf der Seite steht, hat einen einfachen Grund: Was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung an Kombinationen, Limiten, Bonus oder Zahlungsarten zulässt, steht in seinen eigenen Bedingungen, und die sind nicht Teil der Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, liest die Bedingungen auf der Seite des Anbieters, und zwar vor dem ersten Einsatz.
Swisslos Sporttip — der Veranstalter mit dem Kombiboost und 2 bis unbegrenzt vielen Voraussagen
Sporttip ist das Produkt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für Kombinationsregeln heisst das: Wer in Basel oder Zürich wohnt, kann hier einen Wettschein bauen, wer in Lausanne wohnt, nicht.
Die Kombinationsregeln selbst sind im Vergleich zur Westschweiz grosszügig, allerdings ohne ausgeschriebene Obergrenze für die Zahl der Voraussagen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und staffelt sich von 5 Prozent bei vier bis 100 Prozent bei fünfzehn. Die Einsatzgrenzen liegen bei CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Das ist für einen kleinen Spieler eine offene Tür und für einen grossen eine Wand, denn CHF 1’000 ist die harte Grenze einer einzelnen Kombination.
Verlustlimiten sind Pflicht, bevor der erste Wettschein gespielt werden kann: 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Der Kombiboost verfällt bei einem Cash-Out, und Cash-Out beim Kombiboost ist ohnehin ein Ausschluss. Wer den Boost einkalkuliert, kann ihn nicht gleichzeitig absichern.
Unser Urteil. Der Kombiboost ist die einzige Steigerung, die Sporttip einer Kombination anbietet, und er hängt an der Zahl der Voraussagen mit Quote von mindestens 1.50. Ab zehn Voraussagen verspricht die Staffel 40 Prozent — ein Versprechen, das an eine Bedingung geknüpft ist, die immer schwerer zu erfüllen wird. Genau darum ist der Boost eher eine Staffelung der Vorsicht als der Gewinnmaximierung, und wer ihn nimmt, sollte auf der vierten Stufe stehen bleiben.
Loterie Romande Jouez Sport — der Veranstalter mit der klaren Obergrenze und dem Höchstgewinn
Jouez Sport wird von der Loterie Romande veranstaltet, für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Haus nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht jener in der Deutschschweiz, das Regelwerk der Kombinationen nicht.
Der entscheidende Unterschied liegt in einer Zahl. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Damit ist die Kombination oben gedeckelt — bei zehn Voraussagen ist Schluss, und wer mehr will, kann es nicht bauen.
Die drei Zahlen zusammen beschreiben ein anderes Produkt als in der Deutschschweiz. Der Deckel auf zehn Voraussagen verhindert genau die Sorte Wettschein, deren Quote die Anzeige aufbläht; der Höchstgewinn von CHF 300’000 pro Kombiwette verhindert, dass ein einzelner Glücksfall das Haus verlässt. Zwischen der Quote 100’000 und dem Höchstgewinn von CHF 300’000 liegt übrigens eine Lücke, die sich rechnen lässt: Wer die Quote 100’000 erreicht, würde mit CHF 1 Einsatz rechnerisch über dem Höchstgewinn landen. Die Deckelung greift also nicht bei den absurden Preisen, sondern bei einem normalen Einsatz mit einer sehr guten Kombination.
Unser Urteil. Jouez Sport verkauft dieselbe Mechanik mit einem deutlich engeren Sicherheitsnetz für die eigene Bilanz und einer klareren Ansage für den Spielenden. Die Obergrenze von zehn Voraussagen ist eine Regel, die den Spielenden schützt und dem Veranstalter nützt, und die beiden Effekte lassen sich nicht trennen. Für jemanden, der eine Kombination bewusst klein halten will, ist die Grenze willkommen; wer sie mit einer langen Kette ausnutzen wollte, stösst hier auf eine Wand statt auf einen Boost.
WirWetten — eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine bemerkenswerte Bewilligung wurde für dieses Haus nicht festgestellt, und eine solche hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Aufsicht kann Domains dieses Anbieters auf ihre Sperrliste setzen.
Unser Urteil. Wer hier eine Kombination baut, baut sie auf Bedingungen, die in der Schweiz niemand geprüft hat. Das ist kein Verbot, aber es ist ein anderer Vertrag als der bei einem Haus mit Bewilligung: Die Regeln zur Kombination, zu abgesagten Spielen und zur Auszahlung stehen allein in den Bedingungen dieses Anbieters, und keine Schweizer Stelle prüft sie nach.
Gamdom — eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Gamdom tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf, und für dieses Haus wurde keine massgebende Bewilligung festgestellt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und das Angebot unterliegt einem direkten Zugriff durch die Gespa-Sperrliste.
Unser Urteil. Das Haus erscheint in solchen Vergleichen regelmässig, weil Schweizer Spielende ihm begegnen, nicht weil es in der Schweiz etwas dürfte. Kombinationsregeln, Höchstgewinne und Fristen liegen vollständig in seinen eigenen Bedingungen; wer sie liest, liest einen fremden Vertrag ohne Schweizer Kontrolle.
Rabona — eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Rabona ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Für dieses Haus wurde keine relevante Bewilligung festgestellt, und eine solche würde in der Schweiz nichts bewirken (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und der Name erscheint in der Sperrliste für nicht bewilligte Glücksspielangebote.
Unser Urteil. Nichts an dieser Marke ändert die Mechanik der Kombination, und nichts an ihr stellt die Schweizer Schutzmechanismen her. Die Verlustlimiten, die bei Swisslos vor dem ersten Wettschein Pflicht sind, sind hier eine Hausregel und keine Verpflichtung — falls es sie gibt, steht es in den Bedingungen des Anbieters.
Boomerang Bet — eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine massgebende Bewilligung wurde nicht festgestellt; eine ausländische hätte hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und eine DNS-Sperre durch die Gespa ist hier ein jederzeit mögliches Szenario.
Unser Urteil. Deutsche oder österreichische Werbung macht aus einem Anbieter keine Schweizer Bewilligung. Kombinationsregeln, Auszahlungsfristen und Streitfälle bleiben in den Händen des Anbieters, und die Instanz, die bei einem Schweizer Veranstalter angerufen werden kann, fehlt.
PowBet — eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
PowBet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig, und es wurde keine massgebende Bewilligung festgestellt. Die Bewilligung eines anderen Landes hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Unser Urteil. Der Name verspricht mehr Wucht, als die Rechtslage hergibt. Eine Kombination bleibt eine Kette, und ohne Schweizer Aufsicht bleibt die Frage offen, wer die Kette prüft, wenn ein Glied bricht — abgesagte Spiele, geänderte Quoten, stornierte Wetten.
X3Bet — eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
X3Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nach Angaben Dritter besteht eine Bewilligung aus Tobique in Kanada; in der Schweiz hat sie keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Unser Urteil. Kanadische Papiere lösen kein Schweizer Problem. In einem Streit um eine Kombination, um einen abgesagten Wettbewerb oder um eine Auszahlung fehlt die Aufsichtsbehörde, bei der ein Spielender in der Schweiz Beschwerde einlegen könnte.
Playzilla — eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla ist ohne Schweizer Bewilligung tätig; eine massgebende Bewilligung wurde nicht festgestellt. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Unser Urteil. Die Marke mag in anderen Märkten präsent sein; für Kombinationen in der Schweiz ändert das nichts. Wer hier spielt, verzichtet auf den Schweizer Regelrahmen und tauscht ihn gegen die Bedingungen eines Anbieters, dessen Domains jederzeit ausgetauscht werden können.
Jackbit — eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, und es wurde keine relevante Bewilligung festgestellt. Eine solche hätte in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und der Anbieter ist regelmässig von den Zugriffsbeschränkungen der Gespa betroffen.
Unser Urteil. Bleibt die Frage, was dieser Anbieter in einem Vergleich zweier bewilligter Veranstalter überhaupt zu suchen hat. Die Antwort ist unangenehm schlicht: weil Schweizer Spielende ihn finden. Genau deshalb steht er hier mit dem gleichen Vermerk wie die anderen sieben — und ohne Bewilligung.
Was die Vergleichstabelle für Kombinationen wirklich zeigt
Zwischen den zwei bewilligten Häusern liegt der ganze Unterschied dieses Marktes. Sporttip erlaubt Kombinationen ohne ausgeschriebene Obergrenze, verlangt Mindestquoten für den Boost und deckelt den Einsatz bei CHF 1’000 pro Kombinationswette. Jouez Sport erlaubt 2 bis 10 Voraussagen, verlangt eine Mindestquote von 1.10, eine Höchstquote von 100’000 und deckelt den Gewinn bei CHF 300’000 pro Kombiwette. Wer eine lange Kette bauen will, ist in der Westschweiz formal begrenzt; wer in der Deutschschweiz wohnt, hat diesen Deckel nicht, dafür eine Boost-Staffel, die ihn in die Länge lockt.
Genau darin liegt die Wahl dieses Marktes: nicht zwischen zehn Anbietern mit unterschiedlichen Quoten, sondern zwischen einem Regelwerk mit Boost und einem mit Deckel. Und in beiden Fällen gilt der gleiche Satz über die Marge, den ein Bonus nicht wegbekommt.
Steuern: was auf einen Kombinationsgewinn zutrifft
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zur Höhe des Steuerfreibetrags pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — die Schwelle gilt je nach Kanton, und eine einzelne kantonale Zahl gehört nicht auf eine Seite, die für die ganze Schweiz geschrieben ist.
Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Wer das Gegenteil liest, liest etwas, das es hier nicht gibt.
Für einen normalen Spielenden mit einer Kombination über ein paar Hundert Franken ist die Steuerfrage damit erledigt: kein Einkommenssteuerbetrag, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist ein Unterschied, der sich bei einem einzigen Kanton zeigt und bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton verschwinden kann. Für verbindliche Auskünfte führt der Weg zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung, und dorthin gehört die Frage.
Wie eine Kombination rechnerisch aussieht: zwei Beispiele
Der Auszahlungsanteil eines Marktes ist die Zahl, die über allem steht, was in diesem Text über Quoten, Kombinationen und Gewinnsteigerungen gesagt wurde. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsanteil von 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90, also knapp 95 Prozent, und damit eine Marge von knapp 5 Prozent. Diese Werte gelten für dieses konstruierte Beispiel und nicht für ein konkretes Angebot eines Veranstalters.
Für eine Kombination wird dieselbe Rechnung nicht besser, sondern schlechter. In einem Markt mit knapper Marge liefert jede Voraussage denselben Auszahlungsanteil von knapp 95 Prozent, und wer drei solche Voraussagen multipliziert, multipliziert auch den Vorteil des Veranstalters mit. Nach drei Schritten liegt der Auszahlungsanteil nicht mehr bei etwa 95 Prozent, sondern beim Produkt der drei Einzelanteile, also in einer Grössenordnung um 86 Prozent — eine Schätzung für lange Ketten unter der Annahme, dass alle drei Voraussagen aus gleich bepreisten Märkten stammen.
Diese Schätzung sagt nichts über die Trefferwahrscheinlichkeit einer Kombination und nichts über einen Gewinn. Sie sagt nur, dass der Preis der Kombination in derselben Richtung steigt wie ihre Länge.
Der Auszahlungsteil, den ein Sporttip-Kombiboost zurückholt, ist in derselben Grössenordnung zu lesen. Der Aufschlag von 5 Prozent auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ist kein Rabatt auf die Marge, sondern eine zusätzliche Zahlung obendrauf, und sie greift nur, wenn die Kombination bereits gewonnen hat. Bei vier Voraussagen mit Mindestquoten von 1.50 verlangt die erste Stufe der Staffel auch kein besonders kühnes Wettschein-Design; sie verlangt nur vier richtige Voraussagen. Die Anreizstruktur ist damit klar: Die untere Stufe ist erreichbar, jede weitere Stufe ist eine Wette auf ein selteneres Ereignis — und wer bei zehn Voraussagen 40 Prozent bekommt, hat das Eintreffen von zehn Voraussagen bezahlt.
Ob eine Kombination günstiger oder teurer ist als zwei Einzelwetten, lässt sich mit derselben Rechnung beantworten. Zwei Einzelwetten in zwei gleich bepreisten Märkten kosten zweimal dieselbe Marge; eine Zweierkombination in denselben zwei Märkten kostet die Marge des Produkts. Der Unterschied ist klein und wächst mit der Zahl der Voraussagen, und er ist der Grund, warum eine sehr lange Kombination in einem engen Markt erheblich teurer ist als dieselben Voraussagen als Einzelwetten. Wer eine Kette baut, weil er den Einsatz klein halten will, hat recht — und zahlt dafür mit dem Auszahlungsanteil.
Häufige Fragen zu Kombiwetten
Muss bei einer Kombiwette alles richtig getippt sein, damit sie gewinnt?
Ja. Eine Kombination ist eine Kette mit einem einzigen Ausgang: Trifft eine Voraussage nicht ein, ist die gesamte Wette verloren. Es gibt keine Teilauszahlung und keinen Trostpreis. Eine Ausnahme gibt es nur für eine Voraussage, die ausfällt — sie zählt mit Quote 1.00 und fällt aus dem Produkt.
Wie wird die Gesamtquote einer Kombiwette aus den Einzelquoten berechnet?
Die Einzelquoten werden multipliziert, und das Ergebnis ist die Gesamtquote. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei das Produkt der Einzelquoten verwendet wird. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet.
Warum gibt es keine Kombiwetten-Strategie, die langfristig sicher aufgeht?
In jeder Quote steckt ein Auszahlungsanteil unter 100 Prozent, bei einer ausgeglichenen Zwei-Weg-Wette zu 1.90 sind es knapp 95 Prozent. Bei einer Kombination multipliziert sich dieser Anteil mit jeder Voraussage. Über viele Wetten hinweg kann kein Wetttschein-Design diesen Abzug zurückholen, unabhängig davon, wie gut die einzelne Begründung war.
Wie viele Voraussagen darf eine Kombiwette bei Jouez Sport enthalten?
Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen. Die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Für einen Höchstgewinn von CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette gilt eine eigene Grenze; alle Gewinne eines Multiples zusammen sind auf CHF 1’000’000 begrenzt.
Was geschieht mit einer Kombiwette, wenn eines der Spiele abgesagt wird?
Bei Sporttip ist die Wette ungültig, wenn das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Kombination bleibt bestehen, ihre Gesamtquote wird aber kleiner.
Wettarten – eishockeytipps.com
Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»
