Sportwetten Buchmacher Vergleich 2026 – zehn Anbieter, zwei Bewilligungen, eine Marge
Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben stützen sich auf das Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa, die Veranstalterangaben auf die publizierten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.

Wer in der Schweiz nach einem Buchmacher sucht, landet schnell bei zehn Namen und zehn Versprechen. Das ist die falsche Reihenfolge. Im Schweizer Sportwettmarkt gibt es nämlich nur zwei Veranstalter – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport –, und alles andere auf der Liste ist ein Anbieter ohne Bewilligung, der für einen Schweizer Wohnsitz rechtlich nichts ist: nicht verboten für den Spielenden, aber auch nicht geschützt. Zwischen diesen beiden Gruppen liegen nicht ein paar Prozentpunkte Bonus, sondern die ganze Maschinerie, die aus einem Angebot einen Vertrag macht: Bewilligung, Limiten, Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen.
Und über allen zehn steht dieselbe Grösse, die kein Anbieter freiwillig beziffert: die Marge in der Quote. Genau dort lohnt der Vergleich. Nicht beim Bonus, sondern bei dem, was jede Wette an den Buchmacher abgibt, bevor überhaupt ein Ball rollt.
Was ein Buchmacher tut – und was die Quote verschweigt
Ein Buchmacher legt Quoten fest, nimmt Wetten an, behält die Marge und zahlt die Gewinne aus. Diese Reihenfolge ist keine Beschreibung des Geschäftsverlaufs, sondern sein Betriebsgeheimnis, denn der letzte Schritt hängt vom ersten ab. Das Geschäft ist kein Wetteifer mit dem Kunden, sondern ein Handel auf eigene Rechnung.

Die Quote ist deshalb kein Ausdruck einer Meinung. Sie ist ein Preis. Wer Quote 1.90 auf einen Ausgang setzt, kauft für einen Franken eine Forderung von 1.90 Franken – und der Verkäufer hat sich diese Forderung so kalkuliert, dass sie ihn über alle Ausgänge hinweg weniger kostet, als er einnimmt. Die Spanne zwischen dem, was er einnimmt, und dem, was er zurückzahlt, ist die Marge.
Wie sie entsteht, zeigt sich am einfachsten in einem Markt mit zwei Ausgängen. Setzt ein Buchmacher beide Seiten auf Quote 1.90 – eine Zahl, die hier als Rechenbeispiel steht und kein Angebot eines bestimmten Anbieters abbildet –, dann kehrt ein Franken Einsatz in jedem der beiden Fälle 1.90 Franken zurück. Die Gewinnanteile beider Ausgänge addieren sich auf 2 ÷ 1.90, also auf 1.0526. Ein Buchmacher, der so kalkuliert, kauft jedem Ausgang achtzig Rappen seiner Verpflichtung ab, und zurück bleibt über die zwei Ausgänge verteilt eine Marge von 5.26 Prozent des eingegangenen Volumens. Die Auszahlung liegt dann bei 95 Prozent: von hundert Franken, die auf diesen Markt gewettet werden, gehen 95 Franken an Gewinner und der Rest an den Buchmacher, unabhängig davon, wer gewinnt.
Die Zahl 5.26 Prozent ist keine Messung, sondern das Ergebnis zweier Voraussetzungen, die selten zusammenfallen. Die erste ist die Quote selbst: zwei Seiten 1.90 sind ein symmetrischer Markt, und eine Verschiebung einer Seite auf 1.85 sauber mitgerechnet ergibt bereits eine Marge von 5.30 Prozent statt 5.26 Prozent. Die zweite Voraussetzung ist die Balance. Die Marge ist nur dann der Nettoertrag des Buchmachers, wenn die Einsätze gleichmässig auf beide Seiten laufen. In der Realität läuft die öffentliche Meinung einseitig, das Buch gerät aus dem Gleichgewicht, und der Buchmacher beginnt, gegen die eigenen Quoten am offenen Markt abzusichern. Die Marge einer Quote ist daher ein Band mit Bedingungen – bei einem symmetrischen Zweiwegemarkt liegt sie je nach dem tatsächlichen Quotensatz in der Gegend von etwa fünf bis fünf und einer halben Prozent, und sie wächst weiter, sobald ein dritter Ausgang dazukommt, den der Buchmacher ebenfalls finanzieren muss.
Für den Spielenden heisst das: Eine Quote ist niemals die Abbildung einer Wahrscheinlichkeit. Die implizite Wahrscheinlichkeit, die eine Quote kommuniziert, ist selbst schon die um Marge geschönte Version. Wer 1.90 sieht und an einen Münzwurf denkt, denkt an eine Quote von 2.00 – an einen Markt, den es bei keinem Buchmacher gibt, weil ein Buchmacher ohne Marge ein Trinkgeld von einem Kunden annimmt.
Wettarten und Quoten: was der Wettschein erlaubt – und wo es endet
Angebot und Recht hängen hier enger zusammen als in jedem Nachbarmarkt. Was ein Schweizer Veranstalter anbieten darf, ist eine geschlossene Liste: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf das Geldspielgesetz und die Ausführungsverordnung. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn es technisch einfach wäre.

Was darauf steht, sind Sportarten und Wettbewerbe wie Fussball, Eishockey und Handball. Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen E-Sport-Bereich – und mehr ist dazu nicht zu sagen, als dass E-Sport dort nicht vorkommt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind gesperrt.
Das ist die erste Konsequenz, die ein Wettender sofort bemerkt: Die Auswahl ist kleiner, als die Werbung ausländischer Anbieter suggeriert. Wer auf eine Eckballquote, eine gelbe Karte oder ein E-Sport-Turnier setzen will, findet das auf dem Schweizer Wettschein nicht, weil die amtliche Liste es nicht kennt. Wer es trotzdem findet, ist bei einem Anbieter unterwegs, der gegen Schweizer Recht nicht anbieten darf.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Bei Sporttip beginnt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der jeweiligen Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Die Obergrenze ist also kein Vertrauensverhältnis, sondern eine Anpassungsschraube.
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten –, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die Rundung schneidet, aber sie schneidet klein; wer eine Kombination mit vier Voraussagen spielt, verliert an der zweiten Rundungsstufe Rappen, nicht Franken. Erwähnenswert ist sie trotzdem, weil sie zeigt, in welcher Richtung jede Unschärfe im System arbeitet.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann der Veranstalter die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das klingt nach Formalität, ist aber eine der schärfsten Regeln im Regelwerk: Der Fehler passiert beim Buchmacher, die Kombination verliert der Spielende.
Livewetten und Cash-Out
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, bei Veranstaltern mit entsprechendem Entscheid. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – ein Spiel zu sehen ist keine Voraussetzung, um darauf zu wetten, und die Quote ist die, die im Moment der Annahme steht.
Zwei Mechanismen gehören ins Kleingedruckte. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos eine Wette ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn ist weg. Diese beiden Sätze erklären mehr über Livewetten als jede Werbeseite, weil sie benennen, wann der Zeitvorteil des schnellen Klickens verschwindet: genau in den Sekunden, in denen er am grössten aussieht.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der entscheidende Punkt ist der Vergleich: Wer aussteigt, tauscht eine offene Forderung gegen einen kleineren, sicheren Betrag. Das ist eine Wette auf die eigene Nervenstärke, und die Gegenseite setzt den Preis.
Für die reguläre Spielzeit gilt: Sie umfasst die reguläre Spieldauer – im Fussball die 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind. Wer ein Pokalspiel in der 88. Minute auf «Unentschieden» setzt, wettet auf 90 Minuten und nicht auf den Abend.
Sportarten und Wettbewerbe: warum die amtliche Liste kürzer ist als das Angebot
Die Schweizer Liste ist kein Verzeichnis dessen, was Sportfans interessiert. Sie ist ein Verzeichnis dessen, was der Gesetzgeber und die Aufsicht für vertretbar halten, und sie schneidet entlang von zwei Linien: die Art des Ereignisses und die Frage, ob junge Menschen im Spiel stehen.
Diese zweite Linie ist der Grund, warum ein Juniorenspiel keinen Platz findet und ein Trainingslauf ebenso wenig. Die erste Linie wiederum erklärt, warum die Liste keine Nebenmärkte führt: Ein Corner oder eine Karte sind für den Ausgang eines Spiels meist irrelevant, und ein Markt darauf ist schwerer zu überwachen und leichter zu manipulieren als das Ergebnis selbst. Das ist die Logik hinter einer Einschränkung, die auf den ersten Blick willkürlich wirkt.
Für den Vergleich der Buchmacher folgt daraus etwas Praktisches. Die Tiefe des Angebots ist auf dem Schweizer Wettschein keine Frage des Geschmacks des Veranstalters, sondern eine Frage der Bewilligung. Wer zehn Sportarten mit hundert Nebenmärkten sucht, sucht ein Angebot, das hier nicht bewilligungsfähig wäre – und wird bei einem ausländischen Anbieter fündig, der auf der Sperrliste stehen kann.
Der Blick auf die grossen Turniere, die den Vergleich am häufigsten antreiben, ändert daran nichts. Ob Fussball-WM, EM, Bundesliga-Spieltag, Eishockey-Meisterschaft oder ein Handballturnier: Sobald das Ereignis auf der Liste steht, ist es bewilligungsfähig, und alles Übrige richtet sich nach dem Wettprogramm. Was dort nicht steht, bleibt aussen vor, und daran ändert auch die Grösse des Turniers nichts. Wer sich im Vorfeld eines Turniers über Favoriten und Quoten informieren will, findet das im Rahmen dieser Liste – aber die Liste selbst ist die Grenze, nicht die Sportart.
Neue Buchmacher: warum ein junges Angebot keine neue Kategorie ist
Jedes Jahr verschwinden Anbieter und tauchen neue auf, und jedes Jahr taucht dieselbe Erzählung auf: ein junger Buchmacher, der die alten überholt. Auf dem Schweizer Markt ist diese Erzählung leer, und zwar aus einem Grund, der nichts mit Qualität zu tun hat. Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Bewilligung mit zwei Teilen – eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel –, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und die Loterie Romande. Es gibt keine Warteliste und keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine weiteren gibt.
Neu auf dem Markt heisst also nicht neu im Markt, sondern neu ausserhalb des Marktes. Ein Anbieter, dessen Domäne erst seit kurzem existiert, braucht keine Bewilligung, um eine Webseite zu betreiben, und keine, um Schweizer Spieler anzusprechen. Er kann sogar mit einer ausländischen Bewilligung werben – aus Curaçao, Malta oder Deutschland. Diese Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und das ist keine Einschätzung, sondern der Inhalt einer Gesetzesbestimmung.
Was sich wirklich ändert, wenn ein Anbieter neu ist, ist die Prüfungsdauer. Die beiden Schweizer Veranstalter haben publizierte Spielregeln in einer gepflegten Versionsnummer, veröffentlichte Limiten und ein Sperrregister, an das sie angeschlossen sind. Bei einem neuen Anbieter muss man jede dieser Angaben selbst suchen – und manche findet man nicht, weil es sie nicht gibt. Ein Anbieter, der seine Domäne innerhalb von Stunden wechseln kann, weil sie auf der Sperrliste steht, hat einen anderen Zeithorizont als ein Genossenschaftsbetrieb mit Sitz in Basel.
Die zweite Konsequenz betrifft den Ruf, nicht das Angebot. Ein neuer Name wird nicht dadurch geschützt, dass er gross wirbt. Er wird dadurch geschützt, dass eine Behörde ihn führen darf, und in der Schweiz darf sie das bei Sportwetten nur bei zwei Veranstaltern.
Wie das Geschäft funktioniert: Quote, Einsatz, Auszahlung, Marge
Die vier Begriffe in einer Zeile: Der Buchmacher setzt die Quote, nimmt den Einsatz, zahlt Einsatz mal Quote an die Gewinner und behält, was ihm nach dieser Auszahlung bleibt. Wer das einmal verstanden hat, liest jedes Bonusangebot anders, weil er weiss, woher das Geld für den Bonus kommt.
Um dies an einem Beispiel zu rechnen: Angenommen, ein Wettender setzt CHF 100 auf einen Ausgang mit Quote 1.90 und gewinnt. Dann erhält er CHF 190 zurück, sein Nettogewinn beträgt CHF 90. Bei einer Kombination mit vier Einzelquoten multiplizieren sich diese zu einer Gesamtquote. Aus zwei Einzelquoten von je 1.90 wird 3.61, aus vier werden 13.03.
Die Auszahlungsquote des Beispielmarkts liegt bei 95 Prozent, die Marge damit bei 5 Prozent – beides gehört zu demselben Markt und keines der beiden Zahlen gilt für einen anderen. Ein Markt mit drei Ausgängen sieht anders aus, ein Handicap oder ein Total sieht anders aus, und die Marge eines nationalen Anbieters ist nicht die eines in Malta lizenzierten. Aus diesem Grund steht eine Quotenschlüsselangabe nur dort, wo sie für den entsprechenden Markt tatsächlich gilt.
Was den Rechenweg für den Spielenden nützlich macht, ist weniger die Zahl als ihr Verhältnis zum Einsatz. Bei einem symmetrischen Markt mit 5 Prozent Marge kostet jede Wette mit CHF 1’000 Volumen den Wettenden im Durchschnitt 50 Franken, unabhängig davon, ob er den Markt richtig bewertet. Diese 50 Franken sind der Preis für die Teilnahme am Markt, und sie sind bereits verrechnet, wenn der Wettende die Quote liest.
Die Rangliste: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen
Die folgende Einordnung stellt die beiden bewilligten Veranstalter voran und listet die ausländischen Namen danach. Die Reihenfolge ist alphabetisch innerhalb der Gruppen und keine Empfehlung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die wichtigste Beobachtung an dieser Tabelle steht nicht in ihr: Die untere Gruppe unterscheidet sich in nichts voneinander, was die Schweiz betrifft. Acht Namen mit identischem Status sind aus Schweizer Sicht keine acht Alternativen, sondern eine Reihe von Anbietern, bei denen dieselbe Lücke besteht. Wer dort auswählt, wählt nach Marketing, nicht nach Schutz. Die obere Gruppe unterscheidet sich dagegen sehr wohl – in der Frage, in welchem Gebiet sie ihre Leistung erbringen darf.
Warum die Reihenfolge nicht nach Bonus geht
Eine Rangliste nach Bonusgrösse wäre schneller geschrieben und weniger wert. Bonusguthaben ist bei den Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar, und freies Spielguthaben braucht ohnehin die vorherige Zustimmung der Gespa. Ein Ranking nach dem lautesten Angebot würde also eine Zahl belohnen, die den Besitzer nicht wechseln kann.
Der Vergleich ordnet deshalb nach dem, was im Streitfall trägt: Bewilligung, Einsatzgrenzen, Schutzfunktionen und die Frage, ob eine Auszahlung tatsächlich ankommt. Diese vier Grössen sind überprüfbar. Ein Bonusprozent ist es nicht, weil es ohne die dazugehörigen Bedingungen nichts bedeutet.
Rechtliche Lage: was die Bewilligung und was die Sperrliste bedeutet
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat (in Kraft seit 1.1.2021). Nicht die ESBK, denn diese Aufsicht betrifft nur Casinos. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters voraus; bei Swisslos kommen mindestens 18 Jahre dazu, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Damit fällt eine ganze Gruppe von Suchbegriffen in sich zusammen. Ein «Buchmacher ohne Anmeldung», «ohne Verifizierung» oder «ohne Limitierung» ist keine Variante des Angebots, sondern eine Abwesenheit des Schutzes: Ohne Verifizierung gibt es kein Konto im rechtlichen Sinn, ohne Anmeldung keinen Anschluss an das Sperrregister, und ohne Limiten nichts, was einen schlechten Abend vom Sonntagmorgen trennt. Ein Anbieter, der damit wirbt, wirbt mit fehlenden Pflichten, die bei einem bewilligten Veranstalter nicht zur Disposition stehen.
Was ohne Schweizer Bewilligung gilt
Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, für die verantwortlichen Personen bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielenden werden nicht bestraft, und dieses Detail wird gern überlesen: Es ist kein Freibrief, sondern nur die Feststellung, dass das Risiko an einer anderen Stelle liegt.
Es liegt beim Geld. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Fairplay-Kontrolle und keine Schweizer Anlaufstelle. Wessen Domäne auf der Sperrliste steht, findet sie unter Umständen innert Stunden unter einer anderen wieder; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste. Die Sperrliste selbst hatte bei ihrem ersten Erscheinen am 3. September 2019 wenige Einträge und umfasste Ende 2025 671 Domänen.
Für Auszahlungen gilt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind unzulässig. Kein Krypto-Buchmacher, kein Bitcoin-Buchmacher und kein Buchmacher mit Paysafecard als Auszahlungsweg ändert daran etwas, weil die Regel an der Person hängt und nicht an der Zahlungsmarke.
Steuern: der Steuerfreibetrag und die 35 Prozent
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton verschieden, und es wäre falsch, hier eine einzelne kantonale Zahl zu nennen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Der typische Wettende gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Für ihn heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht – die Formulierung «Buchmacher ohne Wettsteuer» beschreibt also keinen Vorteil, sondern einen Zustand, der für alle gilt.
Anders sieht es bei Gewinnen aus, die bei ausländischen Anbietern anfallen. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie als Einkommen erfassen: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist der Punkt, an dem die fehlende Bewilligung auch beim Finanzamt ankommt, und es ist einer der seltenen Fälle, in denen ein Steuerthema den Vergleich direkt entscheidet. Wer in dieser Frage Planungssicherheit braucht, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbung und Bewegung in der Grauzone
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet. Diese Zahl ist der zweite Hinweis darauf, wo der Gesetzgeber die Grenze zieht: nicht beim Spielenden, sondern beim Werbenden.
Ein gesetzliches Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht, und diese Feststellung ist im Vergleich nützlich, weil sie eine häufige Behauptung über den Schweizer Markt widerlegt. Die Regelung greift inhaltlich und nicht mit der Uhr. Für Gratisspiele und Gratisguthaben braucht es die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen der Veranstalter selbst.
Spielerschutz: die Limiten, die man selbst setzt
Das Schweizer System setzt die Schutzschwellen nicht dort, wo viele sie vermuten. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Der Schutzmechanismus ist ein anderer: Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, und diese Werte setzt die spielende Person selbst.
Bei Swisslos beginnt das nicht irgendwann, sondern vor der ersten Sporttip-Teilnahme: Wer mitspielen will, legt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese 72 Stunden sind der eigentliche Schutzmechanismus, denn sie treffen genau den Moment, in dem ein Verlust erhöhtes Risiko attraktiv erscheinen lässt. Der Gesetzgeber verlangt für die Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Daneben steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Regel ist schärfer, als sie klingt: Sie bedeutet, dass eine Wette, die ein gesperrter Mensch platziert, nicht nur verboten ist, sondern wirtschaftlich verfällt. Und sie erklärt, warum die Kontoidentität nicht verhandelbar ist.
Bei der Gelegenheit gehört eine Zahl genannt, die gegen jede Beruhigung spricht. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Verkaufspunkt ist also gerade keine verlässliche Schranke. Die Verantwortung landet damit dort, wo das Recht sie ohnehin platziert: bei der Selbstkontrolle des Wettenden und bei den Limiten, die er vorher gesetzt hat.
Wer ausserhalb dieses Rahmens spielt, hat keine dieser Schranken. Es gibt keine Verlustlimite, die verlangt wird, keine Pause, die protokolliert wird, und kein Register, das über Anbieter hinweg greift. Die Zahl der Anbieter ohne Bewilligung ist eine Zahl der Spielorte ohne Netz.
Boni und Aktionen: welche Bedingungen daran hängen
Der Bonus ist das Erste, was auf einer Buchmacher-Seite ins Auge fällt, und das Letzte, was man im Streitfall ausführlich geregelt findet. In der Schweiz kommen zwei Besonderheiten hinzu: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese zweite Regel verdient einen zweiten Blick. «Bonusguthaben» klingt nach einem Guthaben wie jedes andere. Es ist aber ein Guthaben mit einer Besonderheit: Es kann als Einsatz dienen, aber es kann nicht auf das eigene Bankkonto wandern. Ein Bonus, der nie ausgezahlt werden kann, ist in seiner wirtschaftlichen Wirkung ein Ermässigungscoupon auf die Teilnahme und keine Schenkung.
Dazu kommen die Aktionsformen, die an einen tatsächlich platzierten Wettschein gebunden sind. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online – Prematch, Live und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung zeigt, wohin die Erhöhung zielt: nicht auf den Gelegenheitswettenden mit drei Spielen, sondern auf den, der sich an einem Samstagmittag fünfzehn Positionen zusammenstellt.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dieser letzte Satz ist der interessanteste in der ganzen Aktionsbeschreibung. Er stellt den Wettenden vor eine Wahl: den Vorteil behalten und die Wette auslaufen lassen, oder aussteigen und den Vorteil verlieren. Beide Wege sind vertretbar, aber wer die Kombination «Boost plus Cash-Out» für einen Vorteil hält, hat die Bedingung nicht gelesen.
Bei Swisslos gibt es keine Wette ohne Einsatzgrundlage. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 – eine Untergrenze, die den Preis des Ausprobierens sehr niedrig hält, während die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette die Fallhöhe begrenzt. Wer sich einen Schweizer Vergleich unter dem Stichwort «Bonus ohne Einzahlung» ansieht, sucht also eine Aktionsform, die im bewilligten Rahmen immer noch der Zustimmung der Aufsicht bedarf und selbst dann an ein nicht auszahlbares Guthaben gebunden bleibt.
Und die Abrechnung mit dem Werbewort «risikofrei» fällt deshalb kurz aus. Risikofrei wäre eine Wette, bei der der Einsatz in jedem Fall zurückkommt. Bei einem Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist, kommt er nicht zurück – er wird in einen weiteren Wettschein umgewandelt, mit denselben Quoten und derselben Marge wie beim ersten. Das ist kein Geschenk, das ist eine Verlängerung.
Einzahlung und Auszahlung: wohin das Geld tatsächlich geht
Der Zahlungsweg ist im Schweizer Sportwettmarkt kein freies Spielfeld. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, und Kredite an Spielende sind unzulässig. Ein Auszahlungsweg auf eine fremde IBAN existiert damit im bewilligten Angebot nicht – nicht als Einschränkung eines einzelnen Veranstalters, sondern als Regel des Rahmens. Und ein Zahlungsblockade-Instrument gegen nicht bewilligte Wettanbieter kennt die Schweiz nicht; die Sperre wirkt über die Domäne, nicht über die Zahlung.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese zwei Zahlen sind keine Kundenbetreuung, sondern eine Buchhaltungsgrenze; wer in kurzer Zeit hohe Beträge bewegen will, stösst hier an eine Wand, und das ist beabsichtigt.
Als Zahlungsart für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist der Punkt, an dem die Diskussion über Paypal, Trustly, Neteller und Paysafecard für Schweizer Sportwetten endet. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen – und für den Spielenden heisst das, dass er nicht nach der Marke auswählt, sondern nach der Frage, ob die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen führt.
Die Auszahlung: zwei gratis, danach 3 Prozent
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese Staffel ist der ehrlichste Preisposten auf dem ganzen Vergleich. Zweimal kostenlos pro Jahr ist für einen Gelegenheitswettenden mehr als ausreichend: Wer im Frühling einen Gewinn holt und im Herbst noch einen, zahlt nichts. Für einen aktiven Wettenden, der monatlich auszahlt, bedeutet dieselbe Regel eine Kommission von 3 Prozent auf jedem weiteren Betrag – und das ist eine Grössenordnung, die eine Marge von 5 Prozent spürbar ergänzt. Wer häufig auszahlt, subventioniert die Bequemlichkeit aus dem Gewinn.
Dazu kommt die automatische Gutschrift. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der Betrag entscheidet also, ob das Geld liegen bleibt oder auf ein Konto wandert. Das ist praktisch, aber es macht die Limite des Wallets zur Schwelle zwischen Guthaben und Auszahlung.
Eine Frist gehört ebenfalls in diesen Abschnitt. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man bedenkt, dass ein Wettschein in einer Schublade schneller altert als man denkt.
Bei den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ist zu diesen Fragen nichts weiter festzustellen: Keine dieser Grössen ist an einen Schweizer Rahmen gebunden, und die Auszahlung führt dorthin, wohin der Anbieter sie führt.
Wie die Veranstalter abgeben
Ein Detail, das den Vergleich in einen weiteren Zusammenhang stellt. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Reingewinn bewilligter Grossspiele geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Wer bei einem bewilligten Veranstalter wettet, beteiligt sich also an einer Umverteilung, die im Sport und in kantonalen Fonds landet. Das ist keine Werbung für den Anbieter, sondern die Antwort auf eine Frage, die ein Vergleich meist übergeht: Wohin fliesst der Anteil, den der Buchmacher behält. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es darauf keine Antwort, die sich überprüfen liesse.
Einschätzungen zu Favoriten: was Statistik hergibt und was nicht
Die Erwartung an einen Vergleich ist an dieser Stelle oft, dass er sagt, wer bei einem Turnier vorn liegt. Diese Erwartung kann er nicht erfüllen, und zwar nicht aus Vorsicht, sondern aus Prinzip. Niemand weiss den Ausgang eines Spiels im Voraus; wer es behauptet, verkauft keine Information, sondern eine Haltung.
Was sich seriös sagen lässt, ist etwas anderes: wie eine Einschätzung überhaupt entsteht. Sie entsteht aus drei Zutaten, die unterschiedlich viel wert sind. Die Form einer Mannschaft – Ergebnisse der letzten Spiele, Verletzungen, Belastung – ist aktuell, aber verrauscht. Die Statistik über längere Zeiträume ist belastbarer, aber langsam. Und die Quote selbst ist der Versuch des Marktes, beides zusammenzurechnen, wobei sie denjenigen Anteil enthält, den der Buchmacher für sich behält.
Der Vergleich dieser drei Grössen ist die einzige Arbeit, die im Vorfeld eines Turniers wirklich etwas bringt. Wer eine Quote liest und die implizite Wahrscheinlichkeit ausrechnet, erfährt, für wie wahrscheinlich der Markt einen Ausgang hält – abzüglich der Marge. Der Unterschied zwischen der eigenen Einschätzung und einer so berechneten Marktmeinung ist der einzige Rohstoff, aus dem ein Wettender einen Vorteil ziehen könnte. Dass dieser Vorteil nur mit Konsequenz überhaupt sichtbar wird und in einer einzelnen Wette verschwindet, ist der Grund, warum die meisten Einschätzungen im Nachhinein als Fehler erscheinen und keine waren.
Was im Schweizer Rahmen hinzukommt: Auch eine gute Einschätzung hilft nur bei einem Markt, der auf der bewilligten Liste steht. Und bei den Limiten des Veranstalters. Beides zusammen erklärt, warum professionelles Wettverhalten am Schweizer Markt nicht am Wissen scheitert, sondern an den Grenzen, die vorn und hinten gesetzt sind. Wer seine Einschätzung bei einem Anbieter ohne Bewilligung platziert, handelte mit einer Information, die im Konkurs- oder Einziehungsfall nichts wert ist, und zwar unabhängig davon, wie gut sie war.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip – der Veranstalter mit dem dichtesten Regelwerk
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa.
Erreichbar ist das Angebot für Personen, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wetten lassen sich über die Webseite oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und wer die Wette in der App zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Wer ausserhalb des Gebiets wohnt, bekommt kein Online-Konto, und das ist keine Zumutung des Anbieters, sondern die Grenze seiner Bewilligung.
Die Einsatzgrenzen liegen zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, bei einer Systemwette bis CHF 10’000. Die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung der Verlustlimite, die Sperrung für 1 bis 180 Tage und das schweizweite Sperrregister gehören zum gleichen Paket. Dazu kommen die Aktionsformen: Kombiboost mit vier Voraussagen ab Quote 1.50 und gestaffelter Erhöhung des Nettogewinns, Quoten- und Profitboosts nur online und nur einmal pro Person, mit Verfall bei Cash-Out.
Was diesen Anbieter von den neun anderen unterscheidet, ist der Umfang dessen, was vorher festgeschrieben ist. Die Spielregeln und Teilnahmebedingungen tragen eine Versionsnummer; der Kombiboost, der Cash-Out, die Absagefrist von 48 Stunden für ein nicht nachgeholtes Ereignis und die Verfallfrist von 26 Wochen für nicht geltend gemachte Gewinne stehen alle vor der ersten Wette fest. Wer diese Regeln liest, kennt die Antworten, bevor er sie braucht. Wer sie nicht liest, hat den Vertrag dennoch geschlossen. Der Preis dafür ist ein Angebot, das sich nach Buchhaltung anfühlt: Limiten, Rundungen, Fristen – ein Buchmacher, der nicht charmant sein will.
Loterie Romande Jouez Sport – dasselbe Recht, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa.
Ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der sechs Kantone beschränkt. Aus Sicht eines Vergleichs ist das die entscheidende Grösse, und sie ist strenger als der Landesname: In Genf ist Jouez Sport die zuständige Adresse, in Zürich ist sie es nicht, und in beiden Fällen handelt es sich um einen bewilligten Schweizer Veranstalter.
Die Westschweiz ist organisatorisch dicht abgedeckt: 2’350 Verkaufsstellen sind für ein Gebiet dieser Grösse eine präsente Struktur, und sie sind der Ort, an dem eine in der App zusammengestellte Wette noch bar bezahlt oder mit einem Wettschein eingelöst werden kann. Diese Verzahnung von App und Verkaufspunkt ist der eigentliche Grund, warum ein Vergleich die beiden Veranstalter nicht als austauschbare Doppelung behandeln darf. Wer in Lausanne wohnt, hat eine andere Bezugsstruktur als jemand in Winterthur, obwohl beide im Land der bewilligten Wetten leben.
Und eine Warnung, die für beide gilt: Der Verkaufspunkt ist keine Kontrolle. Die Testkäufe der Gespa zeigten 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent der 200 Fälle einen Verkauf an eine minderjährige Person. Wer in diesem System Schutz sucht, findet ihn online, in den eigenen Limiten und im Sperrregister – nicht an der Theke.
Fezbet – ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Swisslos und die Loterie Romande sind die beiden Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen; für Fezbet ist eine Bewilligung nicht festgestellt, und eine solche hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren.
Für einen Wettenden heisst das konkret: Es gibt keine Verlustlimite, deren Einhaltung eine Behörde durchsetzen könnte, keine Spielsperre, die kantonsübergreifend greift, und keine Stelle, an die man sich wendet, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Eine Wette dort ist ein Vertrag ohne Gerichtsstand in der Schweiz.
Wer trotzdem mit einem solchen Angebot vergleicht, sollte den Vergleich auf einer einzigen Achse führen: Was kostet die Bewilligung, die dieses Angebot nicht hat. Die Antwort steht nicht in dessen Bedingungen, sondern in den Abschnitten über die Rechtslage und über die Auszahlungen.
DirectionBet – ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung entfaltet, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen.
Das Muster dieser Gruppe von Anbietern ist identisch, und deshalb ist auch die Konsequenz identisch. Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung führt, hat keine Stelle, die seine Verlustlimite kennt, und keine, die eine Streitigkeit entscheidet. Die Vergleichsarbeit verschiebt sich damit vollständig auf den Bereich, den Schweizer Recht nicht regelt: die Bedingungen des Anbieters selbst, die dieser einseitig ändern kann.
Coolzino – ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung besteht nicht, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und Schweizer Rechtsschutz steht nicht zur Verfügung. Die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Die Frage, die sich bei jedem dieser Namen stellt, ist nicht die des Angebotsumfangs, sondern die nach der Zuständigkeit. Ein Schweizer Gericht ist für einen Anbieter ohne Bewilligung nicht der naheliegende Weg, und ohne Bewilligung gibt es keinen Veranstalter, der einer Aufsicht über Limiten und Auszahlungen unterliegt. Der Vergleich endet damit an der Stelle, an der bei den beiden Schweizer Veranstaltern die Prüfung erst beginnt.
BetPanda – ohne Schweizer Bewilligung
BetPanda ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz ist nicht festgestellt, das Sperrregister kennt den Anbieter nicht, und Schweizer Schutz fehlt. Eine Sperrung der Domäne durch die Gespa ist hier ebenfalls möglich.
Der Hinweis auf die Sperrliste ist kein Formalismus. Eine Domäne, die in der Schweiz nicht erreichbar ist, hat einen anderen GeschäftsmodeLL als ein Anbieter, der auf Bestand setzt: Sie wechselt innerhalb von Stunden und mit ihr die Adresse. Der Gespa sind solche Wechsel bekannt, und sie nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home.
20Bet – ohne Schweizer Bewilligung
20Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine wirksame Bewilligung liegt nicht vor, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, und einen Schweizer Rechtsschutz gibt es nicht. Auch hier ist eine Sperrung der Domäne durch die Gespa möglich.
Wer in einem Vergleich zehn Namen sieht, achtet unwillkürlich auf Unterschiede, die es rechtlich nicht gibt. Der einzige Unterschied, der in dieser Gruppe zählt, ist die Frage, ob ein Anbieter eine Bewilligung irgendeines ausländischen Landes vorweisen kann. Auch das ändert die Lage für einen Schweizer Wohnsitz nicht: Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Sie ändert nur die Frage, an welche Behörde man sich wendet, falls überhaupt an eine.
ZotaBet – ohne Schweizer Bewilligung
ZotaBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Voraussetzungen des Schweizer Rahmens sind nicht erfüllt, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen.
Ein Punkt, der in dieser Gruppe regelmässig übersehen wird: Die fehlende Bewilligung ist kein abstrakter Formfehler, sondern verändert die Rechnung des Wettenden an der Stelle, an der Gewinne anfallen. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie erfassen; die Praxis des Kantons Thurgau behandelt sie unabhängig vom Betrag als vollständiges Einkommen. Wer dort gewinnt, verliert nicht bei der Wette, sondern bei der Deklaration.
BetFury – ohne Schweizer Bewilligung
BetFury ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung liegt nicht vor, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und eine Sperrung der Domäne durch die Gespa ist möglich.
Bei einem Anbieter ohne Bewilligung bleibt die Fairplay-Kontrolle vollständig aus. Es gibt keine Stelle, die prüft, ob Quoten so gestellt werden, wie sie veröffentlicht wurden, und keine, die eine einseitige Änderung von Bedingungen nachvollzieht. Die Schweizer Veranstalter stehen unter Aufsicht, ganz unabhängig davon, ob dem einzelnen Wettenden das gefällt.
Duelbits – ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine wirksame Bewilligung ist nicht festgestellt, es gibt keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen.
Damit schliesst die Liste mit demselben Befund, mit dem ihre untere Gruppe begonnen hat: acht Namen, ein Status. Was ein Vergleich hier leisten kann, ist die Feststellung, dass die Vielfalt, die der Markt verspricht, nicht auf der Seite des Schutzes liegt. Wer die zwei Bewilligungen kennt, braucht die acht Namen nicht, um zu wissen, was er bekommt. Er braucht sie nur, um zu erkennen, was er nicht bekommt.
Häufige Fragen zu Buchmachern in der Schweiz
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er sein Geld?
Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Quoten festlegt, Wetten annimmt und Gewinne nach Einsatz mal Quote auszahlt. Sein Ertrag ist die Marge in der Quote: Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 bleiben ihm rund 5 Prozent des eingegangenen Volumens. Dieses Geld stammt nicht von den Verlierern allein, sondern aus jedem Franken auf diesem Markt.
Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?
Zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone.
Was macht ein Buchmacher mit der Marge in den Quoten?
Er behält sie. Die Marge ist der Betrag, der nach der Auszahlung an die Gewinner übrig bleibt, und sie ist in jedes einzelne Verhältnis von Einsatz zu Gewinn eingerechnet. Bei einem symmetrischen Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten liegt sie bei rund 5 Prozent des Volumens; bei einem Markt mit drei Ausgängen verschiebt sie sich, weshalb keine einzelne Zahl für alle Märkte steht.
Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung besitzt?
Ohne Schweizer Bewilligung gilt eine ausländische Bewilligung hier nicht; Schweizer Rechtsschutz, Sperrregister und Limitenaufsicht fehlen. Die Domäne kann für Schweizer Anschlüsse gesperrt werden. Gewinne werden nicht auf ein Schweizer Konto im eigenen Namen ausbezahlt, und kantonale Steuerpraktiken können sie als Einkommen erfassen.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und wohin werden Gewinne ausbezahlt?
Bei Swisslos lässt sich Guthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, mit PostFinance Pay als einer genannten Zahlungsart. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im eigenen Namen, zweimal pro Jahr gratis, danach mit Kommission von 3 Prozent, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Krypto- oder anonyme Auszahlungen existieren dort nicht.
Wie funktionieren Verlustlimiten und Spielsperre bei den Schweizer Veranstaltern?
Wer bei Sporttip mitspielt, setzt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; Senkungen greifen sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine unbefristete Sperre kommt in ein schweizweites Register, das auch für Casinos gilt. Gesperrte Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Vergleich – eishockeytipps.com
Inhalt erstellt vom Team «eishockeytipps.com»
