Schachwetten in der Schweiz gibt es nur bei zwei Veranstaltern
Wenn Sie sich in der Schweiz eine Schachpartie ins Wettprogramm legen wollen, bleibt Ihnen nach dem Geldspielgesetz genau eine Frage zu klären, bevor Sie überhaupt an eine Quote denken: Steht das Ereignis und die Wettart auf der Liste der Gespa? Alles andere — Quote, Remisanteil, Live-Angebot — hängt an dieser Erlaubnis.

Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht), die Liste der bewilligten Veranstalterinnen sowie die Spiel- und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip und Loterie Romande.
Der Spielplan entscheidet, welche Partien überhaupt ein Ereignis sind
Ein Kandidatenturnier ist für einen Buchmacher kein Turnier. Es ist ein Block von vierzehn Partien, jede mit eigenem Datum, eigener Paarung und einem Ergebnis, das zwischen zwei und sieben Stunden auf sich warten lässt. Wer darauf setzen will, muss zuerst verstehen, dass die Ereignisdefinition nicht bei ihm liegt, sondern bei der Aufsicht.

Der Weltschachbund FIDE wurde 1924 in Paris gegründet und vergibt seit 1948 den Titel des Schachweltmeisters. Der Weltmeisterschaftskampf ist ein Zweikampf zwischen dem Titelträger und einem Herausforderer, der sich in der Regel über das Kandidatenturnier qualifiziert; nur 1948 und 2007 wurde der Titel in einem Turnier ausgespielt. Genau diese Bauform macht den WM-Kampf für den Wettmarkt so brauchbar: Es gibt einen Sieger, einen Verlierer und sehr viele Remis — aber keinen dritten Platz, über den man noch streiten könnte.
Wie so ein Kampf abläuft, zeigt die Schachweltmeisterschaft 2024, ausgetragen vom 25. November bis 12. Dezember 2024 in Singapur im Modus Best of 14 klassische Partien. Für den Titel waren mindestens 7½ Punkte nötig. Dommaraju Gukesh gewann 7½:6½ gegen Ding Liren, mit drei Siegen, zwei Niederlagen und neun Remis. Ein Tiebreak war nicht nötig — was daran lag, dass die 7½ schon vorher erreicht waren. Hätte es nach den vierzehn Partien 7:7 gestanden, wäre die Entscheidung in einer eigenen Kaskade gefallen: erst Schnellschachpartien, dann ein Schnellschach-Minimatch, dann Blitzpartien, zuletzt Blitz mit plötzlichem Tod.
Diese Kaskade ist der Punkt, an dem eine Wette kippt. Ein Markt auf «Weltmeister» und ein Markt auf «Sieger des WM-Kampfes nach klassischen Partien» sind nicht dasselbe, sobald ein Tiebreak im Spiel ist. Wer auf Letzteres setzt, hat nach vierzehn Partien bei 7:7 nichts gewonnen, obwohl er in der Sache richtig lag.
Für den Spielplan heisst das: Ein Kandidatenturnier ist ein Rundenturnier mit einer festen Zahl von Runden, jede Runde ein eigener Eintrag. Die Weltmeisterschaft ist ein Zweikampf mit einem Sieger und einer klar benannten Punktemarke. Und alles, was dazwischen an Turnieren läuft, ist für den Wettmarkt nur dann ein Ereignis, wenn es auf der Liste steht.
Was die Gespa-Liste zulässt und was sie ausschliesst
Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Die Liste führt keine Eck- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.

Ob Schach als Sportart dort steht, klärt man nicht durch Vermutung. Wer setzen will, sieht sich die Liste an — sie ist öffentlich — und prüft die Sportart, den Wettkampf und die Wettart getrennt voneinander. Drei Dinge, drei Häkchen. Eine Partie kann als Ereignis gelistet sein und die Wettart «Remis» trotzdem fehlen.
Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Bei Schachturnieren mit Jugendklassen ist das keine Randnotiz, sondern ein Ausschlusskriterium.
Live, Cash-Out und die Frage, welche Partie «läuft»
Livewetten sind erlaubt, prematch und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Swisslos Sporttip gilt: Die Wette steht unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Eine Schachpartie hat keine Rote Karte. Sie hat einen Turm, der fällt, ein Bauernendspiel, das auf einmal tot ist, und siebzig Züge, in denen nichts passiert. Eine Wette auf eine Partie, die über Stunden läuft und sich in Livequoten ständig verschiebt, ist etwas anderes als eine Wette auf neunzig Minuten Fussball — sie gibt dem Live-Markt mehr Gelegenheiten und dem Spielenden mehr Gelegenheiten, eine Situation zu spät zu erfassen.
Cash-Out reguliert das BGS nicht. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und bei Sporttip gilt: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Daraus folgt für den Leser eine Reihenfolge: erst prüfen, ob der Markt Cash-Out überhaupt kennt, dann setzen, und nicht darauf bauen, dass der Ausstieg später offensteht. Bei einer Langzeitwette auf einen WM-Kampf, der im November beginnt, ist das der Unterschied zwischen einer Option und einem Wunsch.
Der Vergleich der zugelassenen Anbieter: zwei Bewilligungen und acht Gäste
Die folgende Einordnung setzt die zehn Anbieter nebeneinander, die Schweizer Wettende tatsächlich antreffen. Zwei von ihnen haben eine Bewilligung nach dem BGS, acht nicht.
| Anbieter | Zulassung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
Die Spalte mit der Zulassung sieht monoton aus, und sie ist es auch. Wer eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung braucht, um ein Grossspiel durchzuführen, und die Kantone die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben, der bekommt keine dritte Zeile. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.
Die dritte Spalte trägt nur bei zwei Zeilen einen Namen. Bei den acht ausländischen Marken steht dort, dass keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung vorliegt — was die schlichte Übersetzung des Umstands ist, dass eine ausländische Bewilligung nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung hat. Wer dort ein Zulassungsregime sucht, sucht an der falschen Stelle.
Eine Sortierung nach versprochenen Gewinnen nimmt diese Einordnung nicht vor. Sie ordnet nach dem, was die Bewilligung trägt: ein geschlossenes Ereignis- und Wettartenverzeichnis, ein Anschluss an das Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg — oder nichts davon.
Was Quoten im Schach bedeuten und warum das Remis den Markt formt
Ein Zweikampf über vierzehn Partien erzeugt in der Regel eine Handvoll entschiedener Partien und einen Berg Remis. Bei der Weltmeisterschaft 2024 waren es neun aus vierzehn. Wer auf den Ausgang der Gesamtpartie setzt, wettet damit zu grossen Teilen auf den Remisanteil des Formats.
Das ist keine Eigenheit des Spitzenschachs. Weiss erzielt im Schach im Mittel etwa 54 Prozent der möglichen Punkte; bei Schachmeistern liegt die Remisquote bei etwa 43 Prozent. Auf einem Niveau, auf dem niemand mehr etwas verschenkt, ist die halbe Punkteteilung kein Ausrutscher, sondern das häufigste Resultat.
Für die drei Ausgänge einer Partie heisst das: Der Markt auf den Sieger ist klein, der auf das Remis gross. Ein Buchmacher, der auf die Partie selbst Quoten stellt, muss den Remisausgang so bepreisen, dass seine Wahrscheinlichkeit darin sichtbar wird.
Wann eine Partie remis endet, ist im Regelwerk ausbuchstabiert. Ein Remis ergibt sich unter anderem durch Patt — der Spieler am Zug hat keinen legalen Zug und steht nicht im Schach —, durch Einigung, durch dreifache Stellungswiederholung auf Antrag und durch die 50-Züge-Regel, ebenfalls auf Antrag. Automatisch remis ist eine Partie bei fünffacher Stellungswiederholung und nach 75 Zügen ohne Bauernzug und ohne Schlagfall; dazu kommt die tote Stellung, in der kein Spieler mehr mattsetzen kann.
Zwei dieser Wege brauchen einen Antrag, zwei laufen von selbst. Das ist für den Live-Markt relevant: Eine Partie kann sich dem Remis nähern, ohne dass eine der beiden Spielenden den Antrag stellt. Wer Mitte der Partie auf ein Ergebnis setzt, sieht die Quote auf das Remis sinken, während das Brett noch steht.
Wie eine Quote auf Sieg, Remis und Niederlage zusammenspielt
Ein Zwei-Weg-Markt ist die einfachste Rechnung im Wettgeschäft, und deshalb taugt er als Beispiel. Stellen Sie sich einen Markt mit genau zwei möglichen Ausgängen vor, jeder mit Quote 1.90. Das sind zwei Quoten für zwei Ergebnisse.
Der Quotenschlüssel — die Auszahlungsquote — dieses Marktes liegt bei 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten, also bei rund 95 Prozent. Die Marge, die der Buchmacher behält, ist der Rest: etwa 5 Prozent. Nimmt man beide Zahlen zusammen, ergeben sie 100 Prozent. Der Quotenschlüssel beschreibt denselben Markt von der Seite des Spielenden, die Marge von der Seite des Buchmachers.
Bewegt sich eine der beiden Quoten, verschiebt sich die Marge sofort. Wer die zwei Kehrwerte addiert und eins durch die Summe teilt, hat den Auszahlungsanteil; alles darüber ist die Marge. Dieselbe Rechnung funktioniert für einen Drei-Weg-Markt, nur mit einem dritten Summanden, und für eine Kombiwette, deren Quoten zuerst zu einem Preis multipliziert werden.
Für einen Drei-Weg-Markt auf Schach mit den Ausgängen Sieg, Remis und Niederlage gilt sie genauso — vorausgesetzt, der Veranstalter stellt alle drei Quoten. Bei einem Event ohne Remismöglichkeit, etwa einem Tiebreak im Schnellschach mit plötzlichem Tod, gibt es nur zwei Ausgänge und folglich einen Zwei-Weg-Markt.
Die Bandbreite der Marge hängt am Markt. Bei einem grossen Zwei-Weg-Markt mit viel Umsatz sind fünf Prozent eine plausible Grössenordnung; bei einem dreiwegigen Schachmarkt mit dünner Nachfrage liegt sie in der Regel höher, weil der Buchmacher in einer geringen Zahl platzierter Wetten weniger Gelegenheiten hat, seine Position auszugleichen. Eine einzelne Sportart trägt dabei nicht die Marge, das tut die Nachfrage nach diesem einen Markt.
Beides ist eine Schätzrechnung auf viele Wetten, keine Zusage für eine einzelne. Bei einem Einsatz von CHF 100 auf Quote 1.90 beträgt der mögliche Rückfluss CHF 190, davon CHF 90 Nettogewinn — falls die Wette aufgeht.
Und weil die Marge im Preis steckt, betrifft sie jede Wette auf jeder Stufe. Bei einem Quotenschlüssel von 95 Prozent zahlt der Markt über die Masse aller Wetten 95 Rappen je eingesetztem Franken zurück, unabhängig davon, ob der einzelne Tipp richtig war.
Warum die Remisquote in den Live-Markt hineinragt
In einer klassischen Partie kann sich der Charakter innerhalb weniger Züge drehen. Ein Damentausch, ein abgebrochener Angriff, ein Bauernendspiel — und was eine Minute vorher nach einer entschiedenen Partie aussah, ist eine halbe Punkteteilung. Der Live-Markt übersetzt das in Bewegung.
Wer auf einen Sieg von Weiss oder Schwarz setzt, sitzt in einer Position mit vier denkbaren Endpunkten: Sieg einer Seite, Remis durch Patt, Remis durch Einigung, Remis durch Wiederholung und die automatischen Remiswege. Die letzten vier zählen für den Markt als ein einziger Ausgang, auch wenn sie sich spielerisch unterscheiden.
Genau hier wird die Remis-Theorie zur Wettentscheidung. Wer eine Kombiwette plant, sollte den Remis-Bein eigens betrachten; er senkt den Gesamtpreis, weil er mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt. Das ist der Weg, über den die Marge in einem Drei-Weg-Markt am häufigsten bezahlt wird — nicht durch einen falschen Tipp, sondern durch einen breiten, teuer bepreisten Ausgang.
Warum es in der Schweiz nur zwei legale Wege gibt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Wer ein solches Grossspiel veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und diese Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, Veranstalterin von Sporttip, und die Loterie Romande, Veranstalterin von Jouez Sport, sind diese beiden. Alles andere, was als Buchmacher für Schweizer Wettende erreichbar ist, verfügt über keine Schweizer Bewilligung.
Das ist der Grund für die kurze Liste und für die lange Reihe ausländischer Namen im Vergleich. Der Schweizer Markt ist nicht offen; er ist auf zwei Veranstalterinnen mit je eigenem Vertragsgebiet begrenzt.
Zwei Vertragsgebiete und die Wohnsitzfrage
Swisslos Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Bei aller Einheitlichkeit der Aufsicht ist das kein schweizweit einheitliches Angebot. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Nach Art. 47 Abs. 3 VGS ist für ein Online-Konto Wohnsitz in der Schweiz nötig, praktisch ist es der Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin.
Wer in Genf wohnt, kann also Swisslos Sporttip nicht nutzen. Wer in Zürich wohnt, nicht Jouez Sport. Wer in Liechtenstein wohnt, nur Swisslos. Das ist keine Werbeeinschränkung, sondern der Zuschnitt der Bewilligung selbst.
Was die Gespa-Liste mit Schach zu tun hat
Über die bewilligte Angebotspalette entscheidet eine einzige Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS.
Die Liste ist geschlossen. Sie führt keine Eck- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion — das ist kein Versehen, sondern eine Entscheidung darüber, was Sportwette ist und was nicht. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten stehen nur darauf, soweit sie ausdrücklich gelistet sind. Esport erscheint nicht in der Gespa-Liste.
Die praktische Konsequenz für Schachwetten: Ein Internetsuche-Ergebnis mit «Schach Wetten» klärt nichts. Was zählt, ist der Eintrag der Sportart samt Wettkampf und Wettart. Ist die Partie nicht gelistet, gibt es sie im bewilligten Schweizer Wettprogramm nicht — egal, wie prominent der Markt auf einer ausländischen Seite steht.
Der Weg nach draussen und was dabei verloren geht
Eine ausländische Bewilligung, gleich ob Curacao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land, hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).
Der Spielende wird dafür nicht bestraft. Aber ein Einsatz auf einer nicht bewilligten Plattform ist nicht verloren, weil er verloren wurde, sondern weil ihn der Gerichtsweg gegen den Veranstalter kosten kann: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Veranstalterin eingezogen werden. Ein Schweizer Rechtsweg, ein Anschluss an das Sperrregister und eine Schweizer Fair-Play-Kontrolle fehlen bei einem Anbieter ohne Bewilligung vollständig.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domänen per Ende 2025). Blockierte Domänen tauchen nach wenigen Stunden unter neuem Namen wieder auf — die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, ebenso bet365 als gelistet. Praktisch heisst das: Eine Plattform, die gestern gesperrt wurde, muss morgen noch nicht unerreichbar sein.
Wichtig für die Erwartung an den eigenen Anbieter: Die Schweiz hat keine Sperrwerkzeuge gegen unzulässige Wettanbieter, die bei den Banken oder Kartengesellschaften ansetzen. Wer annimmt, dass eine Zahlung an eine nicht bewilligte Plattform schon an der Karte scheitert, täuscht sich.
Auf der anderen Seite verlangt das bewilligte System Dinge, die Schweizer Wettende oft als Hindernis empfinden: eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzprüfung, eine Identitätsverifikation und eine Registrierung unter Ausschluss von Personen, die im Sperrregister stehen. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Ein Kredit an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS nicht zulässig.
Keine der beiden Seiten ist per Voreinstellung der sichere Weg. Die Bewilligung bedeutet vollen Schweizer Schutz mit zwei Anbietern, einem geschlossenen Sportartenkatalog, einer Wohnsitzbindung und einer Verifikation. Die ausländische Seite bedeutet keinen Schweizer Schutz, kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und eine kantonale Steuerpraxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders behandelt.
Steuern auf einen Gewinn, den fast niemand erreicht
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich hoch, deshalb gilt hier «je nach Kanton» — nennen lässt sich keine einzelne Zahl.
Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Ein typischer Wettender bleibt weit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf seinen Gewinn. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen anders. Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa betrachtet sie unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist eine Frage für die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht für ein Wettprogramm.
Werbung, Gratisspielguthaben und der gesetzliche Rahmen
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist untersagt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit kennt das Gesetz nicht.
Verlustlimiten und Spielsperre: was vor der ersten Wette festgelegt wird
Limiten sind in der Schweiz Sache der Spielenden, nicht des Staates. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach dem Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Das ist der Punkt, an dem sich entscheidet, wie viel Geld eine langsame Partie kosten kann. Wer vor der ersten Wette eine Verlustlimite setzt, hat sie in dem Moment gesetzt, in dem er den Umfang des Wetttages noch nicht kennt. Wer sie später erhöhen will, wartet — und in diesen drei Tagen passiert der Markt weiter.
Was bei Swisslos vor dem ersten Wettschein festgelegt wird
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Dreiteilung in Tag, Woche und Monat ist nicht kosmetisch. Ein Livemarkt auf eine Partie, die über Stunden läuft und in der sich die Quote ständig verschiebt, verbraucht die Tageslimite schneller als ein einzelner Prematch-Schein. Wer die Drei-Tage-Limite an einem langen Turnierabend ausschöpft, hat die Monatslimite schon berührt, ohne es zu merken.
Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine erwartet, wird sie nicht finden; es gibt die selbstgesetzte Limite und die vom Veranstalter verlangte Oberlimite.
Die Spielsperre und das Register, das über die Schweiz hinausreicht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Rechtlich steht dahinter die Spielsperre nach Art. 80 bis 82 BGS: der Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer sich sperrt und trotzdem setzt, hat also nichts in der Hand.
Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigen, wie wenig selbstverständlich der Schutz an der Verkaufsstelle ist: An Verkaufspunkten wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Kontrolle an der Verkaufsstelle als streng voraussetzt, setzt auf etwas, was die Zahlen nicht hergeben. Online greift die Verifikation: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ein Spielerkonto gehört einer Person. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, die Identität wird gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine zweite Registrierung nach einer Sperre ist damit nicht der Weg, den ein gesperrter Spielender nimmt.
Quotenboosts, Mindest- und Höchsteinsätze
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Obergrenze ist die stillste Bremse im ganzen System. Ein Erhöhungsprozentsatz auf einen Nettogewinn, der bei CHF 1’000 Einsatz endet und dessen Boost bei einem Cash-Out verfällt, ist eine kleinere Sache, als das Wort «Profitboost» nahelegt.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für einen WM-Kampf, der in einen Tiebreak gehen kann, ist das die Zeile, die den Markt definiert.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das bewilligte Angebot mit Vertragsgebiet
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im beschriebenen Vertragsgebiet wohnen.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person.
Bei den Limiten ist Swisslos die einzige Adresse in der Schweiz, die ein vollständiges Bild liefert. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000, Absenkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Dazu die freiwillige 30-Tage-Einzahlungslimite, die produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen und die unbefristete Sperre mit Eintrag ins schweizweite Register.
Wo viel Geld zusammenläuft, lohnt ein Blick auf den öffentlichen Auftrag. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Marge, die ein Wettender bezahlt, ist hier also nicht nur Buchmachererlös.
Für ein Schachevent bleibt die Bewilligungspalette der begrenzende Faktor. Liegt die Partie mit ihrer Wettart auf der Gespa-Liste, gibt es einen Schweizer Markt und einen Schweizer Rechtsweg. Liegt sie es nicht, gibt es bei Sporttip keine Wette darauf, und keine ausländische Quote ändert daran etwas.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Gesetz, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist wie bei Swisslos eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa.
Die Westschweiz hat damit eine eigene Veranstalterin mit eigener Reichweite und eigener Vertriebsstruktur. 2’350 Verkaufsstellen sind ein Netz, das im Westen kaum eine andere Vertriebsform erreicht.
Was die Bewilligung nach Art. 4 BGS trägt, trägt sie hier genauso: Schweizer Rechtsweg, Anschluss an das Register, Zulassung nur für gelistete Ereignisse und Wettarten. Wer in Freiburg wohnt und Swisslos nutzen will, kann das nicht; wer in Zürich wohnt und Jouez Sport sucht, ebenso wenig. Die beiden Vertragsgebiete überschneiden sich nicht.
Zur Verlustlimitierung gelten für Jouez Sport dieselben gesetzlichen Vorgaben wie für die andere Veranstalterin: Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden in den eigenen Bedingungen. Eine schweizweite Spielsperre ist im gemeinsamen Register erfasst und wirkt über den Sportwettbereich hinaus bis in die Casinos.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung
Donbet ist eine der acht Marken im Vergleich ohne Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz anerkannte Bewilligung liegt nicht vor; eine gemeldete Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Damit fehlen der Anschluss an das Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und eine Schweizer Fair-Play-Kontrolle. Die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was Schweizer Wettende dabei verlieren, ist nicht ein einzelner Markt, sondern der Anschluss. Wer eine Limite im Schweizer System gesetzt hat, hat sie hier nicht gesetzt. Wer im Register steht, steht hier nicht darauf. Wer eine Schweizer Entscheidung erzwingen will, hat keine Adresse dafür.
Das ist der Kern, an dem sich bei Donbet alles entscheidet. Die Plattform kann ein breites Programm zeigen; ein Schweizer Rechtsweg steht nicht dahinter.
Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna führt keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung. Nach Art. 4 BGS bleibt eine ausländische Erlaubnis ohne Wirkung, und Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist eine Straftat nach Art. 130 BGS. Für Schweizer Wettende fehlen der Registeranschluss, der Rechtsweg und die Fair-Play-Kontrolle; die Domäne kann auf die Sperrliste kommen.
Eine Sperrliste, die nach wenigen Stunden umgangen werden kann, ist keine Barriere, sondern ein Hinweis. Das Domain-Hopping der Gespa zeigt, dass eine blockierte Adresse schnell unter neuem Namen erreichbar ist.
Die Frage an eine Plattform ohne Bewilligung ist darum nicht, ob sie heute offensteht, sondern was nach Problemen mit ihr passiert.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
Bei AmunRa liegt keine Bewilligung nach Schweizer Recht vor. Die gemeldete Erlaubnis entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Schutz bei Streitigkeiten; die Domäne kann blockiert werden.
Die Einzüge nach Art. 125 BGS zeigen die andere Seite. Die Nettoerlöse aus bewilligten Grossspielen fliessen in der Schweiz in gemeinnützige Zwecke der Kantone. Bei einer Marke ohne Bewilligung fliesst nichts davon.
Wer dort setzt, bezahlt denselben Preis für eine Quote und einen anderen Empfänger.
myBet: ohne Schweizer Bewilligung
myBet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich. Eine in der Schweiz anerkannte Erlaubnis fehlt, und eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Geltung. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Fair-Play-Schutz. Eine Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa ist möglich.
Der Unterschied zwischen einer bewilligten und einer nicht bewilligten Plattform zeigt sich nicht in der Bedienung, sondern in den Rechten. Eine Selbstsperre im Schweizer Register hat hier keine Adresse, an die sie sich richtet.
Wer auf einer solchen Seite eine Limite setzen will, setzt sie bei sich selbst. Die Verbindlichkeit, die das Schweizer System herstellt, fehlt.
Betscore: ohne Schweizer Bewilligung
Betscore führt keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung. Nach Art. 4 BGS entfaltet die gemeldete Erlaubnis hier keine Geltung; das Veranstalten von Sportwetten ohne Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar. Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen, und die Domäne kann per DNS-Sperre blockiert werden.
Die Spielregeln der Schweizer Anbieter sind an dieser Stelle hilfreich als Massstab: Bei Sporttip zählt eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, mit Quote 1.00, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein solcher Massstab ist eine Zusage. Ohne Bewilligung fehlt die Stelle, die sie durchsetzt.
Wer vergleicht, vergleicht hier weniger Quoten als Zuständigkeiten.
Gamdom: ohne Schweizer Bewilligung
Gamdom ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine in der Schweiz anerkannte Erlaubnis liegt nicht vor; nach Art. 4 BGS bleibt eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung, und die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar. Es fehlt der Anschluss an das Sperrregister; ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domäne kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Bei Marken, bei denen mehrere Produkte unter einem Dach laufen, ist der Vergleich mit den Schweizer Anbietern besonders aufschlussreich. Swisslos und Loterie Romande brauchen eine Bewilligung pro Spiel — Casino und Wette sind getrennte Genehmigungen mit getrennten Regeln.
Eine Casino-Limite ist also keine Wettlimite, und eine Wettbewilligung ist keine Casinoerlaubnis. Wer die Dinge vermischt, verliert die Übersicht über das, was er selbst eingestellt hat.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung
MyStake verfügt über keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung. Die gemeldete Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung, und der Betrieb von Sportwetten ohne Bewilligung ist nach Art. 130 BGS strafbar. Der Anschluss ans Sperrregister fehlt, ebenso ein Schweizer Rechtsweg und die Fair-Play-Kontrolle; eine DNS-Sperre ist möglich.
Wer dort einen Gewinn erzielt, hat einen zweiten Punkt zu klären, den es bei Schweizer Anbietern nicht gibt. Bei innerstaatlichen Grossspielen liegt der Bund pro Einzelgewinn ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; ausländische Gewinne fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis sie teilweise als voll steuerbares Einkommen.
Die Steuerfrage hängt darum nicht nur an der Höhe des Gewinns, sondern daran, wo er angefallen ist.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit schliesst die Reihe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz anerkannte Erlaubnis liegt nicht vor; nach Art. 4 BGS hat die gemeldete Erlaubnis hier keine Geltung. Der Registeranschluss fehlt, der Schweizer Rechtsweg ebenfalls, und eine Aufnahme der Domäne in die Sperrliste der Gespa ist möglich.
Bei den acht ausländischen Marken dieses Vergleichs bleibt die Bewilligungsfrage dieselbe. Was eine Bewilligung trägt, ist eine Kette: geprüftes Spielangebot, Registeranschluss, Identitätsprüfung, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen nach Art. 50 Abs. 2 VGS, Verzicht auf Kredite nach Art. 75 Abs. 1 BGS.
Diese Kette ist der eigentliche Vergleichsgegenstand. Eine Quote bleibt eine Quote; die Kette ist das, was bei einem nicht bewilligten Anbieter nicht existiert.
Häufige Fragen zu Schachwetten in der Schweiz
Darf in der Schweiz auf Schach gewettet werden, und bei wem?
Ja, aber nur im Rahmen des bewilligten Angebots. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem BGS, das die Gespa beaufsichtigt, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ob eine konkrete Schachpartie setzbar ist, entscheidet die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten.
Wie lässt sich prüfen, ob Schachturniere in der Gespa-Liste der zugelassenen Wettarten stehen?
Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist öffentlich, zuletzt in der Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Prüfen Sie drei Dinge getrennt: Ist die Sportart Schach gelistet, ist dieser Wettkampf gelistet, und ist die Wettart gelistet, die Sie setzen wollen. Steht eine der drei nicht darauf, existiert die Wette im bewilligten Schweizer Programm nicht.
Warum ist die Remisquote für Schachwetten und Quoten so wichtig?
Weiss erzielt im Mittel etwa 54 Prozent der möglichen Punkte, bei Schachmeistern enden rund 43 Prozent der Partien remis. Bei der Weltmeisterschaft 2024 waren neun von vierzehn klassischen Partien remis. Ein Drei-Weg-Markt auf Sieg, Remis und Niederlage muss diesen Ausgang deshalb breit bepreisen — das verschiebt die Quoten der beiden anderen Ausgänge und ist der Grund, warum die Remiserwartung den ganzen Markt formt.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Rückfluss ist Einsatz mal Quote, der Nettogewinn Einsatz mal Quote minus eins. Bei CHF 100 auf Quote 1.90 sind das CHF 190 Rückfluss und CHF 90 Nettogewinn. Die Marge ist der Teil des Preises, den der Buchmacher behält: Bei einem Zwei-Weg-Markt mit zwei Quoten von je 1.90 bleibt ein Auszahlungsanteil von rund 95 Prozent und damit eine Marge von etwa 5 Prozent.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und was bewirkt die Spielsperre?
Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Die Spielsperre sperrt den Zugang; eine unbefristete Sperre steht im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos.
Was fehlt Wettenden bei Auslandsseiten ohne Schweizer Bewilligung an Schutz?
Ausländische Bewilligungen sind in der Schweiz rechtlich wirkungslos. Es fehlen der Anschluss an das Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und die Fair-Play-Kontrolle. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Veranstalterin eingezogen werden. Die Gespa kann die Domäne auf die Sperrliste setzen und per DNS blockieren; blockierte Adressen tauchen nach kurzer Zeit unter neuem Namen wieder auf.
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