Wimbledon-Wetten aus der Schweiz — zwei Veranstalter, ein Rasenturnier und ein paar unbequeme Zahlen
Wimbledon ist das einzige Grand-Slam-Turnier auf Rasen, ausgetragen vom All England Lawn Tennis and Croquet Club im Londoner Stadtteil Wimbledon — und für Wettende in der Schweiz beginnt jede Überlegung nicht beim Belag, sondern beim Bewilligungspapier. Zwei Veranstalter dürfen hier Tennisspiele für Wetten anbieten. Alle anderen Namen, die einem im Netz begegnen, stehen ohne Schweizer Bewilligung da.

Datenstand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Wettarten wurden gegen die Bewilligungs- und Rechtsgrundlagen der Gespa und der interkantonalen Geldspielaufsicht geprüft; die Turnier- und Regeldaten gegen die öffentlich geführten Turnierangaben.
Rasen, Runden, Gewinnsätze: der Spielplan, den eine Wette abbildet
Wimbledon läuft jedes Jahr zwei Wochen ab Ende Juni und ist das dritte Grand-Slam-Turnier der Saison. Die Ausgabe 2026 fand vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 in London auf Rasen statt und war die 139. Austragung. Wer heute auf ein Wimbledon-Ergebnis setzen will, setzt auf die kommende Ausgabe — die des Jahres 2027; die Termine dafür stehen noch nicht fest. Ein Blick in die Vergangenheit lohnt trotzdem, weil sie erklärt, warum die Quoten auf diesem Belag anders aussehen als auf Sand.
Angefangen hat das alles am 9. Juli 1877 an der Worple Road, mit den ersten Lawn Tennis Championships. Der Rasen ist seither nicht verschwunden, und mit ihm nicht die Eigenheit, die jede Tenniswette prägt: Der Ball springt hier flach und schnell, der Aufschlag wird zur Waffe, und ein Spieler, der auf Sand dominiert, kann auf Gras in der ersten Woche aus dem Turnier fliegen. Genau daher stammen die Ausschläge, die einem in den Quoten begegnen.
Die Rundenstruktur ist das Gerüst, an dem sich jede Wette festhält. Vom Auftakt über die ersten Runden bis zum Finale wird das Feld enger, und mit jeder Runde sinkt die Zahl der Spiele in einem einzelnen Match, weil die Favoriten gegen schwächere Gegner antreten. Über die Favoritenrolle entscheidet in Wimbledon weniger die Weltrangliste allein als die Fähigkeit, auf Rasen zu servieren und den Return früh zu nehmen. Turnierdirektor ist seit 2020 Jamie Baker — ein Posten, der nichts mit Quoten zu tun hat und trotzdem die eine Grösse ist, die von aussen sichtbar bleibt.
Bei den Herren geht es über drei Gewinnsätze, bei den Damen über zwei. Die Regel ist älter als jede Wettquote, aber sie ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts, weil sie die Wahrscheinlichkeiten selbst verschiebt: Ein Damenturnier kann in zwei Sätzen enden, ein Herrenmatch kann über fünf Sätze und vier Stunden gehen. 6:6 heisst Tiebreak bis 7; im Entscheidungssatz wird seit März 2022 ein Match-Tiebreak bis 10 gespielt, mit zwei Punkten Vorsprung.
Wer das einmal verinnerlicht hat, liest die Quoten anders. Eine Zwei-Satz-Wette bei den Damen ist keine kleinere Version einer Fünf-Satz-Wette bei den Herren, sie ist eine andere Wette mit einer anderen Verteilung.
Was Quoten über Chancen sagen — und was nicht
Eine Quote ist keine Prognose. Sie ist ein Preis, und in diesem Preis steckt eine Gebühr. Wo zwei Ausgänge eines Marktes mit 1.90 und 1.90 gehandelt werden, rechnen sich die impliziten Wahrscheinlichkeiten zu 52,63 % und noch einmal 52,63 % zusammen — über 100 %. Die Lücke zwischen 105,26 % und 100 % ist die Marge des Anbieters, hier rund 5,26 % des Einsatzes, und der Anteil, den der Markt an die Wettenden zurückzahlt, liegt entsprechend bei etwa 95 %. Das ist ein Beispiel mit runden Zahlen, keine zitierte Preisstellung, und es soll nur eines zeigen: Der Favorit ist nicht deshalb Favorit, weil jemand es besser weiss, sondern weil mehr Geld in diese Richtung steht, abzüglich einer Gebühr.
Anders gerechnet, über den Quotenschlüssel, kommt dasselbe heraus: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten, hier 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95. Auszahlungsquote 95 %, Marge 5 %. Zwei Ansichten desselben Marktes.
Setzt man das gegen die Realität eines Tennismarktes, wird die Spanne interessant. Bei einem klaren Favoriten gegen einen Qualifikanten liegen die Quoten weit auseinander, und die Marge in Prozent des Einsatzes wird rechnerisch kleiner — die Gebühr steckt dann stärker in der Differenz zwischen der Zwei-Wege-Wette und einer Drei-Wege-Wette, wie sie im Fussball üblich ist. Bei einem engen Match zwischen zwei ähnlich starken Spielern liegen die Quoten nahe beieinander, und jede Bewegung von zwei, drei Rappen multipliziert sich über die Einsätze. Auf einem Markt, der zwei Ausgänge kennt statt drei, verteilt sich die Gebühr auf weniger Köpfe. Wer regelmässig Tennis spielt, zahlt sie trotzdem jedes Mal.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Die Rangliste, die hier folgt, mischt zwei Gruppen, die nicht verwechselt werden dürfen. Vorne stehen die beiden Veranstalter, die in der Schweiz eine Bewilligung für Sportwetten haben. Dahinter stehen acht Plattformen, die einem in der Schweiz begegnen und die ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Sie werden nach denselben Kriterien beschrieben und bewertet — aber kein Satz hier macht sie zu einem Schweizer Anbieter. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist strafbar; beschrieben werden sie hier trotzdem, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen und weil ein Vergleich, der die Hälfte des Marktes verschweigt, kein Vergleich ist.
Die folgende Übersicht ordnet jedem Namen seinen Bewilligungsstatus und den von ihm verantworteten Veranstalter zu.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51 | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51 | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS |
Was diese Tabelle nicht zeigt, ist der eigentliche Kostenträger: Die beiden bewilligten Veranstalter arbeiten mit einem geschlossenen Wettprogramm, die acht übrigen mit den Bedingungen ihres jeweiligen Sitzlandes, und die Differenz zwischen beiden Spalten ist für einen Spielenden grösser als jede Quotendifferenz. In der dritten Spalte steht bei den acht ausländischen Namen deshalb viermal derselbe Satz — nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil er in allen vier Fällen derselbe rechtliche Befund ist.
Swisslos Sporttip: die Verlustlimiten als Einstiegshürde
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Limiten sind der Punkt, an dem Sporttip für einen Teil der Interessierten zur Testfrage wird. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Das ist keine Formalität, sondern eine Bedingung, die vor der ersten Wette erfüllt sein muss — und die Erhöhungssperre von drei Tagen ist der eigentliche Schutzmechanismus darin, denn sie nimmt dem schlechten Abend die Sofortkorrektur.
Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Bei den Einsätzen ist Sporttip eng: CHF 1 Minimum für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Maximum für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für jemanden, der mit kleinen Beträgen arbeiten will, ist das eine niedrige Einstiegsschwelle. Für jemanden, der einen Vierstelligen auf ein Finale legen möchte, ist die Einzelwette die falsche Form.
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer das nachrechnet und auf den Rappen genau beim erwarteten Betrag landet, hat etwas übersehen.
Beim Cash-Out gibt es Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das Wort «Sicherheitsnetz» gehört deshalb nicht daneben.
Die Verdikte für diesen Anbieter: wer Verlustlimiten ohnehin als lästige Pflicht empfindet, findet hier eine Bedingung vor, die sich nicht wegklicken lässt, und die 72-Stunden-Sperre für Erhöhungen ist die einzige Bremse auf dieser Seite, die auch dann greift, wenn niemand mehr bremsen will.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Grossspiel, anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für Wettende aus der Deutschschweiz ist damit alles gesagt: Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters voraus, und dieses Gebiet endet an der Sprachgrenze — von den sechs Kantonen her gedacht, nicht vom Wohnort her.
Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Der Unterschied liegt nicht in der Rechtsgrundlage, sondern in der Reichweite. Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, ein Modell — und ein Konto nur dort, wo der eigene Veranstalter tätig ist.
Die Verdikte: die Aufteilung nach Sprachregionen ist das stärkste Argument dafür, sich vor der Registrierung zu fragen, in welchem Kanton man tatsächlich gemeldet ist, denn sie entscheidet nicht über den Geschmack, sondern über die Zugangsberechtigung.
ZotaBet: Schweizer Spielende, ausländische Bedingungen
ZotaBet tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Bewilligung aus einem anderen Land, welcher Herkunft auch immer, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS. Die Plattform ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Das ist die ganze Bewertung, und sie ist abschliessend, weil jede weitere Angabe über Tarife, Märkte oder Boni an dieser Stelle nicht belegt ist. Das Verdikt: die Plattform steht für ein Konto, bei dem der Zugang selbst das Risiko ist.
Unibet: die bekannte Marke ohne Schweizer Papier
Unibet tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf. Dasselbe gilt hier wie für jede Plattform dieser Gruppe: Die gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain-Blockade über die Sperrliste möglich.
Ein bekannter Name ist kein Bewilligungsnachweis. Das Verdikt: wer den vertrauten Markennamen sucht, findet hier keine Schweizer Adresse, an die er sich im Streitfall wenden könnte.
Betscore: ein Konto ausserhalb des Registers
Betscore tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf — mit denselben Folgen: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste und DNS-Blockade möglich.
Die Verdikte: der entscheidende Unterschied zu den zwei bewilligten Veranstaltern liegt nicht in der Quote, sondern darin, dass eine Selbstsperre hier nicht über das Register wirkt, in dem sie in der Schweiz eingetragen wäre.
WirWetten: deutschsprachige Oberfläche, keine Schweizer Bewilligung
WirWetten tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Bewilligung ausländischer Herkunft hat hier keine Wirkung nach Art. 4 BGS; die Plattform ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Die deutsche Oberfläche macht den Zugang bequem, nicht zulässig. Das Verdikt: die Sprache eines Anbieters sagt nichts über die Bewilligung, auf die man sich beruft — dafür braucht es einen Sitz und ein Papier, und beides fehlt hier.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz
BetFury tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf. Keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockade über die Sperrliste möglich.
Die Verdikte: es bleibt bei dem einen Punkt, der zählt — ein Konto hier ist kein Konto unter Schweizer Aufsicht, und die Aufsicht ist das Einzige, was im Streitfall zwischen dem Spielenden und dem Anbieter steht.
Rollbit: eine Domain, die auf einer Liste stehen kann
Rollbit tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf, mit den bekannten Folgen: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste und der DNS-Blockade.
Die Verdikte: wer einen Anbieter wählt, dessen Domain jederzeit verschwinden kann, wählt ein Zugangsrisiko statt einer Wettplattform.
Rabona: ohne Bewilligung, mit den Folgen des Gesetzes
Rabona tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf. Die gemeldete Bewilligung hat keine Wirkung nach Art. 4 BGS, das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, ein Schweizer Rechtsschutz fehlt, die Domain kann blockiert werden.
Die Verdikte: die Bewilligungslage ist hier nicht eine Formalität am Rand der Bewertung, sondern das einzige Kriterium, das sich nicht durch ein besseres Wettprogramm aufwiegen lässt.
Bruce Bet: kein Schweizer Papier, keine Schweizer Aufsicht
Bruce Bet tritt in der Schweiz ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung nach Art. 4 BGS; es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Die Verdikte: ein Anbieter ohne Bewilligung kann noch so viele Märkte anbieten — die Frage, ob er zahlen muss und wer ihn dazu zwingt, bleibt in der Schweiz unbeantwortet.
Grundlagen: was eine Wimbledon-Wette ist und was sie kostet
Tenniswetten sind in der Schweiz Sportwetten und damit ein Grossspiel, das dem Geldspielgesetz unterliegt. Der entscheidende Satz steht allerdings nicht dort, sondern im Kern der ganzen Konstruktion: Der Kantonsanteil der Bewilligungen ist gedeckelt, und für Lotterien und Sportwetten liegt er bei zwei Veranstaltern. In der ganzen Schweiz. Nicht zwei pro Kanton, nicht zwei plus ein paar geduldete, sondern zwei.

Wer heute nach einem Wimbledon-Anbieter sucht, findet eine Handvoll Namen, die in Suchmaschinen wie gleichwertige Optionen aussehen. Die Struktur dahinter ist eine andere: Der eine Veranstalter betreut die Deutschschweiz samt Tessin und Liechtenstein, der andere die Westschweiz, und ausserhalb dieser beiden gibt es in der Schweiz keine bewilligte Sportwette. Die vielen Namen, die einem daneben begegnen, gehören in eine andere Kategorie, und der wichtigste Dienst an dieser Stelle ist, die Kategorien nicht zu vermischen.
Was bedeutet das für den Alltag? Weniger Auswahl als in Deutschland oder Österreich, wo eine ganze Reihe von Anbietern mit Bewilligung tätig ist. Dafür ein Rahmen, der klar ist: Wer in der Schweiz bei einem der beiden Veranstalter spielt, spielt unter Schweizer Aufsicht, mit Schweizer Limiten und mit Anbindung an das Sperrregister. Wer bei einem der anderen spielt, spielt nach deren Regeln, und die Schweizer Regeln reichen nicht dorthin.
Die zweite Grundlage, die man kennen sollte, ist der Auszahlungsmechanismus, denn er erklärt, warum Quoten auf dem Papier grosszügiger wirken, als sie sind. Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei einer Kombination Einsatz mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei einem Einsatz von CHF 100 auf eine Quote von 2.10 beträgt die Rückzahlung CHF 210, der Nettogewinn CHF 110. Einfach — bis die Marge dazukommt, jene Gebühr, die der Anbieter in jedem Markt einrechnet (die Beispielrechnung im Abschnitt über die Chancen zeigt sie an einem Zwei-Wege-Markt).
Was daraus folgt: Eine Quote von 2.10 ist keine Aussage über einen Münzwurf, sondern ein Preis mit einer eingebauten Spanne. Und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kommt zu dieser Spanne ein zweites, grösseres Risiko, das mit Sport nichts zu tun hat.
Rechtslage: eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, in Kraft seit 1. Januar 2021. Die ESBK ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und das einzelne Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Die Reingewinne fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — was im Umkehrschluss heisst, dass der Ertrag des Schweizer Sportwettenmarkts nicht an Aktionäre geht, sondern an kantonale Fonds. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz (für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey, Sporthilfe); aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Was überhaupt gesetzt werden darf
Der erlaubte Markt ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportveranstaltungen — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Corner- und Kartenmärkte erscheinen auf der Liste nicht, und ein Esport-Abschnitt fehlt darin. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Tennis gehört zu dem, was angeboten werden darf — welche Wettarten im Einzelnen, entscheidet die Liste, nicht der Anbieter.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Das Cash-Out dagegen ist nicht reguliert: Es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und die Bedingungen dazu stehen in dessen eigenen Bestimmungen (die Regeln von Sporttip stehen im Abschnitt über Swisslos Sporttip). Zu virtuellen Sportarten ist hier nichts festzuhalten, und Esport taucht auf der Gespa-Liste nicht auf — das ist der ganze Befund.
Wer nicht teilnehmen darf
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; die Gespa zieht diese Grenze, und Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person, mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos braucht es für die Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Weiter gilt: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Sperrliste und was sie über das Angebot sagt
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — das Domain-Hopping gehört zum Geschäft. Für den Spielenden heisst das: Die Erreichbarkeit einer Plattform ist kein Qualitätsmerkmal, und ein Umweg über eine neue Adresse ändert an der Bewilligungslage nichts.
Auszahlung, Konto und Steuer
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Ein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unbewilligte Wettseiten kennt die Schweiz nicht — Banken oder Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht.
Steuerlich gilt: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also «je nach Kanton», und keine einzelne kantonale Zahl gehört an diese Stelle. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer im Turnierverlauf ein paar Hundert Franken gewinnt, bleibt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung; im Zweifel hilft eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbung und Gratisguthaben
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS); beschreiben darf man solche Angebote also, bewerben nicht. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine zeitliche Werbebeschränkung nach Tageszeit gibt es nicht. Und wer im Ausland spielt: Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrollen bestehen nicht.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und der Griff zur Bremse
Die wichtigste Eigenheit des Schweizer Systems ist die Richtung, aus der die Limiten kommen: nicht vom Staat, sondern von den Spielenden selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Gesenkt wird sofort, erhöht erst später — das Gesetz nennt 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Wer im Wimbledon-Zeitraum spielt, tut das in einer der dichtesten Sportwochen des Jahres: zwei Wochen lang jeden Tag mehrere Matches, ein Turnier, das sich selbst in einem fortlaufenden Angebot abbildet. Genau in dieser Situation greift die Limite, die vor der ersten Wette zu setzen war — und die 72 Stunden Wartezeit ist dann keine Formalität mehr, sondern das, was zwischen einem schlechten Nachmittag und einem zweiten liegt.
Die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Wochenrhythmus eines Grand-Slam-Turniers ist übrigens genau der Fall, für den die Limite pro 7 Tage gedacht ist: Ein Tageslimit fängt eine schlechte Session ab, ein Wochenlimit fängt eine schlechte Woche ab.
Ein Punkt, an dem die Schweiz keine Zensur verdient: Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Verkaufsschutz ist also nicht streng — wer annimmt, dass «es schon kontrolliert wird», nimmt mehr an, als die Zahl hergibt.
Zur Einordnung noch dies: Bei Wetten ohne Bewilligung existiert keine dieser Schienen. Kein Register, kein Anspruch auf eine Pause, keine Fachstelle. Wer die Wahl zwischen Schutz und Quote zu einer Frage des Geschmacks erklärt, hat den Unterschied nicht verstanden.
Wettarten und Quoten: vom Turniersieger bis zur Game-Wette
Die Bandbreite reicht vom Turniersieger über Matchwetten bis zu Satz- und Gamewetten. Massgeblich ist nicht, was ein Anbieter gerne anbieten würde, sondern was die Gespa-Liste für Tennis zulässt. Diese Liste ist die Grenze, und sie ist enger als das, was ausländische Plattformen zeigen.
Der Turniersieger, eine Langzeitwette, bindet Kapital über zwei Wochen und wird erst nach dem Finale abgerechnet. Die Matchwette auf Sieger oder Verlierer ist das meistgehandelte Papier und reagiert am empfindlichsten auf Aufschlagstatistiken. Die Satzwette liegt dazwischen und ist bei Herren und Damen aus demselben Grund verschieden schwer zu treffen, aus dem oben die Gewinnsätze stehen: Zwei Sätze gegen drei ändert die Zahl der Wege, auf denen eine Wette verloren gehen kann. Die Game-Wette schliesslich ist die feinste Unterteilung und die empfindlichste gegenüber der Marge, denn jede Stufe nach unten bedeutet mehr Märkte und mehr Gebühr pro Wette.
Wer Kombinationen spielt, sollte zwei Regeln kennen, die beide bei Sporttip verankert sind. Erstens: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Kombinationspapier mit zwei Märkten desselben Matches ist also nicht einfach schlecht bezahlt, sondern möglicherweise gar nicht im Sinne des Veranstalters. Zweitens: Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 — das ist die Ecke des Scheins, in der die Verlustwahrscheinlichkeit aller einzelnen Beine zusammentrifft, und die 100 % auf dem Papier bezahlen genau das.
Bei den Quotenboosts gilt: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein «Boost», der an einen Cash-Out gebunden ist, ist damit ein Boost, der eine Entscheidung erzwingt: Wer aussteigt, verliert die Erhöhung.
Livewetten auf Tennis: die Quote als bewegliches Ziel
Bei Livewetten auf Tennis läuft die Quote dem Spiel hinterher, und zwar schnell. Ein Break ist oft ein zweistelliger Prozentsatz Bewegung, ein verlorener Satz noch mehr. Wer live auf den Sieger setzt, setzt auf eine Zahl, die sich im nächsten Game schon geändert haben kann.
Bei Sporttip gilt eine wichtige Eigenheit: Die Livewette ist unabhängig davon gültig, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auf Tennis übersetzt heisst das: Wer beim Matchball noch abschickt, hat nichts gesetzt ausser der Gewissheit, den Einsatz zurückzubekommen. Die kurze Variante: Live ist kein Zeitfenster, sondern eine Wertungslücke, und die schliesst sich mit dem Ereignis.
Der zweite Preis der Livewette ist weniger sichtbar und trotzdem real: Die Marge eines Live-Marktes ist in der Regel nicht die eines Prematch-Marktes. Wer die Wahl zwischen einem Preis vor dem Spiel und einem während des Spiels hat, wählt oft zwischen einer ruhigeren Spanne und einem schnell veralteten Preis.
Häufige Fragen zu Wimbledon-Wetten in der Schweiz
Wann fanden die Wimbledon Championships 2026 statt, und auf welchem Belag wird gespielt?
Die Ausgabe 2026 lief vom 29. Juni bis 12. Juli 2026 und war die 139. Austragung des Turniers. Gespielt wird in Wimbledon im Londoner Stadtteil Wimbledon auf Rasen — das ist das einzige Grand-Slam-Turnier auf diesem Belag. Die nächste Ausgabe folgt 2027; die Termine stehen noch nicht fest.
Wer darf in der Schweiz Wimbledon-Wetten anbieten, und welche Wettarten sind erlaubt?
Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, jeweils mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS und über ihr eigenes Gebiet. Welche Sportarten und Wettarten im Einzelnen erlaubt sind, steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten.
Was ändert der Unterschied zwischen drei und zwei Gewinnsätzen für eine Satz- oder Matchwette?
Bei den Herren geht es über drei Gewinnsätze, bei den Damen über zwei; im Entscheidungssatz läuft seit März 2022 ein Match-Tiebreak bis 10 mit zwei Punkten Vorsprung, bei 6:6 im normalen Satz ein Tiebreak bis 7. Ein Herrenmatch kennt damit mehr Wege, auf denen ein Favorit noch zurückkommt — eine 2:0-Satzwette bleibt trotzdem eine Wette darauf, dass nichts dazwischenkommt.
Wie wird der Gewinn einer Tenniswette berechnet, und was behält der Anbieter?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal dem Produkt der Einzelquoten. In jedem Markt steckt eine Marge: Bei einem Zwei-Wege-Beispiel mit 1.90 und 1.90 zahlen die beiden Quoten zusammen implizit über 100 %, die Rückzahlungsquote liegt bei rund 95 %, die Marge also bei ungefähr 5 %, je nach Markt und Anbieter auch mehr.
Was gilt bei Livewetten auf Tennis, und wie schnell bewegen sich die Quoten?
Livewetten sind zulässig, und die Quote bewegt sich mit dem Spielstand — ein Break oder ein verlorener Satz verschiebt sie deutlich. Bei Sporttip zählt eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wurde, mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Livewette gilt unabhängig davon, ob live übertragen wird.
Wie wirken sich Verlustlimiten und Spielsperre auf Wetten während der Turnierwochen aus?
Die Limiten setzen Spielende selbst und müssen vor der ersten Wette stehen; bei Swisslos gibt es Werte für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Selbstsperre wirkt produktbezogen für 1 bis 180 Tage, eine unbefristete Sperre gilt schweizweit.
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