Gratiswette in der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalter und der wahre Wert einer Freiwette

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Die Schweiz hat genau zwei bewilligte Sportwett-Veranstalter, und einer davon hat im Frühjahr CHF 10 Gratisspielguthaben an sieben Aktionstagen verteilt. Wer mit einer Gratiswette rechnet, sollte diese Zahl kennen, bevor er eine andere liest.

Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: 29. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten-Angaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Ein Tischfussballtisch in einem leeren Raum, eine einzelne Kugel im Fensterlicht — die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Neukundenangebote: Was der Begriff verspricht und was das Gesetz daraus macht

«Gratiswette ohne Einzahlung» klingt nach einem Geschenk. In der Schweiz ist es eine Bewilligungsfrage. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine Randnotiz. Das ist die Obergrenze des ganzen Themas in diesem Land.

Daraus folgt die erste unbequeme Konsequenz: Wer auf einer Seite zehn Gratiswetten-Anbieter mit Schweizer Adresse findet, liest keine Recherche, sondern eine Linkliste. Es gibt sie nicht. Der Kanton hat die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Kein dritter kommt hinzu, und die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Die zweite Konsequenz trifft jeden, der «Gratiswette ohne Einzahlung 2026» in die Suchmaske tippt: Die ausländischen Marken, die dort erscheinen, sind in der Schweiz nicht bewilligt. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland, egal welche — hat hier keine Wirkung. Wer bei einer solchen Marke spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Die Domains können über die Sperrliste per DNS blockiert werden; blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt bet365 auf der Liste. Was ein Spieler dort vorfindet, entscheidet die Marke, nicht der Kanton.

Bleibt die unbequemste Konsequenz, weil sie auch die bewilligten Angebote betrifft: Eine Freiwette ist kein Geld. Bei einer Freiwette wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Wer eine Wette mit CHF 10 Einsatz und Quote 2.00 gewinnt, bekommt bei einer normalen Wette CHF 20 zurück. Bei einer Freiwette bekommt er CHF 10 — den Einsatz hat er nie hingelegt, also fliesst er auch nicht zurück. Das ist keine versteckte Klausel, sondern die Definition. Die Marketing-Sprache verwischt sie zuverlässig.

Die Aktion der Loterie Romande ist dafür das saubere Beispiel, weil ihre Bedingungen offenliegen: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig und ausdrücklich nicht auszahlbar. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist weder bei der Loterie Romande noch bei Swisslos auszahlbar. Was ein Guthaben wert ist, das man nur setzen kann, hängt damit vollständig an der Quote, auf die man es setzt — in dem Abschnitt über die Berechnung der Freiwette steht, wie gross der Abstand zum Nennwert wird.

Warum eine Freiwette weniger wert ist, als die Zahl auf dem Banner verrät

Der Nennwert einer Freiwette ist eine Zahl, die keine Aussage über den Wert trifft. CHF 10, CHF 25, CHF 100 — die Differenz zwischen diesen Beträgen ist kleiner, als sie aussieht.

Nehmen wir das Guthaben der Loterie Romande, weil es real und datiert ist. CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Setzt man es als Einzelwette auf einen Markt, der zwei Ausgänge gleich behandelt — ein illustratives Beispiel mit Quote 1.90 und 1.90, nicht ein irgendwo abgelesener Preis —, dann liegt die Auszahlungsquote dieses Marktes bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also bei rund 95 %. Die Marge des Veranstalters beträgt damit ungefähr 5 %. Ein Einsatz von CHF 10 auf Quote 1,90 bringt im Gewinnfall CHF 19 zurück, davon CHF 9 Nettogewinn. Da der Gratis-Einsatz selbst nicht zurückfliesst, liegt der mittlere Wert gemäss der gängigen Rechnung für Freiwetten bei etwa 10 × 0,90 ÷ 1,90 × 0,95, also bei ungefähr CHF 4,50. Bei einer Quote von 1,50 sinkt er auf rund CHF 3,10, bei 3,00 steigt er auf rund CHF 6,30. Der Wert einer Freiwette ist damit im Mittel auf etwa 30 bis 65 % ihres Nennwerts begrenzt, abhängig von der Quote und der Marge des Marktes, auf den man sie setzt.

Diese Zahl ist eine statistische Schätzung, kein Versprechen. Sie mittelt über viele Wetten unter der Annahme, dass man nur den Gratisbetrag setzt. Bei einem einzelnen Versuch gewinnt man CHF 9 oder man verliert die Wette — der Mittelwert entsteht über die Wiederholung, und die kann teuer werden. Trotzdem: Wer «CHF 10 Gratiswette» als CHF 10 wahrnimmt, rechnet sich um den Faktor zwei bis drei zu hoch. Die Loterie Romande sagt selbst, dass ihr Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist; sie verschweigt den Abschlag nicht, sie nennt ihn nur nicht.

Grundlagen: Die Bedingungen, die einen Rabatt in eine Verpflichtung verwandeln

Die Beträge, die man auf Werbebildern liest, sind selten die Bedingungen, die man im Kleingedruckten findet. In der Schweiz heisst das Kleingedruckte aber konkret: Mindestquoten, Fristen und Umsatzbedingungen. Wer diese drei liest, weiss, was eine Aktion kostet.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Mindestquote. Eine Kombination aus vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 ist die Hürde, die Sporttip beim Kombiboost setzt. Das ist nicht hoch, aber es ist auch nicht tief: 1.50 entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von rund zwei Dritteln pro Voraussage. Vier davon sind schnell gebaut, aber jede niedrig quotierte Bank reduziert die Auszahlung der Gesamtwette.

Frist. 30 Tage beim Guthaben der Loterie Romande. Wer in dieser Zeit nicht zum Setzen kommt, verliert den Betrag.

Umsatzbedingung. Bei Freiwetten mit Nennwert ist die Quote die eigentliche Bedingung. Ein Gratisbetrag, der nur bei einer Quote von 1.20 einsetzbar ist, ist praktisch wertlos.

Was das für einen konkreten Spieler heisst: Wer CHF 50 im Monat für Sportwetten ausgibt, merkt den Abschlag kaum — der Unterschied zwischen CHF 4,50 und CHF 10 fällt im Monatsbudget unter den Tisch. Für jemanden, der CHF 200 im Monat einsetzt, ist die Grösse einer Aktion ein Rundungsfehler. Die relevante Zahl ist nicht der Betrag, sondern die Bedingung, mit der er verknüpft ist.

Bei einer Promotion gibt es immer einen Grund, warum der Veranstalter sie anbietet. Der Grund ist nicht Altruismus: Die durchschnittliche Marge des Marktes, auf den die Freiwette gesetzt wird, liegt bei 5 %. Jede Wette auf diesen Markt trägt diesen Prozentsatz an den Veranstalter, ob gratis finanziert oder nicht. Die Promo verlagert Beträge zwischen den Spielern, nicht vom Veranstalter zum Spieler.

Die Falle bei Gratiswetten-Aktionen: der Boost, der verfällt

Sporttip bietet Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage an, und Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein Detail, das in der Praxis selten gelesen wird und in der Praxis oft teuer ist.

Der Kombiboost ist die zweite Variante derselben Mechanik. Er gilt nur online, Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Torwarthandschuh im Strafraum, hinter ihm das leere Tor im Gegenlicht: Die Bedingung «mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50» ist der eigentliche Inhalt der Aktion.

Wer rechnet, merkt schnell: Die Staffelung belohnt Länge, nicht Genauigkeit. Fünfzehn Voraussagen mit je 1.50 ergeben eine Gesamtquote, deren Kehrwert die Gewinnwahrscheinlichkeit beschreibt — die liegt bei rund 0,4 %, wenn man von gleichverteilten Zwei-Weg-Märkten ausgeht. Der 100-%-Bonus auf einen Nettogewinn, der praktisch nie eintritt, ist ein Marketing-Wert, kein Erwartungswert. Das heisst nicht, dass der Kombiboost schlecht ist — es heisst, dass die Staffelung eine andere Aussage trifft als der beworbene Prozentsatz.

Rechtslage: Zwei Veranstalter, zwei Gebiete und die Sperrliste

Bevor wir zu den ausländischen Marken kommen, muss die Frage beantwortet werden, wie viele bewilligte Schweizer Veranstalter es überhaupt gibt. Die Antwort ist knapp: zwei. Und sie teilen sich das Land auf.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Online-Konto — eine Selbstverständlichkeit für den einen Teil der Leser und eine Wand für den anderen.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Aufwand ist real: Ausweis hochladen, Adresse prüfen lassen, dann Konto. Wer in Lausanne wohnt, registriert sich bei der Loterie Romande; wer in Zürich wohnt, bei Swisslos. Beides gleichzeitig geht nicht.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das letzte Verbot ist die Sorte Regel, die in der Praxis selten greift, aber in den Bedingungen stehen muss.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer grosse Einzelwetten plant, stösst hier auf eine Decke von CHF 1’000. Das ist mehr, als die meisten je setzen — aber es ist die Decke, bevor eine andere Zahl ins Spiel kommt.

Was das Vertragsgebiet für die Wahl bedeutet

Die Aufteilung ist keine Konkurrenzsituation, sondern eine Gebietsteilung. Swisslos im Deutschschweizer Raum, in Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande in der Westschweiz. Das heisst, dass die Wahl der Marke für die meisten Spieler keine Wahl ist: Sie folgt aus der Adresse.

Das klingt bequem und ist es in der einen Hinsicht auch — es gibt nur einen bewilligten Anbieter pro Wohnort, also keine Vergleichsqual. In der anderen Hinsicht ist es ein Nachteil: Wer wegzieht, verliert das Konto. Und wer in der Grenzregion wohnt, hat faktisch eine eingeschränkte Auswahl.

Für einen Spieler mit einem Budget von CHF 30 pro Woche ist die Frage nach dem besten bewilligten Anbieter damit weitgehend beantwortet, bevor sie gestellt wurde. Die relevante Frage ist nicht «welcher Anbieter», sondern «welche Aktionen gibt es in meinem Gebiet». Die Antwort auf Letzteres ist: bei Swisslos der Kombiboost und die Quotenboosts, bei der Loterie Romande die Stadion-Aktion mit CHF 10 Gratisspielguthaben im Frühjahr 2026.

Bewilligung, Sperrliste und was daraus für Spieler folgt

Die wahrscheinlichste Frage, die sich ein Neueinsteiger stellt, ist die nach der Bewilligung. Die Antwort ist wichtiger, als sie aussieht, weil sie nur zwei Optionen kennt: eine oder keine.

Veranstalter Bewilligungsstatus (Bewilligung oder keine) Veranstalter oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Schweizer Sportwetten-Bewilligung als Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) — einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Sportwetten-Bewilligung als Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) — einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; berichtete Lizenz: nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Betwinner
WirWetten Keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; berichtete Lizenz: nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) WirWetten
BetFury Keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; berichtete Lizenz: nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) BetFury
Roobet Keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; berichtete Lizenz: nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Roobet
1xBet Keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; berichtete Lizenz: nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) 1xBet
Funbet Keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; berichtete Lizenz: nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Funbet
Rainbet Keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; berichtete Lizenz: nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) Rainbet
22Bet Keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; berichtete Lizenz: nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) 22Bet

Der Regelungsrahmen ist klar: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat seit 1.1.2021) — nicht bei der ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS).

Was eine ausländische Marke für den Spieler praktisch bedeutet, ist weniger ein Regulierungsproblem als ein Zugangsproblem. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS. Jede der acht hier geführten Marken ist als «ohne Schweizer Bewilligung» zu führen. Nicht eine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Dazu kommt: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt das Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 steht auf der Liste.

Was an dieser Stelle schiefgeht, ist die Abkürzung «nicht bewilligt gleich schlechter Veranstalter». So einfach ist es nicht. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung kann ein breiteres Wettprogramm anbieten, weil sie nicht an die geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten gebunden ist. Das ist der Vorteil. Der Preis ist der Verlust der Schweizer Schutzpflichten — Sperrregister, Limitenpflicht, Verrechnungssteuer-System, Schweizer Rechtsweg. Wer diese Schutzpflichten nicht braucht, weil er kontrolliert spielt, findet dort ein grösseres Angebot. Wer sie braucht, findet sie nur bei zwei Anbietern.

Was bei einer Gratiswette aus dem Ausland wirklich passiert

Der Zugangsweg zu einer ausländischen Marke ist in der Schweiz kein Graubereich. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat — bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler selbst wird nicht bestraft (BJ), aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Wer also nach dem Lesen der Bedingungen noch an das Angebot glaubt, sollte diese Konsequenz kennen: Sie ist eingetreten, sie ist nicht hypothetisch.

Was eine Gratiswette bei einer solchen Marke zusätzlich kostet, ist die Beweislast. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter gelten die Bedingungen, die in den Spielregeln stehen, und die Spielregeln sind öffentlich. Bei einer ausländischen Marke gelten die Bedingungen, die auf der Website stehen, und die können sich ändern, ohne dass die Schweizer Aufsicht hinschaut. Bei einer Aktion mit Umsatzbedingung, die man nachträglich nicht mehr nachweisen kann, wird aus einem Bonus schnell ein Streitfall — und für einen Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg.

Die Konsequenz ist nicht «wer im Ausland spielt, verliert sein Geld». Sie ist präziser: Wer im Ausland spielt, trägt das Risiko der Bedingungen allein. Wer in der Schweiz mit bewilligtem Anbieter spielt, trägt es mit der Aufsicht. Das ist der ganze Unterschied — und er ist gross genug, um ihn zu kennen.

Spielerschutz: Was von einer Gratiswette in Kraft bleibt

Der stärkste Absatz dieses Themas ist der, der am wenigsten beworben wird. Es geht um Folgendes: Alle Spielerschutz-Instrumente, die einen Spieler vor sich selbst schützen, gelten auch dann, wenn die erste Wette gratis ist.

Verlustlimiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Gespa-Regel sieht vor, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen muss (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Statut nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Differenz ist kein Detail: Wer nach einer hohen Woche schnell mehr riskieren will, wartet drei Tage, nicht einen.

Die zweite Bedingung sieht harmlos aus und ist es nicht: Sie zwingt zur Festlegung, bevor die erste Wette platziert ist. Ein Spieler, der eine Limite setzen muss, denkt über sein Budget nach. Das ist der Zweck. Die Mühe ist der Nutzen.

Sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre gilt für alle bewilligten Anbieter. Wer sich sperrt, ist gesperrt — auch bei der Loterie Romande. Bei einer ausländischen Marke gilt sie nicht, weil diese nicht an das Register angebunden ist.

Rauswurf ohne Anspruch. Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer unter 18 ist und trotzdem eine Wette platziert, hat also nicht nur eine Regel gebrochen, sondern auch keinen Anspruch auf eine Auszahlung.

Zugang. Die Registrierung verlangt Verifizierung — Ausweis hochladen, Daten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Gratisanreiz ändert nichts daran. Er ändert auch nichts daran, dass eine Person nur ein Konto haben darf.

Auszahlung auf das eigene Konto. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Eine Freiwette auf ein Konto bei einer ausländischen Marke kann also nicht als die sichere Option gelesen werden. Sie ist die Option ohne Schweizer Auszahlungsweg.

Was einer Gratiswette anhaftet, ist der Anreiz, sie zu oft zu nutzen. Ein Spieler mit 18 Jahren, der eine Verlustlimite von CHF 1’000 setzen muss, kann CHF 1’000 verlieren. Die Limite schützt ihn nicht vor dem Verlust — sie begrenzt ihn. Wer das Gefühl kennt, dass «die Freiwette ja gratis war» und deshalb «mehr drinliegt», findet bei der Gespa eine Regel, die ihn nicht tröstet: Bei einem Sportwetten-Erwerbstest 2025 an Verkaufsstellen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person in 47,5 % von 200 Fällen verkauft.

Die Verlustlimite und die Obergrenze von CHF 9’999

Die Obergrenze für die Verlustlimite liegt bei CHF 9’999. Unter 21 Jahren sind es CHF 1’000. Die 21-Jahres-Grenze ist der interessanteste Teil, weil sie eine zweite Staffelung einführt: Volljährig mit 18, aber mit einer deutlich tieferen Verlustlimite bis 21.

Was folgt daraus? Ein 19-jähriger Spieler hat faktisch ein Spielbudget von CHF 1’000, egal was er sich vornimmt. Das ist die relevante Zahl für ihn, nicht die CHF 10 Gratisspielguthaben. Und es ist die Zahl, die in der Praxis selten liegt, weil die Limite auf Gesamtverluste über einen Zeitraum geht, nicht auf eine einzelne Wette.

Wer eine Verlustlimite erhöhen will, wartet 72 Stunden. Ein Spieler, der nach einem Verlusttag eine höhere Limite setzen will, sitzt diese Zeit aus. Das ist die einzige Bremse im System, die im Moment der Krise wirkt. Eine Senkung gilt sofort — das ist die nützliche Richtung.

Wo die Regeln anders laufen als erwartet

Die 24-Stunden-Frist des Statuts und die 72 Stunden der beiden Veranstalter stehen nebeneinander, und in der Praxis gilt die längere. Wer eine Erhöhung plant, plant sie drei Tage im Voraus.

Eine weitere Stelle: Wer unter 18 ist und trotzdem eine Wette platziert, hat einen Kontoausschluss, keine Auszahlung. Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das klingt selbstverständlich und ist es im Moment der realen Verwirrung nicht.

Und eine dritte: Wer eine unbefristete Spielsperre eingetragen hat, kann sie nicht selbst aufheben. Sie gilt auch bei anderen bewilligten Anbietern und bei Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der stärkste Hebel im System, und er ist endgültiger als die meisten Spieler erwarten.

Wie sich der Gewinn einer Freiwette berechnet

Wer eine Gratiswette im Detail verstehen will, kommt an einer einzigen Regel nicht vorbei. Bei einer Sporttip-Wette ist der Gewinnbetrag das Produkt aus Einsatz und Quote, bei Kombinationen aus Einsatz und Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten); der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das gilt für die normale Wette. Für die Freiwette gilt dieselbe Formel und eine Ausnahme: Der Einsatz ist kein Guthaben, das man zahlen kann, sondern ein Guthaben, das man nur setzen kann, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was heisst das konkret? Nehmen wir einen Gratisbetrag von CHF 10, den man nicht abheben kann, und eine Wette mit Quote 1,90. Die normale Wette würde CHF 19 zurückbringen — CHF 19 in cash. Die Freiwette bringt CHF 10 zurück, weil der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückfliesst. Und von diesen CHF 10 ist der Auszahlungsweg bei der Loterie Romande derselbe wie bei jedem anderen Gewinn: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Der Vergleich, auf den es ankommt, ist nicht der Nennwert, sondern der zurückfliessende Betrag. Bei einer normalen Wette mit CHF 10 Einsatz und Quote 1,90 fliessen im Gewinnfall CHF 19 zurück. Bei einer Freiwette mit CHF 10 Nennwert fliessen im Gewinnfall CHF 10 zurück. Der Wert der Freiwette ist damit nicht CHF 10, sondern ein Bruchteil davon — die Bandbreite je nach Quote und Marge des Marktes steht im Abschnitt zu den Neukundenangeboten.

Was man daraus mitnehmen sollte: Wer eine Freiwette auf eine Quote von 1,20 setzt, produziert einen Gewinn von CHF 2; wer sie auf 5,00 setzt, produziert einen Gewinn von CHF 40, wenn sie eintritt. Die Quote bestimmt den Wert der Freiwette stärker als ihr Nennwert, und das ist die einzige Stellschraube, die der Spieler in der Hand hat.

Die Sporttip-Spielregeln im Detail

Es gibt eine Reihe von Regeln, die in der Praxis selten gelesen werden und dann überraschen.

Zur Spielzeit: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette auf ein Eishockey- oder Fussballspiel platziert, wettet auf die reguläre Zeit, nicht auf das Endergebnis nach Verlängerung. Das ist der häufigste Fehlkauf im Sportwetten überhaupt.

Zur Absage: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist eine faire Regel, aber sie bedeutet, dass eine Kombiwette mit einem ausgefallenen Spiel nicht komplett storniert wird — nur die eine Voraussage fällt auf Quote 1.00, die anderen laufen weiter.

Zum Cash-Out: Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist die entscheidende Einschränkung: Cash-Out ist ein Angebot, kein Anspruch — und wer ihn nutzt, verliert einen laufenden Boost.

Zum Bet-Builder: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Zwei Tore desselben Spielers lassen sich nicht frei kombinieren — sie gehören in den Bet-Builder.

Zu den Livewetten: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Zur Geltendmachung: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. 26 Wochen sind knapp sechs Monate — für einen regelmässigen Spieler irrelevant, für einen Gelegenheitsspieler mit einem alten Wettschein nicht.

Gebühren, Fristen und Kosten einer Auszahlung

Bei einer Aktion steht der Gewinn im Vordergrund. Bei einer Auszahlung steht die Frist im Vordergrund. Das ist die Perspektive, die bei den meisten Angeboten fehlt.

Kontoguthaben und Auszahlungen bei Swisslos. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die relevante Konsequenz: Gratisguthaben und Echtgeldguthaben liegen im selben Wallet, aber sie haben unterschiedliche Regeln. Nur das Echtgeldguthaben ist auszahlbar.

Gewinne. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Sprung von CHF 1’000 markiert also nicht nur eine Betragsgrenze, sondern einen Verfahrenswechsel: darunter automatisch, darüber per Überweisung.

Einzahlungen bei Swisslos. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Mindestbetrag von CHF 20 ist die kleinste Einzahlung, die möglich ist — wer mit CHF 5 anfangen will, kann das nicht.

Einzahlungen bei der Loterie Romande. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Zahlungsarten. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Was der Vergleich über diese Zahlen hinaus trägt: Die Kosten einer Auszahlung sind bei einem bewilligten Schweizer Anbieter an einen Namen gebunden — Auszahlung nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es nicht. Bei einer ausländischen Marke ist genau das ein Argument: Krypto-Auszahlungen sind schnell und anonym. Der Preis dafür ist die fehlende Rückverfolgbarkeit — wer bei einem Streit über eine Auszahlung nachweisen muss, dass ihm Geld zusteht, steht bei einer ausländischen Marke ohne Schweizer Ansprechstelle da.

Steuern: Wann ein Gewinn steuerfrei bleibt

Die Steuerregel ist eine der wenigen, bei der die meisten Spieler auf der richtigen Seite stehen. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle — keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Bei ausländischen Anbietern gilt: Gewinne sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das ist die steuerliche Konsequenz der ausländischen Option, und sie ist deutlich: Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung CHF 500 gewinnt, kann diese CHF 500 in einem Kanton voll versteuern müssen, während derselbe Gewinn bei einem bewilligten Anbieter steuerfrei wäre. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die Anbieter: wer was liefert und für wen

Jetzt zu den Marken selbst. Die Auswahl ist asymmetrisch, und das ist keine Petitesse, sondern die Struktur des Themas. Zwei Marken mit Schweizer Bewilligung, acht ohne.

Swisslos Sporttip: der Kombiboost und die einzige Bewilligung im Deutschschweizer Raum

Sporttip ist der Sportwetten-Arm von Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) stützt. Die Bewilligung ist eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung als Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa). Auf ein Online-Konto kommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt — Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein. Ausweis hochladen, Adresse prüfen, Konto. Danach: Einzelwetten ab CHF 1, Kombiwetten bis CHF 1’000, Systemwetten bis CHF 10’000.

Das Aktionsprogramm ist auf drei Dinge reduziert: der Kombiboost, der Quotenboost, der Profitboost. Alle drei sind an Bedingungen geknüpft. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und zahlt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen — auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Sporttip hat als bewilligter Anbieter im Deutschschweizer Raum einen Vorteil, den keine Marketing-Zahl beschreibt: Die Verlustlimiten wirken, die Spielsperre ist schweizweit registriert, und die Auszahlung läuft auf ein Schweizer Konto. Der Nachteil ist die Decke bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombiwetten. Ob der Kombiboost diesen Nachteil aufwiegt, hängt an einer einzigen Frage: Baut der Spieler seine Kombinationen ohnehin mit vier oder mehr Voraussagen? Wenn ja, greift der Boost in der niedrigsten Stufe und der Bonus auf den Nettogewinn ist ein echter Zuschlag. Wenn nein, ist der Anreiz eine Aufforderung, die Kombination künstlich zu verlängern — und jede zusätzliche Voraussage senkt die Gewinnwahrscheinlichkeit der Gesamtwette.

Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisspielguthaben und der Westschweizer Weg

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist die zweite und letzte Schweizer Sportwetten-Bewilligung als Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter dem BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa). Auf ein Online-Konto kommt nur, wer in einem der sechs Kantone wohnt.

Das Aktionsprogramm ist schmaler als das von Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist die einzige Promo in diesem Artikel, die real definierte Bedingungen hat: 7 Aktionsstage, 7’000 Stück, 30 Tage Gültigkeit. Und es ist die einzige, die in den National-League-Stadien verbreitet wurde — ein Vertriebskanal, den keine Online-Marke hat.

Bei den Limits ist die Loterie Romande identisch zu Swisslos: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Obergrenze CHF 10’000. Der Unterschied liegt beim Aktionsprogramm: Eine zweite Runde der Stadion-Aktion ist nicht angekündigt, und die 7’000 Stück waren an 7 Tagen verteilt. Wer im Frühjahr 2026 nicht dabei war, hatte CHF 10 Spielguthaben mit einem Realwert von rund CHF 4,50 im Mittel verpasst — und hat seitdem kein vergleichbares Angebot mehr vor sich, solange die Aufsicht keine neue Aktion zustimmt.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

Betwinner ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Die berichtete Lizenz ist nicht festgestellt, und sie hat ohnehin keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden (DNS-Block).

Was das für einen Spieler bedeutet: Bei einem Streit über eine Auszahlung gibt es keine Schweizer Stelle, die schlichtet. Bei einer Einzahlung gibt es keine Limitenpflicht nach Schweizer Recht. Bei einer Spielsperre gilt sie nicht, weil die Marke nicht am Register hängt. Bei einem Gewinn kann die kantonale Steuerpraxis von Thurgau ihn als voll steuerbares Einkommen behandeln. Und bei einer Aktion mit Umsatzbedingung gilt die Bedingung, die auf der Website steht, nicht die, die in einem öffentlich einsehbaren Schweizer Reglement steht. Der Kern der Sache: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Ansprechstelle, keine Schweizer Durchsetzung.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung, mit offener Lizenzfrage

WirWetten ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten keine Schweizer Aufsicht oder Rechtswege, und Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Die offene Lizenzfrage ist bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung kein Nebentatbestand, sondern der wichtigste Einzelpunkt: Solange die berichtete Lizenz nicht festgestellt ist, gibt es keine benennbare Aufsichtsbehörde, an die sich ein Spieler im Streitfall wenden könnte. Bei Swisslos wäre es die Gespa. Hier ist es niemand.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, mit breiterem Wettprogramm

BetFury ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten keine Schweizer Aufsicht oder Rechtswege, und Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Was ein Spieler hier gewinnt, ist ein Wettprogramm, das von der geschlossenen Schweizer Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten nicht betroffen ist. Wer Corner-Wetten, Karten-Wetten oder Esports sucht, findet sie bei den bewilligten Anbietern nicht — die Gespa-Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Der Preis für diese Breite ist der Verzicht auf die Schweizer Schutzinfrastruktur, und der Preis wird an der Kasse bezahlt, nicht am Wettprogramm.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, mit Krypto-Ausrichtung

Roobet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten keine Schweizer Aufsicht oder Rechtswege, und Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Spieler, der eine Gratiswette bei Roobet prüfen will, gilt eine kurze Prüfliste: Steht der Einsatz, der Gewinn und der Auszahlungsweg in den Bedingungen? Gibt es eine Frist, in der die Aktion beansprucht werden muss? Gibt es eine Mindestquote? Was passiert bei einem abgesagten Spiel? Wer diese vier Fragen beantworten kann, hat den Vergleich gewonnen — und die Antworten stehen nicht auf dem Banner.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit der grössten Namensbekanntheit

1xBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung.

Dass eine Marke bekannt ist, ist in diesem Vergleich kein Kriterium, und das ist die unangenehme Pointe: Die Bekanntheit einer Marke und ihr Bewilligungsstatus haben nichts miteinander zu tun. Wer eine Gratiswette bei einem Namen sucht, den er kennt, sucht bei einem Anbieter, den die Schweizer Aufsicht nicht kennt.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Limitenpflicht

Funbet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung.

Was hier fehlt, ist die Limitenpflicht nach Schweizer Recht. Wer Wert darauf legt, dass der Anbieter Verlustlimiten verlangt, muss sie sich selbst setzen. Das ist nicht unmöglich — aber es ist die Bringschuld des Spielers, nicht des Systems. Bei Swisslos ist das Formular Pflicht vor der ersten Wette; bei Funbet ist es ein Vorsatz.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, mit offener Auszahlungsfrage

Rainbet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung.

Bei einer Marke dieser Grösse ist die eigentliche Frage nicht, ob sie existiert, sondern ob eine Auszahlung ankommt. Ob eine Marke ihre Auszahlungen schnell abwickelt, lässt sich an den Bedingungen nicht ablesen; es lässt sich nur ablesen, ob die Bedingungen klar formuliert sind. Wer eine erste Auszahlung plant, liest die Regeln zur Identitätsprüfung und zur Auszahlungsmethode vorher, nicht danach.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung.

Wer bei 22Bet eine Gratiswette prüft, prüft dieselben vier Punkte wie bei jeder ausländischen Marke: Einsatz, Gewinn, Auszahlungsweg, Frist. Der Unterschied zwischen den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung liegt in diesem Vergleich nicht in den Bedingungen — er liegt in der Marke. Die Bedingungen, die eine Schweizer Aufsicht prüft, gibt es bei keiner von ihnen.

Einordnung: Wie die zehn Marken im Vergleich abschneiden

Die folgende Einordnung fasst die Unterscheidungsmerkmale zusammen. Sie ist keine Rangliste der Besten — sie zeigt, was ein bewilligter Anbieter liefert, das ein nicht bewilligter nicht liefern kann.

Marke Bewilligung oder berichtete Lizenz Gebiet oder Sitz Bemerkenswertes
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Basel; Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein Kombiboost 5/20/40/100 % bei 4/7/10/15 Voraussagen ab Quote 1.50; Einzel- und Kombiwetten bis CHF 1’000
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Lausanne; FR, GE, JU, NE, VD, VS Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: CHF 10 Spielguthaben, 7 Aktionsstage, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar
Betwinner Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht festgestellt Ohne Schweizer Aufsichtsbezug Nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg
WirWetten Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht festgestellt Ohne Schweizer Aufsichtsbezug Nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg
BetFury Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht festgestellt Ohne Schweizer Aufsichtsbezug Wettprogramm ausserhalb der geschlossenen Gespa-Liste möglich
Roobet Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht festgestellt Ohne Schweizer Aufsichtsbezug Nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg
1xBet Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht festgestellt Ohne Schweizer Aufsichtsbezug Nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg
Funbet Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht festgestellt Ohne Schweizer Aufsichtsbezug Keine Limitenpflicht nach Schweizer Recht
Rainbet Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht festgestellt Ohne Schweizer Aufsichtsbezug Nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg
22Bet Keine Schweizer Bewilligung; berichtete Lizenz nicht festgestellt Ohne Schweizer Aufsichtsbezug Nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, kein Schweizer Rechtsweg

Was die Spalte «Bemerkenswertes» zusammenfasst und zugleich unangenehm macht: Bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung wiederholt sich derselbe Eintrag, weil es derselbe Sachverhalt ist. Das ist keine Schwäche der Übersicht, sondern ihre Aussage. Ein breiteres Wettprogramm, Krypto-Ausrichtung oder ein bekannter Name sind keine Ersatzleistungen für Aufsicht.

Für wen die Einordnung funktioniert: Wer im Vertragsgebiet wohnt, landet bei Swisslos oder der Loterie Romande, weil das die einzigen Optionen sind. Wer ausserhalb wohnt, setzt sich mit den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung auseinander. Wer keine der beiden Gruppen mag, findet keine dritte.

Wo Gratiswetten in der Schweiz an die Bewilligung stossen

Die Gespa-Zahlen sind die aufschlussreichste Statistik des Themas, wenn auch die trockenste. 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind 32 Aktionen im ganzen Land in einem Jahr. Wer auf Gratiswetten spezialisiert ist, hat in der Schweiz nicht 32 Optionen pro Woche — er hat 32 Optionen pro Jahr, verteilt auf zwei Anbieter und mehrere Aktionen.

Das ist der regulatorische Grund für die Marktlage. Eine Gratiswette braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Ohne diese Zustimmung darf sie nicht angeboten werden, und die Zustimmung wird nicht für jede Idee erteilt. Wer eine Aktion mit einer Gratiswette bei einem bewilligten Anbieter prüft, prüft eine Aktion, die durch das Nadelöhr einer Aufsichtsbehörde gegangen ist.

Die Konsequenz für einen Spieler ist unspektakulär und wichtig: Bei einem bewilligten Anbieter ist der Spielraum für aggressive Bonusformen begrenzt. Wer eine Aktion mit 500 % Bonus sieht, liest keine Schweizer Aktion. Wer eine Aktion mit CHF 10 Gratisspielguthaben, 30 Tagen Gültigkeit und 7’000 Stück sieht, liest eine Schweizer Aktion. Die Zahl ist kleiner, weil die Kontrolle grösser ist.

Die Sperrliste und das Domain-Hopping

Die Sperrliste ist das zweite Instrument. Sie ist eine Liste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Die Gespa nennt das Domain-Hopping: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Interwetten und Bet-at-Home werden als Beispiele genannt, bet365 steht auf der Liste.

Was das für einen Spieler bedeutet: Ein DNS-Block ist keine Mauer. Er ist ein Hindernis, das ein entschlossener Nutzer innerhalb von Stunden umgeht. Die Sperrliste funktioniert nicht als absolute Barriere, sondern als Zugangshürde. Wer eine Domain über einen alternativen Namen erreicht, findet die Marke. Und wer die Marke gefunden hat, findet dort dieselben Bedingungen wie vor dem Block.

Die ehrliche Formulierung ist damit: Es gibt keinen Grund, die Sperrliste als sichernden Zaun zu lesen. Sie erschwert den Zugang, und der Wettbewerb um den Zugang läuft über Domain-Wechsel. Wer sich auf die Sperrliste verlässt, verlässt sich auf eine Massnahme, die von beiden Seiten ständig umgangen wird.

Die geschlossene Liste der bewilligten Wettarten

Die zweite regulatorische Besonderheit ist das, was in der Schweiz nicht angeboten werden darf. Bewilligt sind nur Sportwetten — Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Die bewilligte Angebotsliste ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe; die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Was daraus folgt: Das Wettangebot bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist enger als bei einer ausländischen Marke. Ein Spieler, der Corner-Wetten, Karten-Wetten oder Esports sucht, findet sie bei Swisslos und der Loterie Romande nicht. Livewetten sind erlaubt — prematch und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und ausschliesslich als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben. Virtuelle Sportarten sind nicht festgestellt, dazu ist nichts zu schreiben. Esports erscheint nicht auf der Gespa-Liste.

Wer aus diesem Abschnitt nur einen Satz mitnimmt: Das Argument «im Ausland ist das Angebot besser» ist wahr und unvollständig. Das Angebot ist besser, weil die Schweizer Liste geschlossen ist — und die geschlossene Liste ist gleichzeitig der Grund, warum die Schweizer Seite kontrollierter ist.

Häufige Fragen zu Gratiswetten und Schweizer Anbietern

Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Eine Gratiswette ist ein Spielguthaben oder ein Freibetrag, den der Veranstalter bereitstellt, meist für neue Kunden oder für bestehende im Rahmen einer Aktion. Bei einer Freiwette wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz — er hat den Spieler nie verlassen und fliesst deshalb nicht zurück. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?

Gratiswetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Loterie Romande erhielt 24 Zustimmungen, Swisslos 8. Die erwähnte Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verteilte CHF 10 Spielguthaben für einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code, 7’000 Stück, 30 Tage gültig.

Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?

Freispiele und Gratisguthaben fallen unter Art. 75 Abs. 2 BGS, der sie an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet. Die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt das Geldspielwesen und prüft die Bedingungen, bevor eine Aktion startet. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?

Bei einer normalen Wette ist der Gewinnbetrag das Produkt aus Einsatz und Quote. Bei einer Freiwette mit CHF 10 Nennwert und Quote 1,90 fliessen im Gewinnfall CHF 10 zurück, während eine normale Wette CHF 19 zurückbringt. Der mittlere Wert der Freiwette liegt je nach Quote und Marktmarge bei rund 30 bis 65 % des Nennwerts.

Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Marken ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Sperrregister angebunden, bieten keinen Schweizer Rechtsweg und können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»