Sportwetten-Gutscheincode für Bestandskunden: Was in der Schweiz wirklich geht
Aktueller Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen und die Angaben der Gespa wurden gegen die öffentlich einsehbaren Bewilligungs- und Registerangaben der interkantonalen Geldspielaufsicht geprüft.

Ein Code, den man in einem National-League-Stadion aufschnappt, zehn Franken Spielguthaben im verifizierten Konto, dreissig Tage Zeit, nicht auszahlbar. Das war die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande, die an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 lief und insgesamt 7’000 Gutscheine umfasste. Wer bei einer Suchanfrage nach einem Gutscheincode für Bestandskunden an ein dreistelliges Startguthaben denkt, wie es ausländische Seiten bewerben, liegt bei dieser Zahl um mehr als eine Grössenordnung daneben. Das ist kein Zufall und auch keine vorübergehende Zurückhaltung, sondern die unmittelbare Folge davon, wie das Schweizer Geldspielrecht Gratisspielguthaben behandelt. Wer versteht, warum die beiden bewilligten Veranstalterinnen so klein bleiben, versteht auch, warum die Alternativen, die eine Suchmaschine ausspuckt, in der Schweiz niemandem etwas schulden.
Warum ein Gutscheincode hier fast immer ein Gratisspielguthaben ist
Neu ist an der Sache wenig, nur der Name ist griffig. Ein Gutscheincode ist im Schweizer Sportwettenkontext nichts anderes als ein Zugangsschlüssel zu einem Gratisspielguthaben: eine Zeichenfolge, die man in ein bestehendes Spielerkonto einträgt und die dort einen Betrag gutschreibt, mit dem man wetten kann. Im Gesetz heisst das Gratisspielguthaben, im Marktsprachgebrauch heisst es Gratiswette oder Freiwette, und die drei Wörter beschreiben denselben Mechanismus. Was den Code von einem gewöhnlichen Willkommensangebot unterscheidet, ist nur der Adressat: Er richtet sich an ein Konto, das bereits existiert.

Bevor man weiterliest und sich eine Zahl von zehn Franken enttäuscht anfühlt, kommt die Einordnung. Diese zehn Franken standen nicht in einem Ladenregal, sondern auf einem Gutschein aus einem Eishockeystadion, und wer ihn einlöste, hatte danach ein Guthaben, das er selbst nicht abheben konnte. Zwei Dinge folgen daraus, und beide gehören in denselben Satz: Der Betrag ist bescheiden, und er ist gratis. Wer stattdessen bis 180 Tage Eishalle ohne jetzt Präsenz beobachtet, also in einer leeren Halle mit Flutlicht auf der Eisfläche, sieht genau die Kulisse, in der solche Codes verteilt werden, und es ist eine Kulisse für ein paar Tausend Gutscheine, nicht für ein Marketingbudget.
Wer als Bestandskunde zählt und wer nicht
Bestandskunde ist, wer bereits ein Spielerkonto bei einer der beiden Veranstalterinnen hat und dessen Identität verifiziert ist. Die Grenze verläuft also nicht am Datum und nicht an der Zahl der getätigten Wetten, sondern am Konto selbst. Weil Swisslos bei der Online-Registrierung ausdrücklich verlangt, dass jede Person sich nur einmal registrieren darf, gibt es auch keinen zweiten «neuen» Bestandskunden: Es ist ein Konto pro Person, und damit ein Adressat pro Person. Wer auf einer ausländischen Seite nach einem Bestandskunden-Angebot sucht, richtet sich nach deren eigenen Regeln, die mit dem Schweizer Konto nichts zu tun haben.
Ein Hinweis, der häufig übersehen wird: Ein Aktionsguthaben aus einem Schweizer Haus ist praktisch nie auszahlbar. Ob aus einer Freiwette ein Ertrag entsteht, hängt davon ab, ob die Wette gewinnt. Was daraus nicht entsteht, ist ein Guthaben, das man sich aufs Bankkonto schicken lässt. Die Konten der beiden Veranstalterinnen führen Gratisspielguthaben getrennt von den Spielguthaben, die man mit echtem Geld aufgeladen hat.
Wie eine Aktion mit Gutscheincode abläuft
Die Reihenfolge ist bei solchen Aktionen kaum unterschiedlich. Man sieht eine Ankündigung, oft nur drei Wochen, bevor sie wieder zu Ende ist, bekommt im Idealfall einen Code in die Hand, trägt ihn im eingeloggten Konto ein und erhält einen Betrag gutgeschrieben. Danach läuft die Uhr: Bei der JouezSport-Aktion waren es dreissig Tage. Dass die Aktionstage auf einer Bühne lagen, die nur sechs Kantone kennt, ist kein Detail, sondern die halbe Geschichte.
Was an Gratisspielguthaben hängt: die Bedingungen, die ein Gutschein mitbringt
Wer den Code einlöst, stimmt den Bedingungen zu, unter denen er ihn einlöst. Bei der Loterie-Romande-Aktion verlangten diese Bedingungen, dass der Code innert sieben Tagen nach einem Aktionstag im verifizierten Konto eingetragen wurde. Das Guthaben war dreissig Tage gültig; nach diesen Dreissig war es weg, ohne dass es ein Wahlrecht gab. Nicht auszahlbar, wie schon erwähnt, und das Gesamttotal lag bei 7’000 Stückchen. Man muss diese Zahl nicht bedauern. Aber man sollte sie lesen, bevor man sich über Werbeversprechen ausländischer Seiten ärgert, die von «bis zu CHF 1’000 Bonus» sprechen und im Kleingedruckten dieselbe Bedingung verstecken.
Was aus dem Guthaben wird, zeigt sich erst nach der Wette. Gewinnt sie, entsteht ein Ertrag, der — wie jeder Gewinn — auf dem eigenen Konto landet. Verliert sie, hat es nichts gekostet, ausser der Zeit, die man ohnehin verbracht hätte. Das ist die vollständige Ökonomie eines Gratisspielguthabens: einen Vorteil in der einen Hälfte, keinerlei Nachteil in der anderen, und eine Nutzungsfrist, die früher abläuft, als man denkt.
Sportwetten Gutscheincode für Bestandskunden: die beiden Veranstalterinnen im Vergleich
Die Übersicht der Möglichkeiten in der Schweiz ist kurz, weil die Rechtslage kurz ist. Aufgrund der interkantonalen Vereinbarung dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten, jede in ihrem eigenen Gebiet. Aufgeführt werden deshalb beide, in dieser Reihenfolge, mit ihren Aktionen, Einsatzgrenzen und Zahlungswegen.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung; die angegebene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung | nicht belegt |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung; die angegebene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung | nicht belegt |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung; die angegebene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung | nicht belegt |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung; die angegebene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung | nicht belegt |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung; die angegebene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung | nicht belegt |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung; die angegebene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung | nicht belegt |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung; die angegebene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung | nicht belegt |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung; die angegebene ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung | nicht belegt |
Was die Spalten nicht zeigen, ist die eigentliche Verschiebung. Zwei vollständige Bewilligungen stehen acht Angeboten gegenüber, die in der Schweiz keine haben. Die Zahl ist kein Votum für die ausländischen Seiten, eher das Gegenteil. Sie erklärt aber, warum die Schweizer Aktionen so schmal ausfallen und warum die Werbung für ausländisches Wetten hier verboten ist: Es ist nicht so, dass die beiden Veranstalterinnen schlafen, es ist so, dass sie die einzigen sind, die überhaupt etwas anbieten dürfen und dies unter Aufsicht tun. Wer auf einer der acht Seiten ein Bestandskunden-Angebot findet, erhält es von einem Anbieter, dem hier keine Bewilligung erteilt wurde.
Wo der Code herkommt und warum Gratisspielguthaben vorgängig bewilligt werden muss
Die Frage, warum es in der Schweiz keine grosszügigen Codes gibt, hat eine gesetzliche Antwort. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Diese Zustimmung ist keine Formalität, sondern eine Vorprüfung: Der Betrag, die Bedingungen und die Dauer des Angebots müssen vor dem Start bewilligt werden. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr, für ein Veranstalterin, die in zwanzig Kantonen und Liechtenstein tätig ist — wer hier eine Aktion pro Monat erwartet, hat die Rechnung nicht mit der Aufsicht gemacht.
Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Die Bewilligung eines Veranstalters gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist der Satz, an dem sich die zwei Gruppen von Anbietern endgültig trennen. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung; wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, begeht nach Art. 130 BGS eine Straftat, in gewerbsmässiger Form mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Sperrliste der Gespa umfasst am Ende des Jahres 2025 671 Domains; blockiert wird über DNS durch die Schweizer Telekommunikationsanbieter, und die Anbieter wechseln die Domains innerhalb von Stunden. Dass ein Anbieter auf dieser Liste steht, ist also nicht das Ende des Angebots, sondern nur der Hinweis darauf, dass es verschwindet, sobald es entdeckt wird.
Nur eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten
Was sich auf Schweizer Sportwetten überhaupt wetten lässt, ist eine geschlossene Liste: die Liste der von der Gespa autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung vom 09.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und damit Sache des jeweiligen Anbieters. Wer nach einem Bestandskunden-Code sucht, sollte dieses Kapitel mitlesen, denn ein Guthaben, das man nur auf Fussball oder Eishockey einsetzen darf, ist weniger wert als eines, das einem die freie Wahl lässt.
Was die beiden Veranstalterinnen an Bestandskundenprogrammen tatsächlich führen
Das Programm, mit dem Swisslos Bestandskunden anspricht, ist weniger ein Code als ein Mechanismus auf der Wette selbst. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein 100-%-Aufschlag klingt nach einem Geschenk, bis man zählt, wie viele Spiele man dafür richtig tippen muss. Fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 ergeben eine Kombination, deren Eintrittswahrscheinlichkeit nicht in der Nähe der vier Prozent liegt, die der Aufschlag suggeriert, und die Höhe des Gewinns hängt an einer Quote, die bei jedem falschen Tipp ohnehin auf null fällt.
Daneben stehen die Quoten- und Profitboosts, ebenfalls nur online, Prematch und auf eine einzelne Voraussage, jeweils nur einmal pro wettende Person nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer vorzeitig auszahlt, verliert den Boost: Bei einem Cash-Out verfällt er. Und die beiden Veranstalterinnen haben noch etwas gemeinsam: Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar, bei Swisslos ebenfalls nicht. Das ist kein Detail am Rand der Aktionen, sondern der Grund, warum man sie eher als Unterhaltung denn als Einnahmequelle betrachten sollte.
Was eine Freiwette rechnet: der Wert hinter dem Gutschein
Nimmt man die Bedingungen der JouezSport-Aktion, also CHF 10 Spielguthaben, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, und setzt sie auf einen Beispielmarkt mit zwei gleich teuren Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel, keine gestellte Quote und nicht der Preis, den irgendein Veranstalter gerade anbietet —, dann ist die Quotenschlüssel dieses Marktes der Kehrwert der Summe der Kehrwerte der beiden Quoten, also rund 95,2 %, die Marge also rund 4,8 %. Der durchschnittliche Wert der Freiwette ergibt sich aus dem Betrag mal der Quote minus eins, geteilt durch die Quote, multipliziert mit dieser Auszahlungsquote: über den Daumen sind das um die 4,55 Franken.
Das klingt nach weniger, als der Gutschein verspricht, und ist es auch. Die zehn Franken sind der Nennwert, nicht der Wert. Weil beim Einsatz einer Freiwette der Einsatz selbst nicht mit zurückkommt, zählt nur der Nettogewinn, und über viele Wetten gemittelt ist ein knappes Fünftel des Nennwerts das, was hängen bleibt. Man kann die Zahl nach oben drücken, indem man auf eine höhere Quote setzt — dann wird die Sache aber auch unwahrscheinlicher, und danach fragt niemand mehr. Unter der Annahme, dass nur der Guthabenbetrag selbst verwettet wird, liegt der durchschnittliche Wert einer solchen Freiwette deshalb im Bereich von etwa 4 bis 5 Franken, und dieser Wert gilt für das gewählte Beispiel, nicht für eine bestimmte Veranstalterin. Es ist eine statistische Schätzung über viele Wetten, keine Zusage für die einzelne Wette. Was dabei nicht passiert: Ein Guthaben von zehn Franken verschwindet nicht, es verwandelt sich in einen kleineren Betrag, sobald man die Quote und die Marge ernst nimmt.
Wann das Guthaben auszahlbar ist und wann nicht
Auszahlen lässt sich ein Gratisspielguthaben nicht. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso wenig. Das ist der Punkt, an dem sich Gratisaktionen von echtem Geld unterscheiden: Wer CHF 20 einzahlt, besitzt einen Anspruch, den er sich auf sein Konto zurückholen kann, wer CHF 10 als Gratisspielguthaben bekommt, hat ein Recht auf Wetten, nicht auf Auszahlung. Ein Blick in die Bedingungen, den man ohne Nachteil tun kann, gehört bei jedem Code dazu, bevor man ihn einträgt.
Adresse, Konto und Ausweis: der Grundlagenteil vor jedem Bestandskundenangebot
Die Punkte, die vor dem Erhalt eines Codes zu erledigen sind, werfen mehr Fragen auf als der Code selbst. Bei Swisslos gilt eine Registrierung ab achtzehn Jahren sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Aufwand ist nicht klein, aber er erklärt, warum es gar keine Chance gibt, mit zwei Konten zwei Codes zu kassieren. Swisslos kann Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Ein Konto darf nur einmal existieren, und die Auszahlungswege sind entsprechend geregelt. Wer den Ausweis einmal hinterlegt hat, kann im Anschluss tun, was keine Aktion erlaubt: sich sein Guthaben auszahlen lassen. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro 365 Tage kostenlos, sofern sie auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gehen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Ausländische Anbieter, die mit schnelleren Zahlungen werben, haben kein solches Konto-Match, und genau das ist der Unterschied: Die Schweizer Regel verhindert, dass jemand anderes das Geld abholt. Art. 50 Abs. 2 VGS schreibt vor, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS ebenfalls ausgeschlossen.
Mit welchen Mitteln ein Spielerkonto überhaupt aufgeladen wird
Ein Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kauft man per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer sein Konto mit diesen Wegen auflädt, hat den Vorteil, dass ein zusätzliches Guthaben aus einer Aktion nicht als Auszahlung missverstanden wird: Gratisspielguthaben und gekauftes Spielguthaben bleiben bis zum Zeitpunkt der Auszahlung getrennt, und nur Letzteres darf zurückfliessen. Gibt es Streit über die Höhe des Guthabens, nützt ein Blick auf das Kontoblatt mehr als die Erinnerung an die Aktion.
Was eine Veranstalterin im Einzelfall als Zahlungsmittel akzeptiert, steht in ihren eigenen Bedingungen. Wer wissen will, ob ein konkretes Konto sich damit aufladen lässt, prüft das im Spielerkonto, bevor er eine Wette platziert. Einen Hinweis darauf, dass Schweizer Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettanbieter sperren, gibt es übrigens nicht. Diese Erwartung, die in Foren häufig auftaucht, war nie eine Schweizer Praxis.
Bewilligung, Gespa und der geschlossene Kreis der erlaubten Schweizer Wetten
Die Bewilligung der beiden Veranstalterinnen ist keine Lizenz im umgangssprachlichen Sinn, sondern eine aus zwei Teilen: die Veranstalterbewilligung und die Bewilligung pro Spiel, erteilt nach Art. 21 bis 25 BGS. Zuständig ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Der Rahmen ist das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019), das Sportwetten als Grossspiel behandelt, gestützt auf Art. 3 lit. c und e. Wer nach einer dritten Schweizer Bewilligung sucht, sucht etwas, das es nicht gibt: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Die beiden teilen sich das Land sauber. Swisslos mit Sporttip bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande mit Jouez Sport veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet erhältlich. Wer in Zürich lebt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, wer in Genf lebt, kein Sporttip-Konto. Das ist die praktische Konsequenz aus zwei Bewilligungen, die je für sich gelten, und der Grund, warum die Suche nach einem Bestandskunden-Code je nach Wohnkanton aufhört.
Dasselbe Gesetz zieht auch die Grenze für das, was gewettet werden darf: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Nettoertrag geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Man kann das für eine Fussangel halten oder für die vernünftigste Lösung, die ein kleines Land mit zwei Sprachregionen hinbekommt. Sicher ist: Es erklärt, warum hier kein Anbieter mit einem 500-Franken-Code um Aufmerksamkeit buhlen muss.
Wenn die Aktion abgesagt wird: Auszahlung, Verfall und Steuern
Der Ablauf nach einem Gewinn ist bei den beiden Veranstalterinnen unterschiedlich geregelt und für einen Bestandskunden praktisch relevanter als die Frage, wo der nächste Code hängt. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; darüber erfolgt die Überweisung bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Die Loterie Romande zieht die Grenze gleich bei CHF 1’000 netto: bis dahin landet der Gewinn direkt im Wallet, darüber geht er an die angegebene IBAN. Die beiden Beträge sind sich zum Verwechseln ähnlich — bis zu dieser Grenze kommt der Gewinn ins Spielerkonto, und wer dann vergisst, ihn auszahlen zu lassen, hat ihn nicht verloren, aber auch nicht auf der Bank.
Es gibt aber eine Frist, die man nicht vergessen sollte. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei einer Aktion mit dreissig Tagen Gültigkeit ist das eine Frist, die man kaum reissen wird. Bei einem Gewinn, den man in einer Schublade liegen lässt, ist es durchaus möglich.
Die steuerliche Lage ist bei Schweizer Wetten entspannter als in den meisten Ländern. Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, sodass die Antwort «je nach Kanton» lautet und nicht eine einzige Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Wer mit einer Zehn-Franken-Freiwette spielt, erreicht diese Grössenordnung nicht annähernd: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Anders liegt der Fall bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht; entsprechende Behauptungen sind schlicht falsch. Wer seine Situation klären will, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Woran eine Aktionswette scheitert, statt zu gewinnen
Die Regeln, die einen Ertrag zunichtemachen, sind trocken und werden übersehen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Sporttip zählt die reguläre Spielzeit — im Fussball die 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Beim Cash-Out ist der ausgezahlte Betrag tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Für einen Bestandskunden, der seinen Kombiboost mit einer Fünfzehnfach-Kombination hochschrauben will, ist das die zentrale Einschränkung: Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen, und die Wette ist dann weder das eine noch das andere.
Limiten, Pausen, Sperren: was Bestandskunden selbst einstellen müssen
Wer nach einem Gutscheincode sucht, sucht meist nach einem kleinen Vorteil. Das Kapitel, das den Vorteil begrenzt, ist dasselbe, das das Konto schützt, und es ist das einzige, das man zwingend durchläuft, bevor man überhaupt wetten kann. Bei Swisslos muss man vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Staat setzt keine feste Einzahlungsobergrenze fest — es gibt keine; die Limiten sind Sache jeder Person und werden beim ersten Login abgefragt. Der Unterschied zwischen beiden Veranstaltern ist keine Formalität: Bei Swisslos und der Loterie Romande gelten 72 Stunden bis zur Erhöhung, während Art. 87 VGS 24 Stunden vorsieht.
Der Zugang lässt sich ausserdem produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Personen, die überschuldet oder spielsuchtgefährdet sind, können nach Art. 80 bis 82 BGS ausgeschlossen werden; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS) und zieht eine Fachstelle bei (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer eine Sperre hat, verliert also weder Geld noch Chancen, die er vorher hatte — er kann nur nicht mehr spielen. Eine Sperre gilt zudem nicht nur im Sportwettenprodukt, sondern im Falle der unbefristeten Sperre landesweit.
Die Aufsicht testet das selbst und kommt zu unbequemen Zahlen. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man kann daraus schliessen, dass die Kontrolle an der Theke nicht streng ist. Dass dieselbe Kontrolle am Online-Konto sitzt und dort kein Weg daran vorbeiführt, sollte man ein zweites Mal lesen. Wer besorgt ist, findet unter den Limiten die Stelle, an der er sein eigenes Spielverhalten bremst, und die einzige Person, die dort etwas eintragen muss, ist er selbst.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: die bewilligte Veranstalterin mit dem Gebietsanspruch
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51 unter Aufsicht der Gespa. Das Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Wer ausserhalb wohnt, kann hier nichts einzahlen.
Im Angebot stecken Einsatzgrenzen, die nicht von der Aktion abhängen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist keine Einschränkung, die eine Freiwette aushebelt; es ist die Grösse, in der hier gedacht wird. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Zum Aufladen dienen Online-Zahlungsmöglichkeiten und der Einzahlungsschein, dazu PostFinance Pay; Auszahlungen laufen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, zweimal pro 365 Tage kostenlos, danach möglicherweise mit einer Kommission von 3 % und innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Zahlen dieses Abschnitts sind unspektakulär, und das ist der Punkt: Bei Swisslos gibt es keine Aktion, die einen plötzlich zum Grosswetter macht.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant mit der Stadionaktion
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos, ebenfalls Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa, und auch hier ist das Online-Konto auf das eigene Gebiet beschränkt.
Das ist die Veranstalterin, die als einzige eine prominente Bestandskundenaktion mit Code gefahren hat: «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, CHF 10 Spielguthaben pro eingelöstem Code, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Voraussetzung war, dass der Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingetragen wurde. Bei den Zahlungen erlaubt die Loterie Romande Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer in der Westschweiz wohnt und die Stadiontage verpasst hat, hat nichts verpasst, was wiederkehrt, aber auch nichts, was ersetzt wird.
20Bet: die ausländische Alternative ohne Schweizer Bewilligung
20Bet gehört zur zweiten Gruppe, und das sollte man beim Lesen jedes Angebotes im Kopf behalten: keine Schweizer Bewilligung. Allein Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die im Ausland angegebene Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Wer dort ein Konto führt, tut das ohne den Schutz, den die beiden bewilligten Häuser mit ihrer Aufsicht mitliefern — ohne Limitenpflicht, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Wer trotzdem mitspielt, sollte zumindest wissen, dass ein Konto dort nicht bedeutet, was es hier bedeutet.
Playzilla: der zweite Eintrag derselben Kategorie
Bei Playzilla liest man dieselbe Zeile. Keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Diese Wiederholung ist kein Schreibtischfehler, sie ist der Befund: Acht der zehn Anbieter auf der Liste stehen hier aus demselben Grund, und die Prüfung liefert deshalb für die zweite Gruppe fast überall dasselbe Ergebnis. Wer wissen will, worin sich diese Häuser unterscheiden, fragt nach Dingen, die im Schweizer Kontext irrelevant sind, weil das entscheidende Merkmal allen gemeinsam fehlt.
bet365: ein bekannter Name auf der Sperrliste
bet365 ist die ausländische Marke, die in der Schweiz am häufigsten gesucht wird, und sie steht exemplarisch für das Missverständnis hinter solchen Suchen. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als einen der Anbieter, die auf der Sperrliste stehen. Dass ein Name bekannt ist, ändert daran nichts. Bekanntheit ist kein Bewilligungsmerkmal.
N1 Bet: Bekanntheit ersetzt keine Aufsicht
N1 Bet fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, die ausländische Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domain. Die Bewertung dieses Hauses erfolgt damit nicht anhand seines Angebots, sondern anhand dessen, was in der Schweiz nicht vorhanden ist. Wer hier Bestandskundenaktionen findet — und solche Häuser bewerben sie häufig —, bewegt sich ausserhalb der Struktur, in der eine Reklamation möglich wäre.
Bruce Bet: derselbe Status, andere Marke
Bei Bruce Bet wiederholt sich das Bild: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der ausländischen Bewilligung, kein Sperrregister, kein Rechtsweg, Sperrliste möglich. Das ist die Stelle, an der ein Vergleich zwischen den acht ausländischen Namen an seine Grenze kommt. Sie unterscheiden sich in ihrem Marketing und in der Höhe ihrer Boni. In allem, was für einen Schweizer Spielenden rechtlich zählt, unterscheiden sie sich nicht.
Rainbet: keine Bewilligung, keine Schweizer Schutzmechanismen
Rainbet trägt denselben Status. Keine Schweizer Bewilligung, keine gültige ausländische Bewilligung im Inland, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit, dass die Domains über DNS blockiert werden. Für Bestandskunden heisst das konkret: Wer sein Guthaben und seine Daten dort liegen hat, hat keine Stelle in der Schweiz, an die er sich wenden kann, und die Limiten, die er vielleicht in seinem Profil findet, sind Hausregeln, keine gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorkehren.
HighFlyBet: dieselbe Bewilligungslücke
HighFlyBet steht für dieselbe Bewilligungslücke: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische, die nach Art. 4 BGS im Inland nichts bewirkt, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste jederzeit möglich. Der Unterschied zu den bewilligten Häusern liegt hier weniger im Produkt als im Auffangnetz. Auffallen sollte, dass sich die Bewertung dieser acht Namen auf derselben Zeile erschöpft, und dass genau darin das Argument für die zwei bewilligten Veranstalterinnen liegt.
BetAlright: der Schlusseintrag ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright schliesst die Liste mit demselben Befund: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Die acht ausländischen Namen sind in der Bewertung damit gleich. Wer dort ein Bestandskundenangebot annimmt, nimmt es von einem Haus ohne Bewilligung an. Das ist keine Wertung des Spielvergnügens, sondern eine Aussage über den Stand der Dinge. Und es ist der Grund, warum die Suche nach einem Bestandskunden-Code in der Schweiz zu einer Liste mit zwei Einträgen führt, egal wie oft man sie neu startet.
Häufige Fragen zu Gutscheincodes für Bestandskunden
Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?
Ja, aber selten und klein. Die bewilligten Veranstalterinnen dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten, und 2025 wurden bloss 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Stadionaktion der Loterie Romande mit CHF 10 pro Code und 7’000 Stück war dafür ein gutes Beispiel.
Dürfen Swisslos und Loterie Romande Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?
Nein. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht nach Art. 75 Abs. 2 BGS. Diese Vorprüfung erstreckt sich auf Betrag, Bedingungen und Dauer des Angebots. Sie ist der Hauptgrund, warum Schweizer Bestandskundenaktionen klein bleiben und nicht das Volumen ausländischer Werbung erreichen.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden, oder nur der daraus entstandene Gewinn?
Das Guthaben selbst lässt sich nicht auszahlen. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Entsteht aus einer Wette mit dem Guthaben ein Gewinn, ist dieser wie jeder andere Gewinn auszahlbar — auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet.
Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?
Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Die Codes wurden in den National-League-Stadien verteilt und mussten innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingetragen werden. Das Guthaben von CHF 10 war danach 30 Tage lang gültig, insgesamt gab es 7’000 Stück.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?
Nach Art. 50 Abs. 2 VGS dürfen Guthaben und Gewinne nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers fliessen. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro 365 Tage auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto in eigenem Namen kostenlos; danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Regel schliesst anonyme und Krypto-Auszahlungen aus.
Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?
Die Marge steckt in jeder Quote und bestimmt, was eine Freiwette im Schnitt wert ist. In einem Beispielmarkt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,2 %, die Marge also bei rund 4,8 %. Über viele Wetten gemittelt bleiben von CHF 10 Freiwette damit etwa 4 bis 5 Franken Wert übrig.
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